Florian Pronold (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Florian Pronold
Jahrgang
1972
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt in der Sozietät Paluka Sobola & Partner, Regensburg
Wahlkreis
Rottal-Inn
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Bayern
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Die Auskunftspflicht des § 117 SGB XII erstreckt sich meines Erachtens nicht auf Partner in eheähnlichen Lebensgemeinschaften. Selbstverständlich ist das Sozialamt an die gesetztlichen Vorschriften gebunden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
14.01.2007
Von:

Meine Fragen lauten:
Wenn ein freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV oder ein Mitglied einer Privatversicherung nach der Einführung der neuen Gesundheitsreform seine Beiträge nicht mehr zahlen kann, bei welcher Krankenkasse werden diese Personen dann versichert? Wer zahlt die Beiträge?
Wenn diese dann ohne Zahlung von Beiträgen evtl. bei der gesetzlichen KV versichert werden müssen, so werde ich ganz schnell auch keine Beiträge mehr zahlen.
Antwort von Florian Pronold
bisher keineEmpfehlungen
19.01.2007
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich sehe keinen Grund zu der Annahme, dass die Versicherungsbeiträge in Folge der Gesundheitsreform deutlich ansteigen - weder für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, noch in der Privatversicherung. Was die PKV angeht gibt es nach derzeitiger Planung keinen nennenswerten neuen Kostenfaktoren, die eine Beitragserhöhung erzwingen werden, auch wenn die Versicherungskonzerne das anders darstellen. Bei den GKVen wird es durch die Reform zu einer Angleichung der Beiträge kommen, aber nicht zu einer generellen Beitragserhöhung.

Das Problem der steigenden Versicherungsbeiträge besteht unabhängig von der anstehenden Gesundheitsreform und ist im wesentlichen auch durch die schwache Lohnentwicklung verursacht. Während die Einkommen seit einigen Jahren stagnieren steigen die Gesundheitskosten an und nehmen damit einen größeren Teil des Arbeitseinkommens in Anspruch.

Auch die Privaten Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren die Beiträge angehoben, was aber nicht auf politische Entscheidungen zurückzuführen ist.

Tatsächlich sieht die Gesundheitsreform vor, dass in Zukunft niemand mehr aus der Krankenversicherung herausfällt. Dazu ist unter anderem vorgesehen, das die PKVen günstigere Basistarife anbieten müssen. Falls jemand die Beiträge tatsächlich nicht mehr bezahlen kann, - was aber nachgewiesen werden muss - tritt in der GKV wie bisher die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten dafür ein. In der PKV wären - ähnlich dem Verfahren das heute in der GKV gilt - die Beitragsausfälle durch die anderen PKV-Versicherten im Basistarif auszugleichen.

Weitere Informationen zur Gesundheitsreform finden Sie unter www.die-gesundheitsreform.de

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
21.01.2007
Von:

Hallo Herr Pronold,

in Ihrer Antwort an Herrn Burkard schreiben Sie, dass Sie "keinen Grund zu der Annahme (sehen), dass die Versicherungsbeiträge in Folge der Gesundheitsreform deutlich ansteigen - weder für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, noch in der Privatversicherung."

Durch die Gesundheitsreform wird der Steuerzuschuss des Bundes an die GKV von 4,2 auf 2,5 Milliarden Euro reduziert. Die verringerten Zuschüsse müssen c.p. über Beitragserhöhungen ausgeglichen werden. Prof. Rürup hat dies im Tagesspiegel als "eine Art Sondersteuer der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zur Sanierung des Bundeshaushaltes" bezeichnet.
www.presseportal.de

Auch bei den Privatversicherungen darf man Grund zu der Annahme sehen, dass die Versicherungsbeiträge in Folge der Gesundheitsreform deutlich ansteigen.

Private Krankenversicherer kalkulieren die Beiträge heute unter Erwartung sog. Stornogewinne. Wenn ein Privatversicherter seine Police kündigt, verliert der Versicherte alles, was bisher für seine Gesundheitsversorgung im Alter angespart wurde. Das zwingt die Versicherten zeitlebens bei der gleichen Versicherung zu bleiben.
Die Gesundheitsreform beseitigt diese Wettbewerbsbeschränkung innerhalb der PKV wenigstens teilweise. Aus Sicht der PKV reduzieren sich dadurch die erwarteten Stornogewinne deutlich. Das muss c.p. über Beitragserhöhungen ausgeglichen werden.

Können Sie mir bitte erläutern, wie Sie zur Auffassung gelangen, dass die Beitragssteigerungen nicht im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform stehen würden?

Herr Pronold, Sie schreiben: "In der PKV wären - ähnlich dem Verfahren das heute in der GKV gilt - die Beitragsausfälle durch die anderen PKV-Versicherten im Basistarif auszugleichen." Würden Sie bitte anschaulich - vielleicht anhand eines Beispiels - erläutern, wie die neue Solidarität in der PKV ausgestaltet sein wird?

Viele Grüße
Antwort von Florian Pronold
1Empfehlung
23.01.2007
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

meine Antwort auf Herrn Burkard bezog sich auf die aktuelle Gesundheitsreform, also das GKV-Modernisierungsgesetz, das derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird. Dieses Gesetz enthält keine Festlegungen über das zukünftige Ausmaß der Steuerfinanzierung des Gesundheitswesens.

Was die GKV betrifft, so wurde bereits im letzten Jahr beschlossen, den Bundeszuschuss im Haushalt 2007 zurückzufahren. Gleichzeitig gibt es Planungen, die Steuerfinanzierung in der Krankenversicherung - vor allem für die Kindermitversicherung und andere gesamtgesellschaftliche Aufgaben - zukünftig wieder auszuweiten. Beides hat natürlich Einfluss auf die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung, steht aber in keinem direkten Zusammenhang mit dem GKV-Modernisierungsgesetz. Kassenbeiträge, die vollständig in das Gesundheitswesen fließen, als Sondersteuer zu bezeichnen, halte ich für Unsinn.

Was die PKV betrifft, bin ich sicher, dass selbst die privaten Krankenversicherer ihre Argumentation nicht teilen. Es wäre auch ein sehr fragwürdiges Geschäftsmodell, Altersrückstellungen aufzubauen, die den Kunden letztlich nicht zu Gute kommen sollen. Tatsächlich gibt es Fälle, in denen privat Versicherte sich die steigenden Beiträge nicht mehr leisten können und deshalb den Versicherungsschutz und ihre Altersrückstellungen verlieren. Eine Kündigung ohne Not ist dagegen gerade wegen der fehlenden Portabilität der Altersrückstellungen im bisherigen System extrem unattraktiv und kommt entsprechend selten vor.

Es handelt sich bei der von Ihnen beschriebenen Problematik also nicht um ein Massenphänomen, das große Auswirkungen auf die Beiträge haben könnte. Die Belastungen für die Privatversicherungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz sind äußerst gering, was die Versicherungskonzerne aber nicht davon abhält, die Verantwortung für ihre steigenden Beiträge zu Unrecht auf die Politik abzuwälzen.

Zum Basistarif in der PKV: Würde die Bezahlung des Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne von SGB II (Grundsicherung für Arbeit Suchende) oder SGB XII (Sozialhilfe) auslösen, gilt ein ermäßigter Tarif von 250 Euro. Eine mögliche Unterdeckung muss die PKV aus anderen Tarifen subventionieren. Ist auch dieser Beitrag noch zu hoch, wird der Versicherte von den Trägern der Grundsicherung unterstützt. Dies entspricht dem Solidaritätsgedanken, wir er in der Gesetzlichen Krankenkasse schon immer üblich ist. Vor dem Hintergrund des Sozialstaatsgebotes des Grundgesetzes halte ich eine solche Regelung für die PKV durchaus für angemessen.

Es besteht in Zukunft eine Versicherungspflicht. Dies hat zur Folge, dass in Zukunft niemand aufgrund ausstehender Zahlungen an die Versicherung seinen Versicherungsschutz verliert. Im Falle der Bedürftigkeit greift die Überforderungsregelung. Besteht keine Bedürftigkeit, bleibt der Anspruch der Krankenversicherungen auf Bezahlung der Beiträge bestehen, ab einem dreimonatigen Zahlungsrückstand können die Leistungen der Krankenkassen auf den Leistungskatalog der dem Asylbewerberleistungsgesetz entspricht gekürzt werden.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben. Wenn Sie weitere Detailfragen zur Gesundheitsreform haben, würde ich Sie bitten sich damit an die Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen zu wenden, die als Mitglieder im Gesundheitsausschuss direkt mit den Beratungen der Details der Reform betraut sind.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
20.02.2007
Von:

Meine Frage:
Wie kann es sein, das bei gleichem Vermögen und Einkommen (etwa 1000 Euro/Monat) ein bisher Nichtversicherter in der PKV zukünftig mit dem Basistarif den gesetzlichen Höchstbetrag (500 Euro) zahlen muß, und zwar solange, bis sein für das Alter dringend notwendige Vermögen aufgebraucht ist (fast keine gesetzliche Rente), jedoch der der GKV Zugeordnete mit etwas Glück nur den gesetzlichen Mindestbetrag zahlt , sein Vermögen behält. und auch keine erniedrigende Bedürftigkeitsprüfung beim Sozialamt durchführen muß ?
Der Mann im ersten Fall ist über 50 und wird sich aus dieser Situation nie wieder befreien können. Er wird bis ans Lebensende bedürftig sein.

Die enorme Belastung im PKV-Fall sowie die Ungleichbehandlung in den beiden Systemen ist unerträglich. Wenn Bürger pflichtversichert werden, dann muß entweder Gleichbehandlung hergestellt sein oder man muß sich das System in dem man versichert werden will aussuchen können.

Nach meiner Erfahrung hat der größte Teil der Nichtversicherten in den Privatkassen nichts zu suchen und hätte nie dort hineinkommen dürfen.
Antwort von Florian Pronold
2Empfehlungen
21.02.2007
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft, in der die Starken für die Schwachen einstehen. Das heißt, die Versicherten mit höherem Einkommen übernehmen einen Teil der Lasten für die Versicherten mit niedrigerem Einkommen. Deshalb zahlt der GKV-Versicherte in Ihrem Beispiel einen geringen Beitrag. Ich halte dieses System für richtig und gerecht. Mit der Bürgerversicherung will die SPD das Solidarprinzip in der Gesundheitsvorsorge langfristig auf alle Bürgerinnen und Bürger ausdehnen. Das lässt sich jedoch in der Koalition mit CDU und CSU nicht umsetzen.

Privatversicherte haben sich dagegen - mit Ausnahme der Beamten - in der Regel freiwillig gegen die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden. Als junge, gesunde und gut verdienende Alleinstehende bekommen sie von der PKV ein deutlich billigeres Versicherungsangebot. Das ist deshalb möglich, weil sie sich in der PKV nicht an den Gesundheitskosten der Geringverdiener und Menschen mit höheren Gesundheitsrisiken beteiligen.

Wer sich für die PKV entschieden hat und dann - unerwartet - ein niedrigeres Einkommen hat, kann natürlich nicht auf die Solidarität der GKV-Versicherten zählen, die er selbst aufgekündigt hat. Die Entscheidung für die PKV bedeutet ja gerade, dass man das Gesundheitsrisiko selbst tragen will und es zu Marktpreise versichern will - das gilt dann aber auch in schlechten Zeiten. Eine große Errungenschaft der Gesundheitsreform besteht jedoch darin, dass die Betroffenen nicht mehr aus dem Versicherungsschutz herausfallen, sondern zu dem günstigeren Basistarif in der PKV versichert bleiben. Wie hoch dieser Basistarif bei den einzelnen Versicherungen liegen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung - derzeit ca. 500 Euro - ist lediglich die Obergrenze für den Basistarif.

Auch wenn ich im Rahmen von Abgeordnetenwatch bisher ausschließlich Fragen zur Gesundheitspolitik erhalten habe, möchte ich darauf hinweisen, dass ich auf diesem Gebiet keineswegs ein Experte bin. Für weiterführende Fragen wenden sie sich bitte an ein Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Eine Liste der sozialdemokratischen Mitglieder finden sie hier: www.spdfraktion.de
Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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Frage zum Thema Soziales
23.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Pronold,

in zunehmendem Maße werden Kinder mit Unterhaltszahlungen für ihre pflegebedürftigen Eltern in Pflegeheimen belastet, deren Renten zusammen mit den Leistungen der Pflegekassen selten ausreichen, um die hohen Heimkosten zu decken.

Die "Eintreibung" des Elternunterhalts durch die Sozialhilfeträger führt zu sehr viel Ungerechtigkeit und verursacht immensen Verwaltungsaufwand. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Rechtslage zum Elternunterhalt sehr unklar ist. Selbst Fachanwälte für Familienrecht sind beim Elternunterhalt oft überfordert - ebenso wie die Sachbearbeiter bei den Sozialhilfeträgern. Letztere verfügen i.d.R. nicht über die erforderliche Ausbildung im Unterhaltsrecht und sie besitzen nicht die richterliche Unabhängigkeit, die für tatrichterliche Entscheidungen im Unterhaltsrecht notwendig wäre. Vielmehr unterliegen sie dem Zwang, für ihre Dienstherren möglichst hohe Einnahmen aus dem Elternunterhalt zu erzielen. Es verwundert insofern nicht, dass viele Unterhaltsberechnungen falsch sind und vom Familiengericht korrigiert werden.

Trotz des hohen Verwaltungsaufwands nahmen die Sozialhilfeträger laut Sozialhilfestatistik des Stat. Bundesamts im Jahre 2004 nur etwa 1,3% ihrer Ausgaben über den Elternunterhalt ein. Letztlich finanzieren die Elternunterhaltspflichtigen allenfalls den Verwaltungsaufwand, es kommt aber kein Cent tatsächlich bei den pflegebedürftigen Eltern an.

Nach § 8 SGB XI ist die pflegerische Versorgung der Bevölkerung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn Pflegebedürftigkeit kann JEDEN treffen.
Warum kommt die Allgemeinheit nur für die Pflegekosten von bedürftigen Kinderlosen und von Eltern auf, die wegen eigener Verfehlungen keinen Unterhalt von ihren Kindern fordern können?
Warum bestraft man gute Eltern, die leistungsfähige Kinder für die Gesellschaft herangezogen haben, mit der Unterhaltspflicht ihrer Kinder?
Ist das familienfreundlich?
Motiviert das zu Leistung?
Wie ist Ihre Meinung?
Antwort von Florian Pronold
2Empfehlungen
23.02.2007
Florian Pronold
Sehr geehrte Frau ,

in der Tat ist die Erhebung des Unterhalts von Kindern pflegebedürftiger Eltern relativ aufwendig. Wie bei allen Prüfungen der Leistungsfähigkeit oder der Bedürftigkeit in unserem Sozialsystem ist es auch hier außerordentlich schwierig, der tatsächlichen finanziellen Lage der Betroffenen im Einzelfall gerecht zu werden. Zusammen mit dem insgesamt relativ geringen Aufkommen des Elternunterhalts, sprechen diese Probleme eher gegen die Unterhaltsverpflichtung.

