Prof. Dr. Annette Schavan (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Prof. Dr. Annette Schavan
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
10.06.1955
Berufliche Qualifikation
Studium katholische Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin für Bildung und Forschung
Wohnort
Ulm
Wahlkreis
Ulm
Ergebnis
42,8%
Landeslistenplatz
2, Baden-Württemberg
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(...) Ich freue mich über jeden Mann, der sich für eine Karriere als Lehrer oder Erzieher entscheidet. Eine Quote hilft aber in diesem Fall nicht weiter, weil die Türen ohnehin offen stehen. Hier müssen andere Anreize gesetzt werden, worum sich der Bund und die Länder auch bemühen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
09.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Schavan,

als Bundesministerin für Bildung und Forschung würde mich Ihre Meinung zur geplanten Schließung des Medizinstudienganges an der Universität zu Lübeck, welche gleichbedeutend mit dem Untergang der Universität zu Lübeck ist, interessieren.

Ich bedanke mich bereits vorab für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
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22.06.2010
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Juni 2010.

Aus Gesprächen mit Mitgliedern der Landesregierung von Schleswig-Holstein und dem Präsidenten der Universität Lübeck weiß ich, dass derzeit nach Wegen gesucht wird, doch noch zu einer positiven Lösung für den Universitätsstandort Lübeck zu kommen. Ich vermag nicht zu beurteilen, ob dies gelingen wird. Da die Trägerschaft der Universitäten nach unserem Grundgesetz allein bei den Ländern liegt, kann auch nur dort eine Lösung gefunden werden.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Annette Schavan
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
09.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Schavan,

ich habe gerade gelesen, dass Sie eine betrachtliche Förderung zur Forschung im Bereich Gentechnik anstreben. Das Ganze unter dem Motto: "Am Ende zählt nicht die Methode, sondern das beste Ergebnis". Das heisst, Sie werden den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen stark voran treiben und die ökologische Landwirtschaft in den Hintergrund stellen.
Ich weiss nicht wie gut Sie über die unkontrollierbare Ausbreitung, die Entstehung von Superunkräutern und Schädlingen sowie der schon jetzigen Auswirkungen auf Tiere bekannt sind.

Aber was werden Sie Ihren Wählern erzählen, wenn die Grüne Gentechnik ausser Kontrolle gerät, die ökologische Landwirtschaft unmöglich ist und unsere Vortpflanzung durch verunreinigte Nahrungsmittel (schon heute bei Tieren) gestört ist?

Wo liegen die wirklichen Ansätze Ihrer Überzeugung das Gentechnik der richtige Weg ist und welche Richtung geht Ihr Gedanke beim Thema Nachhaltigkeit?

Vielen Dank für Ihre Antwort
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
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14.07.2010
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Juni 2010.

Wir stehen vor drängenden globalen Problemen wie wachsender Weltbevölkerung, steigendem Energiebedarf und fortschreitendem Klimawandel. Die Biotechnologie kann uns zum Beispiel helfen, schneller und gezielter robustere Pflanzen zu entwickeln, die Dürreperioden oder plötzlichen Kälteeinbrüchen besser als bisher standhalten. Neben technischen Optimierungen müssen allerdings auch Ansätze der konventionellen und ökologischen Agrarforschung sowie sozialwissenschaftliche Fragen insbesondere mit Blick auf die Lage in den Entwicklungsländern berücksichtigt werden.

Die Diskussionen beim runden Tisch zur Pflanzengenetik zeigen, dass vor dem Hintergrund der globalen Probleme die grüne Gentechnik sehr differenziert gesehen werden muss. Wir müssen das Potenzial der Gentechnik nutzen, aber zugleich die Risiken ernst nehmen. Für die Bundesregierung hat die Sicherheit für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Umwelt oberste Priorität. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beispielsweise hat die biologische Sicherheitsforschung seit dem Jahr 1979 bis heute mit mehr als 100 Millionen Euro unterstützt.

Mit der Förderung der biologischen Sicherheitsforschung werden die in der öffentlichen Debatte um die grüne Gentechnik vorgebrachten und wissenschaftlich begründeten Einwände und Befürchtungen aufgegriffen. Die geförderten Projekte zur biologischen Sicherheitsforschung werden mit äußerster wissenschaftlicher Sorgfalt geplant und durchgeführt. Die Ergebnisse sind in international anerkannten Fachzeitschriften veröffentlicht worden und haben Eingang bei Entscheidungen der Zulassungsbehörden gefunden. Viele klärende Ergebnisse liegen mittlerweile vor.

