Florian Toncar (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Florian Toncar
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
18.10.1979
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Böblingen
Wahlkreis
Böblingen
Ergebnis
13,0%
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
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(...) Die Anzahl der beim Bund Beschäftigten ist heute gerade noch so hoch wie 1989 im damaligen Westdeutschland. Nie seit der Wiedervereinigung hatte der Bund so wenig Beschäftigte wie derzeit. Insofern ist der Vorwurf, die Verwaltung würde nicht weiter verkleinert werden, falsch. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
24.05.2012
Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)
JA
10.05.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
29.03.2012
Abbau der kalten Progression
JA
29.03.2012
Kürzungen der Solarförderungen
JA
29.03.2012
Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
NEIN
27.02.2012
Zweites Rettungspaket für Griechenland
JA
26.01.2012
Verlängerung Afghanistan Einsatz (ISAF)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
26.10.2011
Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
JA
29.09.2011
Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
JA
29.09.2011
Reform des Bundestagswahlrechts
nicht beteiligt
29.09.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
nicht beteiligt
08.07.2011
Deutsche Beteiligung an UN-Aufbaumission in Südsudan
JA
08.07.2011
Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
NEIN
08.07.2011
Verlängerung des Darfur-Einsatzes
JA
07.07.2011
Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
NEIN
07.07.2011
Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
JA
07.07.2011
Unterirdische Speicherung von CO2
JA
30.06.2011
Atomausstieg bis 2022
JA
09.06.2011
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNIFIL)
JA
09.06.2011
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
26.05.2011
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
JA
25.03.2011
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
17.03.2011
Sofortige Abschaltung von Alt-AKW
NEIN
17.03.2011
Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
NEIN
17.03.2011
Vorübergehende Aussetzung von AKW-Laufzeiten (Moratorium)
JA
28.01.2011
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2010
Anpassung und Veränderung von Hartz IV
JA
03.12.2010
Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
NEIN
02.12.2010
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
02.12.2010
Verlängerung Bosnien-Einsatz (ALTHEA)
JA
02.12.2010
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
26.11.2010
Haushalt 2011
JA
12.11.2010
Einführung bundesweiter Volksentscheide
NEIN
12.11.2010
Gesundheitsreform
JA
11.11.2010
Neuordnung am Arzneimittelmarkt
JA
28.10.2010
Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus AKW-Laufzeitverlängerung
JA
28.10.2010
Brennelementesteuer
JA
28.10.2010
Sparpaket (Haushaltsbegleitgesetz)
JA
28.10.2010
Verlängerung von AKW-Laufzeiten
JA
18.06.2010
Reduzierung der Wehrpflicht
JA
17.06.2010
Bundeswehr ohne Wehrpflicht
NEIN
17.06.2010
Reform der Jobcenter
JA
17.06.2010
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNFIL)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
JA
10.06.2010
Austritt aus der Kernfusion (ITER)
NEIN
10.06.2010
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
21.05.2010
Euro-Rettungsschirm
JA
07.05.2010
Notkredit für Griechenland
JA
06.05.2010
Mindestsicherung statt Hartz IV
NEIN
06.05.2010
Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
JA
22.04.2010
Beibehaltung der Steuerfreiheit bei Feiertags- und Nachtarbeit
NEIN
25.03.2010
Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotels
NEIN
19.03.2010
Bundeshaushalt 2010
JA
26.02.2010
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
18.12.2009
Bundeswehreinsatz in Bosnien Herzegowina
JA
18.12.2009
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
04.12.2009
Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
NEIN
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
JA
03.12.2009
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2009
Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
JA
03.12.2009
Verlängerung Libanon-Einsatz (UNFIL)
JA
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Frage zum Thema Finanzen
15.03.2012
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Toncar,

in Ihrer Antwort an die deutschen Mittelstands Nachrichten zum Thema ESM schreiben Sie : "der Europäische Stabilitätsmechanismus mit einem strengen Parlamentsvorbehalt ausgestattet wird, der das Haushaltsrecht des Bundestages schützt" quelle: www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de

Wie ist dies möglich wenn ein Land unwideruflich zur Zahlung innerhalb von 7 Tagen verpflichtet ist bei Abruf durch den ESM ?

Wie sehen Sie das Thema, das den Mitgliedern des Gouverneursrates lebenslange Immunität gewährt wird, oder das der ESM zwar Klagen kann jedoch Immunität gegenüber allen genießen soll ?

Können Sie wirklich so ein Konstrukt kontrollieren ?

