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Daß Frau Bär sich zu dem Auswirkungen der politischen Vorgaben in der Exekutive ( eine Judikative gibt es in D. ja leider nicht, statt dessen eine politisierte Jurisdiktion ), also den diese Ideologien ausführenden Gerichten, als eine der Politinstruktoren, nicht zu äußern bereit ist, findet mein Verständnis.
Wer würde sich schon gern in die Nesseln setzen und als Gleichstellungsgegner outen, wenn er sich statt dessen in scheinbare ( unterschwellig suggerierte ) Inkompetenz flüchten kann?
Die tatsächliche Mitverantwortung ist informierten Kreisen jedoch wohlbekannt und jeder, der möchte kann ja die "Gleichstellungs"-politischen Statements der Frau Bär an anderer Stelle nachlesen ( kein Link, bitte selber googlen ).
Daher meine Frage an die Politikerin Dorothee Bär:
Warum sind Sie gegen Gleichstellung der Geschlechter und was führen Sie gegen das ( vorstaatliche Natur- )Recht des Kindes auf Unterhalt durch beide Eltern in gleichem Maße, ohne Ansehen deren Geschlechts zur Begründung an, wie es von EMRK, UNkrk und CEDAW, also den für uns höchsten Regelwerken dieses Planeten, vorgesehen und eindeutig festgestellt ist?
Wäre es unangemessen, wenn Sie, Frau Bär, einmal Ihre persönlichen Intuitionen darlegen, welche Sie zu einer radkalen Gegnerin des Kindesrechts nach z.B. UNkrk machen?
Es dürfen natürlich auch politische "Argumente" dazu angeführt werden, die die Leser hier sicherlich stark interessieren.
Kurz, was lässt Sie die politische Position vertreten, daß Männer und Frauen, speziell Väter und Mütter, so unterschiedlich sind, daß man ersteren, zum Schaden der Kinder, unbegründete Restriktionen engegensetzen, zweiteren jedoch nationalrechtliche Privilegien ( ebenfalls unbegründet ) einräumen muß?
Sind Sie für eine komplette Abschaffung des Gleichstellungsgedankens und der Kinderrechte, z.B. auch im GG?
Gruß.........F.