Florian Pronold (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Florian Pronold
© Florian Pronold / Foto: Susie Knoll
Geburtstag
28.12.1972
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Deggendorf
Wahlkreis
Rottal-Inn
Ergebnis
17,5%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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(...) Dies zu bewerten steht niemandem zu. Die Wahl- und Einstellungsforschung kommt aber einhellig zu dem Ergebnis, dass ein Großteil der Wahlberechtigten ihre Wahlentscheidung erst in den letzten Wochen vor der Wahl trifft. Dies hat im Übrigen nicht unbedingt etwas mit einem vermeintlichen Kurzzeitgedächtnis oder gar einer Gleichgültigkeit der Wählerinnen und Wähler zu tun. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
15.12.2010
Von:
-

Sehr geehrter Herr Pronold,

welche Aussicht in zeitlicher Hinsicht ergibt sich bei der B299 für die Umgehung der Orte Unterneuhausen, Weihmichl und Art? Hierzu ein Zitat aus dem KV Landshut:

"MdB Florian Pronold versprach, sich zum einen für die Beibehaltung der neuen B299 im Bundesverkehrswegeplan stark zu machen aber andererseits auch, die Alternative mit der Verlagerung auf Schiene oder Pipeline zu prüfen."

Vielen Dank,

MfG, -
Antwort von Florian Pronold
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12.01.2011
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

die SPD hat dafür gesorgt, dass die B 299 wieder verstärkt ins Blickfeld gerückt wurde, mit dem Ergebnis, dass im vergangenen Jahr einige Straßenbauprojekte an der B 299 dem Verkehr übergeben werden konnten. Die damalige Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Karin Roth, konnte sich bei einem Besuch in der Region von der Notwendigkeit des weiteren schnellen Ausbaus der B 299 überzeugen. Zu diesem Zeitpunkt war beim Bundesverkehrsministerium für eine entsprechende Sensibilisierung in Bezug auf den weiteren Ausbau gesorgt.

Seit Oktober 2009 wird das Bundesverkehrsministerium von der CSU geleitet. Bei der im November 2010 anstehenden Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen durch das Bundesverkehrsministerium ist die bestehende Planung leider unverändert gelassen worden. Dies bedeutet, dass sich bis zur Neuaufstellung des nächsten Bundesverkehrswegeplans im Jahr 2015 an der Situation bei der B 299 OU Neuhausen – Weihmichl – Arth bedauerlicherweise nichts ändern wird.

Zuletzt hat sich mein Kollege aus der SPD-Landtagsfraktion MdL Bernhard Roos im Oktober 2010, bei einem gemeinsamen Termin mit den Mitgliedern der Kreistagsfraktion im Further Rathaus, mit der weiteren Entwicklung bei der Umfahrung beschäftigt: www.spd-kreisverband-landshut.de
Ich nehme Ihre Frage zum Anlass, beim Bundesverkehrsministerium in Sachen Ortsumfahrung B 299 erneut vorstellig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold
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Frage zum Thema Familie
14.01.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Pronold,

die SPD setzt sich für die Abschaffung des Ehegattensplittings ein. Wie wollen sie den betroffenen Familien dann noch die Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie ermöglichen?
Mit meiner Frau zusammen habe ich vier Kinder. Vor den Kindern waren wir beide arbeiten und verdienten nahezu gleichviel, profitierten also nicht vom Ehegattensplitting. Mit den ersten beiden Kindern setzte meine Frau ihre Berufstätigkeit aus um die Kindererziehung zu übernehmen. Nach den zwei Söhnen bin ich jetzt für die Kinderbetreuung und Erziehung zuständig. Die gemeinsame Zeit ist uns wichtig und wir wollen das als Familie zusammen schaffen. Mit einer Abschaffung des Ehegattensplittings und den dadurch entstehenden finanziellen Verlusten würden sie aber mich wieder in die Arbeit zwingen - und unsere Kinder in die Krippe. Vom Splitting profitieren vor allem Familien mit kleineren Kindern! Wenn ich wieder die Arbeit aufnehme wenn die Kinder groß genug sind, hat das Splitting keinen steuerlichen Vorteil mehr da wir beide wohl immer noch ähnlich viel verdienen werden.
Zwei konkrete Fragen:
Ist es Ziel der SPD Familienpolitik den Eltern die Erziehung aus der Hand zu nehmen?
Wie wollen sie die finanziellen Einbußen nach Abschaffung des Ehegattensplittings ausgleichen?
Antwort von Florian Pronold
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18.01.2011
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Um es vorwegzunehmen: Die SPD will das Ehegattensplittung nicht abschaffen, sondern weiterentwickeln. Unser Ziel ist, dass das Geld bei den Kindern ankommt. Die Berichterstattung in den Medien nach der Sitzung des SPD-Parteivorstandes am 10./11.01.2011 war insofern nicht korrekt.

Bei der Weiterentwicklung des Ehegattensplittings verfolgt die SPD zwei zentrale Ziele:

Zum einen sollen Familien, unabhängig von einem Trauschein, von ihrer Konstellation oder von dem zugrunde gelegten Lebensmodell, gezielt gefördert werden. Darunter verstehen wir zum Beispiel höhere Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, also in den Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen. Alle Kinder sollen von Anfang an gleiche Bildungschancen erhalten. Zum anderen kann so eine größere Vereinbarkeit von Familie und Beruf realisiert werden, indem beide Eltern bzw. Alleinerziehende ihrem Beruf nachgehen können, ohne sich aufgrund einer mangelhaften Infrastruktur gegen diesen entscheiden zu müssen. Dieser Aspekt ist entscheidend, um die Überlegungen zu einer Änderung des bisher geltenden Ehegattensplittings nachvollziehen zu können.

Im jetzt vorgelegten SPD-Fortschrittsprogramm heißt es wörtlich: "Auch das Ehegattensplitting muss zeitgemäß reformiert werden. Dies ist zwingend notwendig, weil diese Form der Steuererhebung angesichts der Vielfalt von Lebensentwürfen fernab der klassischen Ein-Personen-Versorger-Ehe nicht mehr zeitgemäß ist. Überfällig ist eine Weiterentwicklung, durch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert wird. Gleichzeitig müssen Haushalte mit Kindern steuerlich bessergestellt werden. Denn nirgends ist der Lohnabstand von Normalarbeitnehmern zum Sozialhilfeniveau so klein wie bei Familien mit mehreren Kindern."

Es steht außer Frage, dass wir Sozialdemokraten den grundgesetzlich verankerten Schutz der Ehe und der Familie wahren wollen. So soll auch künftig selbstverständlich den bestehenden gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen durch entsprechende Abzugsbeträge angemessen Rechnung getragen werden. Dies hat die SPD auch ausdrücklich in ihrem Parteitagsbeschluss vom September 2010 festgeschrieben.

Als politisch Verantwortliche müssen wir allerdings auch auf den Umstand reagieren, dass die reale Situation von Lebensgemeinschaften mit Kindern und von Partnerschaften im Allgemeinen durch das Ehegattensplitting nicht mehr abgebildet wird. Nicht Kinder werden gefördert, sondern ein bestimmtes Modell der Einverdiener-Ehe – egal, ob Kinder im Haushalt leben oder nicht. Eltern ohne Trauschein oder Eltern, die beide berufstätig sind, werden trotz der oft damit verbundenen höheren (Betreuungs-) Kosten deutlich benachteiligt. Dem jetzigen Modell liegen Geschlechterrollen zugrunde, die der gesellschaftlichen Realität im Jahr 2010 nicht mehr entsprechen. Außerdem wirkt sich das Ehegattensplitting am stärksten aus, wenn der Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern besonders hoch ist und der "Hauptverdiener" entsprechend hohe Einkünfte hat – und das unabhängig davon, ob Kinder erzogen werden oder nicht. Dies entspricht nicht dem sozialdemokratischen Verständnis einer gerechten Steuerpolitik.

Selbstverständlich muss eine Reform des jetzigen Modells verfassungskonform sein. Im Kern heißt das, das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG (Ehe und Familie) zu wahren. Jedoch muss aber auch dem Gleichberechtigungsgebot in Art. 3 Abs. 2 GG Rechnung getragen werden. Es ist uns Sozialdemokraten bewusst, dass ein ersatzloser Wegfall des Ehegattensplittings nicht nur verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen würde, sondern auch diejenigen treffen würde, die sich vor langer Zeit für eine bestimmte Aufgabenteilung entschieden haben. Deshalb haben wir diese Situation in unserem Parteitagsbeschluss auch entsprechend berücksichtigt.

Die Kosten des Ehegattensplittings in seiner derzeitigen Form belaufen sich jährlich auf 20 Milliarden Euro. Bei der Reform geht es uns ausdrücklich nicht um die Erzielung von Einsparungen zugunsten der öffentlichen Haushalte. Wir wollen statt dessen eine Veränderung, mit der nachhaltig, generationengerecht und zeitgemäß in eine intelligente Umgestaltung der jetzigen Struktur investiert werden kann. In eine Struktur, die Familien und Kinder in den Blick nimmt und dort unterstützt, wo sie es am nötigsten brauchen, nämlich bei der Bildung und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Recht und die Pflicht der Eltern nach Art. 6 Abs. 2 GG zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder bleibt davon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB
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Frage zum Thema Familie
26.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Pronold

bei einem Gespräch mit der Bundesjustitzministerin am 23. Januar 2011 fragte ich Sie:" Wann entlich die unehelichen Kinder, ihr RECHT auf den Vater bekommen, Daher fordern wir unter anderem das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt." Die Ministein Leutheusser-Schnarrenberg antwortete: "Die Frage ist wie der Vater das gemeinsame Sorgerecht bekommen könnte, sie und die FDP wären für das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt, damit ist aber der Koalitionspartner die CDU und am aller wenigsten die CSU damit einverstanden".

(Siehe Video: www.youtube.com ab ca. der 3:00 Minuten)

Jetzt habe ich gelesen daß auch Ihre Partei gegen daß gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt sind.

Siehe www.unterhalt24.com



Frage: "Herr Pronold warum ist ihre Partei gegen das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt, und warum verstoßen SIe die " Soziale" Partei somit weiterhin gegen Menschenrechte.


Unserer Forderungen u.a.

Daß gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt, denn was kann ein Kind dafür, ob es in der Ehe, ausser der Ehe oder neben bei entstanden ist?

Und Kinder brauchen zu einer gesunden Entwicklung beide Elternteile & Großeltern.

Für die TRENNUNGSELTERN-Initiative
Antwort von Florian Pronold
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28.06.2011
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern. Nach meinem Kenntnisstand hat sich die Bundesjustizministerin zuletzt am 03.02.2011 zum Thema Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern geäußert. Zitat: "Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein. Dann müsste ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht oder nicht." (Quelle: www.bmj.de

Der von Ihnen weiter angesprochene Vorschlag ist ein Vorstoß der Justizminister der SPD geführten Bundesländer. Die Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dr. Kolb, hat den Vorschlag in einer Pressemitteilung vom 18.05.2011 erläutert und u.a. ausgeführt: "Im Grundsatz befürworten wir das Antragsprinzip, d.h. der Mutter steht nach der Geburt die elterliche Sorge zu und der Vater hat die Möglichkeit, einen Sorgeantrag zu stellen, wenn er die elterliche Sorge ebenfalls ausüben möchte. Wir möchten den Vätern jedoch nicht zumuten, sogleich das Familiengericht anzurufen, sofern sie auch das Sorgerecht für ihre Kinder haben möchten. Deshalb schlagen wir eine Vermittlung zwischen den Eltern durch das Jugendamt vor, bevor eine Sorgerechtsstreitigkeit zu Gericht gelangt." (Quelle: www.asp.sachsen-anhalt.de

Die SPD-Bundestagsfraktion beschäftigt sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 intensiv mit dem Thema "Neuregelung der Sorge bei nichtehelichen Kindern". Es liegen verschiedene Lösungsvorschläge für die sehr komplexe Fragestellung vor. Bis jetzt gibt es keine abschließende Positionierung der SPD-Bundestagsfraktion. Diese wird voraussichtlich im Herbst 2011 erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Herr Pronold,

auf "sueddeutsche.de" vom 1.7.2011 liest man in einem Interview mit Ihnen:

..."Schon sagt er auch, dass es nicht daran scheitern würde, wenn die SPD nur zweiter Sieger hinter den Grünen wird: "Warum soll ich mir da jetzt schon graue Haare wachsen lassen?", brummt Pronold. "Das entscheidet sich sowieso erst in den letzten drei Wochen vor der Wahl.""

(Quelle: www.sueddeutsche.de )


Dazu hätte ich drei Fragen:

1.) Wie begründen Sie Ihre Einschätzung, dass über einen Sieger "sowieso erst in den letzten drei Wochen vor der Wahl" entschieden werde?

2.) Welche Rolle spielt Ihrer Meinung nach die restliche Zeitspanne der Legislaturperiode für einen (ersten, zweiten, dritten...) Sieger einer Wahl?

3.) Zielt eine so dargestellte Einschätzung bezüglich der "entscheidenden drei Wochen vor der Wahl" für einen "Sieger" nicht auf das "Kurzzeitgedächtnis" des Wählers ab?


Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Florian Pronold
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06.07.2011
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Fragen zielen auf meine Einschätzung des Wahlverhaltens der Wählerinnen und Wähler ab. Zunächst ist eines wichtig: Zu freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört das Recht eines jeden einzelnen Wahlberechtigten, seine Wahlentscheidung von genau den Faktoren abhängig zu machen, die für ihn oder sie wichtig sind und sie zu treffen, wann immer ihm oder ihr es beliebt. Dies zu bewerten steht niemandem zu. Die Wahl- und Einstellungsforschung kommt aber einhellig zu dem Ergebnis, dass ein Großteil der Wahlberechtigten ihre Wahlentscheidung erst in den letzten Wochen vor der Wahl trifft. Dies hat im Übrigen nicht unbedingt etwas mit einem vermeintlichen Kurzzeitgedächtnis oder gar einer Gleichgültigkeit der Wählerinnen und Wähler zu tun. Zeiten des Wahlkampfes haben in der Demokratie eine essentielle Funktion. Es sind hochpolitisierte Zeiten, in denen das Interesse für Politik und Kandidaten naturgemäß besonders hoch ist. Diese Wochen bieten die Gelegenheit, sich besonders komprimiert über die für einen selbst wichtigen Themen zu informieren, Kandidatinnen und Kandidaten zu vergleichen und sich über all das eine Meinung zu bilden. Gesamtgesellschaftlich bieten Wahlkampfzeiten die Möglichkeit, sehr viele Menschen zu erreichen, Themen in breiteren Gesellschaftsspektren als gewöhnlich zu diskutieren, Sensibilität zu wecken und nicht zuletzt Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen und im besten Fall sogar zu begeistern. Es ist überhaupt nicht verwerflich, wenn sich Menschen erst nach gründlicher Abwägung in eben dieser hochpolitisierten Zeit entscheiden, sondern ein ganz natürlicher Prozess. Meine Bemerkung zielte aber auf etwas anderes ab: Ich war nicht bereit auf Spekulationen über Koalitionsoptionen und Kräfteverhältnisse einzugehen. Unsere Parteienlandschaft ist in den vergangenen Jahren vielfältiger und mit Sicherheit auch flexibler geworden. Leider hat dies den unschönen Nebeneffekt, das in der Öffentlichkeit immer mehr über Machtoptionen diskutiert wird und immer weniger darüber, was man mit diesen dann anfangen will, in welche Richtung Parteien Gesellschaft gestalten wollen und welche konkreten Antworten sie auf die Herausforderungen unserer Zeit geben. Ich möchte aber genau das tun: Ich möchte Menschen mit den Inhalten der Sozialdemokratie davon überzeugen, dass meine Partei das bessere Konzept hat. Und dann nach der Wahl entscheiden, in welchen Konstellationen wir gegebenenfalls die meisten sozialdemokratischen Inhalte umsetzen können.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
19.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Pronold,

bitte sehen Sie sich nachfolgendes Youtube-Video über den ESM-Vertrag an (falls Sie es noch nicht kennen sollten) und klären Sie mich auf, ob die darin enthaltenen Behauptungen tatsächlich so im ESM-Vertrag stehen und wie Sie diese Bestimmungen auslegen !

www.youtube.com

Vielen Dank und freundliche Grüße

Antwort von Florian Pronold
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21.09.2011
Florian Pronold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der von Ihnen angesprochene Vertragsentwurf stammt vom Juni 2011 und wäre in dieser Fassung für die SPD-Bundestagsfraktion nicht akzeptabel.

Der Entwurf zum ESM-Vertrag wird aktuell von den Finanzministern und schließlich von den Staats- und Regierungschefs nachverhandelt und verändert. Der endgültige Text wird voraussichtlich Anfang Oktober vorliegen und dann den Deutschen Bundestag beschäftigen. Bei der Bewertung werden die Fragen nach der parlamentarischen Beteiligung, der Gläubigerbeteiligung im Hilfsfall, einer besseren Regulierung der Finanzwerte und der generellen Beteiligung der Finanzmarktakteure an den Kosten in gleicher Weise, für die SPD-Fraktion und mich persönlich eine entscheidende Rolle spielen.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB
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