Florian Toncar (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Florian Toncar
Jahrgang
1979
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Böblingen
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
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(...) Was die Ereignisse in Honduras betrifft, so ist fraglich, ob der Begriff "Putsch", wie Sie ihn verwendet haben, hier zutrifft. Es handelt sich aktuell in Honduras nicht um eine Entwicklung, die mit den Staatsstreichen in Lateinamerika in den 1970er und 1980er Jahren vergleichbar ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Integration
10.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

am 5. November 2000 verabschiedete das Europäische Parlament seine Entschließung zum Antrag der Türkei auf Beitritt zur Europäischen Union und zum Stand der Verhandlungen auf der Grundlage des von Philippe Morillon im Auftrag des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik erarbeiteten Berichts.

Unter anderem wurde auch eine Antragsänderung angenommen in dem die türkischen Behörden aufgefordert wurden, den Völkermord an der armenischen Bevölkerung während des Ersten Weltkriegs einzugestehen ( www.europarl.europa.eu ) (s. Seite 6 2.Absatz).

Nun meine Fragen:

  • Wie bewerten Sie den Einfluss der Türkischen Islamischen Union der Anstalt für Religion (türkisch: DITIB), die der dauerhaften Leitung, Kontrolle und Aufsicht durch das staatliche türkische Religionsministerium (leugnet immer noch den Völkermord an den christlichen Armeniern) untersteht, auf die Muslime hier in Deutschland?
  • Wie ist in diesem Zusammenhang zu werten, dass für den Bau einer Grossmoschee in Köln-Ehrenfeld der Bauauftrag an den Solinger Holocaust-Leugner Günter Kissel ( www.ksta.de ) vergeben wird ( www.tagesspiegel.de )?
  • Wie ist es zu bewerten wenn, überspitzt gesagt, das Land Nordrhein-Westfalen und die EU aus Steuermitteln (~3,2Millionen Euro) mit Völkermordleugnern und Holocaustleugnern, zusammenarbeiten.
  • Ist es unter dem Hintergrund der Völkermordleugnung der Türkei immer noch unterstützenswert das die in Deutschland arbeitenden Imane der DITIB in der Türkei ausgebildet werden? Besteht hier nicht die sehr große Gefahr das die Leugnung des Völkermordes in die deutschen Moscheen getragen wird?
Ich bin mir bewusst das meine Fragen sensible Themen ansprechen. Trotzdem im voraus ein "Danke" für die Beantwortung meiner Fragen!
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Florian Toncar
4Empfehlungen
27.07.2009
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit dem Thema Integration sprechen Sie einen vielschichtigen Politikbereich an, bei dem es nicht den einen einzigen erfolgversprechenden Lösungsweg gibt, sondern in dem eine Reihe von ineinander greifenden Maßnahmen erforderlich sind. Bildung und gute Deutschkenntnisse sind der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe.

Wer unsere Sprache beherrscht und gut ausgebildet ist, hat alle Chancen, in Deutschland eine Arbeit zu finden und in unsere Gesellschaft eingebunden zu sein. Neben einer verbesserten schulischen Bildung von Migrantenkindern, durch gezielte Förderungsangebote, ist der Ausbau der Integrations- und Sprachkurse für Erwachsene ein ebenso wichtiger Bereich. Aber auch eine nachholende Integration bereits hier lebender älterer Zuwanderer muss durch entsprechende Angebote gefördert werden. Leider sind die entsprechenden Kurse größtenteils unterfinanziert, nicht individuell genug und mit einer überbordenden Bürokratie belastet. Hier muss aus meiner Sicht noch nachgebessert werden.

Die FDP hat sich in vielen Bundesländern bereits dafür ausgesprochen, islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen anzubieten. Bedingung hierfür muss meiner Meinung nach sein, dass der Unterricht in deutscher Sprache gehalten wird und der staatlichen Schulaufsicht unterliegt. In der Etablierung des islamischen Religionsunterrichts an unseren Schulen liegt die Chance, mehr Transparenz zu schaffen und Misstrauen abzubauen.