Viele Grüße

Jan Mißbach
Antwort von Florian Toncar
bisher keineEmpfehlungen
02.04.2012
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr Mißbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. März 2012 über Abgeordnetenwatch zu meinen Äußerungen in den Deutschen Mittelstands Nachrichten zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Gerne gehe ich ausführlich auf Ihre Befürchtungen, Deutschland drohe ein Souveränitätsverlust, ein.

Der im ESM-Vertragsentwurf angeführte Passus im Artikel 9 Absatz 3 "Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen", bezieht sich nur auf genehmigtes Kapital, welches durch den Deutschen Bundestag vorher zugesagt wurde. Diese Zusage, wie viel Geld in den gemeinsamen Topf gelegt wird, muss am Anfang des ESM verbindlich und unwiderruflich festgelegt werden.

Für unser Haushaltsrisiko ist aber allein entscheidend, welche Mittel aus dem gemeinsamen Topf entnommen und ausgeliehen werden. Hier ist im ESM-Vertrag umfassend Vorsorge getroffen: Der Gouverneursrat ist kein unabhängiges Gremium, welches autonome Entscheidungen über europäische Steuergelder treffen kann, sondern besteht aus den Finanzministern des Euro-Währungsgebiets, die gewählte Regierungen der Eurostaaten repräsentieren und ihren Parlamenten verantwortlich sind. Alle wesentlichen Entscheidungen, insbesondere die Gewährung von Finanzhilfen, werden somit durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets getroffen. Deutschland hat dabei jederzeit ein Vetorecht. Zusätzlich erhält der Deutsche Bundestag im ESM einen umfassenden, europaweit einzigartigen Parlamentsvorbehalt, der sämtliche maßgebliche, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages berührende, Entscheidungen von einer vorherigen Zustimmung des Bundestages abhängig macht. Stimmt der Deutsche Bundestag einem Hilfsprogramm nicht zu, so muss auch der deutsche Vertreter im ESM mit Nein stimmen und das Hilfsprogramm kommt nicht zustande. Das Geld bleibt dann im Topf. Deshalb ist es schlicht falsch, dass der ESM-Vertrag die Haushaltssouveränität des Deutschen Bundestages aushebelt.

Bei den Immunitäten des ESM handelt es sich um bei internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet, so z.B. bei der Privatsektorbeteiligung, äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit erheblichen Risiken behaftet sind. In der Regel handelt es sich um Immunitäten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Organisation. Handlungen der Bediensteten sind folglich nur dann geschützt, wenn sie offizieller Natur sind. Allerdings sind für die Spitze der Organisationen, also z. B. den Präsidenten, teilweise weitergehende Immunitäten vorgesehen. Diese Immunitäten entsprechen den Immunitäten, die den Diplomaten im zwischenstaatlichen Verkehr zukommen. Der Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. der Geschäftsführende Direktor können die Immunität der Amtsträger und Bediensteten bei Bedarf aufheben. Vergleichbare Regelungen gelten u.a. für den Internationalen Währungsfonds (IWF), die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z.B. die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB).

Artikel 25 des ESM-Vertrags wird zudem gewährleisten, dass eine externe Finanzkontrolle des ESM umgesetzt wird. Der Gouverneursrat, in dem die Bundesrepublik Deutschland durch den Bundesminister der Finanzen vertreten ist, ist für die Bestellung der externen Prüfer verantwortlich und wird Einzelheiten der externen Kontrolle festlegen. Die Mitglieder des Gouverneursrates werden dafür Sorge tragen – allen voran der deutsche Gouverneur – dass die externe Prüfung so unabhängig und strikt wie möglich und im Einklang mit der für uns so wichtigen finanzpolitischen Stabilitätskultur ausgestaltet sein wird.

In Art. 8 Abs. 5 ESM-Vertag ist klar geregelt, dass die Haftung eines Mitgliedstaates unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital beschränkt bleibt. Die FDP im Deutschen Bundestag wird verhindern, dass der ESM - wie von der Opposition gefordert - eine Banklizenz erhält. Wir werden nicht zulassen, dass diese Krise mit der Notenpresse bekämpft wird.

