Florian Toncar (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Florian Toncar
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
18.10.1979
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Böblingen
Wahlkreis
Böblingen
Ergebnis
13,0%
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
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(...) Das jüngst vorgestellte Gutachten zur Rundfunkfinanzierung empfiehlt, die gerätebezogene Rundfunkgebühr abzuschaffen. Wir wollen stattdessen die Einführung der Medienabgabe, die direkt von den Finanzämtern eingezogen würde. Jeder einkommenssteuerpflichtige Bürger müsste dann nur einmal zahlen, unabhängig davon, ob er mehrere Empfangsgeräte oder mehrere Wohnsitze hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
03.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

mich würde interessieren, warum nicht jedes Land in Europa den Euro als Währung hat?

Viele Grüße,
, 18 Jahre




Die Frage wurde gestellt im Rahmen der Aktion duhastdiemacht.de, die u.a. von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung, dem Jugendportal des Deutschen Bundestags "Mitmischen.de" und dem Förderprogramm der Europäischen Union "JUGEND IN AKTION" unterstützt wird. duhastdiemacht.de will das demokratisches Bewusstsein bei Jugendlichen fördern und ihre Bereitschaft zum Engagement stärken. Gefördert wird das Portal von der Robert Bosch-Stiftung.

Mehr Infos zum Wahljahr 2011 hier auf duhastdiemacht.de.
Antwort von Florian Toncar
1Empfehlung
30.08.2011
Florian Toncar
Sehr geehrte Frau ,

wie Sie sicher wissen, ist eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) Voraussetzung, um den Euro einführen zu können. Nicht alle Staaten, die geografisch zu Europa gehören, wie etwa die Schweiz oder auch Norwegen, sind Mitglieder der EU. Allerdings haben auch noch nicht alle EU-Mitglieder den Euro eingeführt.

In Artikel 3 Absatz 4 des Vertrages von Maastricht setzt sich die Europäische Union das Ziel, eine Wirtschafts- und Währungsunion zu errichten, deren Währung der Euro ist. Demnach sind alle Mitgliedstaaten der EU dazu angehalten, den Euro als Währung einzuführen, sobald sie die sogenannten EU-Konvergenzkriterien erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung eines hohen Grades an Preisstabilität, eine tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand sowie die zweijährige Zugehörigkeit zum Wechselkursmechanismus II (WKM II). Insgesamt haben von den 27 Mitgliedstaaten der EU bisher 16 Staaten den Euro als Währung eingeführt. Zuletzt führte die Slowakei am 1. Januar 2009 den Euro ein. Nur Dänemark und Großbritannien haben sich durch Ausnahmeprotokolle von der Maßgabe, den Euro einzuführen, befreit.

Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
11.08.2011
Von:

Mir ist aufgefallen, dass teilweise weit über ein Viertel bis ein Drittel der Mitarbeiter der Ministerien in den sogenannten Zentralabteilungen mit der Verwaltung des eigenen Hauses und der Mitarbeiter beschäftigt sind. Mir erscheint diese Zahl sehr hoch. Wäre es hier nicht angesagt mal umzusteueren? Man könnte eine einheitliche Quote festlegen (maximal X-Prozent dürfen in der Verwaltung sitzen). Oder kann man nicht solche Aufgaben wie Hausverwaltung, Rechnungswesen etc. zentralisieren oder privatisieren?
Antwort von Florian Toncar
bisher keineEmpfehlungen
14.10.2011
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.08.2011 zum Thema effiziente Verwaltung. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihr Schreiben, die auf die intensive Beratungen zum Thema Eurostabilisierung und zum Bundeshaushalt 2012 zurückzuführen ist.

Gerade vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse ist die effiziente Gestaltung der Verwaltung des Bundes ein wichtiges Ziel, das bereits im Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Bundesregierung vereinbart wurde. Am 18. August 2010 hat die Koalition das Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" (Das Regierungsprogramm sowie weitere Informationen finden Sie unter www.verwaltung-innovativ.de ) beschlossen, das als Gesamtstrategie auf der Basis einer umfassenden Aufgabenkritik, der Standardisierung von Prozessen, der flächendeckenden und verbindlichen Nutzung und dem weiteren Ausbau von Kompetenz- und Dienstleistungszentren sowie einer Entbürokratisierung die Modernisierung der Bundesverwaltung einschließlich der Ministerien und der ihnen nachgeordneten Behörden vorsieht.

Einhergehend mit der Effizienzsteigerung der Bundesverwaltung wurden im Sparpaket der Koalition deutliche Einsparungen im Verwaltungsbereich beschlossen. So werden in diesem Bereich im laufenden Jahr insgesamt 2,4 Milliarden Euro, 2012 3,3 Milliarden Euro und 2013 und 2014 jeweils 3,9 Milliarden Euro eingespart. Parallel zu den Einsparungen hat die Koalition auch einen jährlichen pauschalen Personalabbau von 1,5 Prozent mit Ausnahme der Organe der Rechtspflege und der Sicherheitsbehörden und von 0,4 Prozent infolge der Wochenarbeitszeitverlängerung für Beamte vereinbart, der zum Großteil den Verwaltungsbereich betrifft.

Im Rahmen der Effizienzsteigerung der Bundesverwaltung werden vor allem Aufgaben, die bei allen oder bei den meisten Ministerien anfallen und die von gleicher Natur sind, (sogenannte Querschnittsaufgaben), in Kompentez- und Dienstleistungszentren zusammengefasst und zentralisiert bearbeitet. Dies trifft besonders auf den IT-Bereich zu, in dem die Aufgaben und die vorhandenen Ressourcen bei leistungsstarken IT-Dienstleistungszentren (DLZ-IT des Bundes) gebündelt werden.

Eine zentrale Rolle bei der Bündelung von Aufgaben in der Bundesverwaltung hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) als zentraler Dienstleister des Bundes inne, bei dem bisher über 120 verschiedene Aufgaben für Ministerien und Behörden gebündelt wurden, die dadurch wirtschaftlicher abwickelt werden. Hier werden zum Beispiel Bezügeberechnungen, Beihilfebearbeitungen, Reisevorbereitungen und Reisekostenabrechnungen, aber auch Aufgaben zum Beispiel aus dem Personalbereich, zentrale Rechnungsbearbeitungen oder die Zeiterfassung für Ministerien und Behörden zentral erledigt. Zudem gibt es beim BVA das Servicezentrum Personalgewinnung (SZP), das rund 60 Behörden bei der Stellenausschreibung, der Bewerber(vor)auswahl und dem Bewerbermanagement unterstützt.

Ein weiterer wichtiger Bereich der Verwaltungsmodernisierung ist das Einheitliche Liegenschaftsmanagement (ELM), bei dem die Anmietung, der Kauf und Verkauf, der Bau und Umbau sowie die Verwaltung und Instandhaltung der Grundstücke und Gebäude zentral durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) erledigt wird.

Auch Beschaffungsvorhaben der Bundesverwaltung werden beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern gebündelt. Als zweitgrößter Einkäufer des Bundes vergab die zentrale Einkaufsorganisation im Jahre 2011 mehr als 1.100 Aufträge an Unternehmen mit einem Volumen von 575 Mio. €.

Der von Ihnen angesprochene Anteil der Mitarbeiter, die in den Zentralabteilungen der Ministerien beschäftigt ist, ist je nach Ministerium unterschiedlich hoch, liegt aber in der Regel bei 1/4 bis 1/3 der Beschäftigten. Dabei ist zu beachten, dass die Zentralabteilungen der Ministerien mit besonders personalintensiven Aufgaben wie zum Beispiel dem Botendienst, dem Fahrdienst, dem IT-Service, der Registratur und dem Gebäudetechnik- und Hausmeisterservice beauftragt sind. Deshalb lassen sich von diesen Angaben keine Rückschlüsse auf die Bemühungen der christlich-liberalen Koalition ziehen, Effizienzpotentiale in der Bundesverwaltung zu nutzen.

Eine feste Quote für Verwaltungsmitarbeiter kann Ministerien übergreifend nicht festgesetzt werden, da diese den ganz unterschiedlichen spezifischen Anforderungen der Ministerien nicht gerecht werden würde. So wirkt sich zum Beispiel die Tatsache, in welchem Umfang Geheimschutzdokumente in den Ministerien bearbeitet werden, erheblich auf die Anzahl der Verwaltungsmitarbeiter aus.


Mit freundlichen Grüßen


Florian Toncar, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
15.10.2011
Von:
-

Können sie mir mal erklären, was einen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden einer Partei, deren letzte Existenzberechtigung noch die ist, eine Bastion der Ordnungspolitik zu sein, dazu veranlaßt Äußerungen wie die zu tun, die heute im Spiegel zu lesen ist: "Sollten Banken erneut staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, muss für die betroffenen Vorstände wieder ein Gehaltsdeckel gelten." Erfolgt die Kapitalspritze in Form von Fremdkapital, könnte das ja noch unter covenants durchgehen. Wenn die Kapitalerhöhung bei den Banken in Form von Eigenkapital erfolgt, was die systemkonforme Lösung wäre, dann gelten für die Einflußmöglichkeiten des Staates das AktG bzw. das HGB und für die Arbeits und Vorstandsverträge die einschlägigen Gesetze. Sie sagen also nicht mehr und nicht weniger, als dass Ihnen, wenn es um die offentlich Zustimmung zu Rekapitalisierungsmaßnahmen geht, der Rechtsstaat scheißegal ist. Was unterscheidet sie dann noch von den Populisten der CDU? Wie kann ich da noch jemanden von der ordnungspolitischen Kompetenz der FDP überzeugen? Alles pofalla oder was?
mit besten Grüßen

J-V
Antwort von Florian Toncar
bisher keineEmpfehlungen
02.11.2011
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Oktober 2011 über Abgeordnetenwatch bezüglich einer Deckelung von Jahresgehältern bei Finanzinstituten.

Ich stimme Ihnen zu, dass der Eingriff in die Gehaltsstrukturen der Finanzinstitute nicht zu rechtfertigen ist, wenn die Institute sich selbst am Kapitalmarkt mit Eigenkapital versorgen, ohne die Hilfe des Staates in Anspruch zu nehmen. Sollten einzelne Banken jedoch die Unterstützung durch den Bankenrestrukturierungsfonds benötigen, so müssen selbstverständlich auch die im Restrukturierungsgesetz für diesen Fall vorgesehenen Gehaltsdeckelungen auf Jahresgehälter in Höhe von 500.000 Euro zur Anwendung kommen. Nichts anderes als die Anwendung geltenden Rechts habe ich gefordert. Das ist auch ordnungspolitisch der richtige Weg.

Wir brauchen in Europa insgesamt neue Regeln für den Finanzsektor. Die Grundprinzipien der Marktwirtschaft müssen wieder konsequent zum Tragen kommen. Das haben wir als FDP-Bundestagsfraktion mehrfach gefordert. Mit dem von der christlich-liberalen Koalition im Herbst 2010 beschlossenen Restrukturierungsgesetz hat Deutschland als erstes Land die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Bankeigentümer und Investoren wieder für ihr Handeln haften, ohne dass der Finanzsektor deswegen zusammenbricht. Gleichzeitig erfolgt die Finanzierung der Unterstützungsleistungen durch die Branche selbst. Nicht die Steuerzahler, sondern die Eigentümer der Banken werden wieder direkt am Risiko der Banken beteiligt. So ist sichergestellt, dass auch mögliche Verluste privatisiert und nicht sozialisiert werden.

Die FDP ist und bleibt die Partei des Rechtstaats und der ordnungspolitischen Vernunft. Dafür werden wir uns auch zukünftig innerhalb der christlich-liberalen Koalition einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar, MdB
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