Soweit Sie die Vergabe des Auftrags zum Bau einer Moschee in Nordrhein-Westfalen ansprechen, kann und will ich mir hierzu kein Urteil erlauben. Dies ist Sache der politischen und gesellschaftlichen Kräfte vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

in Ihrer jüngsten Presseerklärung zu den Vorgängen im Iran :
Die Menschenrechte der Iraner sind keine Verhandlungsmasse erklärten Sie , unter anderem:

"Die Bundesregierung darf gegenüber diesem Hardliner-Regime nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss deutlich machen, dass eine rote Linie überschritten wurde. Die Menschenrechte der Iraner sind keine Verhandlungsmasse."
www.fdp-fraktion.de

Jetzt frage ich mich warum Sie noch keine Presseerklärung zu den Vorgängen in Honduras abgegeben haben, dort gab es einen Putsch , und ein hardliner regime hat dort die Führung übernommen. Menschen werden ermordet weil sie dem Regime nicht genehm sind.

Ist Ihnen etwa auch entgangen dass die FDP-nahe Friedrich Naumann Stiftung die Putschisten unterstützt hat ?
www.amerika21.de

Mich überrascht auch das Datum Ihrer Pressemitteilung , der 5. August :

am selben Tag , waren doch Vertreter dieses hardliner regimes, auf Einladung der
Friedrich-Naumann-Stiftung (FNS) zu einer Informationsveranstaltung über den Staatsstreich in Honduras in die Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages eingeladen.
www.amerika21.de

Übrigens ist es nicht so, dass das Verhalten der FNS , auch wenn es in den Medien heruntergespielt wird oder unerwähnt bleibt, nur von linken Gruppierungen kritisiert wird,
Brot für die Welt und die Internationale Menschenrechtsorganisation FIAN , haben diesen Putsch sowie die Einladung an die Putschisten ebenso verurteilt.
www.saarbruecker-online-zeitung.de

Wie rechtfertigen Sie Ihre einseitige Haltung zu Menschenrechten, ist Ihr Demokratieverständnis global oder richtet es sich nach der aktuellen Interessenlage , sind die Menschenrechte der Honduraner Verhandlungssache?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Florian Toncar
2Empfehlungen
12.08.2009
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.08.2009.

Für die Liberalen gelten Menschenrechte universell und sind keine Verhandlungsmasse, die nach aktuellen Interessenlagen unterschiedlich behandelt wird.

Was die Ereignisse in Honduras betrifft, so ist fraglich, ob der Begriff "Putsch", wie Sie ihn verwendet haben, hier zutrifft. Es handelt sich aktuell in Honduras nicht um eine Entwicklung, die mit den Staatsstreichen in Lateinamerika in den 1970er und 1980er Jahren vergleichbar ist.

Im Vorlauf zur Absetzung des honduranischen Präsidenten Manuel Zelaya hatte dieser seine klare Absicht erkennen lassen, die verfassungsrechtliche Begrenzung seiner Amtsführung auf eine Wahlperiode zu durchbrechen. Dazu strebte er an, eine neue Verfassung zu erwirken, die auf seine persönlichen Politikziele hin maßgeschneidert sein sollte. Die anderen Verfassungsorgane von Honduras lehnten dies jedoch ab. So beschloss das frei gewählte Parlament des Landes – übrigens auch mit zahlreichen Stimmen aus der Partei Zelayas – entgegen Zelayas Wunsch kein Referendum über die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung abzuhalten. Die gewählten Volksvertreter ordneten an, die Wahlurnen für dieses ungesetzliche Referendum einzuziehen. Daraufhin setzte sich Manuel Zelaya über diese Entscheidung des honduranischen Parlaments hinweg und verschaffte seinen Anhängern auf gewaltsame Weise Zugang zu den betreffenden Wahlurnen, um das Referendum trotzdem durchzuführen. Dieses Verhalten Zelayas, das den Willen des Parlaments missachtet, war ein klarer Bruch der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung des Landes.

