Manfred Helmut Zöllmer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Manfred Helmut Zöllmer
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Stellvertretender Schulleiter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wuppertal I
Landeslistenplatz
20, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die SPD wird vom Atomausstieg nicht abrücken. Wir fordern und fördern den Ausbau erneuerbarer Energien, sowohl in ihrer Verbreitung als auch im Bereich der technologischen Entwicklung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
08.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Zoellmer,

am 5.6.09 habe ich einen Bericht in dem Politmagazin "Panorama" über die aktuellen Arbeitslosenzahlen gesehen. Ist es richtig, dass aus welchen Gründen auch immer(Bundestagswahl) die Statistik korrigiert und beschönigt wird, und viele, die arbeitslos oder arbeitssuchend sind, in der Aufzählung der Arbeitslosenzahlen nicht erscheinen ? Dies fände ich nicht gut. Ich selbst war 12 Monate in einer AGH , hatte keine Perspektive auf Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, obwohl mein Arbeitsvermittler mir vorher einige Hoffnungen machte. Als AGH - Kraft erscheine ich doch auch nicht in der Statistik der Arbeitslosen oder?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
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17.06.2009
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe mir im Internet den von Ihnen genannten Beitrag angeschaut und stelle fest, dass die Redaktion der Sendung Panorama auch zu dem Kreis von Journalisten gehören, die immer wieder die Zählweise für die Arbeitslosenstatistiken kritisieren.

In Deutschland gibt es im Gegensatz zu vielen anderen Ländern präzise gesetzliche Festlegungen für diese Statistik. Diese ist weder geschönt oder gar gefälscht. Die im Bericht genannten Personen, die nicht gezählt werden, weil sie sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden, werden nicht mit gezählt.

Ich glaube jede Statistik hat ihre Stärken und Schwächen, aber entscheidend ist für mich, dass alle vorliegenden Zahlen transparent sind und insoweit teile ich die Auffassung des Arbeitsministers, der im Beitrag zu Recht meint, dass je nach Gusto die Zahlen anders zusammen gerechnet werden können, entscheidend sei aber die gesetzliche Grundlage für die bestehende Zählweise.

Ich glaube, dass keinem damit gedient ist Fantasiezahlen zu veröffentlichen. Es gibt klare gesetzliche Festlegungen. Diese sind transparent und nachvollziehbar. Jede andere Art der Abgrenzung hätte wieder andere Vor- und Nachteile.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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Frage zum Thema Arbeit
29.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Zöllmer!

Wann werden die unwürdigen 1.-€-Jobs wieder abgeschafft. Arbeit auf Dauer hat dadurch kaum einer gefunden. Das ist doch eigentlich Ausbeuterei.

Eine weitere Frage: Wann wird dafür gesorgt, daß alleinerziehende Väter und Mütter arbeiten gehen können, ohne Angst zu haben, daß ihr Kind in der Zeit nicht versorgt wird? Mein Sohn ist alleinerziehender Vater, seine Tochter geht ins 2. Schuljahr. Er könnte morgens, wenn die Kleine in der Schule ist, arbeiten gehen, bekommt aber keine Anstellung. Arbeiten könnte er nur abends und nachts in einer Tankstelle. Dann wäre die Kleine aber allein. Ist dahingehend etwas geplant?

Mit herzlichen Grüßen
.
Antwort von Manfred Helmut Zöllmer
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31.08.2009
Manfred Helmut Zöllmer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Leider wird – bei aller Kritik an den Ein-Euro-Jobs – sehr oft verkannt, dass es sich gerade nicht um ein herkömmliches Arbeitsverhältnis handelt, sondern dies eine Maßnahme für Nichtbeschäftigte ist, die auch Arbeitslosengeld II beziehen.
Es ist insoweit eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung und die Teilnehmer an solchen Maßnahmen erhalten als Zuschuss zu ihrem eigentlichen Arbeitslosengeld II eine Aufwandsentschädigung zum Beispiel von einem Euro bis 2, 50 Euro pro Stunde. Während dieser Teilnahme werden aber für die Teilnehmer die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung im Rahmen der Weiterzahlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleistet. Die Unfallversicherung hat ferner der Träger einer solchen Maßnahme sicherzustellen.

Es gibt viele Menschen, die langzeit arbeitslos sind. Einige von ihnen haben auch gesundheitliche, psychische oder Sucht-Probleme. Diesen Menschen wieder einen geregelten Tagesablauf zu geben, ihnen Wertschätzung zu vermitteln, sie wieder an geregelte Tätigkeiten zu gewöhnen ist auch Sinn dieser Arbeitsgelegenheiten. Ich habe häufig in Wuppertal mit Betroffenen gesprochen. Die meisten waren sehr froh in solche Arbeiten verrichten zu können. Es gibt auch viele Beispiele, dass sich mit diesen Arbeitsgelegenheiten die Chancen von Arbeitssuchenden auf eine spätere Einstellung in einen Betrieb oder in einer Einrichtung verbessert haben, weil sich die Menschen durch die gezeigte Arbeitsleistung für eine Einstellung empfehlen können.

Ich weiß, dass im Bereich der Ein-Euro-Jobs viel Kritik geübt wird. Aber ich weiß auch, dass die Alternative – nämlich nur ein Transfer von Geldern ohne irgendeine Chance auf Tätigkeit - für die Menschen und unsere Gesellschaft nicht gut ist. Der Ein-Euro-Job ist eben kein "Job", sondern soll nur helfen einen richtigen Arbeitsplatz zu bekommen. Dies halte ich nach wie vor für einen richtigen Ansatz. Es wäre eine Katastrophe diese Menschen wieder an den Rand der Gesellschaft zu drücken.

In Bezug auf Ihre zweite Frage betone ich gerne, dass wir uns von der SPD im besonderen Maße für eine verbesserte Kinderbetreuung einsetzen, gerade weil viele Alleinerziehende oder Berufstätige darauf angewiesen sind. So wollen wir ein Recht auf Ganztagsbetreuung ab eins, eine bessere Qualität in den Kindereinrichtungen und vor allem Gebührenfreiheit erreichen. Eine generelle nächtliche Kinderbetreuung halte ich für schwierig durchsetzbar, da eine verlängerte Tagesbetreuung in ganz Deutschland bereits schwer zu organisieren ist. Es gibt aber durchaus Angebote – z. B. für Pflegepersonal - wo Kinder auch am Abend und nachts betreut werden. Es gibt auch Tagesmütter, die sich darauf spezialisieren. Hier würde ich Sie bitten sich in Wuppertal selbst kundig zu machen. Ihr Sohn kann sich an den städtischen Beratungsservice wenden:

Beratungsservice für Kinderbetreuungsangebote
Neumarkt 10
42269 Wuppertal
Tel.: 0202-563 2279

Die Webseiten www.unsere-stadt-wuppertal.de und
www.wuppertaler-kinder.de halten ebenfalls Informationen bereit.

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer
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