Prof. Dr. Maria Böhmer (CDU)

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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
31.07.2009
Von:

Sehr geehrte Fr. Prof. Dr. Böhmer,

seine hochwürdigste Eminenz Kardinal Meissner hat wieder einmal darauf hingewiesen, wie es um die Rechte der christlichen Ureinwohner der Türkei bestellt ist.

Zuletzt hat das Regime der Türkei gegenüber den verschiedenen christlichen Kirchen gegebene feste Zusagen, in den jahrtausendealten Kirchen der Region vereinzelt wieder Gottesdienste abhalten zu dürfen.

Besonders für das Paulusjahr wurde die Zusage gegeben, in der Pauluskirche in Tarsus Gottesdienste abhalten zu dürfen. Diese Zusage wird - gegen das geltende Recht der Türkei - von der islamistischen Regierung der Türkei nicht eingehalten.

Meine Frage:

Was werden Sie persönlich tun, damit die hier in Deutschland lebenden türkischen Ausländer, die zu Recht ihre Religion hier frei ausüben dürfen, auf ihre Regierung einwirken, damit dieses Recht den Christen in der Türkei ebenfalls eingeräumt wird?

Wie denken Sie, dieses massive Hindernis für eine erfolgreiche Integration hier bei uns in Deutschland, gegenüber den Verbänden der moslemischen Ausländer und eingebürgerten Deutschen zu adressieren? Bei den Christen hier geht die (wahrscheinlich unbegründete aber vorhandene) Angst um, daß die Türken hier bei uns ähnliche Beschränkungen gegenüber der Ausübung der christlichen Religion durchsetzen möchten.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort bereits im Voraus,

mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Prof. Dr. Maria Böhmer
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21.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Versuch, über Dritte, etwa im Lande lebende türkische Staatsangehörige, auf die türkische Regierung einzuwirken, würde von dieser zu Recht zurückgewiesen und dem Anliegen nur schaden. Wo ich im Rahmen meiner Möglichkeiten helfen kann, tue ich das. So habe ich mich etwa bei meiner letzten Türkeireise im April dieses Jahres in Gesprächen mit mehreren Ministerin der türkischen Regierung, u.a.dem damaligen Innenminister Ataley und dem damaligen Staatsminister Simsek, in dem langjährigen Rechtsstreit um Ländereien des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in der Südosttürkei nachdrücklich für eine Lösung eingesetzt, die die Interessen der christlichen Minderheit berücksichtigt. Hintergrund des Rechtsstreits war die Umwidmung eines rund 27 Hektar großen Grundstücks innerhalb des Klosters als staatliches Waldgebiet. Ich habe mich daher sehr gefreut, als im August der Streit zugunsten der Abtei geklärt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Böhmer
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
07.08.2009
Von:
-

Dieses Zitat stammt von Ihnen !??

"Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind uns will- kommen, sie sind eine Bereicherung für uns alle"

Sehr geehrte Frau Dr. Böhmer,

ganz offensichtlich gehören sie zu den Menschen, die glauben, dass der Zuzug von Ausländern eine wünschenswerte Maß-name ist, weil vielfältige Kultur, Herzlichkeit und Lebensfreude uns alle bereichern kann. Wir Deutschen, eine vielfältige und kulturreiche Nation mit herzlichen, freundlichen und lebens-frohen Menschen, haben in unzähligen Reisen fremde Völker besucht und sind durch die Eindrücke aus aller Herren Länder sicherlich bereichert und erholt nach Hause zurückge-kehrt. Urlaube, Studienreisen, Besuche von Freunden und Verwandten sind ein probates Mittel, Kulturaustausch und dadurch Bereicherung zu leben und zu erleben. Darüber hinaus bieten alte und neue Medien, Theater, Kino und kulturelle Veranstaltungen einen guten Rahmen, fremde Kulturen kennen zu lernen und besser zu verstehen.

Frage: Wozu braucht unsere Gesellschaft den Zuzug von Ausländern ?

Frage: Wie schätzen sie die Wahrscheinlichkeit einer gesellschaftlichen Veränderung durch zunehmende Islamisierung aufgrund des Zuzug von Menschen aus moslemischen Völkern ein ?

Frage: Wie hoch ist der Anteil von Bürgern in der Bevölkerung , die Migrationshintergrund mit deutschem Pass haben und wahlberechtigt sind ?

