Florian Toncar (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Florian Toncar
Jahrgang
1979
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Böblingen
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
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(...) Ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs, was den Spätabbruch mit einschließt, wäre in meinen Augen falsch, da dies viele Frauen in die Illegalität treiben würde. Notwendig sind vielmehr verantwortungsvolle Regelungen für die Spätabtreibung und Maßnahmen, die die Situation der betroffenen Frauen und der ungeborenen Kinder verbessern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Integration
18.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar

vielen Dank für Ihre Erklärung, wobei sich aber einer Frage stellt;

warum werden dann Ausnahmen gemacht bei Ehen mit Ausländern wenn zum Beispiel die Frau aus den USA, Israel kommt?

Gilt nicht gleiches Recht für alle?

Und ich würde auch eher vorschlagen den Weg das nachzugswillige Ehegatten aus Ländern, in denen kein passendes Angebot an Deutschkursen besteht, verpflichtende Integrations- und Sprachkurse in Deutschland machen sollen, aber nicht wie üblich in Grossklassen wo dann jeder mit seinen Landleuten seine Sprache redet, sondern in der Form das es einen freigestellt ist wie man lernt, also auch privat oder im Selbststudium mit halbjährlicher Kontrolle.

Mfg J
Antwort von Florian Toncar
6Empfehlungen
31.07.2008
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

die Ungleichbehandlung von Ehegatten aus den sogenannten privilegierten Staaten wie den USA, Japan oder Australien und Ehegatten aus Drittstaaten lehne ich wie Sie ab. Diese Praxis ist diskriminierend. Sie basiert auf einer typisierenden Betrachtungsweise, die den Einzelfall nicht im Blick hat. Deshalb erwarte ich auch, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Hinsicht eine Neuregelung verlangen wird.

Was die Gestaltung der Sprachkurse angeht, so sind sicher kleinere Gruppen mit einer Mischung unterschiedlicher Nationalitäten wünschenswert. Das ist aber auch eine Frage der Finanzierung. Diesbezüglich stoßen wir derzeit an Grenzen.

Auch ein regelmäßig kontrolliertes Selbststudium halte ich für eine denkbare Variante. Allerdings muss meines Erachtens eine gewisse Verbindlichkeit des Spracherwerbs gesichert sein. Das bedeutet, dass einzelne Lernschritte vorab klar festgelegt und vereinbart werden müssen. Eine regelmäßige Erfolgskontrolle sowie die Möglichkeit, bei fehlenden Fortschritten die verbindliche Teilnahme an Sprachkursen festzulegen, gehört für mich ebenfalls dazu.

Ich möchte Sie abschließend darum bitten, nicht alle Versuche, den Spracherwerb des nachziehenden Ehegatten sicher zu stellen, von vornherein skeptisch zu betrachten. Er stärkt die Chancen des nachziehenden Ehegatten, an unseren gesellschaftlichen Möglichkeiten in Deutschland eigenständig teilzuhaben und sichert dessen Unabhängigkeit. Gerade im Hinblick auf die Situation vieler nach Deutschland zugezogener Frauen besteht hier zweifelsohne Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.10.2008
Von:
Uwe

Sicher haben Sie es sich mit Ihrer Zustimmung zum Afghanistaneinsatz nicht leicht gemacht. Daduch bleiben Fragen:

Was sind Ihrer Meinung nach erreichbare Ziele der deutschen Soldaten dort ?

Können deutsche Soldaten bei ihren Einsätzen zB. Suche nach Waffen nicht vermeiden, anwesende Kinder in Gefahr zu bringen. Warum werden die Einsätze nicht besser vorbereitet zB. in dem die Soldaten bei "friedlichen" Missionen von Repräsentanten eines Ortes begleitet werden? Natürlich ist das nur ein Denkansatz; aber so wie jetzt agiert wird, läuft es darauf hinaus, dass uns die toten deutschen Soldaten irgendwann nicht mehr interessieren oder alle den Rückzug antreten müssen.

Ich denke dass konkerete Fragen dieser Art beantwortet werden können
sollten. Sonst bekommt der Bundeswehreinsatz in Afghanistan nur eine
symbolische Bedeutung ohne praktischen Wert.
Antwort von Florian Toncar
3Empfehlungen
04.11.2008
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan. Sie stellen Ihre Frage wahrscheinlich vor dem Hintergrund des Anschlags am 20. Oktober 2008. Ein Trupp deutscher Fallschirmjäger des Fallschirmjägerbatallions 263 befand sich in einem Ort etwa fünf Kilometer südwestlich von Kunduz. Dort sollten sie Hinweisen auf ein illegales Waffenlager nachgehen. Ein Selbstmordattentäter näherte sich dem Trupp und sprengte sich in die Luft. Er verletzte mehrere Bundeswehrsoldaten schwer, zwei von ihnen erlagen ihren Verletzungen, und tötete fünf in der Nähe spielende Kinder. Die beiden Soldaten gehörten als Verstärkungskräfte einem regionalen Wiederaufbauteam an. Sie hatten also die Aufgabe, den zivilen Wiederaufbau vor Ort abzusichern. Dieser Anschlag ist schrecklich und führt uns allen vor Augen, wie rücksichtslos die Taliban ihr Ziel, die Macht in Afghanistan zurückzuerlangen und die demokratisch gewählte Regierung aus dem Amt zu treiben, verfolgen.

Die Bundeswehr und ihre Verbündeten unternehmen größte Anstrengungen, um Opfer unter der Zivilbevölkerung zu vermeiden. Die Ausbildung und Einsatzvorbereitung geht darauf ausführlich ein. Solange aber die Taliban und ihre Helfershelfer so feige und rücksichtslos vorgehen, sind zivile Opfer nicht völlig auszuschließen. Da sich die hinterhältigen Anschläge der Taliban häufig gerade gegen Zivilisten wie Lehrer, Bauarbeiter oder Beamte richten, würde sich an der Situation auch kaum etwas ändern, wenn die Bundeswehr auf ihren Patrouillen durch einen Dorfvorsteher oder Dorfältesten begleitet würde.

In vielen Einsätzen, z.B. wenn Straftäter festgenommen werden sollen, arbeitet die Bundeswehr bereits jetzt eng mit den afghanischen Sicherheitsbehörden zusammen. Festnahmen werden in der Regel durch die afghanische Polizei vorgenommen. Die Bundeswehr bemüht sich vor Ort seit dem ersten Einsatztag um einen offenen Dialog mit der afghanischen Bevölkerung.

Die internationale Truppenpräsenz in Afghanistan kann erst reduziert werden, wenn die afghanische Regierung selbständig in der Lage ist, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Deshalb ist der Aufbau und die Ausbildung von funktionierenden Sicherheitsorganen besonders wichtig. Die Bundesregierung hat die jahrelange Führungsrolle Deutschlands beim Polizeiaufbau nicht zufriedenstellend ausgefüllt. Die Defizite in der Ausbildung sind groß und es ist nicht zu erwarten, dass sich daran in nächster Zeit durch die Übernahme dieser Aufgabe durch die EU etwas ändern wird. Die FDP-Bundestagsfraktion hat von Anfang an gefordert, den militärischen Einsatz und den Aufbau der Sicherheitsorgane mit einem starken Engagement in der zivilen Wiederaufbauhilfe zu verbinden. Auch in unserem aktuellen Antrag "Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1833 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen" (BT-Drucksache 16/10437) fordern wir die Bundesregierung erneut auf, neben den militärischen und polizeilichen auch die zivilen Wiederaufbaubemühungen zu verstärken und die Koordinierung des Wiederaufbaus insgesamt zu verbessern.

Der Schlüssel zu einer endgültigen Befriedung des Landes liegt in einem erfolgreichen Wiederaufbau. Gerade für die Absicherung dieser Arbeit ist die Anwesenheit der Bundeswehr sehr wichtig. Sie unterstützt und schützt Mitarbeiter internationaler Friedens- und Hilfsorganisationen und stellt selbst technisches Know-How bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Soziales
03.12.2008
Von:

Guten Tag Herr Toncar,

ich möchte Sie bitten, mir doch einmal die Systematik der Düsseldorfer Tabelle zu erläutern und die damit verbundene Gerechtigkeit. Ein Arbeitnehmer mit bis zu 1500 € netto hat für ein 18 jähriges Kind 408 € zu bezahlen, was 27 % des Nettoverdienstes ausmacht. Jemand der das Dreifache verdient 4700 € bis 5100 € muss 653 € bezahlen, was etwa 14 % des Nettoeinkommens ( bei 4700 €) ausmacht.
Ich freue mich auf Ihre kompetente Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Florian Toncar
3Empfehlungen
09.12.2008
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtschnur für die Unterhaltssätze bei Trennungskindern. Sie wird nicht vom Bundestag erstellt, sondern in Abstimmung aller deutschen Oberlandesgerichte und des deutschen Familiengerichtstages. Wegen des reformierten Unterhaltsrechtes wurde sie zum 1. Januar 2008 komplett überarbeitet. Entschieden wird über die konkrete Höhe des Unterhalts von den örtlichen Gerichten.

