Sehr geehrter Herr

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für Ihre Nachricht vom 07.12.2008 mit dem hilfreichen Feedback danke ich Ihnen.
Die Ausbeutung von Kindern für pornographische Zwecke ist eine besonders perfide Form von Kindesmissbrauch, die aus der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern finanziellen Gewinn schlagen will. Kinder erleiden dadurch Traumata, unter denen viele noch später als Erwachsene leiden.
Bei der Kinderpornographie handelt es sich nicht um ein Internet-spezifisches Problem. Schon in der Vergangenheit hat Kinderpornographie in Form von Zeitschriften, VHS-Videos oder DVDs Verbreitung gefunden. Gegen in diesen Medien verbreitete Pornographie besteht seit langem ein Verbot. Der jetzige Vorstoß, Kinderpornographie im Internet einzudämmen, reagiert auf die neue informationstechnologische Entwicklung.
Selbstverständlich muss dabei ein technisch wirksamer Weg gewählt und das Missbrauchsrisiko minimiert werden. Die Sperrung bestimmter Domain-Namen ist ein technisch machbarer Weg. Natürlich gibt es in solchen Fällen Ausweichmanöver, sodass der Zugang zu entsprechenden Inhalten nicht völlig unterbunden wird. Allerdings ist es für den interessierten Nutzer, insbesondere wenn er erstmals nach entsprechenden Angeboten sucht, schwieriger, dorthin zu gelangen. Die Alternative, Seiten von denen die Behörden wissen, dass dort kinderpornographische Inhalte gezeigt werden, zugänglich zu belassen, ist im Übrigen ebenfalls sehr unbefriedigend.
Ich stimme Ihnen aber insoweit zu, als dass ein Mittel, mit dem der Zugriff auf kinderpornographische Inhalte erschwert wird, verhältnismäßig sein und unter intensiver Einbeziehung von Fachleuten konzipiert werden muss.
Nun zu der Frage, ob dann nicht auch andere Inhalte gesperrt werden müssten: Internetseiten für Raubkopien tragen zwar zur Verletzung von Urheberrechten und damit verbundenen Einnahmeeinbußen für Künstler und Vermarktungsunternehmen bei. Jedoch sind diese Rechtsverletzungen von einer deutlich niedrigeren Intensität als der Kindesmissbrauch im Rahmen der Kinderpornographie.
Terroristen haben in der Vergangenheit auf eine große Bandbreite an Waffen von entführten Flugzeugen, Schusswaffen, Sprengsätzen bis hin zu Schnitt- und Stichwaffen wie Küchen- oder Teppichmesser zurückgegriffen. Die Menge von Netz-Inhalten, die sich mit Waffen, Sprengsätzen oder sonstigen Gewaltinstrumenten befassen, ist so groß, dass jeder Versuch, diese zu sperren, scheitern muss und zwangsläufig zur grundrechtswidrigen Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit führen würde.
Hingegen besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Missbrauch von Kindern zu pornographischen Zwecken und dem Betrieb der entsprechenden kommerziellen kinderpornographischen Webseiten. Die Verletzung der Würde des Kindes wird durch die öffentliche Darstellung des Missbrauchs weiter verschärft. Das rechtfertigt es meiner Auffassung nach, gezielt gegen solche Angebote im Internet vorzugehen. Mit Zensur hat das nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar