Ernst-Reinhard Beck (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ernst-Reinhard Beck
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Oberstudiendirektor
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Reutlingen
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Wir haben in Afghanistan inzwischen eine verschärfte Bedrohungslage, was auch mit den anstehenden Präsidentschaftswahlen zusammenhängt. Es sind de facto kriegerische Gefechte in Afghanistan, daran gibt es keinen Zweifel. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
10.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

bitte teilen Sie mir mit, für welche Ziele Sie sich bei der geplanten Novellierung des Naturschutzgesetzes einsetzen werden.

Halten Sie die bestehenden rechtlichen Vorgaben und die Förderung von Maßnahmen der Landespflege und des Naturschutzes für ausreichend, um eine artenreiche und attraktive Landschaft vor allem auch im Landkreis Reutlingen zu erhalten oder werden Sie sich für zusätzliche Fördermöglichkeiten einsetzen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
6Empfehlungen
16.06.2009
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Novellierung des Naturschutzgesetzes.

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege" soll bereits in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung durch den Deutschen Bundestag und am 10. Juli durch den Bundesrat verabschiedet werden. Die Beratungen der Fachpolitiker des Bundestages befinden sich daher bereits im Endstadium.
Das Ziel des Gesetzes ist es, das in Bund und Ländern bestehende Naturschutzrecht systematisch zusammenzuführen. Dies ist dem Bund durch die Föderalismusreform möglich. Zum einen wird dadurch das Naturschutzrecht übersichtlicher gestaltet, zum anderen wird die Anwendbarkeit erleichtert sowie die effektivere Umsetzung von europäischem in innerstaatliches Recht ermöglicht. Die entsprechenden Bundestagsdrucksache finden Sie unter folgendem Link: dip21.bundestag.de

Die Novellierung dieses Gesetzes reicht langfristig selbstverständlich nicht aus, um eine artenreiche und attraktive Landschaft zu wahren. Wir müssen das Naturschutzrecht regelmäßig an veränderte Rahmenbedingungen, bspw. den technologischen Fortschritt, anpassen, um einen nachhaltigen Naturschutz zu erreichen.

Natürlich liegt mir der Kreis Reutlingen hier besonders am Herzen. So haben mein Landtagskollege Karl-Wilhelm Röhm und ich uns beispielsweise im Jahr 2003 nach der Schließung des Truppenübungsplatzes Münsingen mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass dieses Gebiet in Verbindung mit der gesamten Schwäbischen Alb als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt werden. Jüngst hat die UNESCO diese Anerkennung verkündet. Das UNESCO-Biosphärenreservat Schwäbische Alb umfasst 29 Gemeinden und reicht vom Albvorland bei Reutlingen bis an die Donau. Ich halte dies für einen großen Schritt für die Artenvielfalt und den Naturschutz in unserer Region sowie für die Attraktivität unserer Gegend. Selbstverständlich werde ich mich auch weiterhin für den Naturschutz im Landkreis Reutlingen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Bec
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

In Ihrer Antwort vom 05. Juni auf meine Frage vom 20. Mai wiesen Sie darauf hin, dass geplant ist "[...],dass ein Gremium mit unabhängigen Experten vor Ort beim BKA Einsicht in die Sperrlisten nimmt, ob ausschließlich Kinderpornografie nach Paragraf 184b StGB geblockt wird."

Korrigieren SIe mich bitte, wenn ich falsch liege, aber im vorliegenden Gesetzentwurf, wie er derzeit auf bundestag.de eingesehen werden kann, kann ich als Laie hierzu keine Passage erkennen.

Wie kann es sein, dass trotz vehementer Kritik von mehreren Seiten noch immer kein Kontrollmechanismus in das Gesetz implementiert wurde?

Wird das Auswirkungen auf ihr Abstimmungsverhalten kommenden Donnerstag haben?

Mit Grüßen von der Alb,
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
7Empfehlungen
22.06.2009
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie mit Sicherheit mitbekommen haben, hat die Große Koalition das Gesetz gegen Kinderpornographie inzwischen beschlossen.

In meiner ersten Antwort hatte ich Ihnen geschrieben, dass ein Expertengremium eingerichtet werden solle. Dies war im zunächst vorliegenden Entwurf noch nicht berücksichtigt, wie Sie richtig anmerken.

Im verabschiedeten Gesetzentwurf heißt es nun aber unter §9 Expertengremium:

"Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ein unabhängiges Expertengremium gebildet, das aus 5 Mitgliedern besteht. Die Mitglieder werden vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bis zum 31. Dezember 2012 bestellt. Die Mehrheit der Mitglieder muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt jederzeit einzusehen. Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen. Stellt es mit Mehrheit fest, dass ein aufgeführtes Telemedienangebot diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss das Bundeskriminalamt dieses Telemedienangebot bei der nächsten Aktualisierung der Sperrliste entfernen."
dip21.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB
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Frage zum Thema Umwelt
09.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

ich bin Mitglied der IG Klettern Schwäbische Alb - wir sehen unsere Aufgabe darin, den Klettersport auf der Alb naturverträglich zu gestalten, zu erhalten und auszubauen.

Mit der Novellierung des Naturschutzgesetzes verknüpfen wir die Hoffnung, eine bessere Zusammenarbeit mit den politischen und verwaltungstechnischen Institutionen zu erreichen. Für uns stellen sich in diesem Zusammenhang aber folgende Fragen?

Warum taucht keine vereinfachte Regelung für den Umgang in strittigen naturschutzrechtlichen Fragen auf? Am Beispiel der Wittlinger Steige können wir sehen wie verschiedene Interessengruppen von der Politik/Verwaltung gnadenlos ausgespielt oder übergangen werden. Wie sehen Sie die Anwendung der Novellierung in diesen Bereich?

Eine weitere Frage stellt sich uns mit §59. Warum bleibt weiterhin das Landesrecht bestehen und warum tritt keine Vereinheitlichung auf Bundesebene ein? In BaWü und NRW haben wir in diesem Bereich mit den schärfsten Einschränkungen zu leben - die Outdoorsportarten mit denen Städte und Gemeinden z.T. werben, werden weiterhin stark eingeschränkt.

Warum strebt es die Bundesregierung nicht an auf regionaler Ebene, Verwaltungsbeamte mit naturschutzrechtlichen Hintergrund einzusetzen?

Wie wird zukünftig die Arbeit auf kommunaler Ebene zwischen Verwaltung, Naturschutzverbänden und sportlichen Interessengruppen geregelt sein?

Wie stellt sich die Bundesregierung das öffentliche Leben in einem Naturschutzgebiet vor? Besteht die Möglichkeit endlich vereinfachte Regelungen vor Ort zu finden?

Wie stehen Sie zum Ablauf der Arbeiten an der Wittlinger Steige? Hier wird durch die Verwaltung ein Naturdenkmal, ein Rückzugsgebiet für Fledermäuse und ein überregional bekannter Kletterfels zerstört.

Aus unserer Sicht fehlt in der Novellierung eine klare Regelung für die Kommunikation der Politik/Verwaltung mit einzelnen Interessengruppen vor Ort - wie stellen sich eine mögliche zukünftige Verfahrensweise auf dem Hintergrund dieses Gesetzes vor?
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
4Empfehlungen
16.07.2009
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren umfangreichen Fragenkatalog zum Thema Naturschutz. Wenn Sie detaillierte Auskünfte zu einzelnen Paragrafen und deren Hintergrund aus Sicht der Bundesregierung haben möchten, darf ich Sie an das Bundesumweltministerium verweisen.

Ich habe bereits in einer früheren Antwort auf dieser Plattform geschrieben, dass es das Ziel der Novellierung des Naturschutzgesetzes ist, das in Bund und Ländern bestehende Naturschutzrecht systematisch zusammenzuführen. Zum einen wird dadurch das Naturschutzrecht übersichtlicher gestaltet, zum anderen wird die Anwendbarkeit erleichtert sowie die effektivere Umsetzung von europäischem in innerstaatliches Recht ermöglicht. Da Sie sich in der Thematik sehr gut auszukennen scheinen, werden Sie mitbekommen haben, dass es innerhalb der Großen Koalition keine Einigung zum Umweltgesetzbuch gegeben hat. Auch das Naturschutzgesetz stellt bestimmt nicht das optimale Ergebnis für alle Beteiligten dar, mit Sicherheit aber den bestmöglichen Kompromiss.

Das Bundesumweltministerium hat eine umfassende Begründung für das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege ins Internet gestellt:
www.bmu.de

Zur Wittlinger Steige: Zunächst möchte ich darauf verweisen, dass es sich hier nicht um die Zuständigkeit des Bundes somit des Bundestagsabgeordneten handelt. In dieser Hinsicht vertrete aber ich die Position des Landratsamts Reutlingen bzw. des Regierungspräsidiums Tübingen. Diese sind sich darin einig, dass für das weitere Abräumen von brüchigem Felsmaterial die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Naturschutzgesetz gegeben sind.
Das Regierungspräsidium hat entschieden, dass die Frage, ob durch die Felssicherungsarbeiten erhebliche Beeinträchtigungen naturschutzrechtlicher Belange vorliegen, letztlich dahingestellt bleiben kann. Es wies in seinem Schreiben vom 30. März 2009 darauf hin, dass die Sicherstellung der Verkehrssicherheit dieser Straße im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Einen Verzicht auf die verkehrliche Erschließung des Ortsteils Wittlingen stellt daher keine akzeptable Alternative dar.
Die Befahrung der Steige ist für die Bürgerinnen und Bürger Wittlingens wichtig!

Nichtsdestotrotz muss der Natur- und Landschaftsschutz immer berücksichtigt werden. Ich mache regelmäßig deutlich, dass ich mich selbstverständlich für den Naturschutz im Landkreis Reutlingen einsetze. Jedoch muss natürlich immer von Fall zu Fall abgewogen werden.

Sollten Sie weitergehende Informationen zum Naturschutzgesetz benötigen, dann wenden Sie sich bitte in schriftlicher Form an mich. Ich werde mich dann bemühen, aus dem Bundes- und Landesumweltministerium entsprechende Informationen für Sie zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

mit Schrecken musste ich heute die Druck 967/08 des Bundesrates zur Kenntniss nehmen.

Darin wird u.a. geregelt, dass die Notrufnummern 112 und 110 zukünftig nur noch mit einem Handy gewählt werden können, wenn sich darin eine aktivierte SIM Karte befindet.

Warum verhindert der Gesetzgeber zukünftig, das einfache erreichen der Notrufnummern?

Warum wird der Gesellschaft die Möglichkeit genommen, mit alten Handys, die im Auto gelagert werden oder an verschiedenen frei zugänglichen Punkten wie im Gebirge, schnell den Notruf zu erreichen?
Auch die einfache Ortung von Verletzten die ein altes Handy für den Notfall bei sich tragen wird hier verhindert.

Inwieweit ist der Gesetzgeber nach der Verabschiedung dieses Gesetzes bereit, wieder vermehrt Notrufmöglichkeiten an öffentlichen Punkten anzubieten - z.B. Wander- und Erholungsgebiete...?

Vielen und MfG
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
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15.07.2009
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Verordnung über Notrufverbindungen.

Der Verordnung hat der Bundesrat am 13. Februar zugestimmt, am 17. März 2009 wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Urheber der Änderung der Verordnung war im vergangenen Dezember das Bundeswirtschaftsministerium. Ein Grund für die Änderung der "Verordnung über Notrufverbindungen” war der zunehmende Missbrauch der Notrufnummern! Bis zu 40 Prozent der Anrufer waren nicht zu identifizieren, weil sie keine SIM-Karte in ihrem Handy hatten, wie das Bundeswirtschaftsministerium damals mitteilte. Die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr hatten in diesen Fällen keine Möglichkeit, die Täter zu ermitteln. Es wurde also ein große Menge an nicht notwendigen Notrufen abgesetzt. Die Rettungskräfte wurden dadurch regelmäßig an einer reibungslosen Arbeit gehindert und sind oft aufgrund eines solchen "falschen Alarms" ausgerückt und kamen zum Teil zu echten Notfällen zu spät. Es wird spekuliert, dass zum Beispiel auf Flohmärkten mit der Wahl von 110 oder 112 demonstriert werden sollte, dass ein Handy funktioniert. Auch wurde berichtet, dass Jugendliche grundlos in Elektronikmärkten die Notruftasten der ausgestellten Handys drückten. Die betriebsbereite Mobilfunkkarte ermöglicht nun eine bessere Identifikation, so dass Missbräuche besser verfolgt werden können. Auch im Fall einer Sperrung der Mobilfunkkarte für kostenpflichtige Verbindungen oder bei fehlendem Guthaben auf einer Mobilfunkkarte kann ein Notruf getätigt werden. Es bedarf lediglich einer betriebsbereiten SIM-Karte. Sie führen an, dass alte Handys (ohne SIM-Karte) oft in Autos gelagert oder zum Wandern mitgenommen werden. Aufgrund der großen Netzabdeckung, die wir inzwischen haben, gehe ich davon aus, dass die meisten Menschen – auch Ältere –ihr funktionsfähiges Handy mit SIM-Karte dabei haben, sei es beim Wandern oder wenn sie im Auto unterwegs sind. Zur Ortung von Personen im Notfall: Auf Seite 22 der von Ihnen angesprochenen Drucksache 967/08 wird die Übermittlung von Standortdaten genauer ausgeführt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen durch diese Argumente den Schrecken nehmen, mit dem Sie die Bundesratsdrucksache zur Kenntnis genommen haben. Ein einfaches Erreichen der Notrufnummern wird durch die Verordnung meiner Meinung nach nicht verhindert, wie Sie kritisieren. Dem gefährlichen Missbrauch wird ein Riegel vorgeschoben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB
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Frage zum Thema Soziales
19.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

was wird im Moment in der Region von Ihrer Partei gemacht um die Arbeitslosenquoten zu senken und um genügend Arbeitsplätze zu schaffen? Da Hartz IV ja bekanntlich die Situationen nicht verbessert haben, sondern eher verschlechtert.

1€ Jobs viele Midi- Mini- und Leiharbeiterjobs zwar geschaffen wurden, aber dann trotzdem Steuergelder für Aufstockungen bezahlt werden müßen, und durch diese Jobs doch auch einiges an Steuern verloren geht, müßte es doch das bestreben einer Partei sein da gegen zu steuern, und für Vollbeschäftigung zu sorgen.

Auf die Wahl hin müßten da doch schon fertige Pläne vorliegen um dies zu erreichen, oder gibt es diese nicht sind die Banken Manager und Firmeninhaber wichtiger wie das kleine Volk?

Auch würde mich intressieren wie Sie sich und Ihre Partei eine Grundgesetzänderung für eine Volksabstimmung vorstellen würden und in wie weit Sie und Ihre Partei dazu bereit wären dies in die Wege zu leiten.
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
1Empfehlung
03.08.2009
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

ich bin Abgeordneter des Wahlkreises Reutlingen und kein Unternehmer. Es ist ein Trugschluß zu glauben, die Politik würde Arbeitsplätze schaffen. Aufgabe der Politik ist es, die richtigen Rahmenbedingungen und Anreize zu schaffen, damit Unternehmer investieren.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB
Ergänzung vom 03.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich bin Abgeordneter des Wahlkreises Reutlingen und kein Unternehmer. Es ist ein Trugschluß zu glauben, die Politik würde Arbeitsplätze schaffen. Aufgabe der Politik ist es, die richtigen Rahmenbedingungen und Anreize zu schaffen, damit Unternehmer investieren.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ernst-Reinhard Beck MdB
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Ihre Frage an Ernst-Reinhard Beck
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