Der Unterhalt orientiert sich in erster Linie am Bedarf des Kindes, wobei die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt wird. Deshalb steigt die Höhe des Unterhalts nicht proportional zum Einkommen des Unterhaltspflichtigen, sondern nimmt innerhalb der Düsseldorfer Tabelle schwächer zu. Weil der Bedarf des Kindes im Mittelpunkt steht, kommt es daher dazu, dass bei niedrigeren Einkommen ein größerer Anteil für den Kindesunterhalt aufzuwenden ist. Das ist aber auch dann der Fall, wenn Eltern verheiratet sind und somit keine spezifische Frage des Unterhalts von geschiedenen Eltern.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.12.2008
Von:
Kai

Guten Tag Herr Toncar.
Dass Sie den Vorschlag von Ursula v.d. Leyen, Internet-Sperren zu Kinderpornoseiten einzurichten, "völlig berechtigt finden", hat mich verwundert. Wussten Sie dass solche Internet-Sperren, wie sie auch der hessische Innenminister Bouffier für (hierzulande) rechtswidrige Glücksspielseiten, fordert, praktisch nur den völlig unbedarften Internet-Nutzer davon fernhalten? Wie man sie umgeht erklärt Prof. Pfitzmann: tinyurl.com
Unabhängig von der technischen Wirksamkeit solcher Sperren, würde ich gerne wissen, ob Sie ausschließlich die Sperrung von Kinderpornoseiten befürworten? Falls nein, befürworten Sie auch die Sperrung von rechtsradikalen Webseiten, wie es sie legal in den USA gibt? Befürworten Sie die Sperrung von illegalen Glücksspielseiten oder von frei abrufbaren Pornoseiten, die unser JugendschutzG. eklatant verletzen? Wie sieht es aus mit islamistischen Seiten, die zum Dschihad gegen den Westen aufrufen? Webseiten mit Bombenbauanleitungen, wie z.B. Wikipedia (Stichwort: "Sprengstoffe"). Gerade Letztere sind ja viel gefährlicher als Kinderpornoseiten. Sollten auch Webseiten gesperrt werden, von denen man Raubkopien herunterladen kann? Würden Sie insgesamt eine Filterung des deutschen Internets befürworten, damit alle – nach unserem Recht – verbotenen Inhalte "aus dem Netz verschwinden"?
Falls sie außer Kinderpornoseiten keine weiteren Seiten sperren würden, würde ich gerne wissen warum? Ist Kinderpornographie schlimmer als der internationale Terrorismus? Glauben Sie, dass mit der I-Sperre von Kinderpornos irgendein ein Kind gerettet oder geschützt wird? Sie als noch recht junger Liberale möchte ich fragen, ob es Ihnen bekannt ist, dass die Jungen Liberalen auf dem letzten Bundeskongress nach einjähriger Arbeit ein neues Grundsatzprogramm beschlossen haben, indem u.a. steht: "Die Freiheit des Internets und der ungehinderte Zugang zu diesem, sollen uneingeschränkt garantiert werden. Der Staat darf hier nicht eingreifen."
MfG
Antwort von Florian Toncar
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18.12.2008
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Nachricht vom 07.12.2008 mit dem hilfreichen Feedback danke ich Ihnen.

Die Ausbeutung von Kindern für pornographische Zwecke ist eine besonders perfide Form von Kindesmissbrauch, die aus der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern finanziellen Gewinn schlagen will. Kinder erleiden dadurch Traumata, unter denen viele noch später als Erwachsene leiden.

Bei der Kinderpornographie handelt es sich nicht um ein Internet-spezifisches Problem. Schon in der Vergangenheit hat Kinderpornographie in Form von Zeitschriften, VHS-Videos oder DVDs Verbreitung gefunden. Gegen in diesen Medien verbreitete Pornographie besteht seit langem ein Verbot. Der jetzige Vorstoß, Kinderpornographie im Internet einzudämmen, reagiert auf die neue informationstechnologische Entwicklung.

Selbstverständlich muss dabei ein technisch wirksamer Weg gewählt und das Missbrauchsrisiko minimiert werden. Die Sperrung bestimmter Domain-Namen ist ein technisch machbarer Weg. Natürlich gibt es in solchen Fällen Ausweichmanöver, sodass der Zugang zu entsprechenden Inhalten nicht völlig unterbunden wird. Allerdings ist es für den interessierten Nutzer, insbesondere wenn er erstmals nach entsprechenden Angeboten sucht, schwieriger, dorthin zu gelangen. Die Alternative, Seiten von denen die Behörden wissen, dass dort kinderpornographische Inhalte gezeigt werden, zugänglich zu belassen, ist im Übrigen ebenfalls sehr unbefriedigend.

Ich stimme Ihnen aber insoweit zu, als dass ein Mittel, mit dem der Zugriff auf kinderpornographische Inhalte erschwert wird, verhältnismäßig sein und unter intensiver Einbeziehung von Fachleuten konzipiert werden muss.

Nun zu der Frage, ob dann nicht auch andere Inhalte gesperrt werden müssten: Internetseiten für Raubkopien tragen zwar zur Verletzung von Urheberrechten und damit verbundenen Einnahmeeinbußen für Künstler und Vermarktungsunternehmen bei. Jedoch sind diese Rechtsverletzungen von einer deutlich niedrigeren Intensität als der Kindesmissbrauch im Rahmen der Kinderpornographie.

Terroristen haben in der Vergangenheit auf eine große Bandbreite an Waffen von entführten Flugzeugen, Schusswaffen, Sprengsätzen bis hin zu Schnitt- und Stichwaffen wie Küchen- oder Teppichmesser zurückgegriffen. Die Menge von Netz-Inhalten, die sich mit Waffen, Sprengsätzen oder sonstigen Gewaltinstrumenten befassen, ist so groß, dass jeder Versuch, diese zu sperren, scheitern muss und zwangsläufig zur grundrechtswidrigen Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit führen würde.

Hingegen besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Missbrauch von Kindern zu pornographischen Zwecken und dem Betrieb der entsprechenden kommerziellen kinderpornographischen Webseiten. Die Verletzung der Würde des Kindes wird durch die öffentliche Darstellung des Missbrauchs weiter verschärft. Das rechtfertigt es meiner Auffassung nach, gezielt gegen solche Angebote im Internet vorzugehen. Mit Zensur hat das nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Finanzen
20.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

ich habe eine Frage zu einem Vorschlag des Europäischen Währungskommisars Joaquín Almunia. Er schlägt vor das die Europäischen Staaten bzw. Teile davon gemeinsame EU-Anleihen ausgeben um ihre Staatsschulden zu refinanzieren. Da es mittlerweile zu großen Spreads zwischen spanischen und deutschen Staatsanleihen gekommen ist , soll so die Europäische Union und ihre Einzelstaaten für die verschwenderische Haushaltspoltik von einzelen Staaten Gesamtschuldnerisch haften. Als Mitglied des Haushaltsauschuss möchte ich Sie fragen ob dies rechtlich überhaupt möglich ist oder ob nicht der Maastrichtvertrag nicht genau dies verhindern sollte?

Wie wird verhindert das im Falle einen Staatsbankrotts eines EU Landes Deutschland unverhältnismässig für die Schulden dieses Landes aufkommt?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Florian Toncar
3Empfehlungen
23.01.2009
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Nachricht vom 20. Januar 2009 danke ich Ihnen.

Die Vorschläge von EU-Währungskommissar Joaquín Almunia für europäische Anleihen scheinen nicht realisierbar. Zum einen ist es nicht denkbar, dass Deutschland für die Schulden anderer EU-Länder haftet. Zum anderen würde die Ausgabe europäischer Anleihen gegen das grundsätzliche Verschuldungsverbot der EU verstoßen. Nicht zuletzt deshalb räumte Almunia denn auch am 19.01.2009 ein, dass die Frage europäischer Anleihen parallel mit zahlreichen anderen möglichen Instrumenten diskutiert werde. Laut Almunia werden diese Diskussionen keine unmittelbaren Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Abrücken vom grundsätzlichen Verschuldungsverbot der EU ist aus liberaler Perspektive klar abzulehnen, da es die Tür für exzessive Ausgaben der EU öffnen würde.

Eine von allen Ländern der Euro-Zone gemeinsam auf den Kreditmärkten emittierte Anleihe hätte zur Folge, dass Länder wie Portugal, die über eine überdurchschnittlich hohe Staatsverschuldung verfügen, deutlich niedrigere Zinsen zahlen würden, als wenn sie alleine Anleihen am Markt ausgäben. Fiskalpolitisch besser aufgestellte Länder wie Deutschland würden jedoch höhere Zinsen zahlen. Dies ist den deutschen Steuerzahlern nicht zuzumuten. Auch die Bundesregierung hat daher eine gemeinsame Anleihe der Euro-Zonenmitglieder zurecht abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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