Florian Toncar (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Florian Toncar
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
18.10.1979
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Böblingen
Wahlkreis
Böblingen
Ergebnis
13,0%
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
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(...) Ich halte es für richtig, dass die Debatte über ein Rederecht für Abgeordnete, die nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion vertreten, in der Sache geführt wird, denn es gibt diesbezüglich keine Regelung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Das bedeutet, dass es umgekehrt gegenwärtig auch kein Recht für abweichende Redner gibt, im Bundestag zu sprechen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
22.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

Sie sindMitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, daher richte ich zwei Fragen zum FDP-Positionspapier zur Menschenrechtspolitik an Sie.

1. Das Papier geht auf das Spannungsverhältnis zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik sowie dem Menschnenrechtsschutz in vielen ökonomisch wichtigen Partnerländern ein. Wie will die FDP diesem Spannungsverhältnis begegnen? Sollte wirtschaftliche Interaktion mit Menschrechtsverletzerländern vermieden werden um die dortigen Regierungen nicht noch in ihrer Politik zu unterstützen oder die (korrupten) Machthaber zu festigen? Oder sollten vielmehr wirtschaftliche Beziehungen nicht zum Gegenstand der Menschenrechtspolitik werden, da Handel und ökonomische Kooperation in den Partnerländern zu Öffnung, Liberalisierung und Prosperität - und somit indirekt auch zum Menschrechtsschutz - beiträgt? Welchen Weg beschreitet die FDP in diesem Dilemma und warum?

2. Im Absatz zur Entwicklungshilfe lobt das Papier die auf Freihandel und Öffnung basierende Entwicklung in Asien, die äußerst erfolgreich Armut bekämpfen konnte. Es ist jedoch ein historisches Faktum, dass gerade die süd-ost-asiatischen "Tigerstasten" und Japan vor Beginn ihrs massiven Wachstums eine klar protektionistische Wirtschaftspolitik betrieben haben und sich erst dem Weltmarkt geöffnet haben, als man heimische Industrien für konkurenzfähig befunden hat. Dies wäre also ein starkes empirisches Gegenargument zum Freihandelsmantra von Weltbank und IWF im Hinblick auf die Entwicklungspolitik der ärmsten Länder. Welche Position vertritt die FDP in dieser Frage und warum?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
.
Antwort von Florian Toncar
1Empfehlung
03.12.2009
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 22. November.
In der jetzigen, 17. Wahlperiode gehöre ich nicht mehr dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe an, sondern dem Haushaltsausschuss. Ihre Frage beantworte ich Ihnen natürlich trotzdem gerne.

Das politische Handeln der Bundesregierung ist immer von Interessen und Werten bestimmt. Unsere wirtschaftlichen Beziehungen müssen immer interessengeleitet und gleichzeitig auch wertegebunden sein. In Partnerschaftsabkommen und in der Entwicklungspolitik berücksichtigen wir dabei den Schutz der Menschenrechte und verfolgen ihre Umsetzung. Handel bringt autoritäre Staaten dazu, sich zu öffnen. Und mit Liberalisierungen im Handel gehen meist Modernisierungen in einer Gesellschaft einher, die kaum mehr aufzuhalten sind. Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von Eigentum sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für Investitionen und damit auch für wirtschaftlichen Erfolg und Unternehmertum. Durch wachsenden Wohlstand bildet sich dann regelmäßig eine gebildete Mittelschicht heraus. Diese wiederum entwickelt ein politisches Bewusstsein und fordert mit der Zeit mehr Mitspracherechte ein. Somit fördern wirtschaftliche Beziehungen normalerweise langfristig Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Die FDP-Bundestagsfraktion sieht in der Globalisierung deshalb eine Chance, den Menschenrechten weltweit zur Durchsetzung zu verhelfen.

Dabei kommt natürlich Unternehmen Verantwortung zu. Sie dürfen in ihrem weltweiten Engagement nicht wertfrei handeln und müssen durch die Medien und eine kritische Öffentlichkeit kontrolliert werden. Der von dem ehemaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan ins Leben gerufene Global Compact, durch den sich global tätige Unternehmen freiwillig zu bestimmten Menschenrechtsprinzipien für ihre Aktivitäten verpflichten, ist z.B. eine Initiative, die in diese Richtung geht. Auch viele deutsche Unternehmen sind mit dabei und gehen mit gutem Beispiel voran. Wir Liberalen befürworten diese Initiativen.

Ihre Sichtweise der südostasiatischen Tigerstaaten teile ich nicht. Der Schlüssel zum Erfolg dieser Staaten liegt vor allem in massiven Investitionen in die Bildung und der Öffnung ihrer Volkswirtschaften gegenüber den internationalen Märkten. Viele Länder Lateinamerikas, die im Gegensatz zu den südostasiatischen Tigerstaaten eine protektionistische Wirtschaftspolitik verfolgt haben, stehen heute in Bezug auf ihre wirtschaftliche Entwicklung schlechter da. Die deutlichsten Negativbeispiele aber sind diktatorische, abgeschottete Staaten wie Nordkorea oder Simbabwe, die zu den größten Verlierern der Globalisierung zählen. Die Staaten, die konsequent Handelshemmnisse abgebaut, ihre Märkte geöffnet und ihre Volkswirtschaften liberalisiert haben, sind auch diejenigen, in denen der Wohlstand am schnellsten wächst. Dabei belegen zahlreiche Studien, dass viele der größten Gewinner der Globalisierung insbesondere unter den Entwicklungs- und Schwellenländern zu finden sind. Der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan sagte diesbezüglich anlässlich der UNCTAD-Konferenz in Bangkok am 12. Februar 2000: "Die Hauptverlierer in der ungleichen Welt von heute sind nicht diejenigen, die zu sehr der Globalisierung ausgesetzt sind. Es sind diejenigen, die von der Globalisierung ausgeschlossen sind".

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Gesundheit
23.01.2010
Von:
-

Hallo Herr Toncar,

ich habe die FDP (und damit Sie in meinem Wahlkreis) gewählt, weil ich Prinzipien wie Wettbewerb, Eigenverantwortlichkeit und "schlanke" Verwaltungsstrukturen für richtig halte. Leider hatte ich das Wahlprogramm nicht im Detail studiert – daher bin ich jetzt sehr irritiert wenn ich Medienberichte wie z.B. den folgenden zum Thema Gesundheitspolitik lese:

www.spiegel.de

Ist es richtig dass die FDP,

  • den Wettbewerb bei dem Verkauf von Arzneimitteln zwischen Apotheken und ogerien beschränken will?

  • nicht für Wettbewerb zwischen privaten Krankenkassen eintritt?

  • bei der Besetzung der Leitung des IQWiG Kriterien wie "Förderung der heimischen Pharmaindustrie" eine Rolle spielen?

  • sich gegen Medizinische Versorgungszentren ausspricht?

Diese Positionen sind für mich nicht mit liberalen Werten vereinbar und ich wäre sehr enttäuscht wenn es sich hier tatsächlich im Positionen der FDP handelt.

Mit freundlichen Grüßen!
Antwort von Florian Toncar
1Empfehlung
03.02.2010
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Stimme für die FDP bei der Bundestagswahl.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zur Gesundheitspolitik:

1) Von einer Beschränkung des Wettbewerbs kann keine Rede sein. Im Gegenteil: Wir wollen, dass den Patientinnen und Patienten auch künftig innovative Arzneimittel zur Verfügung stehen. Deshalb haben wir uns mit CDU und CSU darauf verständigt, den Arzneimittelmarkt unter patienten- und mittelstandsfreundlichen sowie wettbewerblichen Kriterien zu überprüfen und Überregulierungen abzubauen. Es ist unbestritten, dass die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland vergleichsweise hoch sind, was wiederum hohe Ausgaben bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen und somit auch bei den Versicherten nach sich zieht. Um Einsparmöglichkeiten auszuloten, hat Bundesgesundheitsminister . Philipp Rösler Vertreter von Krankenkassen und Pharmaverbänden zu Gesprächen eingeladen. Was wir hingegen nicht wollen, ist, dass Arzneimittel in so genannten "Pick-up-Stationen", beispielsweise in Supermärkten oder Tankstellen, verkauft werden können. Aus unserer Sicht bedeutet es für Patientinnen und Patienten einen Verlust an Arzneimittelsicherheit, wenn sie verschreibungspflichtige und damit potenziell auch gefährliche Arzneimittel in Geschäften aller Art ohne fachkundige Beratungsangebote erhalten.