Auch Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass Eltern und Kinder ab einem gewissen Zeitpunkt als von einander ökonomisch unabhängig betrachtet werden sollten. Das gilt auch für die Unterhaltspflicht in beiden Richtungen. Unser Sozialsystem basiert darauf, dass außergewöhnliche Belastung auf eine möglichst große Solidargemeinschaft verteilt werden. Damit ist die Belastung für den Einzelnen viel niedriger als bei der traditionellen Unterstützung im Familienkreis. Ich halte es für richtig, dieses Prinzip konsequent anzuwenden und auf den Rückgriff auf Einkommen und Vermögen der Kinder bei Pflegebedürftigen zu verzichten. Leider wird das bei den aktuellen politischen Mehrheitsverhältnissen nicht durchzusetzen sein. CDU und CSU haben wiederholt gefordert, den Rückgriff auf die Kinder auch auf andere Bereiche des Sozialstaats auszuweiten. Wenn es nach CDU-Generalsekretär Profalla geht, sollen Kinder auch für arbeitslose Eltern zahlen, bevor der Sozialstaat einspringt.

Wie Sie vielleicht wissen, steht eine Reform der Pflegeversicherung auf der Tagesordnung der Koalition. Dabei muss es gelingen, eine langfristig tragfähige und finanzierbare Absicherung für das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu schaffen. Ich hoffe, dass damit auch der Rückgriff auf das Vermögen der Kinder zumindest eingeschränkt werden kann. Aber auch hier stehen wir bei der Frage der Ausweitung des Solidarprinzips vor schwierigen Auseinandersetzungen mit der Union.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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Frage zum Thema Soziales
23.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Pronold,

ganz herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich freue mich, dass Sie außergewöhnliche Belastungen wie zB die Pflegekosten auf eine möglichst große Solidargemeinschaft verteilen wollen. Ich halte dies für gerecht, zumal JEDER potentiell pflegebedürftige Eltern hat. Niemand aber hat Einfluss darauf, ob die Eltern arm oder reich sind, ob sie eine eigene Altersvorsorge aufbauen konnten, ob die Geschwister leistungsfähig für Elternunterhalt sind usw. Das Risiko, Elternunterhalt leisten zu müssen, ist absolut nicht beeinflussbar, voraussehbar und berechenbar.
Elternunterhalt zahlen genau diejenigen Leistungsträger, die mit ihren Steuern und Sozialabgaben ohnehin bereits einen erheblichen Beitrag zum Sozialsystem und dem Generationenvertrag leisten.
Die Idee der Unionsparteien, den Sozialhilferegress noch auszuweiten, halte ich für anachronistisch. Sie würde außer erhöhten Verwaltungsaufwand und zunehmende Politikverdrossenheit nichts bringen - insbes. keine Mehreinnahmen für den Staat!
§ 6 HGrG verpflichtet den Gesetzgeber, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Sollte dies nicht auch für den Sozialhilferegress gelten?
Wenn der Verwaltungsaufwand höher ist als die damit erzielbaren Einnahmen - wem nützen dann anachronistische Regelungen wie die zum Elternunterhalt? Nüchternen, statistischen Zahlen kann sich doch wohl auch der Sachverstand der Unionsparteien nicht verschließen?
Ich hoffe jedenfalls sehr, dass Sie bei der Reform der Pflegeversicherung Ihre fundierte Meinung zum Thema Elternunterhalt wirksam einbringen können. Ich würde mich natürlich auch sehr freuen, wenn Sie meine zur Zeit laufende Petition zum Bundestag unterstützen würden: www.forum-elternunterhalt.de

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Florian Pronold
1Empfehlung
27.02.2007
Florian Pronold
Sehr geehrter Frau ,

meine Haltung zu diesem Thema habe ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom 23. Februar erläutert. Die Einnahmen aus dem Elternunterhalt sind tatsächlich relativ gering. Über die Verwaltungskosten der Erhebung dieser Beiträge liegen meines Wissens keine Daten vor.

Die Frage, ob im Sozialsystem grundsätzlich auf Kinder oder Eltern der Bedürftigen zurückgegriffen werden soll oder nicht, ist nicht juristisch zu entscheiden sondern politisch. Deshalb müssten sie sich mit diesen Fragen auch in erster Linie an die Abgeordneten von CSU und CDU wenden, die in diesen Fragen eine andere Auffassung haben.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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