Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der von Ihnen angeführten Cannabisentscheidung klar festgestellt, dass das Verbot des Handels, des Anbaus, der Abgabe und des Erwerbs von Cannabis durch die angestrebten Zwecke gerechtfertigt, also verhältnismäßig, ist. Durch das Verbot soll die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, vor den von Cannabis ausgehenden Gesundheitsgefahren sowie vor der Gefahr einer psychischen Abhängigkeit geschützt werden. Diese wichtigen Gemeinschaftsbelange gehen dem individuellen Interesse an einer Freigabe des Umgangs mit der Droge vor.
Die internationale Gemeinschaft ist sich nach wie vor darin einig, dass dem Cannabiskonsum wirksam begegnet werden muss, und dass dies durch ein Verbot von Cannabis wirkungsvoller erreicht werden kann als durch eine Legalisierung. Daher ist Cannabis auch in den von Cannabisbefürwortern herangezogenen Beispielen Niederlande oder Tschechien nach wie vor grundsätzlich illegal, wenn auch der Gebrauch in geringem Umfang toleriert wird.
Auch in Deutschland besteht die Möglichkeit, von einer Strafverfolgung abzusehen, wenn eine geringe Schuld vorliegt und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Damit wurde das Übermaßverbot des Grundgesetzes vom Gesetzgeber zusätzlich berücksichtigt und sichergestellt, dass die individuellen Freiheiten der Konsumenten noch besser geschützt werden.
Selbstverständlich werden die Erfahrungen anderer Staaten mit dem Cannabisverbot und seine Auswirkungen auf den Drogenmarkt und die organisierte Kriminalität vom Gesetzgeber sorgfältig beobachtet. Wie z.B. die umfangreiche Studie von Schäfer und Paoli (2006) zur Strafverfolgungspraxis bei Drogenkonsum zeigt, werden in der Praxis eine große Zahl von eingeleiteten Strafverfahren auf Grund des §31a BtMG eingestellt.
Es ist problematisch, die Diskussion um die Strafverfolgung einseitig auf Nachteile für Einzelne zu reduzieren und darüber die durch die organisierte Kriminalität verursachten Schäden zu vergessen. Auch die Strafverfolgung des Drogenhandels hat letztlich zum Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen zu schützen.
Eine Legalisierung von Cannabis kann nicht die Lösung aller mit der Existenz der Drogenkriminalität verbundenen Probleme sein. Genauso wie eine extrem repressive Drogenkontrolle schädliche Auswirkungen haben kann, kann auch die Abwesenheit von Kontrollen negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben. Eine verantwortungsvolle Drogenpolitik berücksichtigt beide Aspekte und versucht, einen optimalen Ausgleich zwischen dem Schutz der Rechte des Einzelnen und dem öffentlichen Interesse an einem Schutz vor organisierter Kriminalität zu finden.
Ich finde, dies ist in Deutschland bisher recht gut gelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans