Florian Pronold (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Florian Pronold
Jahrgang
1972
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt in der Sozietät Paluka Sobola & Partner, Regensburg
Wahlkreis
Rottal-Inn
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Es ist richtig, dass es bei einer sehr geringen Zahl von kleinen Wohnmobilen mit Benzinmotoren durch die Einbeziehung in den neuen Wohnmobiltarif zu einer Mehrbelastung kommt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
09.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Pronold,

da Frau Normann das Thema genau und sehr stichhaltig auf den Punkt gebracht hat, schließe ich mich ihrer Frage an und hoffe auf eine Antwort.

Die Abgeordneten im Bundestag und im Europaparlament entscheiden über die Ampelkennzeichnung bei Lebensmitteln.

Die Nahrungsmittelindustrie, unterstützt von Horst Seehofer und der EU-Kommission, will ein irreführendes, unverständliches Zahlensystem, das die tatsächlichen Nährwerte verschleiert einführen! Allerdings ist das kein Wunder. Das Ampelsystem würde deutlich machen: Viele verarbeitete Lebensmittel, zum Beispiel Frühstückscerealien und Joghurtdrinks, sind gnadenlos überzuckert und tragen zum drängenden Problem des Übergewichts – insbesondere von Kindern – bei.
Die missverständlichen Produktinformationen auf den Verpackungen kann ich teilweise nur mit der Lupe enträtseln (die ich im Laden selten dabei habe :-).

Wie werden Sie bei der Abstimmung entscheiden?
Antwort von Florian Pronold
1Empfehlung
21.04.2008
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

die SPD hat sich auf ihrem Parteitag im Oktober 2007 in Hamburg für eine verpflichtende, einheitliche und leicht verständliche Lebensmittelkennzeichnung ausgesprochen. Diesen Beschluss trage ich mit und befürworte ein Ampelmodell nach britischem Vorbild.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
19.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Pronold,
ich darf mich erneut mit einer Frage an Sie als den Bundestagsabgeordneten meines Landkreises wenden.
Im vergangenen November haben Sie der Diätenerhöhung zugestimmt und dies u.a. damit begründet, dass diese seit drei Jahren nicht mehr erhöht worden sind. Ich darf davon ausgehen, dass Sie der erneuten Anhebung der Diäten nun, ein halbes Jahr später wiederum zustimmen.
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wurde 1989 erlassen und seit diesem Zeitpunkt nicht ein einziges mal erhöht, d.h. ich arbeite in meiner Praxis zum selben GOZ-Honorar wie mein Vorgänger vor 20 Jahren.
Nun steht eine Novellierung der GOZ an.
Welche Erhöhung der Honorare nach 20 Jahren Nichtanpassung halten Sie für angemessen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Florian Pronold
2Empfehlungen
17.06.2008
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben,in dem Sie die vorgesehene Diätenerhöhung ansprechen, die ja mittlerweile von der Tagesordnung genommen wurde sowie nach einer angemessenen Erhöhung der Gebührenordnung für Zahnärzte fragen.

Zunächst zur Diätenerhöhung: Ich kann gut verstehen, dass angesichts der Art und Weise, wie in manchen öffentlichen Medien die Diskussion über dieses Thema geführt wurde, viele Bürgerinnen und Bürger verärgert reagierten. Ich möchte deshalb gerne die Gelegenheit wahrnehmen, diese Diskussion auf die sachliche Ebene zu führen.

Diätenerhöhungen sind immer schwer zu vermitteln. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass Abgeordnete selbst die Höhe ihrer Entschädigung festlegen. So bestimmt es aber unser Grundgesetz und so hat es das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung festgelegt. Abgeordnete haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Selbst über die Höhe des einem zustehenden Geldes zu entscheiden, ist nicht einfach. Auch deshalb hat es in den vergangenen 30 Jahren 13 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben. Die damit verbundene immer weitere relative Absenkung der Entschädigung der Abgeordneten kann aber meiner Meinung nach auch nicht richtig sein.

Wenn ich Bürgerinnen und Bürger gefragt habe, ob ihnen die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten genau so viel Wert ist wie die eines Oberbürgermeisters einer Stadt wie Deggendorf oder der Landrätin von Rottal-Inn, antworteten fast alle mit ,Ja´ - in der festen Überzeugung, Bundestagsabgeordnete würden viel mehr verdienen als die Genannten. Der mehrmalige Verzicht auf Anpassung der Diäten hat bewirkt, dass Abgeordnete 10 Prozent weniger in der Tasche haben als die Landräte.

Aber was ist der richtige Maßstab?

Aufgrund des öffentlichen Drucks wurde die geplante Anpassung nun auf Eis gelegt. Damit bleibt aber das Problem, dass Abgeordnetenbezüge sich an einem klaren und für jedermann nachvollziehbaren Maßstab orientieren sollten und es nun nicht tun. Keine Sorge, mir schwebt keine drastische Erhöhung vor, indem wir die durchschnittlichen Einkommen von Zahnärzten zugrunde legen.

Zur Gebührenordnung für Zahnärzte: Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass mit der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ein angemessener Honorarzuwachs gegenüber der geltenden GOZ angestrebt werden sollte. Dieser wird sich aus der neuen Struktur des Gebührenverzeichnisses und einer Punktwertanhebung ergeben und ist in seiner absoluten Höhe politisch zu entscheiden. Wichtig ist meines Erachtens eine Berücksichtigung der Entwicklung des (auch ohne GOZ-Anpassung gestiegenen) privatzahnärztlichen Honorarvolumens seit der letzten GOZ-Anpassung 1988, die Verbraucherpreisentwicklung, die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität sowie die begrenzte Belastbarkeit der Kostenerstattungssysteme (wie z.B. Beihilfeausgaben).

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
21.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pronold,
wie können Sie als Sozialdemokrat es eigentlich verantworten, zusammen mit der CDU CSU in Berlin 19 Steuererhöhungen zu beschliessen? Sind Sie noch nicht auf die Idee gekommen, dass Sie damit den Menschen das Geld nehmen, das Sie zum leben brauchen? Gerade jetzt, wo die Energiekosten extrem steigen?
Wo ist denn eigentlich das Wirtschaftswachstum, das bei der Bevölkerung angeblich angekommen ist? Am privaten Konsum kann man es nicht erkennen.
Wie stehen Sie zu der Forderung der CSU, die bisherige Pendlerpauschale wieder
einzuführen und die Steuern zu senken? Haben Sie eigentlich ein schlechtes Gewissen, für die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte gestimmt zu haben, obwohl Sie vor der Wahl dagegen waren?

MfG

Antwort von Florian Pronold
bisher keineEmpfehlungen
17.06.2008
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Steuerpolitik zu denen ich hier gerne
Stellung nehme.

Wie Sie sicher noch wissen, waren es CDU und CSU, die mit der Forderung nach Erhöhung der Mehrwertsteuer und Abschaffung der Pendlerpauschale im Jahr 2005 in den Wahlkampf gezogen sind.

Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung mussten wir mit der Union Kompromisse für den Koalitionsvertrag schließen. Dazu gehörte auch die Reduzierung der Anrechenbarkeit der Pendlerpauschale, die CDU/CSU übrigens ganz abschaffen wollten. Im Gegenzug konnten wir die Steuerfreiheit der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge erhalten, die ebenfalls auf der Abschussliste der Union standen. Als Sozialdemokraten konnten wir es eben nicht verantworten, dass eine hart arbeitende Krankenschwester für ihren anstrengenden Schichtdienst auch noch zusätzlich besteuert wird.

Nein, ich habe weder der Kürzung der Pendlerpauschale noch der Erhöhung der Mehrwertsteuer gerne zugestimmt. Aber eine Koalitionsregierung muss Kompromisse schließen können, um überhaupt regierungsfähig zu sein. Sicherlich hätten wir diese Maßnahmen gerne vermieden. Aber mit 34% Wahlergebnis kann man leider kein 100% sozialdemokratisches Wahlprogramm durchsetzen.

Mit der Steuerreform unter Rot-Grün 1998 bis 2005 haben wir die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 58,5 Milliarden Euro entlastet. Dabei haben wir unter anderem den Eingangssteuersatz von 25,5 auf 15% gesenkt und damit die geringeren Einkommen deutlich entlastet.

Wenn das Wirtschaftswachstum nicht bei den Menschen ankommt, liegt das weniger an der Steuerbelastung, sondern an fehlenden oder unzureichenden Lohnerhöhungen, Kürzungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld, der von Ihnen angesprochene Erhöhung der Energiepreise und vielem mehr, auf das die Politik keinen oder einen nur sehr geringen Einfluss hat.

Bereits vor dem Bundestagsbeschluss zur Abschaffung der Pendlerpauschale habe ich mich für deren Erhalt eingesetzt und auch danach immer wieder die Initiative für eine Wiedereinführung ergriffen. Dabei habe ich als Vorsitzender der bayerischen SPD-Bundestagsabgeordneten den CSU-Abgeordneten mehrmals vorgeschlagen, sich mit uns zusammen für die Wiedereinführung der Pendlerpauschale einzusetzen. Dies hat die CSU mehrmals abgelehnt! Wir werden deshalb nicht umhin können, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

Erst jetzt, da die bayerische Landtagswahl vor der Tür steht, fallen der CSU urplötzlich die Berufspendler wieder ein.

In dieser Frage scheitert es also nicht an der SPD, sondern an der Blockadehaltung der CDU, wie die Präsidumssitzung von CDU und CSU im bayerischen Erding gerade erst wieder bestätigt hat.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold
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Frage zum Thema Finanzen
22.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Pronold,

ich fragte Herrn Niels Annen als meinem Bundestagsabgeordneten aus Hamburg zum Punkt:
Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts und dessen tatsächlichen Folgen auf die Zerstörung hiesiger Erwerbsarbeitsplätze im Produktionswirtschaftssektor durch den Lohnsummenvoltentrick, bei dem die bliebten Leiharbeitsverhältnisse ausgeblendet werden. Als Aussenhandelskaufmann im Anlagenbau kenne ich das gesamte Kalaidoskop der wegen der real nicht vorhandenen Nachweismöglichkeiten, sich gerade hier ein ganzer Kosmos an Verschiebungsvarianten mit der damit verbundenen Arbeitsplatzvernichtungswirkungen in Deutschland auftut.
Die Antwort von Herrn Annen war - gelinde gesagt - erschreckend wirklchkeitsfremd.
Ich bitte Sie deshalb, mir zu erläutern, wie Sie in praxi die mit diesem Gesetzentwurf verursachte Fortsetzung des Abbaus gewerblicher Arbeitsplätze in Deutschland ausschließen wollen, wobei gerade die Tatsache der praktisch unmöglichen Beweislast bei entsprechenden Manipulationen der Lohnsummen DIE Fragestellung ist.

Ich bin, mit Ihrer Erlaubnis, total geplettet von der Naivität und Realitätsfremdheit, mit dem dieser Gesetzentwurf genannte Murx zusammengeschustert wurde. Wenn es aber nicht Naivität und Realitätsfremdheit waren, die zu diesem "Erwerbsarbeitsplatzvernichtungsgesetz" führt, dann müssten hier
Manipulationen des Gesetzgebers aufscheinen, die den entsprechenden Lobbyistengruppen das Säckel zu Lasten der Bürger füllen sollen, die auf Erwerbsarbeitsplätze speziell im gewerblichen Produktionswirtschaftsbereich angewiesen sind,

Bitte erläutern Sie mir, wo mein Irrtum/ meine Irrtümer bei der Beurteilung dieses Entwurfes liegt/liegen.

Ganz herzlichen Dank und beste Grüße

Hamburg- Schnelsen
Antwort von Florian Pronold
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17.06.2008
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur geplanten Erbschaftssteuerreform, zu dem ich gerne Stellung nehme:

Ihre pauschale Kritik am Regierungsentwurf ermöglicht - wegen der hinreichenden Unbestimmtheit ("Murx") leider keine fundierte Stellungnahme. Eine an der Sache orientierte Auseinandersetzung - eine gewisse Neigung zu demokratischer Streitkultur vorausgesetzt - ist meines Erachtens hilfreicher für das Verständnis komplexer Zusammenhänge.

Zu Ihrem Kritikpunkt: Sie behaupten, der Regierunsentwurf würde Arbeitsplätze im Produktionswirtschaftssektor durch den "Lohnsummenvoltentrick" zerstören, da die Leiharbeitsverhältnisse nicht in die Lohnsumme einbezogen seien.
Hierzu ist folgendes zu sagen:

1. ) Betriebe mit 10 oder weniger Beschäftigten sind ohnehin von der Lohnsummenregelung ausgenommen, so dass sie für einen Großteil der deutschen mittelständischen Unternehmen nicht relevant ist. Eine Bedrohung wie Sie sie sehen, ist hier objektiv nicht zu erkennen.

2. ) Die befürchtete Manipulation der Lohnsumme war und ist selbstverständlich in den laufenden Beratungen thematisiert worden. Für die Einbeziehung von Leih- und auch Saisonarbeitsplätzen in die Lohnsumme spricht, dass ansonsten in der Tat eine gewisse Gefahr besteht, dass Stammarbeitsplätze rechtzeitig vor einer Betriebsübergabe in Leiharbeitsplätze umgewandelt werden. In Bereichen mit geringer Qualifikationsanforderung mag dies wahrscheinlich sein, allerdings ist diese Praxis auch jetzt und damit losgelöst von der Erbschaftsteuerreform vorzufinden. In Bereichen mit hohen Qualifikationsanforderungen schätze ich diese Gefahr eher gering ein, denn Wechsel zu Leiharbeitsplätzen sind regelmäßig mit ökonomischen Einbußen (Qualifikation und Produktivität geringer) verbunden.

Darüber hinaus spricht gegen eine Einbeziehung, dass der Einsatz von Leiharbeitskräften regelmäßig stärkeren Schwankungen unterliegt und ihr Abbau gerade Stammarbeitsplätze erhält. Auch bei beim Einsatz von Saisonarbeitskräften treten starke Schwankungen auf, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat.

Bemerkenswert finde ich, dass Sie der festen Ansicht sind, ein Gesetzentwurf der - ausgehend von einem umzusetzenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts - das Gros der Unternehmen bei der Übergabe besser stellt als das geltende Recht, und der sich noch im parlamenarischen Verfahren befindet, würde zu einer Vernichtung von Arbeitsplätzen im Produktionssektor führen. Auch hier gilt das legendäre Struck´sche Wort, wonach noch kein Gesetz den Bundestag so verlassen habe, wie es eingebracht worden sei. Will heißen: Ich nehme selbstverständlich gerne noch konstruktive Vorschläge und Hinweise an, die geeignet sind, drohenden Mißbrauch zu unterbinden.

Wenn Sie, wie Sie schreiben "als Aussenhandelskaufmann im Anlagenbau ... das gesamte Kalaidoskop der wegen der real nicht vorhandenen Nachweismöglichkeiten, sich gerade hier ein ganzer Kosmos an Verschiebungsvarianten mit der damit verbundenen Arbeitsplatzvernichtungswirkungen in Deutschland auftut, (kennen)" wäre ich Ihnen für entsprechende Informationen sehr verbunden.

Ich halte es für gerechtfertigt - wie im Übrigen das Bundesverfassungsgericht auch - dass eine so weitgehende Begünstigung, wie sie in der Erbschaftsteuer geplant ist, auch an Bedingungen geknüpft werden muss. Diese müssen am Gemeinwohl ausgerichtet sein und die Fortführung eines Betriebes incl. dem nachhaltigen Erhalt von Arbeitsplätzen ist im Sinne des Gemeinwohls.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pronold,

sind Sie mit mir der Auffassung, dass der Bundespräsident bzw. -präsidentin künftig vom Volk direkt gewählt werden soll?
Wenn ja, warum ergreifen Sie nicht die Gesetzesinitiative?
Wenn nein, warum nicht?

MfG

Antwort von Florian Pronold
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17.06.2008
Florian Pronold
Ihre e-mail vom 28. Mai 2008

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Direktwahl des Bundespräsidenten/ der Bundespräsidentin.

Ihre Auffassung, dass der/die Bundespräsident/in direkt vom Volk gewählt werden soll, teile ich nicht. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich im Parlamentarischen Rat 1949 für die repräsentative Demokratie entschieden - vor allem vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der Weimarer Republik (1919 bis 1933), in der der Reichspräsident direkt vom Volk gewählt wurde.

Ein/e Bundeskanzler/in ist dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig, der/die Bundespräsident/in ist es nicht. Der/die Bundeskanzler/in kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum oder durch Abwahl bei Neuwahlen abgelöst werden. Ein/e direkt gewählte/r Bundespräsident/in müsste durch das Volk abgewählt werden, ein Umstand, der einer Staatskrise gleich käme. Darüberhinaus wäre eine Direktwahl über kurz oder lang mit einer Ausweitung seiner/ihrer Kompetenzen und damit einer Schwächung des Parlaments verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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