Florian Toncar (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Florian Toncar
Jahrgang
1979
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wahlkreis
Böblingen
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
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(...) Was die Ereignisse in Honduras betrifft, so ist fraglich, ob der Begriff "Putsch", wie Sie ihn verwendet haben, hier zutrifft. Es handelt sich aktuell in Honduras nicht um eine Entwicklung, die mit den Staatsstreichen in Lateinamerika in den 1970er und 1980er Jahren vergleichbar ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

"die Zahl der offiziell registrierten Spätabtreibungen ab der 23.
Schwangerschaftswoche hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht" (Stiftungsbrief der Stiftung "Ja zum Leben", Nr. 24, Juni 2008, Seite 2; vgl. auch www.ja-zum-leben.de). Das halte ich für zutiefst beunruhigend. Ich erspare es uns, die Vorgänge einer Spätabtreibung zu schildern - sie sind schlicht barbarisch.
Allerdings habe ich dazu eine Verständnis- und eine Sachfrage.
Zum Verständnis: Es gibt Menschen in unserem Land, die großen Wert darauf legen, dass Spätabtreibungen vorgenommen werden können. Was treibt Menschen an, sich für das Recht auf solch eine grausame Sache einzusetzen?
Ich kann das schlicht nicht verstehen. Dahinter steht ja ein gewisses Interesse. Können Sie mir das erklären?
Zur Sache: Wie kommt es, dass sich kein Mensch für diese skandalöse Entwicklung zu interessieren scheint? Es müsste ja im Grunde ganz einfach sein, hier eine Änderung der gesetzlichen Lage herbeizuführen. Es müsste doch jeder Politiker, der das Herz auf dem rechten Fleck hat, dagegen sein, dass in unserem Land Kinder dem Mutterleib entnommen werden dürfen, um sie verdursten, ersticken und töten zu lassen. Solche Unmenschlichkeit müsste doch jeden aufschrecken. Woher dieses Desinteresse, diese Lethargie?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Florian Toncar
7Empfehlungen
09.06.2008
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Schwangerschaftsabbruch und Spätabtreibung. Der Schutz des Lebens - auch und gerade des ungeborenen Lebens - ist für mich eine der wichtigsten Aufgaben.

Ich habe Verständnis für Ihre Bedenken, auch wenn ich Ihren Standpunkt, dass Spätabtreibungen allgemein verboten werden sollten, nicht teile. Meiner Meinung nach muss man in dieser schwierigen Frage einerseits das Grundrecht der Mutter auf Selbstbestimmung in Würde und andererseits das Lebensrecht des Kindes miteinander abwägen. Je näher die Geburt ist, desto größeres Gewicht kommt dabei dem Lebensrecht des Kindes zu.

Der Schwangerschaftsabbruch ist allgemein in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) rechtswidrig. Der § 218a StGB lässt jedoch Ausnahmen zu, unter anderem wenn die Schwangere an einer Konfliktberatung (§ 219 StGB) teilgenommen hat und der Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen geschieht oder die Schwangerschaft aufgrund einer Vergewaltigung zu Stande kam (sogenannte kriminogene Indikation) oder wenn eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter besteht (sogenannte medizinische Indikation). In diesen Fällen ist der Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar. Ein Spätabbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche ist in Deutschland ausschließlich aufgrund einer medizinischen Indikation zulässig, z. B. wenn eine Gefährdung der körperlichen oder psychischen Gesundheit der Mutter zu erwarten ist.

Ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs, was den Spätabbruch mit einschließt, wäre in meinen Augen falsch, da dies viele Frauen in die Illegalität treiben würde. Notwendig sind vielmehr verantwortungsvolle Regelungen für die Spätabtreibung und Maßnahmen, die die Situation der betroffenen Frauen und der ungeborenen Kinder verbessern. Vor diesem Hintergrund muss es Ziel sein, alle Möglichkeiten für ein gemeinsames Leben von Mutter und Kind mit der Familie zu erkunden und voreilige Entscheidungen und überstürztes Handeln zu vermeiden. Insbesondere die Beratung vor und nach der Pränataldiagnostik muss verstärkt werden. Wenn ein Befund einer fetalen Erkrankung, Behinderung oder Entwicklungsstörung des Ungeborenen vorliegt, sollte regelmäßig eine umfassende interdisziplinäre Beratung durch Gynäkologen, Humangenetiker, Pädiater und Psychologen/Psychiater angeboten werden.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat in der letzten Legislaturperiode den Antrag "Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik – Verantwortungsvolle Regelungen und Maßnahmen treffen" (Bundestags-Drucksache 15/5034) in den Deutschen Bundestag eingebracht. In diesem Antrag wird die Bundesregierung u.a. aufgefordert, auf eine Verbesserung des Lebensschutzes ungeborener Kinder und eine Verbesserung der Situation der betroffenen Frauen und Männer nach einem pathologischen pränataldiagnostischen Befund hinzuwirken. Bei Diagnose einer fetalen Erkrankung, Entwicklungsstörung oder Anlageträgerschaft des Ungeborenen sollte eine weitere medizinische und auch eine psychosoziale Beratung erfolgen. Der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin muss auf diese Beratungsangebote hinweisen und soll darauf hinwirken, dass die Frau diese wahrnimmt, da bei Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der schwangeren Frau aufgrund der zu erwartenden Schädigung des Kindes meist ein besonderer Entscheidungskonflikt besteht. Um in dieser Konfliktlage helfen zu können und die Chance zu erhöhen, dass sich der Schwangeren ein Weg für ein Leben mit dem Kind eröffnet, sollte der Abbruch nach einem pathologischen Befund beim Ungeborenen in der Regel nicht vor Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Eröffnung des Befundes und Feststellung der medizinischen Indikation erfolgen. Die Frist bis zum Abbruch sollte nicht gelten, wenn eine akute Lebensgefahr für die Schwangere besteht oder wenn das Kind so schwer geschädigt ist, dass es nicht lebensfähig wäre.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen verdeutlicht zu haben, dass das Thema sehr wohl politisch behandelt wird, auch wenn ich die Frage differenzierter beantworte.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Frauen
09.06.2008
Von:

Herr Toncar,

was glauben Sie: Interessieren sich aufgeregte Abtreibungsgegner wirklich für das Schicksal von Frauen und Kindern oder nutzen sie die günstige Gelegenheit, aus dem sicheren Abstand des - mich wird es nicht treffen - Menschen anzugreifen, um ihren Frust los zu werden und ganz nebenbei ein blütenreines Hemd des Gerechten überstreifen zu können.
Nur eine verschwindende Minderheit der Frauen, die sich bisher an mich gewandt haben, weil ihre Schwangerschaft für sie zum Problem geworden war, hat keine schweren inneren Kämpfe durchgestanden, nur wenige konnten die Verantwortung abstreifen, die ihnen mit ihrer Schwangerschaft auferlegt worden ist.
Die Schwangerschaftsberatung wird in ihrer Konstellation den zeitlichen Erfordernissen nicht gerecht. Lässt sich da was ändern, damit die Hilfe zu einem ernsthaften Angebot werden kann.
Antwort von Florian Toncar
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18.06.2008
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Nachricht vom 09.06.2008 danke ich Ihnen. Meiner Meinung nach ist es wichtig, eine Balance zwischen dem Recht auf Leben des Ungeborenen und dem Recht auf Selbstbestimmung und Gesundheit der Mutter zu wahren, so dass ich die bestehenden Regelungen als grundsätzlich gelungen und richtig erachte.

Wie ich bereits auf die Frage von Herrn Krämer weiter unten schrieb, hat die FDP-Bundestagsfraktion in der letzten Legislaturperiode zur besseren Ausgestaltung der Regeln zum Schwangerschaftsabbruch den Antrag "Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik – Verantwortungsvolle Regelungen und Maßnahmen treffen" (Drs. 15/5034) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Eine zentrale Forderung des Antrages ist die Verbesserung des Lebensschutzes ungeborener Kinder und eine bessere Betreuung von betroffenen Frauen und Männern nach einem pathologischen pränataldiagnostischen Befund. Bei Diagnose einer fetalen Erkrankung, Entwicklungsstörung oder Anlageträgerschaft des Ungeborenen sollte eine weitere medizinische und auch eine psychosoziale Betreuung erfolgen.

Wir als FDP-Bundestagsfraktion vertreten die Auffassung, dass der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin auf bestehende Beratungsangebote hinweisen muss und darauf hinwirken sollte, dass die Frau diese wahrnimmt. Des Weiteren sollte ein Abbruch nach einem pathologischen Befund beim Ungeborenen in der Regel nicht vor Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Eröffnung des Befundes und Feststellung der medizinischen Indikation erfolgen, um ausreichend Raum für eine gründliche Beratung und Begleitung der Schwangeren zu schaffen. Die Frist bis zum Abbruch kann selbstverständlich nicht gelten, wenn eine akute Gefahr für die Schwangere besteht oder wenn das Kind so schwer geschädigt ist, dass es nicht lebensfähig wäre.

Sollten Sie weitere Fragen inhaltlicher Natur zum Verfahren, konkrete Verbesserungsvorschläge oder Anregungen haben, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an die zuständige Fachpolitikerin der FDP-Bundestagsfraktion, Frau Ina Lenke, wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Finanzen
27.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

Sie sind ein junger aufstrebender Abgeordneter, wie ich meine, leider sind Sie wiedermal ein Jurist, der Juristen sind viele in dieser Parteiendemokratie. Nur was bringen uns diese Abgeordneten, außer das Sie uns viel kosten? Was tun Sie, Herr Toncar gegen dieses immense Lobbyistentum in unseren Regierungsrefugien? Was tun Sie, Herr Toncar gegen diese immensen Preissteigerungen bei Energie (Benzin, Heizöl, Gas, Strom)?
Die Rohölpreissteigerungen sind zu einem Grossteil von Spekulanten verursacht. Wie hoch der Anteil ist kann wohl keiner aus der Politikerkaste erklären, oder es wird sich geziert, es könnte ja sein, das man jemand auf die Füße tritt.
Wozu sind Abgeordnete da? Doch zum Wohle des Volkes. Aber wie man sieht, sie werden zunehmend machtloser.

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Florian Toncar
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03.07.2008
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

der Deutsche Bundestag kostet insgesamt ca. 219 Mio Euro im Jahr 2008, also jeden Deutschen im Schnitt 2,70 Euro. Pro Kopf gerechnet ist das weniger als in allen anderen europäischen Ländern. Trotzdem hat Demokratie ihren Preis. Aber er ist - das sollte uns ein Blick in unsere eigene Geschichte lehren - niedriger als jede nicht-parlamentarische Regierungsform.

Zudem haben Sie das Thema Lobbyismus angesprochen. Meiner Meinung nach ist ein Meinungsaustausch zwischen Ministerien und Interessenvertretern grundsätzlich sinnvoll und richtig. In einer Demokratie ist die Durchsetzung von eigenen Interessen ein legitimes Mittel des Willensbildungsprozesses. Verbände repräsentieren dabei die gesellschaftliche Vielfalt, bündeln die zahlreichen Einzelinteressen und vertreten sie gegenüber den Gesetzgebungsorganen. Es ist daher nichts dagegen einzuwenden, wenn Mitarbeiter von Verbänden gegenüber Ministerien deren Interessen vertreten, solange dies transparent und in einem Dialog geschieht. Dagegen erfüllt die bezahlte und verdeckte Beschäftigung von externen Mitarbeitern in Ministerien diese Voraussetzung nicht und ist deshalb inakzeptabel. Das gilt auch, wenn Unternehmensmitarbeiter für eine begrenzte Zeit für Tätigkeiten in Ministerien freigestellt werden. Konkrete Einzelinteressen würden direkt in die Gesetzgebung einfließen und den demokratischen Willensbildungsprozess untergraben. Das darf nicht vorkommen.

Der gesamte Gesetzgebungsprozess muss in der Hand der dafür Verantwortlichen bleiben und nachvollziehbar sein. Aus einer möglichen Vielzahl von Handlungsalternativen entscheiden am Ende die Mitglieder des Bundestages. Die FDP-Bundestagsfraktion wird jeden Vorschlag unterstützen, der die Unabhängigkeit aller Verfassungsorgane sicher stellt und den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Verwaltung und Verbänden eindeutig und transparent regelt.

Darüber hinaus haben Sie die hohen Energiekosten angesprochen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 18.06.08 auf Bundestagsdrucksache 16/9595 den Antrag "Energiekosten senken - Mehr Netto für die Verbraucher" in den Deutschen Bundestag eingebracht, der zur Beratung in die hiermit befassten Ausschüsse überwiesen wurde. Im wesentlichen fordern wir die Bundesregierung darin auf, den Umsatzsteuersatz auf Energie von 19 % auf 7 % abzusenken, die letzte Mineralölsteuererhöhung auf Biokraftstoffe zurück zu nehmen, die zusammen mit dem Beimischungszwang zu deutlichen Benzinpreissteigerungen geführt hat, echten Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt zu ermöglichen und das Bundeskartellamt gesetzlich in die Lage zu versetzen, marktbeherrschende Monopol- oder Oligopolunternehmen eigentumsrechtlich zu entflechten. Somit könnte eine spürbare Entlastung aller Bürger von hohen Energiekosten erreicht werden. Den Antrag im Wortlaut können Sie gerne über mein Bundestagsbüro beziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Internationales
07.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar

Sie als Jurist und Abgeordneter sollten sich mit den Grundgesetzt gut auskennen.

Wie stehen Sie zu den Thema Einwanderung aus nicht EU Staaten? Das neue Einwanderungsrecht schreibt ja einen sogenannten Spracheignungstest A1 mit Prüfung vor der belegen soll das der nachziehende Ehepartner eines Deutschen auch Deutsch kann.

Damit wiederspricht sich aber dieses mit den Grundgesetzt, das eindeutig aussagt:
Kein Mensch darf diskriminiert wegen Sprache, Aussehen oder Religion!
Dann wiederspricht es auch dem Schutz der Familie!

Auch macht dieses Einwanderungsgesetz Ausnahmen, zb bei den USA, Israel und so weiter, warum?

Mfg

Das ganze Gesetzt ist völlig unausgereift und verfassungswidrig, und dennoch geben die Abgeordneten Ihre Zustimmung, ist das dann legitime Demokratie, und dann wundern sich noch Abgeordnete über den Vertrauensverlusst der Bevölkerung in die Demokratie wenn Abgeordnete selber gegen das Grundgesetzt verstoßen.
Antwort von Florian Toncar
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10.07.2008
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Frage zum Thema Einwanderung, die ich gerne beantworte.

Die Position der FDP-Bundestagsfraktion ist in dem Antrag "Zuwanderung durch ein Punktesystem steuern – Fachkräftemangel wirksam bekämpfen" (Bundestagsdrucksache 16/8492) niedergelegt.

Wir als FDP-Bundestagsfraktion sehen in einem Punktesystem ein geeignetes Instrument, um die Zuwanderung nach Deutschland zu steuern. Klassische Einwanderungsländer wie die USA oder Kanada verfügen über ein solches Punktesystem. Ausländer, die nach Deutschland kommen und hier leben und arbeiten wollen, müssen einen Nachweis über ihre berufliche Qualifikation und ihre Integrationsfähigkeit erbringen. Kriterien für die Punktevergabe sollten die Qualifikation/Berufsausbildung, das Alter, die Berufserfahrung, die Deutschkenntnisse und die Integrationsfähigkeit des jeweiligen Bewerbers sein. Das skizzierte System würde vor allem für Ausländer gelten, die nicht vorrangigen Zugangsregelungen nach europäischem Recht unterliegen.

Besonders Kenntnisse in der deutschen Sprache sind wichtig, da die Sprache der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration ist. Das von Ihnen kritisierte Sprachlevel A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) regelt, dass die jeweilige Person z.B. vertraute, alltägliche Begriffe und kurze, einfache Sätze verstehen und verwenden können muss. Es werden an dieser Stelle keine hohen Hürden geschaffen. Es soll lediglich sichergestellt werden, dass der oder die Einreisende wenigstens elementare Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache besitzt. Einen Konflikt zwischen dieser sinnvollen Regelung und dem Grundgesetz kann ich nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Integration
10.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar

ich denke Sie haben die Frage falsch verstanden, ein Ehepartner ist kein klassischer Einwanderer der nach einen Punktesystem behandelt werden muss.
Der Eheparter verpflichtet sich sowieso schon per Verpflichtungserklärung alles anfallenden Kosten zu übernehmen.

Die Frage war; warum wissendlich von Abgeordeneten gegen das geltende Grundgesetzt verstoßen wird?

Keine Diskriminierung wegen Sprache, Aussehen und Religion?
Und dieses ist eine Diskriminierung weil zum Beispiel in Deutschland lebenden Ausländern das elementare Grundrecht genommen wird seine Frau mit Familiennachtzug nach Deutschland zu holen und mit seiner Frau in seiner Landessprache reden kann!!

Und zu Ihren Einwand, das der Sprachtest keine große Hürde darstellt, schon selber mal versucht verschiedene Prüfungsfragen zu beantworten? Da dürfte selbst mancher Deutscher seine Schwierigkeiten haben.

Zum Glück gibt es schon verschiedene Parteinen die darin einen Verstoß gesehen haben.

Dennoch vielen Dank für die Antwort, es zeigt dass man nur das sehen will was Parteipoltisch vorgeschrieben wird.

Mfg J
Antwort von Florian Toncar
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18.07.2008
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

eine Sprachprüfung für Einreisewillige halte ich grundsätzlich für richtig. In dem von Ihnen nunmehr angesprochenen Sonderfall des Ehegattennachzugs von mit einem/einer Deutschen verheirateten Ehegatten sind allerdings die Entscheidungen des Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Klagen gegen die Regelung zum Ehegattennachzug sind bereits eingereicht.

In den bisherigen Entscheidungen haben die mit diesem Thema befassten Gerichte den Nachweis der Sprachkenntnis gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 (in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 5) Aufenthaltsgesetz als mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar angesehen. Die Regelung verstößt nach bisheriger Rechtssprechung weder gegen Artikel 6 Absatz 1 GG, wonach die Ehe unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung steht, noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 GG.

Ein voraussetzungsloser verfassungsrechtlich gebotener Aufenthaltsanspruch besteht nicht: "Grundsätzlich lässt sich aus Art. 6 I kein direkter Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung und Nichtabschiebung herleiten, wohl aber die Pflicht der staatlichen Institutionen, die ehelichen und familiären Bindungen des betroffenen Ausländers an in Deutschland lebende Personen zu berücksichtigen (BVerfGE 76, 1 [41]). [...] Dies entspricht auch der Grundhaltung, die der EGMR zu Artikel 8 EMRK einnimmt" (Münch/Kunig: Kommentar zum Grundgesetz, Band 1, 5. Auflage, Rn 45 zu Art. 6). Insofern darf der Gesetzgeber auch im Schutzbereich von Artikel 6 GG die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an bestimmte – bei deutsch/ausländischen Ehen allerdings begrenzte – Anforderungen knüpfen. Der Erwerb von Grundkenntnissen in der deutschen Sprache ist eine meines Erachtens nicht überzogene Anforderung und daher richtig.

Die praktische Durchführung der Sprachkurse im Ausland gestaltet sich hingegen schwierig und muss verbessert werden. In der Regel können in den Heimatstaaten der Betroffenen Sprachtests nur in den Goethe-Instituten absolviert werden. Derzeit gibt es weltweit in 38 Staaten überhaupt kein Goethe-Institut. Des Weiteren befinden sich die Institute meistens in den Hauptstädten, was von den Einreisewilligen weite Wege und hohe Kosten abverlangt. Auf diese praktischen Probleme hat die FDP immer wieder hingewiesen. Deswegen muss überprüft werden, ob für nachzugswillige Ehegatten aus Ländern, in denen kein passendes Angebot an Deutschkursen besteht, verpflichtende Integrations- und Sprachkurse in Deutschland nicht zielführender und passgenauer wären.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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