2) Die FDP tritt für Wettbewerb im gesamten Gesundheitssystem ein. Das betrifft selbstverständlich auch die privaten Krankenversicherungen. Das ist sogar eh- und Angelpunkt unseres Gesundheitskonzeptes. Derzeit wird eine Regierungskommission eingesetzt, die das bestehende Krankenversicherungssystem auf den Prüfstand stellen und ausloten soll, wie ein an den Bedürfnissen der Versicherten ausgerichtetes Krankenversicherungssystem umgesetzt werden kann, in dem echter Wettbewerb um Leistungen, Preise und Qualität stattfindet.

3) Die Nichtverlängerung des Vertrages für den Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Prof. . Sawicki, ist ausschließlich Sache des Vorstandes sowie des Stiftungsrates des IQWiG. Seitens der FDP ist in den insgesamt 17-köpfigen Gremien lediglich Staatssekretär Stefan Kapferer vertreten. Es ging hier also um fachliche und nicht um politische Gesichtspunkte.

4) Es ist richtig, dass sich CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt haben, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) künftig nur unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. Die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit soll erhalten bleiben, weil sie die Therapiefreiheit sichert. Außerdem muss den Patienten die freie Arztwahl gewährleistet werden. Im übrigen bewirken MVZs oft auch eine Konzentration des Marktes bis hin zu örtlichen Monopolen. Sie können daher dem Wettbewerb sehr abträglich sein. Dort, wo es sie gab oder gibt, haben sie häufig weder unter Kosten- noch unter Qualitätsgesichtspunkten überzeugt.

Weitere Informationen über die politischen Vorhaben der schwarz-gelben Bundesregierung in dieser Legislaturperiode können Sie im Koalitionsvertrag nachlesen: mitmachen.fdp.de

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Finanzen
07.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

Warum wird in Zeiten knappester Haushaltsmittel und litaneiartiger Sparappelle an die Bürger eine seit 1998 eingeführte und zu Recht bestehende Sparvorschrift aufgehoben die besagte, dass die Häuser früher durchschnittlich 1,5 Prozent pro Jahr und zuletzt noch 0,6 Prozent ihrer Stellen einzusparen hätten ?

Warum gibt es im Regierungsentwurf für den Haushalt 2010 keinerlei Vorgaben mehr, was diese Vorschrift betrifft?

Warum wird von der FDP, die vor der Wahl den Mittelstand mit Versprechen von "verantwortungsvollerm Umgang mit Steuergeldern", von "drastischer Reduzierung des Beamten- und Ministerialapparates", von "Streichung unnötiger Stellen" sprichwörtlich "geködert hat, und nun, im Besitz von Regierungs- und Budgetverantwortung, genau das Gegenteil vorgelebt?

Vor der Wahl schoß sich Herr Niebel auf das Entwicklungsmininsterium ein und postulierte, wie unnötig und verschwenderisch dieses Haus agiere. Nun, da er dieses Ressort leitet, ist es plötzlich nun gar nicht mehr so schlecht.

Warum wird in einem personell nicht schlecht ausgestatteten Ressort nach zehn externen Stellenbesetzungen nun auch noch eine zusätzliche, hochdotierte "Stabsstelle für die Reform der Entwicklungsorganisationen" mit der dazugehörigen Unterstruktur eingerichtet ?

Als Oppositionsführer wurde von Herrn Westerwelle bis kurz vor der Wahl noch Vorschläge aus dem sogenannten "Liberalen Sparbuch" gemacht, nach denen jede Menge Staatsdienerposten gestrichen werden sollten. Auch der von der großen Koalition geschaffene Staatssekretär für Innenpolitik wurde von ihm, nach meiner Meinung zu Recht, scharf kritisiert. Seit Herr Westerwelle selbst Minister ist, ist von dem "Liberalen Sparbuch" zumindest in seinem Ressort keine Rede mehr.

Warum wurde die von ihm so scharf kritisierte Staatssekretärsposition nicht nur erhalten, sondern deren Bezüge etatmäßig sogar um 32.000 Euro aufgestockt?

mit enttäuschten Grüßen

ihr Ex-FDP Wähler
Antwort von Florian Toncar
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07.09.2010
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank Ihre Frage vom 07.02.2010. Die Beantwortung ist versehentlich unterblieben.

Als Mitglied des Haushaltsausschusses des Bundestages habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen die Aufgabe, nach einer beispiellosen Wirtschafts- und Finanzkrise dafür zu sorgen, dass die Finanzen des Bundes wieder ins Lot kommen und die Neuverschuldung bis zum Jahr 2016 entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes (Schuldenbremse) Jahr für Jahr um durchschnittlich rund acht Milliarden Euro reduziert werden. Dabei stand das Jahr 2010 noch im Lichte der notwendigen und auch erfolgreichen Krisenbekämpfung. Maßnahmen wie die Konjunkturprogramme, die Finanzmarktstabilisierung oder die Einführung von Kurzarbeit sowie die massive Subventionierung der Sozialversicherungen aus dem allgemeinen Haushalt haben verhindert, dass der Wirtschaftseinbruch zur Katastrophe wurde und dass der Arbeitsmarkt zusammengebrochen ist. Aus diesem Grunde war die hohe Neuverschuldung im Jahre 2010 in einer Krise dieses einmaligen Ausmaßes die richtige Antwort. Trotzdem wurden auch im Haushalt 2010 schon erste Sparakzente gesetzt, von denen viele Teil des Liberalen Sparbuchs 2009 waren.

Ab dem Jahr 2011 wird die Regierungskoalition nun einen beispiellosen Prozess der Haushaltskonsolidierung einleiten. Dazu hat das Bundeskabinett am 07. Juli umfassende Vorschläge für ein Spar- und Konsolidierungsprogramm bis zum Jahr 2014 vorgelegt. Dieses Programm trägt an wesentlichen Stellen die Handschrift der FDP. Es ist in seinem Umfang in Deutschland bisher einzigartig und galt auf dem G20-Gipfel in Toronto bzw. gilt heute in vielen anderen europäischen Ländern als Vorbild für eine gute und erfolgreiche Krisenbewältigungsstrategie. Insofern tut die FDP in der Regierung das, was sie vor der Wahl angekündigt hat, nämlich die Neuverschuldung dramatisch zu reduzieren. Wie schon bei der Beratung des Haushalts 2010 werden wir auch für die Beratung des Haushalts 2011 versuchen, möglichst viele weitere FDP-Vorschläge aus dem Ihnen bekannten Sparbuch umzusetzen. Wesentliche Teile des Sparpakets, wie etwa die Anrechnung des Elterngelds auf ALG II-Bezug oder die Einsparung in der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch verbesserte Effizienz von arbeitspolitischen Maßnahmen waren in diesem FDP-Sparbuch enthalten und werden nun Realität.

Richtig ist, dass im Regierungsentwurf für den Haushalt 2010 anfangs noch keine so genannte pauschale Stelleneinsparung vorgesehen war. Darunter versteht man eine gesetzliche Regelung, nach der vereinfacht gesagt jedes Ministerium verpflichtet wird, im laufenden Haushaltsjahr einen bestimmten Prozentsatz an Stellen im eigenen Verantwortungsbereich einzusparen. Das Fehlen einer Regelung zu einer pauschalen Stelleneinsparung im Entwurf des Haushaltsgesetzes hat bei einigen Bürgern zu der Sorge geführt, die Zahl der Stellen könnte unter der neuen Bundesregierung zunehmen. Allerdings haben die Abgeordneten der Regierungskoalition bei den abschließenden Beratungen zum Haushalt 2010 am 04. März 2010 entschieden, eine weitere pauschale Stelleneinsparung im Bereich aller Ministerien in Höhe von 1% sowie eine zusätzliche pauschale Stelleneinsparung in Höhe von 0,4% wegen der Verlängerung der Wochenarbeitszeit von Beamten in das Haushaltsgesetz aufzunehmen. Sie finden diese Regelungen in den §§ 20 und 21 des Haushaltsgesetzes 2010. Dadurch entfallen allein im Jahr 2010 netto knapp 600 Stellen in der Bundesverwaltung. Die Anzahl der beim Bund Beschäftigten ist heute gerade noch so hoch wie 1989 im damaligen Westdeutschland. Nie seit der Wiedervereinigung hatte der Bund so wenig Beschäftigte wie derzeit. Insofern ist der Vorwurf, die Verwaltung würde nicht weiter verkleinert werden, falsch. Auch in den kommenden Jahren soll es im Übrigen nach den Beschlüssen des Bundeskabinetts zur mittelfristigen Finanzplanung zu einer weiteren Absenkung der Personalausgaben kommen.

Es stimmt, dass die FDP in der letzten Wahlperiode die Zusammenlegung des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Auswärtigen Amt (nicht etwa, wie manche beständig behaupten, die Abschaffung des Ministeriums) gefordert hat. Hintergrund war das oft uneinheitliche Auftreten des Bundesaußenministers und der Bundesentwicklungshilfeministerin im Ausland zu Zeiten der großen Koalition. Die schlechte Abstimmung zwischen beiden Häusern hat im Ausland oft Verwirrung hervorgerufen. Außerdem haben damals beide Ministerien zum Teil überflüssige Doppelarbeiten erledigt. All diese Probleme werden derzeit angegangen, sodass für eine Zusammenlegung beider Ministerien weniger Gründe sprechen als früher. Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel hat wesentliche Kritikpunkte der FDP an der Politik seiner Vorgängerin bereits im ersten Amtsjahr aufgegriffen. So hat die FDP beispielsweise kritisiert, dass Deutschland die Volksrepublik China noch als Entwicklungsland behandelt und umfassende Entwicklungshilfe in diesem Land leistet. Diese wird nun zurückgefahren. Darüber hinaus hat Dirk Niebel ein Thema aufgegriffen, an dem seine Vorgängerin sowohl zu rot-grünen als auch zu schwarz-roten Zeiten gescheitert ist: Die Zusammenlegung und Reform der deutschen Entwicklungsorganisationen (so genannte Vorfeldreform). Die Fusion der Organisationen GTZ (Gesellschaft für technische Zusammenarbeit), Deutscher Entwicklungsdienst (DED) und InWEnt GmbH ist eine organisatorische Herkulesaufgabe, für die es gerechtfertigt ist, eine eigene Stabstelle einzurichten. Es ist die größte Reform der staatlichen Entwicklungshilfe seit langer Zeit. Die Zusammenlegung wird nicht nur die Qualität der Entwicklungshilfe verbessern, sondern auch Synergien heben und damit zu einer effizienteren Verwendung von Steuergeldern kommen. Am Ende wird qualitativ und finanziell ein größerer Nutzen entstehen. Es ist im übrigen ja auch in der freien Wirtschaft die Regel, dass eine Umstrukturierung Geld kostet, und zwar bevor sie Effizienz schafft. So ist es auch hier.

Natürlich hat sich mit der Regierungsübernahme der FDP nicht über Nacht alles verändert. Aber sowohl bei der Sanierung des Bundeshaushaltes als auch bei der Verbesserung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung sind wir heute ein gutes Stück weiter als wir es noch vor einem Jahr waren. Keine wie auch immer zusammengesetzte andere Bundesregierung hätte Ihnen bessere Ergebnisse zu präsentieren als diese. Trotzdem wissen wir, dass wir im Gesamtauftritt noch besser werden müssen, um die Erwartungen unserer Wähler zu erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
06.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

Wir Mittelständler und Zulieferer der Automobil-Industrie werden mehr und mehr an die Wand gedrückt. Hier, wo die Politik Rahmenbedingungen schaffen könnte, geschieht seit Jahren NICHTS. Wenn die großen Worte über die tragende Funktion des Mittelstandes glaubwürdig sein sollen, dann muss sich schnellstens etwas ändern. Oder rütteln Sie die Zahlen über insolvente Firmen nicht auf? Viele dieser Unternehmen würden noch leben, wenn die Polotik hier die schon lange überfälligen Rahmenbedingungen geschaffen hätte.

Ich spreche davon, dass Großunternehmen und Konzerne uns Lieferanten und Dienstleistern willkürlich ihre Zahlungsziele aufzwingen können. Aufzwingen, weil kein unternehmen noch einen Auftrag bekommt, der sich dieser Willkür widersetzt.
Zahlungsziele von 60 Tagen sind heute die Regel, 90 Tage (siehe IBM) sind im Gespräch.
Bis das Geld tatsächlich eintrifft gehen nochmals häufig 30-60 Tage ins Land.

Können Sie sich ausrechnen, was das für ein Unternehmen bedeutet? 3 Monats-Umsätze vorzufinanzieren? Dieses Geld muss teuer über Banken finanziert werden. Statt es für Investitionen und Personal einsetzen zu können, wird es durch Kredite gebunden. Wenn Sie es nicht selbst können, dann lassen Sie sich ausrechnen, wieviele Millliarden hier schlagartig freigesetzt werden könnten. Das wäre das größte Wirtschaftsförderungsprogramm aller Zeiten! Und es würde den Bundeshaushalt nicht belasten!

Was nötig wäre, ist
a) Eine gesetzliche Regelung für Zahlungsziele. 7 Tage sind möglich, 14 Tage maximal wären akzeptabel
b) Eine automatische steuerliche Strafe für Unternehmen, die diese Ziele überschreiten
c) eine Entschädigung der Lieferanten, denen Geld vorenthalten wird.
d) Ein Straftatbestand, wenn Unternehmen diese Regelung unterlaufen.

Warum tut die FDP nichts, obwohl sie über diesen eklatanten Misstand schon lange informiert ist?
Was werden Sie konkret tun, um hier Abhilfe zu schaffen?
Antwort von Florian Toncar
bisher keineEmpfehlungen
16.04.2010
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die ein äußerst wichtiges Thema betrifft, nämlich die Liquidität unserer Unternehmen, gerade die der Mittelständler. Das von Ihnen beschriebene Phänomen, dass insbesondere große Auftraggeber ungewöhnlich langfristige Zahlungsziele durchsetzen oder dass Rechnungen erst deutlich nach Fälligkeit bezahlt werden, ist leider relativ stark verbreitet. Mir ist bewusst, dass spät bezahlte Rechnungen für den Unternehmer, der in Vorleistung gegangen ist, eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellen, die über Banken zwischenfinanziert werden müssen. Deshalb ist es der Bundesregierung ein Anliegen, die Zahlungsmoral von Schuldnern zu verbessern. Bezahlt ein Auftraggeber eine Rechnung erst nach Fälligkeit, haftet er in der Regel auf den Verzugsschaden und hat die Forderung mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Probleme bestehen vor allem dort, wo von Unternehmen vertraglich überlange Zahlungsziele durchgesetzt werden, also überhaupt kein Verzug eintritt, und außerdem dort, wo der Auftraggeber sich zwar im Verzug befindet und Schadensersatz schuldet, der Auftragnehmer es sich aber mit Blick auf Folgeaufträge nicht leisten kann, den ihm zustehenden Schadensersatz auch gerichtlich geltend zu machen. Hier kommt es immer wieder zu einer unfairen oder missbräuchlichen Ausnutzung wirtschaftlicher Macht durch große Auftraggeber.

Diesem Problem beizukommen, gestaltet sich allerdings ausgesprochen schwierig. Zum einen betrifft die Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer rein private Rechtsverhältnisse, in die der Staat keinen Einblick hat und normalerweise auch nicht eingreifen darf. Zum anderen könnten vielfältige gesetzliche Regelungen auch einfach umgangen werden. Nicht zuletzt wäre eine staatliche Überwachung von Zahlungsfristen mit einem immensen bürokratischen Aufwand verbunden.

Eine gesetzliche Regelung für Zahlungsziele beispielsweise würde im Ergebnis dazu führen, dass die Auftraggeber zwar schneller zahlen müssten, aber dafür gegenüber ihrem Auftragnehmern niedrigere Preise durchzusetzen versuchen würden. Auch eine Zahlungsfrist ist Teil der Preisvereinbarungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Eine gesetzliche Verkürzung von Zahlungsfristen würde deswegen nicht automatisch den Auftragnehmern zugute kommen. Außerdem nützen strenge gesetzliche Zahlungsziele dort nichts, wo der Auftragnehmer sie im Ernstfall nicht einklagen kann, weil er um Folgeaufträge fürchten muss. Vorstellbar wäre für mich aber, eindeutig missbräuchliche Gestaltungen von Zahlungszielen, wie etwa Fristen von über 60 Tagen nach Leistungserbringung, gesetzlich zu untersagen. Das würde die eklatantesten Missbrauchsfälle betreffen. Gleichwohl ist von einer generellen gesetzlichen Regelung kurzer Zahlungsziele meines Erachtens nicht der erhoffte Erfolg zu erwarten.

Auch steuerrechtliche Sanktionen oder gar die Anwendung des Strafrechts gegenüber Unternehmen, die Rechnungen nicht pünktlich bezahlen, halte ich nicht für sinnvoll. Weder das Steuerrecht noch das Strafrecht sind Mittel, mit denen die Einhaltung privatrechtlicher Verträge durchgesetzt werden können. Unser Steuerrecht leidet heute schon darunter, dass es zu viele Sonderregelungen gibt, mit denen Ziele erreicht werden sollen, die mit der Besteuerung an sich nichts zu tun haben. Das Steuerverfahren würde erheblich verkompliziert, wenn die Finanzämter ermitteln müssten, ob der Steuerschuldner seine Rechnungen pünktlich bezahlt. Das ist meines Erachtens verwaltungstechnisch nicht leistbar, denn das ganze muss ja in jedem Einzelfall gerichtsfest nachgewiesen werden. Das Strafrecht schützt in Deutschland grundsätzlich nicht die Einhaltung von Verträgen. Nur wer einen Vertrag durch Täuschung seines Vertragspartners abschließt, kann wegen Betruges zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist also bereits nach heutigem Recht strafbar, einen Auftragnehmer zur Vorleistung zu verpflichten, und dabei ein Zahlungsziel zu vereinbaren, von dem man von vornherein weiß, dass man es nicht einhalten kann oder will (sogenannter Eingehungsbetrug). Ich halte das Strafrecht, wie wir es haben, daher für ausreichend. Was die zivilrechtliche Seite betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass bei einem evidenten Missbrauch wirtschaftlicher Macht wie etwa durch die Durchsetzung von Wucherbedingungen die Sittenwidrigkeit einer solchen Vereinbarung bewirkt werden kann, sodass an deren Stelle die gesetzliche Regelung träte. Insofern bietet auch unser Zivilrecht für krasse Missbrauchsfälle eine gewisse Handhabe.

Ich gebe also offen zu, dass ich - bei allem guten Willen - wenige Möglichkeiten sehe, durch neue gesetzliche Eingriffe und Überwachungsmechanismen die Situation der Auftragnehmer so zu verbessern, wie Sie es sich verständlicherweise wünschen.

Ich bin der Auffassung, dass es eher Aufgabe der Politik sein muss, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Liquidität unserer Unternehmen, gerade im Mittelstand, zu verbessern. Erste Schritte dazu haben wir in der christlich-liberalen Koalition durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz umgesetzt. Die darin enthaltenen Regelungen zur Unternehmensbesteuerung vermeiden, dass Unternehmen im bisherigen Umfang Steuern auf Kosten zahlen müssen. Das ist ein erheblicher und ganz konkreter Beitrag zur Stärkung der Liquidität unserer Unternehmen. Auch im Rahmen der Steuerstrukturreform, die die Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart hat, müssen meines Erachtens Regelungen enthalten sein, die die Liquidität unserer Unternehmen verbessern. Dazu zähle ich die dauerhafte Einführung der degressiven AfA, eine tendenzielle Verkürzung der Abschreibungsfristen und eine weitere Erhöhung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Im Mehrwertsteuerrecht sollten meines Erachtens alle Möglichkeiten ausgenutzt werden, die das Europarecht uns bietet, um von der Soll- auf die Istbesteuerung umzustellen. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer erst mit Bezahlung der Rechnung fällig wird und nicht auch noch vom Leistungserbringer vorfinanziert werden muss. Gleichzeitig ist es meines Erachtens nach nötig, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten bei der Umstellung der Mehrwertsteuer von Soll- auf Istbesteuerung größere Spielräume bekommen als bisher. Eine solche Umstellung würde auch bedeuten, dass der Auftraggeber den Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer erst nutzen kann, wenn er die Rechnung auch tatsächlich bezahlt hat. Das würde die Anreize, Rechnungen möglichst spät zu bezahlen, ein gutes Stück mindern.

Sehr geehrter Herr , wie Sie sehen, kann ich Ihnen keine perfekte oder einfache Lösung des Problems anbieten. Insbesondere habe ich große Bedenken, ob der Staat die Aufgabe hat und in der Lage ist, so massiv in private Rechtsverhältnisse einzugreifen wie Sie vorschlagen und ob das am Ende für die mittelständischen Unternehmen auch den Vorteil hätte, den Sie sich davon versprechen. Ich hoffe aber, gleichzeitig deutlich gemacht zu haben, dass das Thema Liquidität im Mittelstand für die Bundesregierung ein wichtiges Thema ist und dass ich mich auch ganz persönlich für dieses Anliegen einsetzten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar, MdB
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
19.05.2010
Von:

Sehr Geehrter Herr Toncar

Im Bezug auf die ständigen Diskussionen in der Presse um den Beitragseinzug der GEZ habe ich folgende Frage:
Ich persönlich schaue nicht EIN Programm der Öffentlich-Rechtlichen. Wäre es denn nicht möglich den Sendern Werbung zu ermöglichen, oder ein Pay-TV Programm daraus zu machen ? Dann wäre nur noch eine Abgabe für das Radio ( oder auch nicht ) zu erheben.

Die FDP hat uns Bürgern Steuererleichterungen versprochen. Dass das in der jetzigen Krise schwerfällt ist mir verständlich. Aber auch eine nicht mehr zu bezahlende Abgabe wäre mal ein Zeichen.

Das Geld ist in diesem Land bei vielen Menschen knapp, da die Firmen sich zuerst auf Lohnkosten und Einsparungen konzentrieren. Die Bürger und auch die vielen Kleinfirmen würden sich sehr freuen, wenn die FDP diese Geisel der Deutschen Bevölkerung abschaffen könnte.

mit freundlichen Grüssen
Antwort von Florian Toncar
bisher keineEmpfehlungen
21.05.2010
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema GEZ.

Wir Liberalen wollen seit Jahren eine Reform der Rundfunkfinanzierung. Die Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale ist dabei eine unserer zentralen Forderungen. Die GEZ erzeugt durch ihren Verwaltungsapparat, durch die fragwürdigen Ermittlungsmethoden und durch ihr intransparentes Gebührensystem zu Recht Unverständnis beim Gebührenzahler. Allerdings ist für uns Liberale auch klar, dass eine qualitativ hochwertige und unabhängige Berichterstattung ihren Preis hat. Daher sind wir auch für die Beibehaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Das jüngst vorgestellte Gutachten zur Rundfunkfinanzierung empfiehlt, die gerätebezogene Rundfunkgebühr abzuschaffen. Wir wollen stattdessen die Einführung der Medienabgabe, die direkt von den Finanzämtern eingezogen würde. Jeder einkommenssteuerpflichtige Bürger müsste dann nur einmal zahlen, unabhängig davon, ob er mehrere Empfangsgeräte oder mehrere Wohnsitze hat. Dies würde dem Problem der sogenannten "Schwarzseher" entgegenwirken und für wesentlich mehr Gerechtigkeit sorgen.

Allerdings wird die Frage der Rundfunkfinanzierung nicht vom Deutschen Bundestag entschieden. Es ist Sache der Länderparlamente, eine Reform der Rundfunkfinanzierung umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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