Dr. Sascha Raabe (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Sascha Raabe
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Politologe, Bürgermeister a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hanau
Landeslistenplatz
14, Hessen
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(...) Im verabschiedeten Regierungsprogramm wollen wir weiterhin die Lasten des Sozialsystems gerecht verteilen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
16.07.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Raabe,

sicherlich haben Sie in den vergangenen Wochen die Diskussion um die größtenteils in der deutschen Industrie umstrittene Novelle des StGB zur Bekämpfung der Computerkriminalität verfolgt.
Als "Betroffener" aus Ihrem Wahlkreis und Mitarbeiter eines internationalen (und höchst erfolgreichen) deutschen Chemieunternehmens stellt sich mir die Frage, warum eine praxisferne Hürde für den (praktischen) täglichen "Kampf" gegen unbefugte Zugriffen auf die Wirtschaft (und das Privatwesen) von der (theoretischen) Politik als Fortschritt oder gar Verbesserung der Lage gefeiert wird und entgegen (!) dem einheitlichen Rat der Wissenschaftler und Experten die bei den Beratungen des Gesetzes angehört wurden entschieden wurde.

In der Novelle wird nicht die Anwendung von sogenannten "Hackertools" mit kriminellem Hintergrund (z.B. Industriespionage) bestraft, sondern der bloße Besitz dieser Dateien. Mit dieser Formulierung und der daraus entstehenden definitionslosen Grauzone der "Hackertools" macht sich jeder in Deutschland arbeitende Sicherheitsexperte, IT-Administrator und auch der normale Programmierer quasi strafbar, obwohl diese die sogenannten "Hackertools" nutzen müssen, um ihre Anwendungen, Netzwerke und Systeme vor unrechtmäßigen Zugriffen zu schützen.

Wie rechtfertigen Sie die Position Ihrer Partei in dieser Diskussion, die einen Großteil der deutschen IT Wirtschaft dazu zwingt, sicherheitstechnisch schwache Anwendungen und Netze zu betreiben um sich nicht theoretisch strafbar zu machen? Und wie, Dr. Raabe, sehen Sie persönlich diesen Sachverhalt?

Mit freundlichen Grüßen
, Hanau

Weiterführende Links:
www.heise.de
www.ccc.de
www.spiegel.de
www.bitkom.de
idw-online.de
Antwort von Dr. Sascha Raabe
5Empfehlungen
13.08.2007
Dr. Sascha Raabe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. der gesetzlichen Neuregelung zur Bekämpfung von Computerkriminalität.

Im neuen Gesetz wird das Verschaffen des Zugangs zu Daten, die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sanktioniert. Zusätzlich wurde das Gesetz dahingehend erweitert, in dem das unbefugte Abfangen von nichtöffentlichen Kommunikationsdaten strafrechtlich verfolgt werden kann. Zentral ist, dass auch das Vorbereiten solcher Straftaten (§ 202c StGB) rechtlich sanktioniert werden kann, d.h. dass sich strafbar macht, wer vorsätzlich darauf hinarbeitet, unbefugt gesicherte Daten auszuspähen oder abzufangen, indem er Passwörter oder Computerprogramme, deren Zweck in der Begehung einer Straftat besteht, herstellt, verkauft, sich verschafft oder verbreitet.

Was in dieser Hinsicht sicherlich auch für Ihren Beruf von hoher Wichtigkeit ist, betrifft die Möglichkeit von Sicherheitsmaßnahmen, die in Form von "dual use tools" - Computerprogrammen durchgeführt werden.

Hierzu kann gesagt werden, dass der befugte und gewollte Einsatz von Computerprogrammen durch brachentätige Netzwerkadministratoren, die z.B. die Sicherheit von eigenen oder Kundendatennetzen prüfen wollen, von der Strafnorm nicht erfasst ist. Damit ist es weiterhin möglich, bei genehmigten Tests sich Hackertools oder hierzu spezielle Computerprogramme, die zur Sicherheitsüberprüfung von Software dienen, zu verschaffen und einzusetzen. Wenn also in den Fällen des Testens der Sicherheit eines Systems, des Entwickelns von Sicherheitssoftware oder zu Ausbildungszwecken in der IT-Sicherheitsbranche auch Schadprogramme erworben werden, dann erfolgt dies nicht zur Vorbereitung einer Computerstraftat. Damit kann auch der von ihnen angesprochene "normale Programmierer" seinen Beruf ausüben, ohne straffällig zu werden.

Mit dem erweiterten § 202c StGB werden daher nur so genannte Schadprogramme erfasst, denen die illegale Verwendung immanent ist (Trojaner, Viren Würmer etc.).
Ich hoffe ich konnte Ihre Bedenken mit diesem Schreiben ausräumen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sascha Raabe
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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
12.08.2007
Von:

Hallo Herr Dr. Raabe,

wir finden, dass die Umsetzung des sog. Gleichbehandlungsgesetzes bezüglich der Erbschaftssteuer überhaupt nicht funktioniert.

Wann ist mit entscheidenden Fortschritten zu rechnen, damit auch Lebenspartner, die in einer eingetragenenen Lebenspartnerschaft leben, wirklich GLEICH wie heterosexuelle Paare behandelt werden? Wir haben schließlich, was z.B. den Unterhalt und die Fürsorge angeht, zu 100% die gleichen Pflichten, werden aber im Steuerrecht massiv benachteiligt, wenn Sie sich mal die Steuerfreibeträge dazu ansehen.

Freibetrag bei Ehegatten: EUR 307.00,-- - bei Lebenspartnern nur EUR 5.200,-- !!! Der allgemeine Freibetrag für Eheleute soll sogar noch bis EUR 500.000,-- erhöht werden!

Das ist ein Skandal! Von GLEICHBEHANDLUNG gemäß dieses dubiosen und ungerechten Gesetzes kann wirklich keine Rede sein.

Wir leben übrigens seit 2001 in eingetragener Lebenspartnerschaft und werden in Zukunft diese massiven Nachteile voll und ganz zu spüren bekommen!

Mit freundlichen Grüßen erwarten wir Ihre geschätzte Antwort zeitnah.

&
Antwort von Dr. Sascha Raabe
4Empfehlungen
08.10.2007
Dr. Sascha Raabe
Sehr geehrte Herrn ,

für Ihr Schreiben, in dem Sie eine Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten bei der Erbschaftssteuer fordern, möchte ich mich herzlich danken.

Wie Sie sicherlich schon mitbekommen haben, plante die SPD bereits im Jahr 2000 bei der Einführung der eingetragen Lebenspartnerschaften auch deren steuerliche Gleichstellung mit der Ehe. Die Verabschiedung dieses Gesetzes, das durch die damalige rot-grüne Koalition im Bundestag hätte realisiert werden sollen, scheiterte allerdings am Widerstand von CDU/CSU und FDP im Bundesrat.

Ihren Unmut über diese inakzeptable Diskriminierung kann ich sehr gut verstehen. Denn die zivilrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe langt einfach nicht aus, um auch die gleichen Vorteile zu nutzen, die eine heterosexuelle Ehe nach sich zieht. Das wird insbesondere an der gravierenden Differenz des jeweiligen Freibetrages deutlich.

Die jüngst zu diesem Thema stattgefundene Plenardebatte hat jedoch klar gemacht, dass sich die Abgeordneten unseres Koalitionspartners, insbesondere der CSU, leider unverändert für eine Privilegierung der Ehe aussprechen. Diese Haltung spiegelt sich auch in den jeweiligen von CDU/CSU dominierten Länderregierungen wider. Die Zustimmung des Bundesrates ist jedoch zu dieser, aus meiner Sicht notwendigen Reform des Erbschaftsteuerrechts, zwingend, da allein den Ländern das diesbezügliche Steueraufkommen zusteht. Damit ist momentan, d.h. in der jetzt noch bis 2009 gehenden Legislaturperiode, leider keine wirkliche Verbesserung im Sinne der Gleichstellung in Sicht.

Zu hoffen bleibt, dass CDU/CSU ihre konservativen und gesellschaftlich völlig veralteten Scheuklappen endlich ablegen und erkennen, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu unserer Gesellschaft genauso dazu gehören wie Ehen. Deshalb müssen sie eine wirkliche Gleichstellung gerade auch in steuerlichen Belangen erhalten.

Auf Grund der für Sie unbefriedigenden Situation kann ich Ihnen aber versichern, dass wir uns von der SPD-Bundestagsfraktion bei den laufenden politischen Abstimmungsgesprächen auch weiterhin nachdrücklich für eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaften einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
09.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Raabe,

mit Bestürzung habe ich heute zur Kenntnis genommen, das der Deutsche
Bundestag, auch mit Ihrer Stimme, heute beschlossen hat, ein
wichtiges Stück der Privatsphäre seiner Bürger aufzuheben und damit
auch mich unter Generalverdacht zu stellen.

Die von anderer Seite vorgebrachten Ausflüchte, dass eine Richtlinie
der EU dieses Gesetz erzwingt, kann ich nicht akzeptieren. Entweder
Sie halten das Gesetz für richtig, oder Sie müssten Ihr gesamtes
politisches Gewicht gegen dieses Gesetz und u.U. auch gegen die
EU-Richtlinie in die Waagschale werfen, dies ist Ihr
verfassungsrechtlicher Auftrag.

Offensichtlich halten Sie die gesamte deutsche Bevölkerung für so
gefährlich, dass Ihnen eine Überwachung aller
Kommunikationsverbindungen angemessen erscheint.

Ich würde gerne Ihr Votum verstehen, deshalb beantworten Sie mir
bitte folgende Fragen:

  • warum sind Sie der Meinung, dass die gesamte Bevölkerung, auch die
Ihres Wahlkreises, präventiv überwacht werden muss?

  • wie fühlen Sie sich, wenn Ihre Legitimation als Abgeordnete auf
einem so potentiell gefährlichen Wahlvolk beruht?

  • warum sind Sie der Meinung, dass Sie und Ihre Abgeordneten-Kollegen
weniger gefährlich sind als der Rest der Bevölkerung und deshalb von
der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen werden können?

  • wie fühlen Sie sich, nachdem Sie mit diesem Votum eine
Infrastruktur schaffen lassen, die von einer zukünftigen, eventuell
noch "ängstlicheren" Regierung SOFORT zur lückenlosen Überwachung des
deutschen Volkes genutzt werden kann?

Ich hoffe, Sie bringen genug Mut auf, mir öffentlich zu antworten und
mir eventuell auch in Ihrem Wahlkreis noch in die Augen zu sehen.

O.
Antwort von Dr. Sascha Raabe
1Empfehlung
18.12.2007
Dr. Sascha Raabe
Sehr geehrter Herr ,

Ihren Appell gegen eine Vorratsdatenspeicherung habe ich mit Interesse gelesen und möchte mich für Ihr Schreiben bedanken.

In der Tat, ist es eine EU-Richtlinie (2006/24/EG), der das Europaparlament zugestimmt hat, die die Mitgliedstaaten zu einer Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens vierundzwanzig Monaten verpflichtet. Als Mitglied der EU kann sich Deutschland nicht der Umsetzung der Richtlinie entziehen. Bei den Beratungen zur Umsetzung war es jedoch stets das Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion, eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Strafverfolgungsinteresse einerseits und dem Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger andererseits vorzunehmen. Dabei ist mir bewusst, dass die freie und unbeobachtete Telekommunikation ein wesentliches Element unserer Wissens- und Informationsgesellschaft ist. Ebenso aber ist dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf staatlichen Schutz vor Terror und Gewalt Rechnung zu tragen.

Die SPD-Fraktion hat bei der Novellierung des Gesetzes einerseits im Auge behalten, dass der Staat für unsere Sicherheit zu sorgen hat und daher die berechtigten Strafverfolgungsinteressen des Staates angemessen berücksichtigt werden müssen.

Andererseits, und das bemängeln Sie in u.a. in Ihrem Schreiben, greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein müssen. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. Dabei gilt künftig wie bisher, dass sie – wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch – grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf.

Neu ist dabei, dass Straftaten grundsätzlich nicht in Frage kommen, die im Höchstmaß mit weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Die Tat muss – auch diese ausdrückliche Regelung ist neu – auch im konkreten Einzelfall schwer wiegen. Des Weiteren ist eine Telekommunikationsüberwachung unzulässig und hat zu unterbleiben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass durch die Überwachung allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erlangt würden.

Wenngleich auch nach der Umsetzung der Richtlinie nur die Verbindungsdaten, also Telefonnummern von Handys und Festnetzgeräten oder aber die Verbindungsdaten von Emails, nicht aber die Inhalte der Gespräche oder Emails gespeichert werden, sehe ich die Ausweitung der Datenspeicherung mit einer gewissen Skepsis.

Die Bedenken, dass es bei einer Ausdehnung der bereits bestehenden Möglichkeiten zu einer Aushöhlung der Privatsphäre kommen kann, halte ich persönlich für nicht unberechtigt.

Zu Gute halten will ich dem Gesetz, dass es über die Mindestdauer von sechs Monaten Speicherungszeit nicht hinausgeht. Die Mindestfrist ist ein von der SPD-Bundestagsfraktion wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Bundesregierung auf EU-Ebene. Ursprünglich war dort an längere Fristen gedacht worden.

Was den dritten Punkt Ihres Schreibens anbelangt, so kann ich Ihnen hierzu Folgendes mitteilen: Soll ein Berufsgeheimnisträger wegen des Ermittlungsverfahrens gegen einen Dritten, an dem er selbst in keiner Weise beteiligt ist, überwacht werden, gilt, dass das Vertrauensverhältnis zu Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten absolut geschützt wird. Sie haben eine besondere verfassungsrechtliche Stellung. Deshalb sind sie von allen Ermittlungsmaßnahmen ausgenommen, die sich auf die Informationen beziehen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger anvertraut wurden.

Bei Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten und allen anderen zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern wird ausdrücklich klargestellt, dass sie in Ermittlungsmaßnahmen künftig nur nach einer sehr sorgfältigen Verhältnismäßigkeitsabwägung im Einzelfall in Ermittlungsmaßnahmen einbezogen werden dürfen. Für die Abwägung wird es zudem einen ausdrücklichen Maßstab im Gesetz geben: Betrifft das Verfahren keine Straftat von erheblicher Bedeutung, ist in der Regel nicht vom Überwiegen des Strafverfolgungsinteresses auszugehen. Eine Straftat ist nur dann von erheblicher Bedeutung, wenn sie

  • mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zugerechnet werden kann,

  • den Rechtsfrieden empfindlich stört und

  • dazu geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen.

Ergibt die Prüfung also, dass es bei der Ermittlung nicht um eine erhebliche Straftat geht, sind jegliche Ermittlungsmaßnahmen gegen den Berufsgeheimnisträger regelmäßig unzulässig, weil unverhältnismäßig.

Ich hoffe, lieber Herr , dass ich mit diesem Schreiben ihre Befürchtungen ein wenig ausräumen kann und Ihnen verständlich darlegen konnte, wie meine Position zu diesem schwierigen Thema ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Raabe,

mit Entsetzen habe ich feststellen müssen, dass Sie (im Glauben, in meinem Sinne gehandelt zu haben) am 9. November FÜR die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben.

Mich würde dabei interessieren, ob Sie sich vorher mit den Konsequenzen dieses Gesetzes auseinander gesetzt haben oder einfach nur zugestimmt haben, weil die ganze große Koalition dafür stimmen sollte/wollte.

Wenn Sie sich damit auseinander gesetzt haben, werden Sie die negativen Folgen sicher auch erkannt haben. Dabei stellt sich dann die Frage, ob es ihnen als "Immuner" einfach egal ist, was den Rest der Bevölkerung betrifft.

Sollten Sie sich nicht darüber informiert haben, kann ich ihnen nur empfehlen, dass Sie sich mit JEDEM Thema, zu dem Sie eine Stimme in UNSEREM Namen abgeben wollen auch bitte darüber informieren, was die Menschen, deren Stimmen Sie VERTRETEN sollen, darüber denken. Sollten Sie sich nicht mit dem Thema auseinander setzen, sollten Sie nicht darüber abstimmen.

Sollten Sie einfach nur aus Fraktionszwang dafür gestimmt haben, muss ich sagen, dass es in ihrer Fraktion immerhin sieben Personen gab, die trotz Fraktionszwang gegen die Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt und sich zwei Personen der Stimme enthalten haben.

Für mich sind Sie mit diesem Verhalten, welches Sie mir hoffentlich trotzdem begründen werden, schlicht und ergreifend vom nächsten Wahlzettel verschwunden.