Als Reaktion auf dieses verfassungswidrige Vorgehen verfügte der Oberste Gerichtshof des Landes die Amtsenthebung des Präsidenten. Die große Mehrheit der Mitglieder des frei gewählten Parlaments stimmte dem zu (wiederum mit der Unterstützung von zahlreichen Abgeordneten aus Zelayas eigener Partei). Da die Verfassung von Honduras kein formelles Amtsenthebungsverfahren etwa in Form eines "Impeachment"-Verfahrens oder eines konstruktiven Misstrauensvotums definiert, ließen sie den Präsidenten eiligst außer Landes bringen. Dieses Vorgehen in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" ist zweifellos kritikwürdig und äußerst bedenklich. Ein rechtsstaatliches Vorgehen zur geordneten Amtsenthebung wäre der richtige Weg gewesen.

Im Anschluss wurde der in der verfassungsmäßigen Folge rechtmäßige Nachfolger – der Parlamentspräsident – vom Parlament zum Übergangspräsidenten benannt. Dieser bereitet jetzt Neuwahlen vor. Das Parlament und die Übergangsregierung führen ihre Arbeit bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß fort. Es herrscht also keine Militärregierung, wie dies in früheren Zeiten auf tragische Weise vielerorts in Lateinamerika der Fall war. Die überwältigende Mehrheit der honduranischen Bevölkerung befürwortet die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und das Verhalten des Parlaments.

Daher hat es auch keine mit dem Iran vergleichbaren Massenproteste gegeben, die gewaltsam von der Regierung aufgelöst wurden. Ferner ist es in Honduras bisher auch nicht zu Verhaftungswellen und Schauprozessen gekommen, wie dies im Iran der Fall ist. Insofern ist Ihr Vergleich der menschenrechtlichen Lage der beiden Länder völlig unpassend.

Es bleibt zu hoffen, dass die von Friedensnobelpreisträger Oscar Arías geführten Vermittlungsgespräche zu einer konstruktiven Lösung zwischen den Konfliktparteien beitragen. Auch Vertreter der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) wollen hierzu nach Honduras reisen. Der beste Ausweg aus der politischen Krise wäre, möglichst rasch durch geordnete Neuwahlen eine neue Regierung zu bilden, die von der gesamten Bevölkerung des Landes als legitim anerkannt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Finanzen
26.08.2009
Von:

Guten Tag Herr Toncar!

Im April 2008 hat Ihre Fraktion erfreulicherweise einen Antrag im Bundestag eingebracht:
"Gleiche Rechte gleiche Pflichten - Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften abbauen"
Die Wahrscheinlichkeit, daß die FDP der nächsten Bundesregierung angehört, ist zur Zeit recht hoch. Deshalb meine Frage: wird das Thema Reform des Lebenspartnerschafts-gesetzes auch ein Thema der Koalitionsverhandlungen sein? Wird Ihre Partei über eine steuerliche Gleichbehandlung mit der Ehe verhandeln?
Die SPD, in den vergangenen vier Jahren fast auf gleicher Augenhöhe mit der Union, hat immerhin beim Erbrecht etwas erreicht. Leider ist derzeit von der CDU kein weiteres Entgegenkommen zu erwarten. Glauben Sie ernsthaft an Fortschritte? Von einer CDU/FDP- Koalition erwarte ich in den kommenden vier Jahren den absoluten Stillstand.

Beste Grüße
W.
Antwort von Florian Toncar
1Empfehlung
28.08.2009
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. August 2009 zum Lebenspartnerschaftsgesetz.

Die FDP hat eine eindeutige Haltung in dieser Frage: Wir setzen uns für die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ein. Das derzeit geltende Recht legt gleichgeschlechtlichen Paaren insgesamt weitgehende Verpflichtungen auf, ohne ihnen andererseits entsprechende Rechte zu gewähren. So finden beispielsweise die Unterhaltsverpflichtungen der Lebenspartner untereinander einkommenssteuerrechtlich keinerlei Entsprechung. Für Lebenspartner besteht nach geltendem Recht nur die Möglichkeit, für geleistete Unterstützung einen steuerlichen Absetzungshöchstbetrag von 7.680 Euro geltend zu machen. Damit findet der Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit keine Anwendung. Beim steuerlichen Tarif werden Lebenspartner weiterhin wie Nichtverwandte behandelt. Für sie gilt die Steuerklasse III. Das ist nicht hinnehmbar. Im Fall von sozialer Bedürftigkeit sind die Lebenspartner zur gegenseitigen Fürsorge verpflichtet. Als Einstandsgemeinschaft entlasten sie Staat und Gesellschaft. Die rechtlichen Benachteiligungen von Lebenspartnern insbesondere im Steuerrecht und im Beamtenrecht müssen daher beseitigt werden. Deswegen sieht unser Steuerkonzept für eine einfachere, gerechtere und niedrigere Steuer auch vor, eingetragenen Lebenspartnern zu gestatten, Unterhaltszahlungen von bis zu 20.000 Euro im Jahr auf den anderen Lebenspartner übertragen zu können und so die Möglichkeit eines Realsplittings zu erhalten.

Mit der sogenannten Maruko-Entscheidung vom 01. April 2008 (C-267/06) hat der Europäische Gerichtshof den Mitgliedstaaten Vorgaben zur Gleichstellung gemacht, die dringend der Beachtung im nationalen Recht bedürfen. Alle Lebensgemeinschaften, in denen die Partner füreinander Verantwortung übernehmen, sind wertvoll und müssen von Staat und der Gesellschaft unterstützt werden. Für uns Liberale ist klar: wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte. So steht es auch in unserem Deutschlandprogramm. Daher können Sie sicher sein, dass sich die FDP weiterhin für die Gleichberechtigung von Lebenspartnerschaften einsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

Sie sind Mitglied im Rechtsausschuss. Deshalb kennen sie natürlich einen der grunglegendsten Artikel unserer Verfassung:

Art.3, Abs.2 GG: NIEMAND darf aufgrund von Geschlecht, Herkunft,Religion etc. bevorzugt oder benachteiligt werden.

Meines Erachtens gibt es eine Reihe von Gesetzen, die sehr offensichtlich dagegen verstoßen:

1. NUR Männer sind wehrpflichtig, Frauen nicht.
2. Die Quotenregelung besagt, daß in öffentlichen Einrichtungen bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt eingestellt werden dürfen. Sie gilt umgekehrt NICHT, z.B. in Kitas,Kindergärten und Grundschulen, wo oftmals mehr als 90% Frauen arbeiten.
3.Von der Wahl zur Gleichstellungsbeauftragten werden Männer ausgeschlossen, sie dürfen weder wählen noch gewählt werden.

Die Denkweise dahinter ist folgende: Weil vermutet wird (es bedarf keinerlei Nachweises!), daß eine Gruppe von Menschen (Frauen) allgemein, strukturell und scheinbar grundsätzlich benachteiligt wird, ist es legitim, Mitglieder der anderen Gruppe konkret, nachweislich und sogar per Gesetz zu benachteiligen. Rechtsstaatlich gesehen ein Unding: Bürgerrechte, Grundrechte, Menschenrechte gelten für jeden Einzelnen, siehe oben.: NIEMAND, keine einzige Person, darf bevorzugt oder benachteiligt werden.

Sie verstehen, welche zwei rechtsstaatlichen Probleme ich hier sehe?

1.VERMUTETE Diskriminierung einer Gruppe in der Vergangenheit darf in einem Rechtsstat nicht ausreichen, um in der Gegenwart NACHWEISLICH und absichtlich Mitglieder einer anderen Gruppe zu diskriminieren.

2. Die im Grundgesetz zugesicherten Grundrechte gelten nicht für Gruppen, sondern sie werden ausdrücklich jedem einzelnen Menschen zugebilligt: NIEMAND darf bevorzugt oder benachteiligt werden.

Ich weiß, daß es hierzu Gerichtsurteile gibt. Ich möchte Sie jedoch bitten, mir hier mit eigenen Worten zu erklären, ob und wie Sie die drei o.g. Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbaren können.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Florian Toncar
bisher keineEmpfehlungen
09.09.2009
Florian Toncar
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. September 2009.

Das Grundgesetz bekennt sich zur Gleichberechtigung und verpflichtet den
Staat auf ihre aktive Förderung. In zahlreichen Bereichen sind Mängel
hinsichtlich der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung
empirisch nachweisbar. So ist die Benachteiligung von Frauen bei der
Bezahlung oder beim beruflichen Aufstieg ebenso eindeutig wie die
Vernachlässigung von Jungen in unserem Schulsystem. Jedoch stellt sich
stets die politische Frage, welches der richtige Ansatz zur Beseitigung
bestehender Defizite bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung ist.

Lassen Sie mich auf die konkret von Ihnen angesprochenen Sachverhalte
eingehen.

1. Wehrpflicht ausschließlich für männliche Staatsbürger:
Der Gesetzgeber hat im Zuge der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik
Deutschland den Art. 12a GG eingefügt, der die Wehrpflicht für Männer
beinhaltet und für Frauen verbietet. Dafür wurden zahlreiche Argumente
angeführt. Die Sicherung der Verteidigungsbereitschaft der
Bundesrepublik machte eine allgemeine Wehrpflicht notwendig. Die
Beschränkung dieser Pflicht auf Männer wurde mit der generell robusteren
körperlichen Verfassung von Männern sowie mit dem Argument, dass Frauen
im Gegenzug eine größere Belastung mit Pflege- und anderen sozialen
Tätigkeiten erbringen insbesondere bei der Erziehung von Kindern,
begründet. Somit war das soziale Rollenverständnis der Grund für die
Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer.

Spätestens seitdem Frauen in Deutschland auch – freiwillig – der Dienst
an der Waffe gestattet ist, sind die oben angeführten Argumente
geschwächt. Insgesamt ist die Wehrpflicht aus liberaler Perspektive
nicht mehr notwendig. Die nach dem Ende des Kalten Krieges veränderte
Bedrohungslage erfordert keine Wehrpflicht mehr. Ferner ist auch unter
den von der Wehrpflicht erfassten Männern der Anteil der tatsächlich zur
Ableistung des Wehrdienstes herangezogenen Männer so gering, dass die
Wehrgerechtigkeit nicht mehr gegeben ist. Daher bin ich für eine
schnellstmögliche Abschaffung der Wehrpflicht. Damit wäre die von Ihnen
angesprochene Ungleichbehandlung erledigt.

2. Fehlen von Quotenregelungen für Männer:
Quotenregelungen – ganz gleich ob zugunsten von Frauen oder Männern –
wirken nicht den Ursachen von Gleichberechtigungsmängeln entgegen,
sondern versuchen lediglich deren Symptome zu begrenzen. Es ist
sinnvoller, den zugrunde liegenden Kern eines Problems anzugehen.
Konkret muss die Politik darauf hinwirken, die Rollenbilder, die dazu
führen, dass Mädchen und Jungs sich nach ihrem Heranwachsen für "typisch
männliche" oder "typisch weibliche" Berufe und Rollen entscheiden, zu
verändern.

3. Ausschluss von Männern vom Amt der Gleichstellungsbeauftragten:
Der Ausschluss von Männern vom Amt eines Gleichstellungsbeauftragten ist
ein Faktum, welches die FDP-Bundestagsfraktion bereits seit der
Diskussion um das "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz" im Jahr 2001
kritisiert.

Wichtig ist, dass Gleichberechtigungsfragen unbefangen diskutiert
werden. Beide Geschlechter sind dann und wann benachteiligt und das ist
nicht gut.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar



abgeordnetenwatch.de schrieb:
> Sehr geehrter Herr Toncar,
>
> aus Tübingen hat als Besucher/in der Seite
> www.abgeordnetenwatch.de (Bundestag) bzgl. des Themas "Inneres und Justiz"
> eine Frage an Sie.
>
> Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem
> eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale Mail
> beantworten würden).
> ---------------------------------
>
> Sehr geehrter Herr Toncar,
>
> Sie sind Mitglied im Rechtsausschuss. Deshalb kennen sie natürlich einen
> der grunglegendsten Artikel unserer Verfassung:
>
> Art.3, Abs.2 GG: NIEMAND darf aufgrund von Geschlecht, Herkunft,Religion
> etc. bevorzugt oder benachteiligt werden.
>
> Meines Erachtens gibt es eine Reihe von Gesetzen, die sehr offensichtlich
> dagegen verstoßen:
>
> 1. NUR Männer sind wehrpflichtig, Frauen nicht.
> 2. Die Quotenregelung besagt, daß in öffentlichen Einrichtungen bei
> gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt eingestellt werden dürfen. Sie
> gilt umgekehrt NICHT, z.B. in Kitas,Kindergärten und Grundschulen, wo
> oftmals mehr als 90% Frauen arbeiten.
> 3.Von der Wahl zur Gleichstellungsbeauftragten werden Männer
> ausgeschlossen, sie dürfen weder wählen noch gewählt werden.
>
> Die Denkweise dahinter ist folgende: Weil vermutet wird (es bedarf
> keinerlei Nachweises!), daß eine Gruppe von Menschen (Frauen) allgemein,
> strukturell und scheinbar grundsätzlich benachteiligt wird, ist es
> legitim, Mitglieder der anderen Gruppe konkret, nachweislich und sogar per
> Gesetz zu benachteiligen. Rechtsstaatlich gesehen ein Unding:
> Bürgerrechte, Grundrechte, Menschenrechte gelten für jeden Einzelnen,
> siehe oben.: NIEMAND, keine einzige Person, darf bevorzugt oder
> benachteiligt werden.
>
> Sie verstehen, welche zwei rechtsstaatlichen Probleme ich hier sehe?
>
> 1.VERMUTETE Diskriminierung einer Gruppe in der Vergangenheit darf in
> einem Rechtsstat nicht ausreichen, um in der Gegenwart NACHWEISLICH und
> absichtlich Mitglieder einer anderen Gruppe zu diskriminieren.
>
> 2. Die im Grundgesetz zugesicherten Grundrechte gelten nicht für Gruppen,
> sondern sie werden ausdrücklich jedem einzelnen Menschen zugebilligt:
> NIEMAND darf bevorzugt oder benachteiligt werden.
>
> Ich weiß, daß es hierzu Gerichtsurteile gibt. Ich möchte Sie jedoch
> bitten, mir hier mit eigenen Worten zu erklären, ob und wie Sie die drei
> o.g. Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbaren können.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
>
>
>
>
>
> ---------------------------------
> Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:
> www.abgeordnetenwatch.de
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> www.abgeordnetenwatch.de
> (i.A. von )
>
> Ich erkläre mich durch Beantwortung dieser e-Mail mit der
> Veröffentlichung meiner Antwort auf www.abgeordnetenwatch.de
> einverstanden.
> Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse beim Beantworten
> dieser e-Mail gespeichert, aber nicht veröffentlicht.
>
>


  • -
Florian Toncar MdB

Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
der FDP-Bundestagsfraktion

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel: 030 227 74226 / 74224
Fax: 030 227 76226


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