Dr. Volker Wissing (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Volker Wissing
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
22.04.1970
Berufliche Qualifikation
Richter am Landgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages
Wohnort
Barbelroth
Wahlkreis
Südpfalz
Ergebnis
12,7%
Landeslistenplatz
2, Rheinland-Pfalz
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(...) Die Abgeordnetendiät dürfte dabei für die wenigsten der Grund sein, eine gesicherte berufliche Existenz aufzugeben und sich in der Politik zu versuchen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.02.2010
Von:

Sehr geehrter Dr.Wissing,

als ehemaliger Richter sind Sie Realist.
Wie lange glauben Sie, kann sích die FDP noch in der Regierung halten, mit einem Herrn Westerwelle an der Spitze?
In allen Umfragen wird Herr Westerwelle zunehmend als Belastung gesehen. Es geht um Deutschland, nicht um das Ego einzelner Personen.
Wie lange will die FDP Westerwelle noch als Vorsitzenden tragen?

Mit freundlichem Gruß

CSU Wählerin
Antwort von Dr. Volker Wissing
11Empfehlungen
24.02.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10. Februar 2010.

Die FDP verdankt Herrn Dr. Westerwelle eine einmalige Erfolgsgeschichte. Er hat die FDP nicht nur in nahezu allen Bundesländern zurück in die Parlamente geführt, sondern auch im Bund in die Regierung. Ein Parteivorsitzender muss nicht unbedingt von einer breiten Öffentlichkeit, sondern vor allem in seiner eigenen Partei geachtet und respektiert werden. Dieses ist bei Herrn Dr. Westerwelle unbedingt der Fall.

Im Vergleich zu den Führungspersönlichkeiten anderer Parteien steht Herr Dr. Westerwelle für ein hohes Maß an Verlässlichkeit, Mut und die Bereitschaft, auch kritische Themen anzusprechen. Ich kann mir vorstellen, dass viele Mitglieder anderer Parteien, die FDP um einen solchen Vorsitzenden beneiden. Ich hoffe sehr, dass er der FDP auch in dieser Funktion noch möglichst lange erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Soziales
23.02.2010
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

Ihr Auftritt in der gestrigen Fernsehsendung des SWR3 hat mir, Südpfälzer wie Sie, imponiert. Sachlich, zutreffend und ohne Schaum vorm Mund erörterten Sie Ihre Sicht der Dinge um Dr. Westerwelles Meinung zum Sozialstaat BRD.
Nahezu alle Kritiker Ihres Vorsitzenden wollen oder können (bewusst?) nicht erkennen, dass er mit seiner Analyse keineswegs die sog. Hartz IV- Empfänger im verunglimpfen will, sondern das System als solches anprangert.
Warum verweisen Sie bei den andauernden ungerechtfertigten Anwürfen nicht auf den Kommentar "Alle Wege führen nach Rom" von Rainer Hank in der letzten Ausgabe der F.A.S.? Denn im Grunde geht es vordergründig nicht um pekuinäre Fragen:
Hank zitiert den Philosophen Wolfgang Kersting, der der Auffassung sei, der Wohlfahrtsstaat sei den Bürgern in die Haut gegangen. Sie hätten längst die staatliche Scht der Dinge übernommen, ihre existentialistische Grammatik sei durch und durch welfaristisch geprägt. Ist es nicht genau das, was Herr Westerwelle meint?
Unter diesem Aspekt fand ich die angefangenen Sätze, die Ihnen zum Schluss der Sendung zur schlagfertigen Fortsetzung vorgegeben wurden, geradezu albern und abwegig. Kein Wunder, dass Ihnen da für einen Moment die Spucke wegblieb. Im Grunde genommen zeigte der Moderator damit, dass auch er nicht gewillt (oder fähig) war, zum Kern von Westerwelles kritischem Denkanstoß vorzudringen.

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Dr. Volker Wissing
9Empfehlungen
26.02.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Februar 2010.

Über Ihre positive Beurteilung meines Auftritts in der Sendung "2+Leif" habe ich mich sehr gefreut.

In der Tat wird die Debatte über die soziale Gerechtigkeit in Deutschland oftmals als reine Verteilungsdebatte geführt. Dadurch ist die Sensibilität dafür, dass alles was der Staat verteilt, vorher von seinen Bürgerinnen und Bürgern erwirtschaftet werden muss, zunehmend verloren gegangen. Immer wieder wird versucht den Eindruck zu erwecken, dass sozial sei, wer verteilt. Wer verteilt, nimmt aber zunächst einmal - und zwar mitnichten nur den Wohlhabenden, sondern vor allem der Mitte. Herr Westerwelle hat mit seinem in der Zeitschrift "Die Welt" veröffentlichten Beitrag < www.welt.de > auf genau diesen Sachverhalt hingewiesen. Der Wohlstand der verteilt werden soll, muss zunächst erwirtschaftet werden. Soziale Gerechtigkeit heißt nicht nur verteilen, sondern auch gerecht besteuern. Es ist der Verdienst des FDP-Parteivorsitzenden, deutlich gemacht zu haben, dass soziale und Steuergerechtigkeit zwei Seiten einer Medaille sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
24.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

die Citygroup hat eine Mitteilung an ihre amerikanischen Kunden herausgegeben:
"Effective April 1, 2010, we reserve the right to require 7 days advance notice before permitting a withdrawal from all checking accounts. While we do not currently exercise this right and have not exercised it in the past, we are required by law to notify you of this change."

Auf deutsch:
"Ab dem 1. April 2010 behalten wir uns eine Frist von sieben Tagen vor, bevor wir Abhebungen von einem Girokonto zulassen. Derzeit machen wir zwar von dem Recht keinen Gebrauch und haben es auch in der Vergangenheit nicht angewendet, sind aber per Gesetz dazu verpflichtet, Sie über diese Änderung zu informieren."

Das betrifft im Moment nur die USA.

Mein Fragen:
Lässt das deutsche Bankengesetz derartiges ebenfalls zu?
Wenn ja, welche Vorraussetzungen dafür müssen gegeben sein?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Volker Wissing
9Empfehlungen
26.02.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Februar 2010.

Die von Ihnen beschriebene Regelung der Citigroup kann ich nicht nachvollziehen. Es sei denn, diese betreffen Scheckkonten. In Amerika sind Schecks nach wie vor weit verbreitete Zahlungsmittel. Hier kann die Einräumung einer gewissen Zahlungsfrist durchaus sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass der Scheck auch tatsächlich gedeckt ist und ausgezahlt werden kann.

In Deutschland sind die gesetzlichen Regelungen eindeutig. § 675t dejure.org des Bürgerlichen Gesetzbuches (Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen) lässt den Banken kaum Spielraum, Zahlungsvorgänge zu verzögern. Die Banken sind verpflichtet, Zahlungen unverzüglich verfügbar zu machen.

Ich würde mich freuen, wenn diese Information hilfreich für Sie wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Wissing


"Wie stehen Sie grundsätzlich zum Thema Volksentscheide auf Bundesebene? Und inwieweit ist Ihre persönliche Einstellung deckungsgleich mit Ihrer "Parteilinie"?

Mir ist durchaus klar, dass Volksentscheide kein Allheilmittel für die Demokratie sind und ja im konkreten Fall auch zu Problemen führen können. (Z.B. Minarette in der Schweiz)

Aber würde es in einer gefestigten Demokratie wie der unseren, aber mit sinkender Wahlbeteiligung und einer gewissen Politikverdrossenheit nicht dazu beitragen, dass sich die Bürger wieder etwas mehr für Demokratie und Politik interessieren und begeistern können?

In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Eifler zitieren:

"Das Vertrauen ins Volk ist einer der Eckpfeiler der Demokratie", sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

In Meinungsumfragen äußern konstant zwischen 70 und 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, dass sie bei wichtigen Zukunftsfragen mitbestimmen wollen.


Wenn Sie grundsätzlich dagegen sind, hätte ich sehr gerne ein ausführliche Begründung von Ihnen für Ihre Haltung.

Wenn Sie grundsätzlich dafür sind, wann starten Sie eine entsprechende Gesetzesinitiative?"

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Volker Wissing
9Empfehlungen
04.03.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Februar 2010.

Prinzipiell sehe ich Volksentscheide positiv. Die FDP hat sich gerade auch im Zusammenhang mit der EU-Verfassung für eine Volksbefragung ausgesprochen. Die immer wieder auftauchende Angst vor vermeintlichen Fehlentscheidungen des Volkes, sehe ich nur sehr eingeschränkt. Volksentscheide können das Parlament nicht ersetzen, sie können aber eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Außerdem sind Sie ein sehr wirksamer Schutz davor, dass sich die Politik nicht zu weit von Volkes Meinung entfernt. Es ist nicht nur Aufgabe der Politik zu bestimmen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger bei politischen Entscheidungen zu überzeugen und mitzunehmen. Volksentscheide sind kein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit, sie können auch die parlamentarische Demokratie nicht ersetzen, sie können aber politischen Entscheidungen in gravierenden Fragen zusätzliche Legitimation verleihen.

Die FDP hat im Zusammenhang mit der EU-Verfassung einen Volksentscheid vorgeschlagen, aber keine Mehrheit dafür gefunden. Wann die FDP einen erneuten Vorstoß unternehmen wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
06.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Wissing,

ich habe gerade gelesen, dass die FDP das Elterngeld als unnötige Ausgabe ansieht und es deshalb in Frage stellt.

Gleichzeitig bestätigen sie, dass die schwarz-gelbe Koalition eine Erleichterung bei der Besteuerung privat genutzter Dienstwagen plant.

Warum sehen Sie das Elterngeld als unnötige Ausgabe im Bundeshaushalt an, dass wir als Eltern ja lt. Ihrer Aussage mit Zins und Zinseszins zurückzahlen müssten, während Sie die Besteuerung von Dienstwagen als sinvoll erachten????

Ich zahle lieber das Elterngeld mit Zins und Zinseszins zurück, als Leuten Ihren Dienstwagen zu finanzieren. Mehr als die Hälfte, wenn nicht alle Dienstwagen werden sowieso Privat genutzt (man könnte auch von Betrug am Steuerzahler sprechen).

Abschließend frage ich mich, ob die Presse nicht doch Recht hat und die FDP Klientelpolitik betreibt. Bis zur Bundestagswahl hat mir das Auftreten und die politische Richtung der FDP sehr gut gefallen, aber jetzt frage ich mich langsam doch, was bei Ihnen los ist und wie Sie so etwas rechtfertigen können.
Antwort von Dr. Volker Wissing
9Empfehlungen
16.03.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. März 2010.

Beigefügt finden Sie den Gastbeitrag, den ich für das Nachrichtenmagazin "Focus" verfasst habe. Ich habe in diesem nicht das Elterngeld infrage gestellt, sondern seine Finanzierung. Die Diskussion über soziale Leistungen müsste meines Erachtens untrennbar verbunden sein mit einer Debatte darüber, wer diese bezahlen soll. Das heißt, ich hätte von Frau von der Leyen erwartet, dass sie auch sagt, wer das Elterngeld ihrer Meinung nach bezahlen soll. De facto kommt das Elterngeld denjenigen zugute, die es auch finanzieren. Wenn man die staatlichen Umverteilungskosten berücksichtigt, ist das Elterngeld sogar eine Schlechterstellung derjenigen, die eigentlich unterstützt werden sollen, da sie mehr bezahlen, als sie am Ende zurückerhalten. Das ist eine extrem problematische Entwicklung innerhalb des Sozialstaates, umso wichtiger ist es, dass darüber offen diskutiert wird.

Der von CDU/CSU und FDP geschlossene Koalitionsvertrag sieht vor, "die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge zu überprüfen." Da noch keine konkreten Vorschläge des Bundesministeriums der Finanzen vorliegen, kann ich Ihnen auch noch nicht sagen, inwieweit es bei der Reform der Dienstwagenbesteuerung vor allem um eine Vereinfachung oder um eine Senkung gehen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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