Sehr geehrter Herr

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haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail.
Nachdem die Vorgängerregierung es versäumt hat, die Zuverdienstmöglichkeiten im Bereich des SGB II so auszugestalten, dass sie wirklich beschäftigungsförderlich wirken, werden wir nun handeln. Die FDP hat seit Beginn der Koalition darauf gedrungen, die Zuverdienstmöglichkeiten zu verbessern. Dazu wird nun eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingerichtet, die Vorschläge ausarbeiten wird, welche der neuen Gesetzgebung zugrunde liegen werden. Da es sich bei den Zuverdienstgrenzen um ein besonders komplexes Thema handelt, das die Zuständigkeit vieler Ministerien berührt, wird die Ausarbeitung der Vorschläge sicherlich einige Monate in Anspruch nehmen. Ich persönlich halte es auch für sinnvoll, an dieser Stelle lieber gründlich anstatt schnell zu arbeiten. Eine Reform, die nicht exakt geplant und ausgeführt wird, würde kaum Verbesserungen bringen und nur neue Probleme aufwerfen.
Ich teile Ihre Auffassung, dass die Arbeitsgemeinschaft selbstverständlich die jüngere Rechtsprechung in ihre Überlegungen einbeziehen sollte, also auch das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem November 2006, auf das sie hinweisen. Dies wird selbstverständlich auch geschehen. Die Problematik der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft wird also bearbeitet und bei der Fortentwicklung der Gesetzgebung zum Arbeitslosengeld II beachtet werden.
Wie Sie korrekt anmerken, erfährt zum jetzigen Zeitpunkt der in § 21 SGB II geregelte Mehrbedarf Alleinerziehender in der Rechtsprechung Konkretisierung unter Rückgriff auf das Gesetzgebungsverfahren zum Bundessozialhilfegesetz aus den 1980er Jahren. Auch wenn das Urteil vom Bundessozialgericht aus dem März 2009 an dieser Stelle für etwas Klarheit gesorgt hat, denke auch ich, dass es eine Überprüfung sinnvoll wäre, an deren Ende eine eigene, neue gesetzliche Konkretisierung stehen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Vogel