Staaten, die den Schutz des ESM in Anspruch nehmen wollen, müssen außerdem zwingend die Vorgaben des so genannten Fiskal-Vertrages umsetzen. Der Fiskal-Vertrag ist eine Verschärfung des Vertrages von Maastricht. Er sorgt für stärkere Durchgriffsrechte bei Nichteinhaltung der Vorgaben und sieht die Einführung von Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild durch die anderen Euro-Staaten vor. Das ist aus unserer Sicht entscheidend für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Die FDP war 1997 die erste Partei, die sich für die Einführung einer Schuldenbremse in Deutschland eingesetzt hat. Heute gilt die Schuldenbremse in ganz Europa als unverzichtbar. Nachdem der alte Stabilitäts- und Wachstumspakt durch die rot-grüne Bundesregierung 2004 aufgrund eigener Disziplinlosigkeit seiner Wirkung vollkommen beraubt wurde, stehen wir nun vor einer völlig neuen Stabilitätsarchitektur in Europa.

Zukünftig dürfen die Euro-Staaten neue Schulden maximal in Höhe von 0,5 Prozent ihrer Wirtschaftskraft aufnehmen. Verstöße dagegen sollen fortan automatisch sanktioniert werden. Die Einführung strenger und effektiver Defizitvorgaben in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Eurozone sowie acht weiterer EU-Staaten wird durch ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof gewährleistet. Auch dem Schuldenstandskriterium von 60 Prozent wird wieder zur Geltung verholfen, indem ein konkreter Fahrplan zu dessen Erreichung vereinbart wurde.

Für die FDP-Bundestagsfraktion ist das ein wichtiges Signal auf dem Weg hin zu einer soliden Haushaltsführung in den EU-Mitgliedsstaaten. Nur so können die tatsächlichen Ursachen der Staatsschuldenkrise wirksam bekämpft werden. Mit der flächendeckenden Einrichtung nationaler Schuldenbremsen in allen Mitgliedstaaten der Eurozone wird das Problem an der Wurzel gelöst und die Weiche zu dauerhaft tragfähigen Staatshaushalten gestellt.

Der Fiskal-Vertrag und der Europäische Stabilitätsmechanismus bilden zwei Seiten einer Medaille ab. Beide Verträge zusammen sollen sowohl kurzfristig, als auch langfristig zu finanzpolitischer Stabilität in der Eurozone führen. Der ESM dient dabei zur kurzfristigen Stabilisierung von in Not geratenen Staaten zur Bewahrung der Stabilität in der Eurozone insgesamt und der Fiskal-Vertrag soll gewährleisten, dass es in Zukunft nur noch tragfähige Staatshaushalte in der Eurozone und damit letztlich keine Notfälle für den ESM mehr geben wird.

Mit unserem Ansatz der vernetzten Stabilität in der Eurozone tragen wir den durch zu hohe Staatsverschuldung entstandenen Problemen in angemessener Weise Rechnung. Anders als SPD und Grüne gehen wir die Probleme nicht durch eine Vergemeinschaftung aller Schulden, also durch Einführung von Eurobonds, sondern durch die Beseitigung der Verschuldungsursachen an.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

es gibt laut Medienberichten die Absicht von Union, FDP und SPD, das Rederecht von Abgeordneten im Bundestag künftig noch stärker als bisher zu reglementieren. Wie stehen Sie persönlich zu diesem Ansinnen? Können Sie sich vorstellen, dass allein eine solche Absicht das Demokratieverständnis der Bürger beschädigt, die Parteienverdrossenheit weiter schürt und der Priratenbewegung neue Unterstützer auch aus dem bürgerlichen Lager zuführt?

Für eine zeitnahe Anwort wäre ich Ihnen sehr verbunden-

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Florian Toncar
bisher keineEmpfehlungen
23.04.2012
Florian Toncar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich halte es für richtig, dass die Debatte über ein Rederecht für Abgeordnete, die nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion vertreten, in der Sache geführt wird, denn es gibt diesbezüglich keine Regelung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Das bedeutet, dass es umgekehrt gegenwärtig auch kein Recht für abweichende Redner gibt, im Bundestag zu sprechen. Das wurde in der medialen Debatte der letzten Wochen im übrigen weitgehend außer Acht gelassen. Die FDP-Bundestagsfraktion wird in dieser Legislaturperiode jedoch keine Änderungen der Geschäftsordnung zum Rederecht mittragen. Es ist aus meiner Sicht wichtig, dass hier in Ruhe und mit großer Sorgfalt ein fraktionsübergreifend konsensfähiger Beschluss seitens des zuständigen Geschäftsordnungsausschusses erarbeitet wird.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar, MdB
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