Frage: Wann glauben sie, könnte die erste islamische Partei mit der Absicht entstehen, in Deutschland politische Veränderungen zu erreichen, den Staat und die Gesellschaft hin zu einer Nation mit islamischer Ausrichtung zu verändern ?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Umweltpolitik
19.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Böhmer,

bei meiner Frage an Sie geht es darum, zu wissen, wie Sie zum Tierschutz im Allgemeinen, zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) im Besonderen stehen, und womit Sie gedenken, den Schutz der Tiere, (insbesondere der Schächttiere) der seit 01.08.2002 im Grundgesetz Art 20a
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
verankert ist, konsequent durchzusetzen?

In all den sieben Jahren seit der Gesetzesänderung konnte nicht eine einzige Verbesserung für die Tiere erzielt werden.

Darum wäre es sehr von Vorteil, wenn Sie sich zusätzlich für ein Verbandsklagerecht einsetzen würden.

Damit hätten Tierschutzorganisationen, genau wie Natur- und Umweltschutzverbände die Möglichkeit, die Rechte der Tiere einzuklagen.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus bestens.

Freundliche Grüße



PS: Tierschutz ist als Themenbereich nicht einmal aufgeführt, entsprechend halbherzig wird er auch behandelt!)
Antwort von Prof. Dr. Maria Böhmer
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02.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Gerne nehme ich zu Ihren Fragen Stellung: Tierschutz hat in der Politik der Union traditionell einen hohen Stellenwert. Nicht zuletzt deshalb hat Deutschland heute eins der besten und strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Es ist in der Regierungszeit der Union grundlegend konzipiert und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt worden. Der grundlegende Gedanke des Tierschutzgesetzes ist die Mitgeschöpflichkeit. Das Tierschutzgesetz erfüllt den Auftrag des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz sehr gut. Seine Konzeption wollen wir deshalb beibehalten. Bei Bedarf und neuen Erkenntnissen werden wir es aber –wie in den vergangenen Jahren auch –weiterentwickeln.

In Deutschland ist das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung grundsätzlich verboten. Für Angehörige bestimmter Glaubensgemeinschaften ist jedoch eine Ausnahme von der Betäubungspflicht möglich. Wir setzen uns dafür ein, dass sehr restriktiv mit solchen Ausnahmeregelungen umgegangen wird und tierschutzsichernde Auflagen erteilt werden. Zudem werden wir unsere Bemühungen fortsetzen, bei den entsprechenden Glaubensgemeinschaften Akzeptanz für die Elektrokurzzeitbetäubung zu gewinnen. Gesetzliche Regelungen stoßen – das haben die Diskussionen der letzten Jahre um den Gesetzesantrag des Landes Hessen gezeigt - auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Ein Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen halten wir nicht für notwendig oder zielführend. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass der Betroffene das Recht zu einer Klage hat. Sofern Vereine und Verbände betroffen sind, können sie also bereits nach derzeitiger Rechtslage klagen. Ein gesondertes Verbandsklagerecht ist dafür nicht notwendig. Darüber hinaus haben die Tierschutzverbände schon jetzt sehr gute Mitwirkungsmöglichkeiten in allen Bereichen des Tierschutzes. Durch ein Verbandsklagerecht würde sich auch der Vollzug des Tierschutzrechts nicht verbessern. Im Bereich der landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltung gibt es genug Kontrollmöglichkeiten und können Hinweise an die Behörden ohne eigenständiges Klagerecht erfolgen. Die in der Heimtierhaltung zum Teil bestehenden Schwierigkeiten des Nachweises und der Verfolgung von Verstößen gegen den Tierschutz ließen sich andererseits auch nicht durch ein Verbandklagerecht beseitigen. So würde ein Verbandsklagerecht in seiner Konsequenz nicht zu mehr Tierschutz, sondern zu mehr Tierschutz-Bürokratie führen.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Thema Tierschutz – entgegen Ihrer Annahme - mehrfach im Regierungsprogramm von CDU und CSU aufgegriffen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Böhmer
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Frage zum Thema Außenpolitik
21.08.2009
Von:

Sehr geehrte Fr. Böhmer,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 21. August 2009. Bitte erlauben Sie mir eine Rückfrage:

Sie schreiben: "Der Versuch, über Dritte, etwa im Lande lebende türkische Staatsangehörige, auf die türkische Regierung einzuwirken, würde von dieser zu Recht zurückgewiesen und dem Anliegen nur schaden."

Was ich dabei nicht verstehe: eine türkische Regierungsbehörde - die Religionsbehörde DiTiB - sitzt direkt und über ihre Verbände bei den Integrationsgesprächen mit am Tisch und stellt auch direkt Forderungen wenn es um die Rechte von Moslems in Deutschland geht - also auch die Rechte von zum islam konvertierten Deutschen - immer mit am Tisch. Warum weist die deutsche Regierung dann nicht "zu Recht" - wie Sie schreiben - die Einwirkung von Dritten auf rein innere Angelegenheiten Deutschlands nicht ebenso zurück?

Als es in Ludwigshafen zu einem Hausbrand kam, laut Polizei wahrscheinlich weil der türkische Hausbesitzer Feuerschutzvorschriften missachtet hatte, entsandte die Türkei sogar Polizeibeamte nach Deutschland.

Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund dieser permanenten Übergriffe der türkischen Regierung gegen die christlichen Ureinwohner der Türkei die Beteiligung genau dieser Regierung bei den Integrationsbemühungen der Türken in die deutsche Bevölkerung?

Für Ihre freundliche Antwort danke ich Ihnen bereits im Voraus,

Mit freundlichen Grüßen

T. Hei nz

P.S.:

Nicht ganz nachvollziehen kann ich Ihr Statement über das Kloster der christlich-aramäischen Ureinwohner in Mor Gabriel. Leider ging das Hauptverfahren gegen das mehr als 1600 Jahre alte Kloster am 24. Juni nicht zugunsten des Klosters auf. Eine zweites Verfahren wurde zugunsten des Klosters entschieden. Das Verfahren wurde von den christlichen Ureinwohnern als "niederschmetterndes Ergebnis" beurteilt. Die Berufung steht jetzt für September an - gleichzeitig wurde gegen den Vorsitzenden des Stiftungsrates der Gemeinde ein persönliches Strafverfahren eingeleitet.
Antwort von Prof. Dr. Maria Böhmer
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01.10.2009
Sehr geehrter Herr ,

die Verständigung über die Religionsgrenzen hinweg ist mir persönlich ein wichtiges Anliegen. Der Dialog der Kulturen und Religionen ist eine grundlegende Voraussetzung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und für ein gedeihliches Miteinander in unserem Land. Dies muss geprägt sein von Einsicht, Aufrichtigkeit und gegenseitiger Toleranz.

In diesem Jahr feiern wir 60 Jahre Grundgesetz, unsere freiheitliche Verfassung, die auch - und ganz besonders - die Religionsfreiheit schützt. Und diese Freiheit steht nicht nur auf dem Papier - sie wird täglich gelebt, von Muslimen, von Christen, von Juden, von Menschen aller Glaubensrichtungen.

Ich setzte mich daher ein für eine Gesellschaft, die im Rahmen des Grundgesetzes und vor dem Hintergrund ihrer kulturellen, historischen und religiösen Entwicklung die Vielfalt an religiösen und weltanschaulichen Orientierungen integrieren kann.

Die Politik steht hier in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen auszugestalten. Die muslimischen Verbände und Religionsgemeinschaften sind unsere Partner in der Vermittlung unserer gemeinsamen Ziele und deren Verankerung in ihren Gemeinden.

Zur Förderung des interreligiösen Dialogs mit den Muslimen in Deutschland hat die Bundesregierung im Jahr 2006 die Deutsche Islam-Konferenz ins Leben gerufen. Ein wichtige Rolle bei der Deutschen Islam-Konferenz hat auch die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) gespielt. Die DITIB hat sich dabei als integrationsorientiert gezeigt. Unter anderem wird in deutscher Sprache veröffentlicht, es finden Tagungen zu integrationspolitischen Themen statt, und es wurde das Amt eines Dialogbeauftragten eingerichtet. Aktuell ist die DITIB beispielsweise an der Interkulturellen Woche beteiligt.

Muslimische Verbände sind als Brückenbauer gefragt. Das öffentliche Bekenntnis der Vertreter der muslimischen Verbände zur deutschen Werteordnung sowie zum Grundgesetz ist ein Meilenstein auf diesem Weg! Ich bin zuversichtlich, dass wir in den nächsten Jahren den erfolgreichen Weg des Dialogs und der Integration fortsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Böhmer
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Frage zum Thema Außenpolitik
29.08.2009
Von:
Dr.

Frage zur Umsetzung der UN-Resolutionen 1325 und 1820: Beabsichtigen Sie, die Forderungen der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF/WILPF) nach einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolutionen 1325 (unter der Maßgabe der 3 Ps: Prävention von Kriegen, Protektion und Partizipation von Frauen) und 1820 (Schutz vor gewalttätigen Übergriffen in bewaffneten Konflikten) im deutschen Bundestag aktiv zu unterstützen, eine ressortübergreifende Zusammenarbeit (AA, BMZ, BMV und BMFSJ) dazu anzuregen und sich dafür einzusetzen, dass das Ziel der Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Resolutionen in einem eventuellen Koalitionsvertrag verbindlich verankert wird?

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