C.
Antwort von Dr. Sascha Raabe
1Empfehlung
18.12.2007
Dr. Sascha Raabe
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie dem Schreiben an Herrn Fischer (Schreiben vom 10.11.07) entnehmen können, habe ich mich intensiv mit der Ausgestaltung des Gesetzes zur so genannten Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt.

Bei der Abstimmung galt es für mich zwischen dem Strafverfolgungsinteresse einerseits und dem Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger andererseits abzuwägen.

Auch wenn nur die Verbindungsdaten, also Telefonnummern von Handys und Festnetzgeräten oder aber die Verbindungsdaten von Emails, nicht aber die Inhalte der Gespräche oder Emails gespeichert werden, sehe ich die Ausweitung der Datenspeicherung mit einer gewissen Skepsis. Die Bedenken, dass es bei einer Ausdehnung der bereits bestehenden Möglichkeiten zu einer Aushöhlung der Privatsphäre kommen kann, halte ich persönlich für nicht unberechtigt.

Ich habe letztlich für die Gesetzesnovelle gestimmt, da ich der Meinung bin, dass die vom Gesetzgeber und insbesondere die von der SPD-Fraktion eingebrachten und auch nun auf EU-Ebene berücksichtigten Vorschläge einen vernünftigen und akzeptablen Kompromiss darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe
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Frage zum Thema Gesundheit
16.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Raabe,

Ihnen ist sicherlich nicht entgangen, dass insbesondere in den letzten Jahren in immer kürzeren Abständen eine Gesundheitsreform der anderen gefolgt ist. Es steht außer Frage dass in unseren Gesundheitswesen immer wieder nachjustiert werden muss um Effizienzreserven zu erschließen.

Jedoch sind Abgeordnete dazu da den direkten Kontakt zur Bevölkerung und somit zur Praxis herzustellen.
Sie haben als Gesetzgeber erlaubt, dass Krankenkassen Verträge mit einzelnen Herstellern aushandeln dürfen. Haben Sie dies sich in der Praxis mal angeschaut, wie dies funktioniert ?Vielen Dank, dass sie meinen Arbeitsaufwand bei gleicher Vergütung mit einer Gesetzesänderung verzehnfacht haben. Vielen Dank dafür, dass ich von 8.30 bis 18,30 von verunsicherten, alten oft sehr kranken, multimorbiden Patienten dafür verantwortlich gemacht werde. Vielen Dank dafür, dass ich einem Patienten selbst bei freiwilliger Begleichung der Preisdifferenz sein gewohntes Medikament nicht aushändigen darf. Vielen Dank dafür dass ich einer 89 jährigen Dame erklären muss, dass all ihre Medikamente jetzt anders heißen und ich ihr aber trotzdem nur die Hälfte aushändigen kann, weil Die AOK einen Liefervertrag mit einem 10-Mann-Betrieb abgeschlossen hat, der Millionen von Versicherten versorgen soll. Vielen Dank dafür, dass unserem Betrieb jeden Monat einen Teil der erbrachten Leistung nicht vergütet wird, weil der Arzt einen auf dem Deutschen Markt nicht existierendes Importarzneimittel verordnet hat.

Dass die Rot-Grüne Bundesregierung Apotheken und Ihre Inhaber gehasst hat, ist mir nicht entgangen, dass jedoch eine große Koalition, die 120 000 Angestellten in öffentlichen Apotheken endgültig entwürdigt. hätte ich mir nicht vorstellen können. Wir Angestellten in öffentlichen Apotheken werden von Ihnen nicht vertreten sondern immer wieder getreten.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüssen

ADEXA
Vorsitzender Landesvorstand Hessen
Antwort von Dr. Sascha Raabe
1Empfehlung
21.11.2007
Dr. Sascha Raabe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Sie aus Frankfurt stammen, bitte ich Sie Ihre Anfrage an den zuständigen Abgeordneten, Herrn Gregor Amann MdB, zu richten. Das Büro von Gregor Amann wurde bereits über Ihre Anfrage informiert. Das Portal von Herrn Amann erreichen Sie unter folgendem Link: www.abgeordnetenwatch.de Ich bitte hierbei um Ihre Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe
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