Unserer Verantwortung für künftige Generationen tragen wir zugleich nicht nur für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir unterlassen. Die Forscherinnen und Forscher in Deutschland sind sich dieser ethischen Verantwortung sehr bewusst. Wir wollen daher eine verantwortungsbewusste und zukunftsfähige Weiterentwicklung der Pflanzengenetik.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Schavan,

Ihre Kollegin von der Leyen, die ich leider nicht mehr vermittels diese wunderbare Plattform befragen kann, antwortete am 25.9.09 auf die Frage nach ihrer (gemeint war: persönl.) Haltung zu Ideologie und Praxis von Scientology-/ABLE-/OSA- /WISE ausweichend:

"Die BUNDESREGIERUNG ist NACH WIE VOR der AUFFASUNG, dass die Scientology-Organisation keine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft ist. Zum einen sind ihre Ziele eindeutig auf wirtschaftliche Aktivitäten ausgerichtet. Zum anderen liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Scientology-Organisation Bestrebungen verfolgt, die in ziel- und zweckgerichteter Weise gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Dies gilt für die Scientology-Organisation einschließlich ihrer Gliederungen (ABLE, OSA, WISE) und wird seit Jahren eindrücklich in den Verfassungsschutzberichten des Bundes dokumentiert." (1)

Ich möchte Sie nun fragen, ob auch die neue "schwarz-gelbe" Bundesregierung dieser "Auffassung" ist.

Desweiteren wüßte ich gern, ob die einzelnen Mitglieder der Regierung sich diesbezüglich in Form eines für den Bürger einsehbaren Dokumentes explizit geäußert haben oder ob diese "AUFFASSUNG DER BUNDESREGIERUNG" sozusagen stillschweigend angenommen wird.

Was sagen Sie (persönlich) zur SO und zu dem Bestreben der global - totalitären und überwiegend konspirativ agierenden Wirtschaftsmacht, "Straßen in den Bundestag" zu bauen, einige Politiker insgeheim auf ihrer Seite zu haben und "Berlin knacken" zu wollen (2)?

Wäre es nicht an der Zeit, daß alle MdB, alle Regierenden und Ministerialbeamten aufgefordert werden, eine evtl. OSA/WISE/ABLE/Scientology- Mitarbeit einzuräumen nach Art der Befragungen zu früherer Stasi- Mitgliedschaft?

Mit frdl. Grüßen
W.


1) www.abgeordnetenwatch.de
2) www.stern.de
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
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22.07.2010
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Juni 2010.

Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, dass die Scientology-Organisation keine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft ist. Zum einen sind ihre Ziele eindeutig auf wirtschaftliche Aktivitäten ausgerichtet. Zum anderen liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Scientology-Organisation Bestrebungen verfolgt, die in ziel- und zweckgerichteter Weise gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Dies gilt für die Scientology-Organisation einschließlich ihrer Gliederungen und wird seit Jahren eindrücklich in den Verfassungsschutzberichten des Bundes dokumentiert. Seit dem Jahr 1997 wird die Scientology-Organisation auf Grund eines Beschlusses der Innenministerkonferenz vom Verfassungsschutz beobachtet.

Die Bundesregierung leistet insbesondere in Kooperation mit den Bundesländern, den Beauftragten der Kirchen für Weltanschauungs- und Sektenfragen, den staatlichen Beratungsstellen, den freien Trägern, den Elterninitiativen sowie anderen gesellschaftlichen Gruppierungen eine kontinuierliche Informations- und Aufklärungsarbeit. Anfragen können unmittelbar an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gerichtet werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten dann notwendige Informationen und Hinweise über Stellen, bei denen sich Betroffene gegebenenfalls im Einzelfall beraten lassen können. Auch die Bundesländer halten umfängliches Informations- und Aufklärungsmaterial bereit.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan
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Frage zum Thema Internationales
12.06.2010
Von:

Sind Sie der Auffassung, dass die Wehrpflicht ein wichtiges Instrument ist, um Gesellschaft und Bundeswehr zu verbinden?

Haben Sie über den Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Evaluierung des Afghanistaneinsatzes abgestimmt (Drucksache 17/1964, dip.bundestag.de )?

Haben Sie den Antrag abgelehnt? Wenn ja, warum?

Sind Sie nicht der Auffassung, dass eine transparente Berichterstattung über den Afghanistaneinsatz ein wichtiges Instrument wäre, um Gesellschaft und Bundeswehr zu verbinden?
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
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23.06.2010
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Juni 2010.

Die Union steht nach wie vor hinter der allgemeinen Wehrpflicht. Sie hat sich in der Vergangenheit als die beste Wehrform für Deutschland erwiesen. Die Einbeziehung der jungen Männer in die demokratischen Streitkräfte sorgt für eine feste Verknüpfung der Bundeswehr mit der Gesellschaft. Eine Wehrpflichtarmee fordert auch eine erhöhte parlamentarische und gesellschaftliche Aufmerksamkeit ein, als dies bei einer Berufsarmee der Fall wäre. Der Dienst der jungen Wehrpflichtigen ist äußerst wertvoll - sowohl für die Gesellschaft als auch für die Streitkräfte. Letztlich ist die Wehrpflicht auch Ausdruck der Mitverantwortung der Bürger für ein Leben in Frieden und Freiheit.

Der von Ihnen angesprochene Antrag ist am 11. Juni 2010 im Deutschen Bundestag beraten worden. Eine Abstimmung zu diesem Antrag hat nicht stattgefunden. Alle Fraktionen haben sich darauf geeinigt, den Antrag zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und den Verteidigungsausschuss zu überweisen. Im Rahmen der Beratungen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich dafür ausgesprochen, dass die jährliche Unterrichtung des Deutschen Bundestages über die Entwicklung in Afghanistan fortgesetzt werden soll. Wir sind auch durchaus für eine Evaluierung des Einsatzes in Afghanistan, wie sie in diesem Antrag gefordert wird. Allerdings sollte das zu einem Zeitpunkt durchgeführt werden, der richtig und sinnvoll ist und zu dem wir sehen können, ob das neue Konzept beziehungsweise die neue Strategie, die sowohl in der internationalen Gemeinschaft als auch von der Bundesregierung verfolgt wird, wirklich trägt. Die Londoner Konferenz zu Afghanistan fand am 28. Januar 2010 statt. Die Kabuler Folgekonferenz wird in einigen Wochen stattfinden. Es ist nicht sehr sinnvoll, einen Prozess, der gerade erst angelaufen ist, zu evaluieren und zu glauben, man käme zu wirklich belastbaren Ergebnissen.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
18.06.2010
Von:
Udo

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,

ihrer Antwort zu meiner Frage zur Biomedizinkonvention entnehme ich, dass sie der Ansicht sind, dass in Deutschland der Schutz nicht einwilligungsfähigen Personen besser gewährleistet ist, als in der Biomedizinkonvention des Europarates.

In Artikel 17 dieser Konvention steht, dass ein Forschungsvorhaben nur durchgeführt werden darf, solange die betroffene Person nicht ablehnt.

Bei einem Forschungsexperiment über das Wesen der Menschheit bei welchem aus methodischen Gründen die Hauptperson des Experimentes als nicht einwilligungsfähig gilt, wäre eine Weiterführung eines solches Forschungsexperimentes bei vorhandener schriftlicher Ablehnung der betroffenen Person unzulässig.

Die Frage, welche ich mir dabei stelle ist:
Wie ist so etwas in den deutschen Gesetzen geregelt?

Mit freundlichen Grüßen,
Udo
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
1Empfehlung
14.07.2010
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19. Juni 2010.

Bezüglich der von Ihnen skizzierten Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen bestehen in Deutschland die nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Regelungen. Forschung am Menschen erfordert grundsätzlich eine informierte Einwilligung der Teilnehmenden. Bei Menschen, die zu dieser Einwilligung nicht in der Lage sind, können Sorgeberechtigte in eine medizinische Maßnahme einwilligen, die dem Wohl des Nichteinwilligungsfähigen dient.

Dient die Forschung nur Interessen Dritter, handelt es sich also um ausschließlich so genannte fremdnützige Forschung, ist eine Einwilligung von Sorgeberechtigten in diese Forschung nach deutscher Rechtslage grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht lediglich für den Bereich der Arzneimittelerprobung an Minderjährigen. Hier hat der deutsche Gesetzgeber - angestoßen durch das europäische Gemeinschaftsrecht - eine Lockerung vorgesehen und unter engen Voraussetzungen eine so genannte Gruppennützigkeit der klinischen Prüfung genügen lassen. Diese Öffnung gilt jedoch ausdrücklich nicht für Minderjährige, die nach Erreichen der Volljährigkeit nicht zur Einwilligung fähig wären.

Das Arzneimittelgesetz regelt für die klinischen Prüfungen ausdrücklich die Frage einer Ablehnung durch Probanden, die entweder minder- oder aber volljährig und nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite der klinischen Prüfung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten. Danach ist zu beachten, wenn diese Probanden erklären, nicht an der klinischen Prüfung teilnehmen zu wollen, oder wenn sie dies in sonstiger Weise zum Ausdruck bringen. Hier hat der deutsche Gesetzgeber ausdrücklich den in der Helsinkideklaration sowie im Zusatzprotokoll über biomedizinische Forschung zur Biomedizinkonvention dargelegten Grundsatz aufgenommen.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan
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Ihre Frage an Prof. Dr. Annette Schavan
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