Johannes Vogel (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Johannes Vogel
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
29.04.1982
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Lüdenscheid
Wahlkreis
Olpe - Märkischer Kreis I
Ergebnis
10,4%
Landeslistenplatz
16, Nordrhein-Westfalen
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(...) Es freut mich sehr, dass Sie sich der Debatte annehmen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass Guido Westerwelle mit seiner Aussage zur "spätrömischen Dekadenz" nicht Hartz IV-Empfänger angegangen hat. Vielmehr zielte er auf diejenigen Oppositionspolitiker, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu missbraucht haben, der notwendigen Steuerreform eine Absage zu erteilen und pauschale Forderungen nach drastischen Erhöhungen der staatlichen Leistungen im Rahmen der Grundsicherung zu erheben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
10.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Vogel,

wegen der auch soeben bei Anne Will in Aussicht gestellten Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten im SGB-II brennt hier einigen die Frage : Wann und wie wird da etwas getan? Bisher sind die 20 bzw 10 % Zuverdienstmöglichkeit bis 1200 oder mit Kind bis 1500 € Brutto gedeckelt. Danach entsteht das, was eine Stagnationszone genannt werden kann. In einem Diagramm kann man dies schnell ablesen. Es muss aufhören, dass ein Chef sagt: Sie könnten anstatt 1200 € bei mir auch 1700 € verdienen und diese 500 € mehr an Brutto bringen einem Aufstocker 0 € Verbesserung. Wird auch erwogen die Anzahl der Kinder in diese Neuordnung der Zuverdienstmöglichkeiten mit einfließen zu lassen? ( bisher gelten die 1500 € pauschal - egal für wieviele Kinder man sorgt ) Wann wird eigentlich die in 2006 vom BSG entwickelte Rechtsfigur der zeitweisen Bedarfsgemeinschaften endlich in Gesetzesform gegossen? ( z.Zt. bekommen rund eine Million Kinder die mit hilfebedürftigen Elternteilen ( zeitweise ) zusammenleben 0 € - sie bekommen von den zuständigen JobCentern das Geld für die Ernährung sowie alle anderen Bedarfe verweigert. Wann wird es eine Konkretisierung von Seiten des Gesetzgebers geben, wie der Mehrbedarf wegen Alleinerziehung im SGB-II auszulegen ist? ( Dies ist eine weitere planwidrige Regelungslücke, die zu bisher jahrelangem blankem Chaos in der Sozialgerichtsbarkeit geführt hat und immernoch nicht geklärt ist ( man behilft sich mit dem Gesetztestext zum BSHG von 1985 - jedoch ist ein Vierteljahrhundert vergangen und wir leben nun mit einem ganz anderen System - SGB-II mit pauschalierter Leistungsbemessung ) )

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Johannes Vogel
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17.02.2010
Johannes Vogel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail.

Nachdem die Vorgängerregierung es versäumt hat, die Zuverdienstmöglichkeiten im Bereich des SGB II so auszugestalten, dass sie wirklich beschäftigungsförderlich wirken, werden wir nun handeln. Die FDP hat seit Beginn der Koalition darauf gedrungen, die Zuverdienstmöglichkeiten zu verbessern. Dazu wird nun eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingerichtet, die Vorschläge ausarbeiten wird, welche der neuen Gesetzgebung zugrunde liegen werden. Da es sich bei den Zuverdienstgrenzen um ein besonders komplexes Thema handelt, das die Zuständigkeit vieler Ministerien berührt, wird die Ausarbeitung der Vorschläge sicherlich einige Monate in Anspruch nehmen. Ich persönlich halte es auch für sinnvoll, an dieser Stelle lieber gründlich anstatt schnell zu arbeiten. Eine Reform, die nicht exakt geplant und ausgeführt wird, würde kaum Verbesserungen bringen und nur neue Probleme aufwerfen.

Ich teile Ihre Auffassung, dass die Arbeitsgemeinschaft selbstverständlich die jüngere Rechtsprechung in ihre Überlegungen einbeziehen sollte, also auch das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem November 2006, auf das sie hinweisen. Dies wird selbstverständlich auch geschehen. Die Problematik der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft wird also bearbeitet und bei der Fortentwicklung der Gesetzgebung zum Arbeitslosengeld II beachtet werden.

Wie Sie korrekt anmerken, erfährt zum jetzigen Zeitpunkt der in § 21 SGB II geregelte Mehrbedarf Alleinerziehender in der Rechtsprechung Konkretisierung unter Rückgriff auf das Gesetzgebungsverfahren zum Bundessozialhilfegesetz aus den 1980er Jahren. Auch wenn das Urteil vom Bundessozialgericht aus dem März 2009 an dieser Stelle für etwas Klarheit gesorgt hat, denke auch ich, dass es eine Überprüfung sinnvoll wäre, an deren Ende eine eigene, neue gesetzliche Konkretisierung stehen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel
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Frage zum Thema Arbeit
11.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Vogel,

Sie sind noch jung an Jahren, und deshalb bin ich schon sehr erstaunt über Ihr Loblied auf die Zeitarbeit, so wie gestern am 10.Januar bei "Anne Will" gesungen.
Denn schließlich haben Sie doch noch nie in einem Unternehmen in der freien Wirtschaft arbeiten müssen, wie ich Ihrer Vita bei Wikipedia entnommen habe.
Deshalb meine Fragen:
Woher haben Sie Ihre Erkenntnisse?
Haben Sie schon einmal ein Unternehmen besucht das Leiharbeiter beschäftigt und sich mit diesen ausführlich über deren Sorgen und Nöte unterhalten?
Kennen Sie die Regeln der Leiharbeit bspw. in Frankreich und in der Schweiz, und was ist daran so schlecht für die Leiharbeiter dass sich das nicht auch in Deutschland umsetzen ließe?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Johannes Vogel
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27.08.2010
Johannes Vogel
Sehr geehrter Herr ,

in der Sendung vom 10. Januar habe ich mich gegen die pauschale Verteufelung von Zeitarbeit ausgesprochen. Dabei bleibe ich ausdrücklich.

Meine Kenntnis der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik speist sich aus ganz unterschiedlichen Quellen. Hauptsächlich durch den Austausch mit Arbeitnehmern - auch solchen, die im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung tätig sind -, Arbeitgebern, Gewerkschaften, Mitarbeitern in Arbeitsagenturen, aber auch durch die intensive Auseinandersetzung mit Statistiken, Studien und wissenschaftlichen Arbeiten. Darüber hinaus ist es mir wichtig, durch Unternehmensbesuche und Praktika immer wieder den Blick in ganz unterschiedliche Bereiche der Arbeitswelt aufrecht zu erhalten. Während meines Studiums habe ich zudem natürlich auch selbst sozialversicherungspflichtig gejobbt. Schließlich habe ich als Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen bereits mehrere Jahre quasi eine Vollzeitstelle ausgefüllt, allerdings ehrenamtlich und nicht bezahlt.

Die gesetzlichen Regelungen der Zeitarbeit im Ausland sind mir gut bekannt. Es ist aber nicht so, dass man einfach die Schweizer oder französische Regelung in Deutschland übernehmen könnte. In Frankreich beispielsweise werden die Arbeitnehmer in der Zeitarbeit in aller Regel ausschließlich für die Zeit der Vermittlung angestellt und bezahlt, während sie sonst arbeitslos sind. Dies stellt für mich keine bessere Alternative zu der Situation in Deutschland dar, wo die Zeitarbeit eben eine echte Branche mit eigenen Tariflöhnen ist. Abgesehen davon müssen aber gesetzliche Lücken geschlossen werden, um zu verhindern, dass die Arbeitnehmerüberlassung ausschließlich zum Unterlaufen eines bestehenden Tarifvertrags in einem Entleihunternehmen genutzt und damit einfach missbraucht wird. Die FDP hat daher kürzlich eine Fristenregelung vorgeschlagen, wonach die fortgesetzte Arbeitnehmerüberlassung eines Zeitarbeiters an dasselbe Unternehmen ab einem bestimmten Zeitpunkt nach dem Grundsatz des equal pay entlohnt werden muss. So würden wir Missbrauch verhindern, eine potenzielle Gerechtigkeitslücke bei sehr langen Verleihdauern schließen und dennoch, und das ist für mich sehr wichtig, die erfolgreiche Brückenfunktion der Zeitarbeit in den Arbeitsmarkt, insbesondere für junge Arbeitssuchende, erhalten. Zeitarbeit ist also nicht generell abzulehnen, im Gegenteil. Denn: Sie fördert Beschäftigung. Bei einer grundlegenden Abkehr vom spezifischen deutschen Zeitarbeitsmodell würde dieser wichtige arbeitsmarktpolitische Effekt mit großer Sicherheit verschwinden. Damit wäre niemandem geholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel
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Frage zum Thema Soziales
14.01.2010
Von:

Guten Tag Herr Vogel,

es war nicht zwingend notwendig die Regelsätze wg. der Erhöhung des Kindergeldes zu senken.
Schon gar nicht mit dem Hintergrund, dass bei weiten nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden sind, die man annehmen könnte, wenn man wollte. Die Menschen haben jetzt zu wenig um in Würde zu leben und jetzt steht ihnen mehr zu. Nicht erst, wenn vielleicht mal wieder Arbeit für alle da ist.
Wieso haben sie die soziale Scheere noch weiter geöffnet?
Warum werden gut verdienende Familien mit zwei Kindern besser gestellt als normal verdienende und die HartzIV Empfänger noch schlechter?

Mfg
Antwort von Johannes Vogel
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29.07.2010
Johannes Vogel
Sehr geehrter Herr ,

zuerst möchte ich ausdrücklich festhalten, dass die Regierung aus CDU/CSU und FDP die Regelsätze der Grundsicherung für Hilfebedürftige (ALG II/Hartz IV) bisher nicht gesenkt hat und auch keine Senkung der Regelsätze beabsichtigt. Es war richtig, erst das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 09. Februar 2010 abzuwarten. Nun wissen wir, dass die von Rot-Grün eingeführten Berechnungsmethoden verfassungswidrig sind. Bis Ende des Jahres wird die schwarz-gelbe Bundesregierung die Berechnung der Regelsätze nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu gestalten. Die Regelsätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren, nicht mehr und nicht weniger. Das gilt natürlich auch für die Kinderregelsätze. Persönlich begrüße ich ausdrücklich das Ende der willkürlichen Ableitung.

Alle Familien, die die ebenso schwierige wie schöne Aufgabe meistern, Kinder großzuziehen, haben unsere Anerkennung verdient. Dies gilt allemal, wenn den Eltern nur die Grundsicherung zur Verfügung steht. Familien, denen nur die Grundsicherung zur Verfügung steht, dürfen nicht benachteiligt werden. Zwar wird das Kindergeld mit den Regelsätzen der Grundsicherung verrechnet. Dies ist aber gerechtfertigt, weil beides staatliche Leistungen sind und kein reguläres Erwerbseinkommen. Für die Deckung des kindlichen Bedarfs ist die Grundsicherung ja gerade da.

Nach meiner Einschätzung wird die in diesem Herbst anstehende neue Berechnung der Kinderregelsätze, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren soll, zumindest im Bereich der Bildungsausgaben sogar zu höheren Leistungen führen. Im Sinne der Kinder sollte man dabei neben den reinen Geldleistungen aber auch an anderes denken. Es geht auch um gesellschaftliche Teilhabe und um bessere Bildungschancen. Daher sind auch andere Lösungen denkbar, wie zum Beispiel eine bessere Betreuung oder Sachleistungen im schulischen Umfeld.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel
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Frage zum Thema Arbeit
18.01.2010
Von:

Guten Tag Herr Vogel!

ich schreibe es mal Hier weilich denke das es auch hierhin gehört!
bei mir geht es um unterhaltrecht. meine Situation ist folgendermaßen ich habe mit meiner Ex Frau zusammen 2 Kinder die nach unserer Trennung 2002 beide bei mir lebten. seit letztem Jahr mach den Schulferien lebt der größere bei seiner Mutter die mit ihrem neuen Ehemann von Hartz4 lebt ich bin jetzt aufgefordert worden 309 € Unterhalt für meinen Sohn zu leisten. die Unterhaltspflicht kann ich noch nachvollziehen aber nicht, das der unterhalt den ich zahlen soll in die bedarfsgemeinschaft einfließt, und mein Sohn quasi meine Exfrau von dem Unterhalt mit Ernähren muss. Außerdem das gar nicht mitgerechnet wird das ich auch ein Unterhaltspflichtiges Kind bei mir Habe das Keinen Unterhalt Bekommt da meine Ex Frau von Hartz4 lebt. Unterhaltsvorschuß habe ich die volle Zeit Schon für beide Kinder Bekommen da meine Ex ja nicht Zahlen Konnte. ich besitze ein Eigenheim das ich schon während unserer Ehe Gekauft habe und mit1100€ monatlich Abzahlen muss. wenn ich jetzt von meinen durchschnittlich 1900€ 309€ Unterhalt zahlen muss weiß ich nicht mehr wie es Weitergehen soll, denn dieses Haus habe ich ja nicht nur aus spaß an der Freude Gekauft, den es sollte ja auch später für meine Kinder sein.
aber wenn ich das so bezahlen soll dann brauche ich auch nicht mehr in drei Schichten Arbeiten zu Gehen dann kann ich auch sagen Hartz4 und Spaß dabei so wie meine Ex und ihr neuer Ehemann. die wenn man es realistisch sieht. sowieso mehr Geld im Monat zur Verfügung Haben Wie ich.

mit Freundlichen grüßen

Antwort von Johannes Vogel
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28.07.2010
Johannes Vogel
Sehr geehrter Herr ,

ich kann verstehen, dass es Ihnen ungerecht erscheint, wenn der von Ihnen zu leistende Unterhalt der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen zufließt. Allerdings möchte ich zwei Dinge zu bedenken geben: Da Ihr Kind noch minderjährig ist, erhält den Unterhalt der Erziehungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, in Ihrem Fall also Ihre ehemalige Ehefrau. Der Unterhalt ist nicht zweckgebunden, weswegen er in meinen Augen dann doch mit Recht als Einkommen zu werten ist. Dementsprechend greifen natürlich auch die normalen Anrechnungsregeln im Rahmen des Arbeitslosengeldes II; die Bedarfsgemeinschaft erhält also weniger Leistungen durch die Allgemeinheit, als es der Fall wäre, wenn kein Unterhalt gezahlt werden würde. Dass in Ihren Augen Ihr Sohn zum Einkommen seiner Mutter beiträgt, ist also kein Problem – wenn man es denn als solches sehen will – der Grundsicherung, sondern eines des Unterhaltsrechts. Genau genommen würde das tatsächlich verfügbare Einkommen Ihrer ehemaligen Frau durch den Unterhalt sogar deutlich höher ausfallen, wenn sie berufstätig wäre und nicht gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen würde.

Mit Blick auf Ihre persönliche Situation kann ich Ihnen nur sagen, dass ich es sehr richtig finde, weiterhin zu versuchen, finanziellen auf eigenen Beinen zu stehen. Das ist unter den schwierigen Bedingungen, die Sie geschildert haben, eine große Leistung, zu der ich Sie ausdrücklich ermutigen möchte! Es könnte allerdings sein, dass Sie Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben. Ihre Wohngeldstelle bzw. Familienkasse kann Ihnen darüber Auskunft geben. Sie sollten in meinen Augen auf keinen Fall davor zurückschrecken, gegebenenfalls diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, die Ihnen rechtmäßig zustehen!

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel
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Frage zum Thema Wirtschaft
21.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Vogel,

ich schätze Ihren Mut, auch unbequeme Fragen zu beantworten: hat die soziale Marktwirtschaft in D nicht von jeher einen grundsätzlichen Systemfehler??

Mir ist aufgefallen, dass die soziale Marktwirtschaft in Deutschland einen grundsätzlichen Systemfehler aufweisen könnte. Nur deshalb erscheint es mir möglich, dass Staat und Unternehmen schon in ihrer Zielsetzung gegeneinander arbeiten. Niemand wird bestreiten, dass die Hauptzielsetzung der Unternehmen im Wettbewerb Effektivitätssteigerung ist und dass diese deshalb auch um ständige Kostensenkung und Absatzsteigerung bemüht sind, um ihren Gewinn zu steigern. Staatsgewinne, nämlich Einnahmen aus Steuern und Abgaben, entstehen in unserem System jedoch nicht hauptsächlich durch Unternehmensgewinne, sondern durch staatliche Aufschläge auf die ohnehin in Deutschland schon recht hohen Lohnkosten. Dadurch sind die Staatsabgaben (=Staatsgewinn) zum Hauptkostenfaktor der Unternehmen geworden. Wenn Unternehmen gemäß ihrer Zielsetzung hier Kosten verringern wollen, müssen sie die Lohnkosten senken, was ihnen natürlich auch gelingt durch:
  • Ersatz von Humanarbeit durch Maschinen,
  • Zeitarbeit,
  • prekäre Scheinselbstständigkeit der Mitarbeiter,
  • Lohndumping,
  • Ersatz der Belegschaft durch Arbeitslose wegen der staatlichen Zuschüsse oder
  • Verlegung der Arbeitsplätze ins Ausland.

Durch diesen Erfolg senken die Unternehmen gleichzeitig die Staatseinnahmen( weniger Lohn) und erhöhen die Staatsausgaben ( z.B. für Arbeitslose). Wenn die Unternehmen also durch ihre Zielsetzung "Effektivitätssteigerung und Kostensenkung" zwangsläufig die Staatseinnahmen reduzieren, ist das System kontraproduktiv. Bei einer Verlagerung der Staatsabgaben in die Mwst. würde dieser Systemfehler nicht entstehen können und die Unternehmen wären mit ihrer Zielsetzung dann konkruent zu dem Staatsziel.

Stimmen Sie diesem Systemfehler zu?? Können Sie helfen, ihn zu beseitigen??

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Johannes Vogel
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30.07.2010
Johannes Vogel
Sehr geehrter Herr ,

es freut mich, dass Sie sich Gedanken zur Sozialen Marktwirtschaft und deren Funktionsweise machen. Wirtschaftlichen Zusammenhängen sollte meiner Meinung nach mehr Raum in der Öffentlichkeit eingeräumt werden.

Allerdings sehe ich den von Ihnen beschriebenen Widerspruch nicht. Während sich das Handeln von Unternehmen zu Anschauungszwecken vielleicht noch auf das Profitstreben reduzieren lässt, kann und sollte man dies für den Staat, so denke ich, nicht ohne Weiteres annehmen. Staatliches Handeln ist, und sollte wiederum nicht profitorientiert sein, vielmehr erfüllt der Staat eine Vielzahl komplexer Aufgaben: er sorgt für Sicherheit, stellt öffentliche Güter bereit und setzt die Rahmenbedingungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Mit Blick auf die Staatsfinanzen ist es übrigens nicht der Fall, dass diese sich hauptsächlich aus den Einnahmen im Rahmen der Sozialversicherungssysteme speisen. Im Gegenteil, weit mehr als die Hälfte aller staatlichen Einnahmen entsteht durch Steuern. Eine stärkere Verlagerung in den Bereich der Umsatzsteuer halte ich auch nicht für sinnvoll. Dadurch würde nur der Konsum belastet, was volkswirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen würde. Schließlich ist es nicht richtig, dass Effizienzsteigerungen aufseiten der Unternehmen stets zu geringeren Löhnen und weniger Personal führen. Für Betriebe muss Effizienz ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Produktivität und Entlohnung bedeuten, sonst geraten Sie gegenüber Konkurrenten ins Hintertreffen. Das kommt den Beschäftigten zugute, allemal, wenn Sie gut qualifiziert sind.

In den letzten Jahrzehnten hat unsere Wirtschaft fraglos deutliche Effizienzsteigerungen erzielen können. Dennoch haben wir heute einen deutlich höheren Anteil an Beschäftigten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung als früher und – noch wichtiger – eine deutlich größere Kaufkraft als noch vor einer Generation. Um weiterhin Wachstum und Wohlstand zu haben, müssen wir allerdings darauf achten, dass die Lohnnebenkosten in Zukunft nicht zu stark anwachsen. Das werden sie jedoch angesichts der demografischen Entwicklung zweifellos tun, weswegen man auch unbedingt über alternative Finanzierungsmöglichkeiten im Bereich der Sozialversicherungen nachdenken sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel
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