Florian Toncar (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Florian Toncar
Jahrgang
1979
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Böblingen
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
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(...) Im Zuge einer Delegationsreise mit dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages im September 2007 habe ich den Eindruck gewonnen, dass Peru ein pluralistisches Land ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

In einer Entscheidung vom 04.12.2008 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen Internet-Blog Indiziert, der sich mit dem Thema Magersucht in einer (nach der auffassung der BPjM) verharmlosenden Weise befasst.

In der Entscheidungsbegründung (einzusehen unter: www.technolex-anwaelte.de ) ist davon die Rede, dass die betroffenen Texte zwar unter schutz der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG liegen, jedoch in einer Abwägung dem Jugendschutz Vorrang eingeräumt wurde.

Weshalb wird dem mündigen Bürger Zugang zu Schriften verwehrt, die weder Gewaltverherrlichend noch Volksverhetzend sind, sondern allenfalls gesundheitsschädliches Verhalten propagieren?

Liegt nicht nicht die Aufsichtspflicht für Minderjährige im Erziehungsauftrag und damit bei den Eltern?

Wie stehen Sie zu dieser Problematik? Hätte die FDP bei einer Regierungsbeteiligung Einfluss auf die Arbeit der BPjM?

mit freundlichen Grüßen,
T.
Antwort von Florian Toncar
1Empfehlung
29.01.2009
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Aufgabe der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist es, auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO JuSchG) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), eine wertorientierte Medienerziehung zu fördern, die Öffentlichkeit für die Belange des Jugendmedienschutzes zu sensibilisieren und auch zu prüfen, ob einzelne Medien jugendgefährdend sind und einer Indizierung bedürfen.

Die FDP spricht sich seit jeher klar gegen überzogene Verbote und unnötige Reglementierungen aus. Eine Indizierung sollte nur das letzte Mittel sein und muss einer sehr sorgfältigen Einzelfallprüfung unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat auf Bundestagsdrucksache 16/9117 einen Entschließungsantrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem wir u.a. eine transparentere Bewertung im Rahmen des Jugendmedienschutzes fordern, damit Eltern und Jugendliche die Einstufungen besser nachvollziehen und akzeptieren können.

Die FDP- wie im übrigen auch alle anderen Parteien- kann im Falle einer Regierungsbeteiligung keinen unmittelbaren Einfluss auf die Arbeit der BPjM ausüben, da nach § 19 Abs. 4 JuSchG die Bundesprüfstelle nicht an Weisungen gebunden ist. Eine gerichtliche Überprüfung ist allerdings jederzeit möglich.

In dem von Ihnen angesprochenen Fall, in dem ein Internet-Blog indiziert wurde, in dem die Krankheit Anorexie, die schwerste Schäden bis hin zum Tod nach sich ziehen kann, als erstrebenswert für Jugendliche dargestellt wird, ist die Entscheidung der BPjM meiner Meinung nach nachvollziehbar. Es bleibt abzuwarten, ob Gerichte auf eine mögliche Klage des Betreibers hin anders entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Wirtschaft
24.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

im Rahmen des Konjunkturpakets wurde beschlossen, den Breitbandinternetzugang in ländlichen Gebieten kurzfristig auszubauen. Bis Ende 2010 sollen alle Bürger einen solchen Zugang bekommen können. Darüber hinaus soll bis Ende 2014 75% der Haushalte Zugang zu 50MBit - Anschlüssen bekommen. Das ist grundsätzlich eine gute Entscheidung. Realisiert werden soll das allerdings per Funk im UHF - Bereich. Viele bisher durch die analoge Ausstrahlung von Fernsehsendern genutzten Frequenzen werden durch die Umstellung auf digitale Sendetechnik nicht mehr genutzt und so soll die Nutzung dieses Bereichs gewinnbringend an private Firmen verkauft werden. Es gab schon einmal eine Versteigerung von anderen Frequenzen mit ähnlicher Begründung , ohne daß sich an der Versorgungslage etwas geändert hätte. Als Nutzer der Veranstaltungstechnik werden die Frequenzen des UHF - Bereichs ebenfalls benötigt, um z.B. Drahtlosmikrophone zu betreiben. Nach gültigen Verträgen sollte dies noch bis mind. Ende 2015 möglich sein. Die kurzfristigen Entscheidungen der letzten Tage stellt diese Nutzung in Frage, da weder eine Sekundärnutzung mit der Internettechnik nach derzeitigem Stand der Technik, noch ein betriebssicheres Ausweichen auf andere Frequenzen möglich ist - entweder aus technischen Gründen, oder weil andere Frequenzen schon belegt sind. Nun gibt es gerade in Stuttgart Theater und Musicals, die man sich mit verkabelten Mikrophonen wie in den 50er Jahren kaum vorstellen kann. Aber auch viele andere Bühnen, Fernsehsender und auch Sie als Politiker nutzen bei Ihren Reden oft kabellose Mikrophone. Dies wäre nach den aktuellen Beschlüssen nicht mehr möglich und zulässig. Mir ist klar, daß man schnellen Internetzugang für alle gut verkaufen kann; wie soll in Ihren Augen aber die eher unsichtbare Anwendung der Veranstaltungstechnik, von der Sie als redender Politiker und wir alle bei Shows profitieren, in Zukunft realisiert werden ?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Florian Toncar
1Empfehlung
02.03.2009
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Nachricht vom 24.02.2009 danke ich Ihnen.

Grundsätzlich vertritt die FDP die Auffassung, dass keine staatlichen Subventionen nötig sind, um Internet in ländlichen Gebieten bereitzustellen. Vielmehr müssen marktwirtschaftliche Lösungen gefunden werden. Die FDP ist generell davon überzeugt, dass der bis dato erfolgreiche und effektiv regulierte Wettbewerb Lösungen für das Problem der "Weißen Flecken" schaffen kann. Dabei kann der Wettbewerb auf eine Vielzahl denkbarer technologischer Alternativen zurückgreifen, wie etwa den Ausbau von DSL-, Glasfaser- oder Fernsehkabel, funk- oder satellitengestützten Infrastrukturen oder den Zugang zum Internet über Stromnetze. Deshalb sieht die FDP momentan keinen Anlass gesetzgeberisch tätig zu werden oder bestimmte Technologien zu priorisieren. Die FDP hat hierzu einen Antrag mit dem Titel "Datenbasis für flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internetzugang schaffen" eingebracht. Dieser ist als Bundestagsdrucksache 16/7862 auf der Website des Deutschen Bundestags abrufbar.

Was die technische Kollision der Vergabe von UHF-Frequenzen für Breitband-Internetzugang mit der bisherigen Nutzung der UHF-Frequenzen für drahtlose Mikrophone im Veranstaltungsbereich betrifft, hat die FDP-Bundestagsfraktion eine schriftliche Unterrichtung durch die Bundesregierung dieser Sache angefordert. Dies nimmt bei der Bundesregierung in der Regel bis zu zwei Wochen in Anspruch. Über das Ergebnis informiere ich Sie auf Wunsch gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Internationales
25.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

Wie Sie sicherlich wissen droht in der sudanesischen Krisenregion Darfur eine humanitäre Katastrophe. Nachdem der Internationale Strafgerichtshof am 4. März 2009 einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der sudanesischen Region Darfur erlassen hat, reagierte die sudanesische Regierung mit der Ausweisung von 13 humanitären Hilfsorganisationen, unter anderem Oxfam, Ärzte ohne Grenzen und Care. Die im Sudan verbliebenen Organisationen sind mit der Situation überfordert, eine humanitäre Katastrophe bahnt sich an. Es fehlt an Wasser, Nahrungsmitteln, sanitären Anlagen und ausreichender medizinischer Versorgung. Die Vereinten Nationen sprachen kurz nach der Ausweisung der Organisationen von ca. 1.1 Millionen Darfuris, die ohne Nahrung und Gesundheitsfürsorge auskommen müssen, und von einer weiterer Millionen ohne Zugang zu Wasser. Die Situation kann zu neuen Flüchtlingsströmen vor allem in den benachbarten Tschad führen, wo schon ca. 200000 vertriebene Darfuris leben. Die Arbeit der im Sudan verbliebenen humanitären Hilfsorganisationen wird wahrscheinlich bald beendet werden, da Präsident Bashir angekündigt hat, dass alle internationalen Hilfsorganisationen ihre Arbeit im Sudan innerhalb eines Jahres einstellen müssen.

Über Ihre Aussage zu folgenden Fragen wäre ich dankbar:

1) Welche Maßnahmen ergreifen Deutschland und die EU, um eine humanitäre Katastrophe abzuwenden?
2) Wie werden Deutschland und die EU mit dem Regime in Khartum nach dem Haftbefehl gegen Bashir wegen Massenverbrechen in Darfur umgehen?
3) Die EU27 ist nach China der zweitgrößte Exporteur in den Sudan. Sind Sie für gezielte Sanktionen gegen das Regime in Khartum?

Mit freundlichen Grüßen,


(Vorsitzender Genocide Alert)
Antwort von Florian Toncar
4Empfehlungen
08.04.2009
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre E-Mail. Die Situation in Darfur ist weiterhin sehr angespannt. Die FDP-Bundestagsfraktion plant, zeitnah eine Kleine Anfrage vorzulegen, um das weitere Vorgehen der Bundesregierung hinsichtlich der aktuellen Entwicklung im Sudan abzufragen.

Wie Sie wissen, unterstützt die Bundesregierung den Aufbau der gemeinsamen neuen Friedensmission der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union (AU) in Darfur (UNAMID), die vom VN-Sicherheitsrat am 31. Juli 2007 eingerichtet wurde. Leider geht der Aufbau des Kontingentes nur schleppend voran. Um eine hohe politische Akzeptanz in der Region zu gewährleisten, soll der Hauptteil der Truppe von afrikanischen Truppenstellern beigetragen werden. Deutschland beteiligt sich mit Unterstützung im Bereich Lufttransport.

Die Ausstellung eines am 04.03.2009 erlassenen internationalen Haftbefehls durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen den sudanesischen Präsidenten Bashir hat das Regime in Khartum dazu veranlasst, 13 humanitäre Hilfsorganisationen aus der Krisenregion Darfur auszuweisen. Dennoch ist es für einige Hilfsorganisationen weiterhin möglich, ihre Arbeit in Darfur fortzusetzen. Nach der Ausweisung ist nach Angaben der Vereinten Nationen (VN) die humanitäre Versorgung von 4,7 Millionen Menschen in Darfur bedroht. Vorhandene Hilfsgüter seien bis Ende April ausgeschöpft. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden 1,5 Millionen Menschen in Darfur vom Abbau der Gesundheitsdienste betroffen sein. Deutschland und die EU haben den Sudan daher mehrfach explizit dazu aufgefordert, die ausgewiesenen Hilfsorganisationen wieder in das Krisengebiet zurückkehren zu lassen und die Arbeit der verbliebenen Helfer nicht länger durch bürokratische Schikanen zu behindern.

Ob die Bundesregierung politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen das Regime in Khartum bzw. gegen einzelne Regierungsmitglieder unterstützt, ist derzeit unklar. Sollte sich die internationale Staatengemeinschaft dazu entschließen, weitere Strafmaßnahmen gegen die politisch Verantwortlichen im Sudan zu beschließen, ist jedoch zu befürchten, dass die Regierung in Khartum ihrerseits weitere Vergeltungsmaßnahmen ergreifen könnte, die sich gegen die in Darfur operierenden Hilfsorganisationen richten und damit mittelbar zulasten der dortigen Bevölkerung gehen. Daher scheint im Interesse der Sicherheit der Zivilbevölkerung in Darfur ein besonnenes Vorgehen dringend angezeigt. Die internationale Staatengemeinschaft sieht sich derzeit leider mit einer Situation konfrontiert, in der die sudanesische Regierung auf zynische Weise die Zivilbevölkerung Darfurs als eine Art politische Geisel missbraucht.

Deutschland befürwortet die Umsetzung des internationalen Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten al-Bashir. Trotz einiger als Provokation gedachter Auslandsreisen al-Bashirs in Nachbarstaaten des Sudans, bei denen der Präsident unbehelligt blieb, scheint der Haftbefehl eine psychologische Wirkung im Machtzentrum des Sudans erzielt zu haben. Laut Presseberichten gibt es Anzeichen, dass innerhalb der sudanesischen Machtelite über einen Führungswechsel nachgedacht wird, um die mit der Person al-Bashirs und seiner rücksichtslosen Politik verbundene Belastung für das internationale Ansehen des Sudans zu erleichtern. Es bleibt zu hoffen, dass es im Sudan zu innenpolitischen personellen Veränderungen kommt, die eine konstruktive Lösung des Konflikts in Darfur ermöglichen.

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, weiterhin auf internationaler Ebene diplomatischen Druck auf die sudanesische Regierung auszuüben. Dazu muss die Bundesregierung auch bilaterale Kontakte zu anderen einflussreichen Staaten Afrikas wie etwa Südafrika und Ägypten nutzen. Daneben muss Deutschland gemeinsam mit den europäischen Verbündeten auch auf die politischen Anführer der zahlreichen und miteinander konkurrierenden Rebellengruppen Darfurs einwirken, damit auch diese sich zu einer baldigen Friedensvereinbarung bereiterklären.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

ich möchte mich auch zur Internetzensur melden.

Im Internet gibt es einen kritischen Artikel zur Internetzensur ( www.heise.de ) mit folgenden Argumenten:
* Da die Liste Links auf verbotene Seiten enthält muss sie geheim bleiben. Die Rechtmäßigkeit der Sperren kann nicht überprüft werden.
* Als Hauptargument für die Sperre wird die Steigerungsrate dieser Taten genannt. Diese beruht auf eine falsche Interpretation einer BKA-Statistik.
* Kommerzieller Handel von Kinderpornografie über das Internet ist sehr selten. Meist wird auf dem Postweg beliefert. Eine Bezahlung ist unüblich.
* Nach einer Schätzung sind 98% der Fotos und Videos seit mehr als 10 Jahren im Umlauf. Neueres Material scheine aus privatem Umfeld zu sein. -> Es gibt keine Kinderpornoindustrie.
* Youtube-Videos zeigen, dass die Sperre in 27 Sekunden kinderleicht umgangen werden kann.
* Es gibt keine belastbaren Zahlen zur Erfolgsquote aus den skandinavischen Ländern. Mit Bedauern gibt der Chef der Polizeiermittlungsgruppe zu, dass die Sperrmaßnahmen nicht zur Verminderung beigetragen haben.
* Solche Seiten könnten leicht per Aufforderung an die Provider gelöscht werden.
* Bei Verwendung von Filterlisten statt löschen: "So sind die Inhalte für den unbedarften Teil der Bevölkerung vielleicht nicht mehr sichtbar, aber für die Pädokriminellen umso besser und länger." -> Problem wird nur verdeckt
* Gesetz verfassungswidrig (Einschränkung Grundrechte)
* Keine richterliche Prüfung der Liste. BKA erstellt Liste allein.
* Strafbarkeit für User bereits, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass es sich um Versehen oder autom. Weiterleitung gehandelt hat. --> widerspricht Unschuldsvermutung
* Geschlossene Kritik von IT-Experten
* Bundesverbands Musikindustrie will Liste bereits ergänzen (UrhG-Verletz.)

Ich würde gerne von Ihnen wissen, ob Sie jetzt nach Kenntnis dieser Argumente immer noch für diese Sperre sind?

MfG
Antwort von Florian Toncar
20Empfehlungen
06.05.2009
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. April 2009 zu den neuen Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie. Im Lichte der von der Bundesregierung avisierten Änderung des Telemediengesetzes ergibt aus meiner Perspektive folgendes Bild.

Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.

Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch regelmäßig zur Anzeige zu bringen.

Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, lehne ich ab.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.

Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.

Der Gesetzentwurf wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist. Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Wenngleich die Umgehbarkeit die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, gang und gäbe ist und so eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel.

Von der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die Maßnahme aber deshalb erforderlich sei, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen sogar vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch Erfolg versprechend.

Meine Fraktionskollegen und ich haben das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen in dem Gesetzentwurf Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ist abzulehnen.

Wir Liberale werden das nun anstehende parlamentarische Verfahren dazu nutzen, unsere Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen. Es verbietet sich nach meiner Ansicht, das Thema in die eine oder andere Richtung zu instrumentalisieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Toncar
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Frage zum Thema Sicherheit
05.05.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Toncar,

für mich als begeisterten Sportschütze stellt sich die Frage wie Sie persönlich und Ihre Fraktion zum aktuellen Waffenrecht stehen. Gibt es für Sie, bzw. Ihre Fraktion noch weiteren Verschärfungsbedarf oder oder die konsequentere Anwendung des aktuellen Waffenrechts oder einen "dritten Weg" ?

Schon vorab DANKE und herzliche Grüße vom Schönbuchrand
-
Antwort von Florian Toncar
9Empfehlungen
15.05.2009
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich gerne beantworte.

Wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten wie einem Amoklauf entschlossen ist, dann können Gesetze leider oft nicht helfen. Als Gesellschaft und als Abgeordnete des Deutschen Bundestages müssen wir vielmehr versuchen, solche Taten so unwahrscheinlich wie möglich zu machen. Der Gewaltprävention an Schulen sollte ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Es muss darüber hinaus besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen ist eine bedeutende Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte.

Nach dem schrecklichen Amoklauf in Winnenden wurden in den letzten Wochen Vorschläge für eine erneute Verschärfung des Waffenrechts in die Diskussion gebracht. Man muss sehr darauf achten, dass dadurch nicht Sicherheitserwartungen geschürt werden, die durch gesetzliche Regelungen nicht erfüllt werden können. Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft und ist eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden nicht verhindert. Kein Gesetz kann schützen, wenn es - wie in Winnenden in Bezug auf die Aufbewahrungspflicht - nicht beachtet wird. Deshalb muss zunächst auf einen besseren Vollzug des bestehenden Rechts hingewirkt werden.

Darüber hinaus muss der illegale Waffenbesitz eingedämmt werden. Eine straffreie Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag 31.12.2009 ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat meine Fraktion bereits in den Bundestag eingebracht und hoffen dabei im Interesse der Sicherheit auf die Unterstützung der anderen Fraktionen.

Die furchtbare Amokfahrt in Apeldoorn / Niederlande zeigt im übrigen, dass einem zu einer solchen Tat entschlossenen Menschen immer auch Tatmittel zur Verfügung stehen werden. Absolute Sicherheit vor Schußwaffenmissbrauch bedeutet deshalb nicht absolute Sicherheit vor Gewalttaten und Amokläufen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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