Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihren umfangreichen Fragenkatalog zum Thema Naturschutz. Wenn Sie detaillierte Auskünfte zu einzelnen Paragrafen und deren Hintergrund aus Sicht der Bundesregierung haben möchten, darf ich Sie an das Bundesumweltministerium verweisen.
Ich habe bereits in einer früheren Antwort auf dieser Plattform geschrieben, dass es das Ziel der Novellierung des Naturschutzgesetzes ist, das in Bund und Ländern bestehende Naturschutzrecht systematisch zusammenzuführen. Zum einen wird dadurch das Naturschutzrecht übersichtlicher gestaltet, zum anderen wird die Anwendbarkeit erleichtert sowie die effektivere Umsetzung von europäischem in innerstaatliches Recht ermöglicht. Da Sie sich in der Thematik sehr gut auszukennen scheinen, werden Sie mitbekommen haben, dass es innerhalb der Großen Koalition keine Einigung zum Umweltgesetzbuch gegeben hat. Auch das Naturschutzgesetz stellt bestimmt nicht das optimale Ergebnis für alle Beteiligten dar, mit Sicherheit aber den bestmöglichen Kompromiss.
Das Bundesumweltministerium hat eine umfassende Begründung für das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege ins Internet gestellt:
www.bmu.de
Zur Wittlinger Steige: Zunächst möchte ich darauf verweisen, dass es sich hier nicht um die Zuständigkeit des Bundes somit des Bundestagsabgeordneten handelt. In dieser Hinsicht vertrete aber ich die Position des Landratsamts Reutlingen bzw. des Regierungspräsidiums Tübingen. Diese sind sich darin einig, dass für das weitere Abräumen von brüchigem Felsmaterial die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Naturschutzgesetz gegeben sind.
Das Regierungspräsidium hat entschieden, dass die Frage, ob durch die Felssicherungsarbeiten erhebliche Beeinträchtigungen naturschutzrechtlicher Belange vorliegen, letztlich dahingestellt bleiben kann. Es wies in seinem Schreiben vom 30. März 2009 darauf hin, dass die Sicherstellung der Verkehrssicherheit dieser Straße im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Einen Verzicht auf die verkehrliche Erschließung des Ortsteils Wittlingen stellt daher keine akzeptable Alternative dar.
Die Befahrung der Steige ist für die Bürgerinnen und Bürger Wittlingens wichtig!
Nichtsdestotrotz muss der Natur- und Landschaftsschutz immer berücksichtigt werden. Ich mache regelmäßig deutlich, dass ich mich selbstverständlich für den Naturschutz im Landkreis Reutlingen einsetze. Jedoch muss natürlich immer von Fall zu Fall abgewogen werden.
Sollten Sie weitergehende Informationen zum Naturschutzgesetz benötigen, dann wenden Sie sich bitte in schriftlicher Form an mich. Ich werde mich dann bemühen, aus dem Bundes- und Landesumweltministerium entsprechende Informationen für Sie zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ernst-Reinhard Beck MdB