Florian Pronold (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Florian Pronold
Jahrgang
1972
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt in der Sozietät Paluka Sobola & Partner, Regensburg
Wahlkreis
Rottal-Inn
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Ich sehe keinen Grund zu der Annahme, dass die Versicherungsbeiträge in Folge der Gesundheitsreform deutlich ansteigen - weder für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, noch in der Privatversicherung. Was die PKV angeht gibt es nach derzeitiger Planung keinen nennenswerten neuen Kostenfaktoren, die eine Beitragserhöhung erzwingen werden, auch wenn die Versicherungskonzerne das anders darstellen. Bei den GKVen wird es durch die Reform zu einer Angleichung der Beiträge kommen, aber nicht zu einer generellen Beitragserhöhung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
11.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Pronold,

Die Reichen werden immer reicher - Die Armen immer ärmer !
Sicher haben auch Sie den Spruch schon gehört ?

Ich frage mich , warum Niemand diese Tatsache wirklich ändern will ? Solange Lohn - oder Renten - oder andere Erhöhungen
prozentual errechnet werden , muss ja die Scheere weiter auseinandergehen .
Warum nicht z.B. Lohnzulagen oder Renten oder andere Bezüge
z.B. unter 1000 Euro um 50 Euro Zulage ,
zwischen 1000 und 2000 Euro um 40 Euro ,
zwischen 2000 und 3000 Euro um 30 Euro usw. erhöhen.
Natürlich müsste solch ein System erarbeitet werden.
Dadurch wird die Scheere verringert und der Neid abgeschwächt.

Wäre dieses vorgeschlagene System nicht gerechter ?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Florian Pronold
2Empfehlungen
27.06.2008
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rentensystem, zu der ich gerne kurz Stellung nehme.

Ihr Vorschlag, Lohnerhöhungen durch einen nach Einkommensgruppen gestaffelten Sockelbetrag vorzunehmen, so dass untere Einkommen relativ stärker angehoben werden, halte ich für sinnvoll. Eine solche Herangehensweise ist vereinzelt immer noch Bestandteil der Tarifpolitik und dient der sozialen Gerechtigkeit.
Für die Bestimmung der primären Lohn- und Einkommensentwicklung sind die Tarifvertragsparteien zuständig - diese Tarifautonomie ist bei uns durch die Verfassung garantiert.

Ihre Idee, auch bei den Renten mit Sockelbeträgen aufzustocken, hat durchaus einen gewissen Reiz. Allerdings müsste dann die derzeitige Rentenanpassungsformel, die angibt, mit welcher Rate der aktuelle Rentenwert jährlich zum 1. Juli der Einkommensentwicklung angepasst wird, aufgegeben werden.

In Konsequenz müsste eine grundlegende Reform des Rentensystems erfolgen, die das Äquivalenzprinzip (die Rente folgt den Löhnen)aufgibt. Da die Rentenhöhe beitragsgebunden ist, wäre die Installierung eines anderen Steigerungsystems auch mit Gerechtigkeitsproblemen verbunden.

Die SPD hat in ihrem, auf ihrem Hamburger Parteitag im Oktober 2007 beschlossen, Grundsatzprogramm (Kap. 3.7.) festgelegt:

"Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt die tragende Säule einer armutsfesten Alterssicherung. Sie muss allerdings durch Betriebsrenten oder öffentlich geförderte private Vorsorge ergänzt werden, damit die Menschen im Alter ihren Lebensstandard halten können.

Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung langfristig auf alle Erwerbstätigen ausdehnen. Dabei halten wir am Erwerbseinkommen und an der Erwerbsdauer als Maßstab für die Rentenhöhe fest.

Die Rente muss beitragsbezogen bleiben. Eine Einheitsrente lehnen wir ab. Wir wollen Altersarmut vermeiden. Die Einführung der Grundsicherung im Alter war dafür ein wichtiger Schritt. Hinzu kommen muss die eigenständige Alterssicherung von Frauen."

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
12.06.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Pronold,

Wie Sie wissen, wurde im Jahr 2003 die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet, aber von Deutschland immer noch nicht ratifiziert. Wie erklären Sie Ihren Wählerinnen und Wählern, dass deutsche Gesetze es zulassen, dass ein Bauamtsleiter wegen Korruption verurteilt werden kann, das Mitglied eines Bauausschusses aber nicht, oder dass man deutsche Mandatsträger bestechen darf, italienische oder französische aber nicht. Was tun Sie persönlich, um die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren zu lassen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Florian Pronold
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26.06.2008
Florian Pronold
Sehr geehrte Frau Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Stand der Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Sie sprechen damit ein ausgesprochen wichtiges Thema an.

Die Bekämpfung von Korruption und damit auch die Umsetzung der von Ihnen angesprochenen Konvention ist für mich und meine Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Zur Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten – unter anderem auch des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption – liegt dem Deutschen Bundestag zurzeit ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor.

Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen allerdings auch die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in diesem Entwurf nicht enthalten.

Nach dem geltenden Recht sind Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern bisher nur innerhalb eines sehr engen Definitionsrahmens strafrechtlich erfasst. In der letzten Wahlperiode hatte die rot–grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung auszuweiten und damit diese Lücke zu füllen., durch die vorgezogene Neuwahl konnten wir dies jedoch nicht zu Ende führen.

Die Fortsetzung der Beratungen mit der auf diesem Gebiet zögerlichen bis ablehnenden CDU/CSU-Fraktion ist jedoch sehr schwierig. Bislang konnten wir hier leider noch keine Einigung erzielen. Wenn es nach der SPD-Bundestagsfraktion ginge, wären wir schon um einiges weiter in dieser Frage.

Lassen Sie mich noch etwas in eigener Sache hinzufügen. Transparenz ist meiner Ansicht nach ein Prinzip von ganz herausragender Wichtigkeit für Mandatsträger. Daher setze ich mich besonders für die Transparenz der Abgeordnetendiäten und der Bezüge aus Nebentätigkeiten ein. Auf meiner Homepage lege ich deshalb unter der Kategorie Gläserner Abgeordneter meine Einkünfte für die Wählerinnen und Wähler offen und setze mich dafür ein, dass in Zukunft noch mehr Abgeordnete dies tun.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Pronold,

ich würde gerne Herrn Beckstein helfen im Kampf gegen Scientology oder Herrn Schäuble im Kampf gegen Terrorismus.
Verbesserungsvorschläge gegen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland oder im Kampf gegen Korruption wären auch dabei.
Wie kann ich mich bei den beiden bemerkbar machen ?
Eine Anhörung mit meiner Beweisführung wäre natürlich erforderlich.

Mit der Bitte um Nachricht verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Antwort von Florian Pronold
1Empfehlung
26.06.2008
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

am besten machen Sie sich bei Herrn Dr. Beckstein und Herrn Dr. Schäuble bemerkbar, indem Sie sich direkt an die beiden wenden. Sie können beide postalisch, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und ihnen Ihre Vorschläge darlegen. Die Kontaktinformationen finden Sie im Internet. Bundesinnenminister Schäuble können Sie im Übrigen auch hier auf Abgeordnetenwatch kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
11.07.2008
Von:

Hallo Herr Pronold,

ich hatte vor kurzem eine Frage an Andrea Nahles gestellt, und sie äußerte, dass Sie als Steuerfachmann eventuell eher für eine detaillierte Stellungnahme die richtige Adresse sind.

Es geht im Groben um die Umstellung der Förderinstrumente der BA.

Wie wäre es dies über Steuergutschriften zu regeln?

Z.B. Unternehmen Steuergutschriften bei der Einstellung von Langezeitarbeitslosen zu versprechen?

Dafür müsste man zunächst die Profile der Langzeitarbeitslosen entsprechend werten.

Also eine höhere Steuergutschrift, wenn jemand eingestellt wird, der bereits einige Jahre arbeitslos ist und nur über geringe Qualifikationen verfügt.

Und diese Steuergutschriften auch staffeln, etwa in der Form im ersten Jahr 10.000, die bei der Steuerberechnung zu berücksichtigen sind, im zweiten Jahr 5000 und im dritten Jahr 2000 Euro – das würde eine langfristige Beschäftigung garantieren.

Da nur die Berücksichtigung über zu zahlende Steuern möglich ist, wird verhindert, dass es Scheinbeschäftigung gibt, da der Betrieb entsprechende zu versteuernde Gewinne aufweisen muss.

Dies bedeutet auch Bürokratieabbau.

Bereits jetzt werden die Kosten für die Arbeitnehmer steuerlich geltend gemacht. In der Steuererklärung des Unternehmens müsste man nur den entsprechenden Betrag der Steuergutschrift eintragen.

Diese Methode ist m.E. wesentlich unkomplizierter, als die praktizierten bürokratischen Instrumente der Arbeitsmarktförderung.

Dort müssen Mittel beantragt werden, die Mittelzuweisung wird überprüft, dem jeweiligen Haushaltsschlüssel entsprechend zugewiesen und dann ausgezahlt - dementsprechend beschäftigt sich ein Gutteil der Agenturen nur mit dem eigenen Arbeitsablauf - das kommt mir vor wie Bürokratie at it´s best.

Die von Anderea geäußerte Skepsis, dies bedeute eine Subventionierung der Unternehmen, kann ich so nicht teilen.

Bereits jetzt gibt es entspechende Modelle, die ein 50% Zuzahlung für Langzeitarbeitslose vorsehen - allerdings über die BA organisiert.

Keine Zeichen mehr
Gruß
CC
Antwort von Florian Pronold
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21.07.2008
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie eine Umstellung der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit vorschlagen, zu der ich gerne Stellung nehme.

Wie Sie zutreffend anmerken, können Unternehmen zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmer/innen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten. Auch zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Entgeltansprüche an die betroffenen Arbeitnehmer/innen in Form von Insolvenzgeld und vieles mehr.

Gegen eine Umstellung auf Steuergutschriften anstelle von direkten Zahlungen sprechen aus meiner Sicht einige gewichtige Argumente. So würden begünstigte Unternehmen erst sehr spät, nämlich nach Abschluss des jeweiligen Veranlagungszeitraums, in den Genuss der Gutschrift kommen. Je nach Verlauf des Wirtschaftsjahres (z.B. in Phasen ohne steuerlich relevanten Gewinns)erst mehrere Jahre später. Unternehmen, die ansonsten z.B. Langzeitarbeitslose einstellen würden, könnten so davon abgehalten gehalten werden. Bürokratie wäre auch bei dieser Art der Förderung nicht vermeidbar.

Für die jetzige Praxis spricht, dass sie weitaus transparenter ist als der Weg über das Steuerrecht. Transparenz aber ist geboten, da es sich um Mittel der Beitrags- und Steuerzahler/innen handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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Frage zum Thema Soziales
05.08.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Pronold,
ich habe mitbekommen, dass Sie einen Ausschluß von Wolfgang Clement befürworten. Sie sagten laut SWR 4- Baden-Württemberg: " Man solle Clement Otto Schily und Sarrazin gleich hinter her werfen". Stimmt die Darstellung dieses Senders? Wenn ja, so haben Sie meinen vollsten Respekt.

Ich bin 81 Jahre alt, noch nicht verkalkt, aber enttäuscht. Enttäuscht von einem Land, welches mir viele Perspektiven gab. Aber welches heute die sogenannten Globalisierungsverlierer, die Verlierer unserer Gesellschaft vom kulturellen und sozialen Leben m.E. ausschließt.

Hier meine konkrete Fragen:

1. Einer Ihrer SPD Kollegen, bezeichnet die Altersrenten hier als Sozialrenten. Können Sie ihm folgen?
Warum bitteschön, wird die Rente um 1,1% erhöht, zeitgleich aber die Pensionen um 2,2%.
Was daran soll sozialdemokratisch sein?

2. 345 Euro in 2003 sind 2008 nicht mehr 345 Euro. Die Inflation bei Nahrungsmitteln ist weit überdurchschnittlich. Warum gibt es nur 351 Euro für ALG II Bezieher? Die MwST-Erhöhung um 3% ( somit hat die SPD auch eines ihrer Wahlversprechen gebrochen), die Teuerungen bei Energie, Lebensmitteln usw. bedeuten, dass die ALG II real viel weniger als 2003 vorgesehen zur Verfügung haben.

3. Warum setzt sich die SPD nicht für flächendeckende Vergünstigungen für Geringverdiener, ALG II Empfängern und ärmeren RentnerInnen ein? Zu Beispiel beim Strom und beim öffentlichen Nahverkehr. Meines Erachtens sollte das nicht nach dem Alter gehen( z. B. Seniorticket).

4. Was wollen Sie gegen Lohndumping unternehmen? Ein ALG II Empfänger muss jeden Job annehmen. Das bedeutet aber oftmals Lohndumping. Zwar sind nur 30% unter ortsüblichem Tarif soviel ich weiß zumutbar. Aber wo es keinen Tarifvertrag gibt, und wenn die ALG II Empfänger Angst haben müssen, dass man vorschnell ihr Geld streicht, wird dieser auch Billig-Jobs annehmen.

Ich bin 81 Jahre alt. Aber seit den 1950er Jahren habe ich solche soziale Schieflagen- m.e. von der Agenda 2010 mitverursacht- nicht erlebt.
Antwort von Florian Pronold
3Empfehlungen
11.09.2008
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich gerne beantworte.

Frage 1: Einer Ihrer SPD Kollegen, bezeichnet die Altersrenten hier als Sozialrenten. Können Sie ihm folgen? Warum bitteschön, wird die Rente um 1,1% erhöht, zeitgleich aber die Pensionen um 2,2%. Was daran soll sozialdemokratisch sein?

Antwort:
Als Sozialrente wird die von der sozialen Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Kriegsopferversorgung gezahlte Rente bezeichnet.

Mit der Übernahme des Tarifabschlusses für den Bund zum 1. Januar 2008 auf die Bundesbeamtenbesoldung erhöht sich automatisch die Bundesbeamtenversorgung, allerdings gemindert durch den sog. Riesterfaktor. Weil die prozentuale Anpassung in diesem Jahr höher sein wird als bei der gesetzlichen Rente, sehen viele eine Ungerechtigkeit. Das ist bei nüchterner Betrachtung der Tatsachen aber nicht begründet!

Die jährlichen Veränderungen weichen zwar wegen der jeweiligen Besonderheiten der unterschiedlichen Versorgungssysteme immer wieder voneinander ab. Über längere Zeiträume haben sich Rente und Beamtenversorgung aber bisher durchaus vergleichbar entwickelt. Aktuell verstärkt der Gesetzgeber die Rentenerhöhung, indem der sog. Riesterfaktor in der Rentenversicherung ausgesetzt, in der Bundesbeamtenversorgung aber im Jahr 2008 sogar zweifach angewandt wird. Außerdem sieht der Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vor, dass bis Ende 2011 unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung der Versorgungssysteme zu prüfen ist, ob die bisherigen und künftigen Einschnitte in der Beamtenversorgung des Bundes ausreichen.

Letztmals wurde die Beamtenversorgung in den Jahren 2003 und 2004 prozentual erhöht, jedoch gleichzeitig ab dem Jahr 2004 mehrfach die Jahressonderzahlung gekürzt. Gegenwärtig erhalten die Versorgungsempfänger des Bundes noch 12,25 Monatsbezüge. Die Sonderzahlung selbst stellt keine Bevorzugung gegenüber den Rentnern dar, weil bei der Rentenberechnung alle beitragspflichtigen Bezüge, also beispielsweise auch "Weihnachtsgeld" berücksichtigt werden. Die jährlichen Einmalzahlungen von jeweils 300 Euro, die die aktiven Bundesbeamten für die Jahre 2005 bis 2007 statt einer prozentualen Besoldungserhöhung erhielten, wurden auf die Versorgungsempfänger des Bundes nicht erstreckt. Im Ergebnis lag die Bundesbeamtenversorgung im Jahr 2007 um ca. 2,14 % unter den Beträgen des Jahres 2002, die gesetzliche Rente hingegen um ca. 1,59 % darüber. Die diesjährige Steigerung der Bundesbeamtenversorgung deckt also überwiegend einen Nachholbedarf ab.

An diesem Ergebnis ändert sich nichts durch die zusätzliche Belastung der Rentner ab 1. April 2004 durch den Wegfall des Beitragszuschusses zur Pflegeversicherung, weil die Pensionäre des Bundes durch einen Abzug in gleicher Höhe belastet werden.

Frage 2: 345 Euro in 2003 sind 2008 nicht mehr 345 Euro. Die Inflation bei Nahrungsmitteln ist weit überdurchschnittlich. Warum gibt es nur 351 Euro für ALG II Bezieher? Die MwSt-Erhöhung um 3% (somit hat die SPD auch eines ihrer Wahlversprechen gebrochen), die Teuerungen bei Energie, Lebensmitteln usw. bedeuten, dass die ALG II real viel weniger als 2003 vorgesehen zur Verfügung haben.

Antwort:
Der Regelsatz stützt sich, wie es die obersten Gerichte auch immer gefordert haben, auf empirische Erhebungen über den tatsächlichen Verbrauch der Bevölkerung. Die betreffende Studie, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, wird derzeit alle 5 Jahre erhoben; mit der Auswertung der aktuellen Daten von 2008 wird 2010 zu rechnen sein. Die SPD möchte den Turnus auf 3 Jahre verkürzen, damit sich zukünftig Preissteigerungen schneller auf den Regelsatz auswirken.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit auch die Ermittlung eines eigenständigen Kinderregelsatzes. Hierbei sollte eine stärkere Differenzierung nach Altersstufen einbezogen werden. Besonders dringend ist die bessere Abdeckung des Schulmittelbedarfs. Die von Schülerinnen und Schülern für den regulären Unterricht geforderte Ausstattung mit Schulmaterialien übersteigt häufig den im pauschalisierten Regelsatz vorgesehenen Betrag. Die SPD tritt daher für ein Schulmittelbedarfspaket für bedürftige Kinder ein, das pro Schuljahr in der Größenordnung von 100 Euro finanziert wird.

Frage 3: Warum setzt sich die SPD nicht für flächendeckende Vergünstigungen für Geringverdiener, ALG II Empfänger und ärmere RentnerInnen ein? Zum Beispiel beim Strom und beim öffentlichen Nahverkehr. Meines Erachtens sollte das nicht nach dem Alter gehen( z. B. Seniorticket).

Antwort:
Die SPD setzt sich für benachteiligte gesellschaftliche Gruppen ein: Stichwort Wohngelderhöhung: Zum 1. Januar 2009 steigt das Wohngeld; es wird von durchschnittlich 90 auf 142 Euro erhöht (+60 Prozent). Die Wohngelderhöhung ist ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit, die vor allem Rentnern und Familien mit Kindern hilft. Mit der Einbeziehung der Heizkosten in die Wohngeldberechnung helfen wir über 800.000 Menschen in Deutschland.

  • Seit 1998 verfolgt die SPD nach Einschätzung vieler Experten schon das richtige Konzept: Den Menschen bei der Verringerung des Energieverbrauchs zu helfen und die immer teurer werdenden endlichen Energieträger durch die preisstabilen erneuerbaren Energien zu ersetzen. Beispiele dafür sind das Förderprogramm für Gebäudedämmung und das weltweit gelobte Erneuerbare-Energien-Gesetz, durch das auch 250.000 neue Arbeitsplätze entstanden sind.

  • Bis zum Beginn der Heizungsperiode im Oktober wird die SPD ein umfangreiches Konzept vorlegen, wie wir angesichts der steigenden Energiepreise unsere erfolgreiche Strategie ausbauen. Dazu gehören z.B. eine bessere Förderung der Dämmung von Mietwohnungen und Unterstützung beim Erwerb energiesparender Geräte.

  • Die SPD will Familien und Menschen mit niedrigem Einkommen mit den steigenden Energiepreisen nicht alleine lassen. Lösungen könnten Sozialtarife in der Energieversorgung oder besondere Heizkostenzuschüsse sein.

  • ÖPNV ist Ländersache: Berlin hat z.B. ein sog. Sozialticket.

  • Erlass GEZ-Gebühren, Sozialtarife Telekom gibt es schon.

  • Ärmere Rentner/innen: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde von der SPD eingeführt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde im Jahr 2003 eingeführt. Kernelement der Grundsicherung ist, dass das Einkommen von Kindern oder Eltern der Antragsberechtigten – anders als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt – grundsätzlich nicht berücksichtigt wird, d. h. kein Rückgriff stattfindet. Der Anstieg von 439.000 Personen im Leistungsbezug der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung seit Einführung auf insgesamt rund 680.000 Personen Ende 2006 ist insbesondere der Aufdeckung verschämter Altersarmut und einer darauf ausgerichteten Informationskampagne geschuldet. Hinzu kommt ein neuer berechtigter Personenkreis von Eltern erwerbsgeminderter Erwachsener durch den Wegfall der Unterhaltsvermutung.

Frage 4: Was wollen Sie gegen Lohndumping unternehmen?

Antwort:
Wir kämpfen für die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland, denn "Menschen sind kein Schnäppchen" - so auch das Motto der Mindestlohn-Kampagne der BayernSPD ! Und entgegen der konservativen Propaganda zeigt ein Blick ins Ausland, dass der Mindestlohn das Wirtschaftswachstum nicht bremst. In fast allen EU-Staaten gibt es gesetzliche Mindestlöhne oder vergleichbare Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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