Sehr geehrter Herr

,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zugangserschwerungsgesetz, die ich
gerne beantworte.
ad1)
Das Verhalten der CDU/CSU ist für uns Sozialdemokraten weder vorbildlich noch Richtschnur und wir agieren auch nicht wie Kinder, die sich im Sandkasten gegenseitig die Sandkuchen zerstören. Nur weil die CDU/CSU häufig in die Blockadehaltung verfällt, ist das für uns kein Ansporn, es ihnen gleich zu tun. Eine solches Verhalten zeugt lediglich von einem gerüttelt Maß an Regierungsunfähigkeit.
Nachdem ein sehr schlechter Gesetzesentwurf aus dem Wirtschaftsministerium das Telemediengesetz ändern wollte, konnten wir uns als SPD mit allen inhaltlichen Kritikpunkten insofern voll durchsetzen, als dass es jetzt ausschließlich ein Spezialgesetz gibt, das in seinen Inhalten wesentlich geändert und dadurch außerordentlich verbessert wurde. Es läuft automatisch nach drei Jahren aus. Dass es so viele Verbesserungen geben konnte, ist auch der überaus großen öffentlich Kritik und dem damit verbundenen Druck zu verdanken. Ich glaube, dass ein Großteil der Wählerinnen und Wähler die von uns durchgesetzten Verbesserungen zu würdigen wissen.
Ad 2)
Auch wenn ich das Engagement vieler internet-Nutzerinnen und -Nutzer zu schätzen weiß, so bleibt doch die Tatsache zu beachten, dass Online-Petitionen für den Bundesgesetzgeber nicht bindend sind. Gleichwohl unterstütze ich den auch darin zum Ausdruck kommenden, wachsenden Wunsch nach einer direkten politischen Beteiligung auch auf Bundesebene. Eine entsprechende grundgesetzliche Ergänzung unserer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie stärkt die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger für unser Gemeinwesen und wirkt einer Entpolitisierung entgegen.
Ad 3)
Es gibt gute Gründe, SPD zu wählen:
Wer will, dass unser Land die Lehren aus der Krise zieht und den
Aufbruch hin zu mehr Demokratie und neuer Gemeinsamkeit wagt, muss SPD
wählen.
Wer das Land zusammenführen und die Spaltung zwischen den Starken und
den Schwachen überwinden will, muss SPD wählen.
Wer Gute Arbeit will, menschenwürdig und zu fairen Löhnen, muss SPD wählen.
Wer starke Arbeitnehmerrechte will, funktionierenden Kündigungsschutz
und Mitbestimmung, muss SPD wählen.
Wer die Gleichberechtigung von Männern und Frauen praktisch durchsetzen
will, muss SPD wählen.
Wer Kinderarmut entschlossen bekämpfen und Alleinerziehende besser
unterstützen will, muss SPD wählen.
Wer eine verlässliche Altersvorsorge und die echte Teilhabe älterer
Menschen will, muss SPD wählen.
Wer will, dass die Lasten fair verteilt werden, muss SPD wählen.
Wer auch in Zukunft einen handlungsfähigen Sozialstaat will, muss SPD
wählen.
Wer keine neuen Atomkraftwerke will, muss SPD wählen.
Wer Steuerhinterziehung nicht für ein Kavaliersdelikt hält, muss SPD wählen.
Wer auch in Zukunft sozialdemokratische Politik will, muss SPD wählen.
Wer für internationale Abrüstung und eine konsequente Friedenspolitik
ist, muss SPD wählen.
Wer für globale Gerechtigkeit eintritt, muss SPD wählen.
Ad 4)
Ihre Frage nach einzelnen parlamentarischen Abstimmungen als Beweis für eine Flügelzugehörigkeit ist nicht problemadäquat. Als Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion bin ich mit meinem Abstimmungsverhalten eingebunden in die Fraktionsdisziplin (auch der Koalitionsvertrag bindet die Abgeordneten in ihrem Abstimmungsverhalten)- mit Ausnahme von Gewissensentscheidungen.
Grundlage der Fraktionsdisziplin ist die Einsicht einer Notwendigkeit. Wenn ich heute in einer Minderheit bin und mich unterordne, gehe ich davon aus, dass, wenn ich bei der Mehrheit bin, sich dann auch die Minderheit hier unterordnet. Wenn jeder nur nach individuellen Überlegungen handeln würde und Mehrheitsentscheidungen nicht zählten, dann könnte man überhaupt keine Politik machen, weil es einfach nur Zufallsmehrheiten gäbe und dann habe ich es ja oft erlebt, dass eine Opposition nicht deshalb gegen ein Gesetz stimmt, weil sie es für falsch hält, sondern einfach um auszutesten, ob die Regierung eine Mehrheit hat. Und das ist natürlich ein Stückweit etwas, was die Menschen schwer nachvollziehen können. Ich glaube aber, dass es in der Politik einfach so ist wie im normalen Familienleben auch. Wenn z. B. eine Familie mit drei Kindern in den Urlaub fahren will, ist es nicht einfach, ein Ziel zu finden, mit dem alle 5 einverstanden sind und das dann auch noch bezahlbar ist. Zum Schluss gibt es dann eine Mehrheitsentscheidung. Dann gibt es die theoretische Möglichkeit, dass jeder für sich fährt, dann ist es aber kein Familienausflug mehr, oder dass man sich doch einigt und dass es somit ein Geben und Nehmen ist.
Im Grundgesetz ist normiert, dass jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen ist. Das Problem ist aber, dass Politik in Deutschland nur funktioniert, wenn es eine dauerhafte Regierungsmehrheit gibt, es gibt keine Zufallsmehrheiten. Darum steht nicht nur die konkrete inhaltliche Frage im Raum sondern, ob man für das nächste Projekt eine Mehrheit hat.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold