Florian Toncar (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Florian Toncar
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
18.10.1979
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Böblingen
Wahlkreis
Böblingen
Ergebnis
13,0%
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
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(...) Ich bin der Meinung, dass Deutschland auch ohne die Umsetzung dieser Konvention aufgrund seines anerkanntermaßen gut ausgeprägten Rechtsstaats international glaubwürdig für die Bekämpfung von Korruption eintreten kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
20.05.2010
Von:

Sehr geehrter Hr. Toncar,

wie stehen Sie persönlich zur Finanztransaktionssteuer? Aus der FDP hört man zu diesem Thema einige wenig verständliche/logische Aussagen, wie dass Kleinsparer und Leute mit Lebensversicherungen die Hauptleidtragenden einer solchen Steuer wären. Was denken Sie darüber? Meint die FDP das ernst? Soll ich dann die FDP noch ernstnehmen?

Hochachtungsvoll,

Antwort von Florian Toncar
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24.06.2010
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Finanztransaktionssteuer. Es ist in Deutschland und international unstrittig, dass es eine neue Abgabe für Banken geben wird. Die offene Frage ist alleine, worauf sie erhoben werden soll. Dabei wird zu Recht fortwährend darauf hingewiesen, dass die Einführung einer solchen Steuer problematisch ist, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen oder Ausweichmanövern führt. Das heißt, dass am besten alle großen Wirtschaftsregionen mit einbezogen werden müssten.

Die Bundesregierung treibt auf internationaler Ebene diese Gespräche voran. Die Staats- und Regierungschefs haben auf den vergangenen G20-Gipfeltreffen umfassende Reformen im Bereich der Finanzmarktregulierung beschlossen. Die Abstimmung konkreter Maßnahmen und deren Umsetzung auf internationaler und nationaler Ebene sind derzeit im Gange. Insbesondere die Bankenabgabe und die – auch vom Internationalen Währungsfonds (IWF) empfohlene – Finanzmarktaktivitätssteuer sind international konsensfähig und setzen unmittelbar im Risikobereich an. Sie erfassen Gewinne, Gehälter und Boni im Finanzmarktsektor. Kreditinstitute, deren Risiken höher sind, sollen auch eine höhere Abgabe zu zahlen haben und der Anreiz, wegen hoher Boni hohe Risiken einzugehen, wird hiermit ebenso eingeschränkt.

Die Finanztransaktionssteuer hingegen besteuert jeden Vorgang unabhängig davon, welches Risiko damit einhergeht. Der Fondssparer wäre genauso betroffen wie der Hedgefonds-Investor. Auch eine konservativ anlegende Lebensversicherung schichtet ihre Anlagen regelmäßig um und würde damit erheblich belastet. Anders als die Finanzmarktaktivitätssteuer differenziert die Finanztransaktionssteuer also nicht zwischen hohen und niedrigen Risiken. Sie ist daher ungeeignet, den Finanzmarkt stabiler zu machen. Gerade in Zeiten heftiger Verwerfungen auf den Märkten mit extremen Kursschwankungen wird sie im übrigen keine riskanten Geschäfte verhindern. Ebenso träfe die Steuer mittelständische Exporteure, die ausländische Umsätze in Euro tauschen und große Industrieunternehmen, die Rohstoffe für die Produktion mithilfe von Termingeschäften beschaffen, um mit stabilen Preisen kalkulieren zu können. Auch bei einer prozentual geringen Ausgestaltung der Steuer hätten vor allem diese Unternehmen aufgrund vielfach wiederkehrender Umsätze hohe Belastungen zu tragen. Eine zusätzliche Belastung der deutschen Realwirtschaft hätte aber fatale Auswirkungen im Hinblick auf den gegenwärtigen Zustand der Weltwirtschaft. Deshalb bevorzuge ich die Einführung einer international abgestimmten Finanzmarktaktivitätssteuer.

Daneben bedarf es weiterer Maßnahmen, um den Finanzsektor zu regulieren und vor allem zu stabilisieren. Die Regierungskoalition hat deshalb ein umfassendes Maßnahmenpaket zusammengestellt. Dieses umfasst unter anderem:


  • Einführung aufsichtsrechtlicher Instrumente zur Restrukturierung systemrelevanter Banken. Das Kreditwesengesetz wird so erweitert, dass im Vorfeld einer Bankeninsolvenz durch die Aufsichtsbehörden eingegriffen werden kann.

  • Einführung eines neuen Insolvenzverfahrens für systemrelevante Banken. Dies soll es ermöglichen, eine Sanierung mithilfe von Verhandlungslösungen der Beteiligten herbeizuführen. Außerdem soll es ein vorgeschaltetes Sanierungsverfahren beinhalten, um Schieflagen durch frühes und entschiedenes Eingreifen auf die Geschäftsführung zu bewältigen.

  • Erhebung einer Bankenabgabe, zur Errichtung eines Stabilitätsfonds. Dieser Fonds soll zur Finanzierung künftiger Rettungs- bzw. Restrukturierungsmaßnahmen bei Banken dienen. Beitragspflichtig werden alle deutschen Kreditinstitute sein. Die Höhe des Beitrages wird sich an der Höhe der eingegangenen Risiken der Banken orientieren.

  • Schaffung einer unabhängigen europäischen Ratingagentur zur Bewertung von Unternehmen und Staaten, um die Abhängigkeit von den drei US-amerikanischen Ratingagenturen zu überwinden.

  • Verschärfung der Regulierung für die in Europa investierenden Hedgefonds. Dies umfasst die Verschärfung der Regulierung von sog. ungedeckten Leerverkäufen.

  • Freiwillige Gütesiegel für Finanzprodukte, mit denen die Eignung von Finanzprodukten für bestimmte Anlagezwecke durch eine unabhängige private Prüfstelle zertifiziert werden kann.

  • Bei der Managerhaftung werden bestehende Haftungslücken geschlossen, damit Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden können. Damit einhergehen muss eine Verlängerung der Verjährungsfristen für die Organhaftung bei börsennotierten Aktiengesellschaften von 5 auf 10 Jahre.

  • Außerdem setzen wir uns als FDP für die Einführung einer Finanzmarktaktivitätssteuer ein. Im Unterschied zur Finanztransaktionssteuer, die sämtliche Finanztransaktionen belastet, besteuert die Finanzmarktaktivitätssteuer exzessive Gehalts- und Bonuszahlungen der Bankangestellten wie auch Gewinne der Finanzinstitute.

Außerdem ist in der vergangenen Woche bereits ein Gesetz beschlossen worden, wonach die Managervergütungen stärker an langfristigen Zielen orientiert werden müssen. In guten Zeiten können Boni gezahlt werden - aber dann muss es in schlechten Zeiten eben auch einen Malus geben, einen Gehaltsabzug. Das ist bei jedem Familienunternehmen der Normalfall.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
10.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

Ihre Partei setzt in der momentanen Haushaltsdiskussion ganz auf Sparmaßnahmen statt Steuererhöhungen. 2016 soll der Bund in die Finanzierung des Schienenbauprojekts "Neubaustrecke Wendlingen – Ulm" einsteigen. Glauben Sie angesichts der Sparzwänge noch daran, dass der Bund ab 2016 dieses Vorhaben finanzieren wird? Die Frage ist deswegen jetzt aktuell, weil mit dem Beginn der Baumaßnahmen für Stuttgart 21 in Stuttgart Fakten geschaffen werden für ein Bahnhofsprojekt, das nur in Zusammenhang mit der Neubaustrecke Sinn macht. Andernfalls, wenn nur Stuttgart 21 realisiert wird, befürchte ich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur in der Region Stuttgart. Teilen Sie diese Auffassung und wären Sie gegebenenfalls bereit sich für ein Baumoratorium bei Stuttgart 21 einzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Florian Toncar
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02.08.2010
Florian Toncar
Sehr geehrte Frau ,

ich bin bekanntermaßen immer schon ein überzeugter Befürworter des Projekts Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm gewesen. Beide Projekte machen in der Tat nur in Verbindung miteinander Sinn. Sie sind aber auf Jahrzehnte hinaus für die weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Baden-Württemberg elementar. Es wird im Süden Deutschlands nicht beliebig viele Hochgeschwindigkeitsstrecken auf der Ost-West-Achse geben können, sondern vermutlich nur eine. Wenn diese Strecke nicht durch Baden-Württemberg verläuft, sondern um das Land herum, wäre dies ein schwerer Schlag für die langfristige Perspektive des Wirtschaftsstandorts und des Lebensraumes Baden-Württemberg. Im Übrigen sind die mit beiden Projekten verbundenen Fahrzeitverkürzungen ganz beträchtlich und nutzen nahezu dem gesamten Land Baden-Württemberg. Die durch dieses Projekt erzielbaren Erfolge konzentrieren sich daher bei weitem nicht auf den Großraum Stuttgart. Der wirtschaftliche Schaden, der dem Land entstünde, wenn die beiden Bauprojekte nicht kämen, wäre langfristig ein Vielfaches dessen, was jetzt investiert werden muss. Die ökonomische Bedeutung der beiden Schienenbauprojekte muss man bei allen nachvollziehbaren Diskussionen um Kostensteigerungen im Blick behalten. Stuttgart 21 und Wendlingen-Ulm werden für das Land in einer Gesamtbetrachtung nicht nur deutliche Renditen abwerfen, sondern sie sind sogar notwendige Voraussetzung dafür, dass unser exportorientiertes Land in einem Europa, dessen Mobilitätsanforderungen sich dramatisch verändern, weiter mithalten kann.

Das Land hat die Bedeutung der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm dadurch unterstrichen, dass es für die Finanzierung dieses Projekts freiwillig fast eine Milliarde Euro vorab zur Verfügung stellt. Das ist ein Angebot, dass der Bund durch die Zusage, das Projekt zeitgleich mit den Arbeiten zu Stuttgart 21 durchzuführen, beantwortet hat. Alle Beteiligten sind sich einig, dass es bei den getroffen Absprachen bleiben soll. Schon deshalb stellt sich die Frage nach einem Baumoratorium bei Stuttgart 21 nicht.

Die Bundesregierung hat vor fünf Wochen ein Sparpaket im Umfang von 80 Milliarden Euro für die Jahre 2011 bis 2014 vorgestellt, das ohne Kürzung bei den Infrastrukturmitteln für Schienenbauprojekte auskommt. Es wäre auch töricht, in einer wirtschaftlich weiterhin schwierigen Zeit ausgerechnet bei den Investitionen zu sparen. Das wäre eine kurzsichtige Haushaltspolitik, die den Staat vermutlich am Ende sogar mehr kosten würde, als er durch den Verzicht auf die Investitionen einsparen würde. Insgesamt sehe ich nicht, dass der gebotene Konsolidierungskurs beim Bundeshaushalt die Projekte Stuttgart 21 bzw. Wendlingen-Ulm verzögern wird.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

Wann endlich können wir in freier Entscheidung über unsere Verfassung entscheiden?

Der Artikel 146 des im Jahre 1949 unter westalliierter Oberhoheit für die Bundesrepublik geschaffene Grundgesetzes lautete bis zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 31.8.1990 wie folgt:

»Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.9.1990, Seite 885 ff, wurde dieser Artikel wie folgt geändert:

»Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Da die Einheit und Freiheit Deutschlands aber eben noch nicht vollendet worden ist, wie die aufgezeigten fortgeltenden Souveränitätsbeschränkungen beweisen, ergeben sich a) die staatsrechtliche Frage, ob und ab wann es denn überhaupt gilt und b) die bleibende Aufforderung an das deutsche Volk, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, die allein die letzte, in freier Entscheidung gegebene Reichsverfassung von 1919 ablösen könnte.

Wie lange soll dieser friedensvertraglose und verfassungsrechtlich unbefriedigende Zustand noch andauern?

(Das Grundgesetz wurde nie vom Volk Ratifiziert -- Keine Ratifikation = Kein Recht!)

Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948
Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.
usw. siehe die komplette Rede

MfG. , Jettingen

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Frage zum Thema Finanzen
16.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar
die öffentlich gewordenen Skandale in der katholischen Kirche und die bisher in der Öffentlichkeit wenig bemerkten Skandale in der evangelischen Kirche machen es immer dringender, dass Staat und Kirche getrennt werden.
Meine Frage an Sie deshalb:
Wann wird sich die FDP für eine Abschaffung der Kirchsteuer einsetzen?
Antwort von Florian Toncar
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22.02.2011
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

Ihre E-Mail zur Abschaffung der Kirchensteuer habe ich mit Interesse gelesen.

In Deutschland beruht das Verhältnis zwischen Staat und Kirche auf der Grundlage der Religionsfreiheit und damit verbunden auf weltanschaulicher Neutralität des Staates. Die Kirchensteuer wird in Deutschland von den Finanzämtern der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür einen unterschiedlich hohen Anteil des Kirchensteueraufkommens einbehalten. Das Recht der Kirchen, Steuern zu erheben ist in Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 6 WRV auch verfassungsrechtlich verankert.

Es gibt zweifelsohne gute und sachgemäße Gründe, die Finanzierung der Kirchen auf eine neue Grundlage zu stellen. Eine Abschaffung der Kirchensteuer halte ich allerdings nicht für nötig, da der einzelne Bürger sie durch Austritt aus der Kirche vermeiden kann und sie daher niemandem aufgezwungen wird.

Die von Ihnen angesprochenen Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen sind zweifelsohne schlimm. Eine Entschädigung der Opfer muss zu einem erheblichen Teil durch die Kirchen erfolgen, wie es beispielsweise der sogenannte "Runde Tisch" zur Entschädigung von Missbrauchsopfern in kirchlichen Einrichtungen jüngst vereinbart hat.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.07.2011
Von:
Poe

Guten Tag Herr Toncar,

ich hätte gerne von Ihnen gewusst, wie man als freier Demokrat bei der Abstimmung zur "Einführung bundesweiter Volksentscheide" (12.11.2010) mit "nein" stimmen kann. In anderen Ländern geht das auch - warum nicht auch bei uns? Die Frage mag vielleicht zynisch klingen, drängt sich einem als Bürger aber direkt auf: sind die deutschen Wähler aus Sicht der Politik zu dumm dafür?

Freundliche Grüße,
Poe
Antwort von Florian Toncar
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16.08.2011
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr Poe,

gerne beantworte ich Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten zum Antrag der Fraktion DIE LINKE am 12.11.2010.

Der FDP ist es ein wichtiges Anliegen, noch mehr direkte Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Deshalb haben wir in den letzten Jahren immer wieder dafür geworben und entsprechende parlamentarische Initiativen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE hat jedoch in wesentlichen Punkten nicht unseren Forderungen entsprochen, die Sie in unserem Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Bundestagsdrucksache 16 /474) aus der vergangen Legislaturperiode unter folgendem Link nachlesen können: drucksachen.bundestag.de

Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP hat sich in ihrem Koalitionsvertrag klar für die Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten an der der demokratischen Willensbildung ausgesprochen. Wir wollen zunächst die bestehenden Möglichkeiten wie das grundrechtlich verbriefte Petitionsrecht weiterentwickeln und verbessern. Bei Themen, zu denen eine bestimmte Anzahl an Petitionen eingeht oder bei Petitionen, die von einer bestimmten Anzahl von Personen unterstützt werden, soll neben dem Instrument der öffentlichen Anhörung, zu der die Antragsteller eingeladen werden, auch eine Befassung im Plenum des Deutschen Bundestages eingeführt werden. So wird es ermöglicht, dass Themen aus der Mitte der Bevölkerung heraus auf die Tagesordnung im Deutschen Bundestag gesetzt werden. Das ist aus meiner Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar, MdB
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