Ernst-Reinhard Beck (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ernst-Reinhard Beck
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Oberstudiendirektor
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Reutlingen
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Es ist ein Trugschluß zu glauben, die Politik würde Arbeitsplätze schaffen. Aufgabe der Politik ist es, die richtigen Rahmenbedingungen und Anreize zu schaffen, damit Unternehmer investieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
19.03.2007
Von:
M.

Wenn Sie Mitglied im Unterausschuss für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sind, warum drängen Sie nicht auf Abrüstung auch der Amerikaner, die mit Abstand die meisten Sprengköpfe und Trägerraketen haben, aber andere Ländern permanent zum Abrüsten ermahnen, ja ihnen selbst das Recht auf zivile Nutzung streitig machen?
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
13Empfehlungen
28.03.2007
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie eine restriktive Rüstungsexportpolitik bleiben wichtige Elemente der auf Konfliktprävention ausgerichteten deutschen Sicherheitspolitik.

Deutschland verfolgt dabei einen multilateralen, kooperative Lösungen suchenden Ansatz in der Überzeugung, dass eine auf Zusammenarbeit und Gleichberechtigung aufbauende aktive Rüstungskontrollpolitik einen wichtigen Beitrag zu regionaler und globaler Stabilität leisten kann. Zur Förderung ihrer rüstungskontroll- und nichtverbreitungspolitischen Zielsetzungen ist die Bundesregierung in den einschlägigen internationalen Institutionen und Foren, insbesondere in den Vereinten Nationen, der Abrüstungskonferenz, der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) und der G8, stark engagiert.

Der Universalisierung und Stärkung der Verträge über Verbot und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen – zu nennen ist hier insbesondere der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) – und der Fortsetzung der nuklearen Abrüstung kommen im Blick auf die von den Massenvernichtungswaffen ausgehende Bedrohung besondere Bedeutung zu. Nicht minder wichtig ist die vollständige, fristgerechte und durch die OPCW verifizierte Vernichtung sämtlicher Chemiewaffen in Übereinstimmung mit dem Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ).

In der EU unterstützt Deutschland rüstungskontrollpolitische Bemühungen im Rahmen der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Auch die Unterbindung der Beschaffung von Massenvernichtungswaffen durch unbefugte Staaten und nichtstaatliche Akteure ist Teil deutscher Rüstungskontrollpolitik. Hierzu gehört die von den USA 2003 vorgeschlagene Proliferation Security Initiative zur Verhinderung des See-, Luft- und Landtransportes von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen. Unter den Verträgen zum Verbot von Massenvernichtungswaffen hat das CWÜ eine exemplarische Bedeutung: Als erster und bisher einziger multilateraler Abrüstungsvertrag verpflichtet er die Vertragspartner, innerhalb festgelegter Fristen eine komplette Kategorie von Massenvernichtungswaffen unter internationaler Kontrolle zu vernichten. Die Bundesregierung tritt daher für die vollständige und fristgerechte Implementierung insbesondere der Vernichtungsvorschriften sowie die universelle Geltung dieses Vertrages ein.

Weiterhin engagiert sich Deutschland für den Erfolg der Ende 2006 anstehenden Überprüfungskonferenz des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer beziehungsweise biologischer Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ). Insbesondere tritt die Bundesregierung für die Vereinbarung eines weiteren vierjährigen Arbeitsprogramms für die jährlichen Experten- und Staatentreffen (Follow-up-Prozess), neben dem üblichen "Review" der Konvention, ein. Damit soll das BWÜ gestärkt werden, solange Verhandlungen über ein Verifikationsprotokoll zum BWÜ keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Schaffung eines verbindlichen Deklarations- und Verifikationsregimes bleibt mittelfristiges Ziel.

Im Bereich konventioneller Rüstungskontrolle bleibt die Ratifizierung und Implementierung des Übereinkommens über die Anpassung des Vertrages über Konventionelle Streitkräfte in Europa, das bereits 1999 durch die Staats- und Regierungschefs der 30 Mitgliedstaaten in Istanbul unterzeichnet wurde, Ziel der Bundesregierung. Deutschland setzt sich außerdem für die Weiterentwicklung der vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen im Rahmen des "Wiener Dokumentes", eine Erweiterung der Anwendungsbereiche des Vertrages über den "Open Skies" (Offener Himmel) sowie für die Förderung regionaler Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung in Südosteuropa durch die Umsetzung des "Dayton-Abkommens" und des Stabilitätspaktes ein. Deutschland setzt sich für die weltweite Geltung des "Ottawa-Übereinkommens" über die globale Ächtung von Antipersonenminen und seine konsequente Umsetzung ein. Im Rahmen der Verhandlungen zum VN-Waffenübereinkommen bemüht sich Deutschland als Vertragsstaat um eine Weiterentwicklung der humanitären Rüstungskontrolle insbesondere bei Antifahrzeugminen und Streumunition. Auch der Kontrolle von Klein- und Leichtwaffen, die in den Konflikten der letzten Jahrzehnte die große Mehrzahl der Opfer verursacht haben, misst Deutschland große Bedeutung bei. So setzt sich Deutschland insbesondere im Rahmen der VN für die Einführung international einheitlicher Richtlinien für die Genehmigung von Kleinwaffen-Transfers ein und hat die Initiative ergriffen, das Thema der konventionellen Munition auf die rüstungskontrollpolitische Agenda der VN zu bringen. Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit werden insbesondere afrikanische Staaten bei der Kleinwaffenkontrolle unterstützt. Da Wirksamkeit und Zuverlässigkeit von Rüstungskontrollvereinbarungen wesentlich von ihrer Überprüfung abhängen, besteht in Deutschland mit dem Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr für diese Aufgabe eine eigene Dienststelle mit rund 250 Mitarbeitern. Das Zentrum ist dafür verantwortlich, die sicherheits- und militärpolitischen Rechte und Verpflichtungen wahrzunehmen, die sich aus den Rüstungskontrollvereinbarungen ergeben. Dazu arbeitet es eng mit den Verifikationsorganisationen der Bündnispartner und zahlreicher OSZE-Staaten zusammen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

wie ist Ihre Meinung zum Thema Online-Durchsuchung? Finden Sie es richtig, dass Verfassungsschutz, MAD und BND schon jetzt Online-Durchsuchungen durchführen obwohl der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" so massiv missachtet wird?
Was wollen Sie in dieser Situation unternehmen? Wie werden Sie die Interessen Ihrer Wähler vertreten?

Mit freundlichen Grüßen,
M.
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
10Empfehlungen
28.03.2007
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Das hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen Beschluss entschieden, mit dem der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Antrag auf eine verdeckte Online-Durchsuchung abgelehnt hatte.

Auf den Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, wonach die Durchführung einer verdeckten Online-Durchsuchung nach der Strafprozessordnung unzulässig ist, hat die Politik reagiert und bereitet derzeit eine entsprechende rechtliche Grundlage vor.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
30.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

es freut mich, daß ich "meinem" Abgeordneten in seinem Fachgebiet Verteidigung eine Frage stellen kann. Mit Verwunderung werde ich eben informiert, daß im Gebiet der BRD noch Atomwaffen gelagert werden. Was bezweckt damit die Bundesregierung? Finden Sie dies noch zeitgemäß? Atomwaffen produzieren Ängste. Muß dies sein? Über Ihre persönliche Meinung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
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05.09.2007
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift zum Thema Atomwaffen in Deutschland.

Die Bundesrepublik Deutschland ist als Nichtkernwaffenstaat Mitglied der NATO. Die Allianz setzt zum Schutz des Bündnisses auf die Wirkung von Abschreckung, zu der auch Nuklearstreitkräfte des Bündnisses beitragen. Das strategische Konzept der NATO definiert den grundlegenden Zweck der nuklearen Streitkräfte der Allianz als politisch: Wahrung des Friedens und Verhinderung von Zwang und jeder Art von Krieg.

Die in Deutschland stationierten Nuklearwaffen sind der NATO unterstellt. Demzufolge ist die Frage, ob und wann diese abgezogen werden, eine Frage, die die NATO zu beantworten hat. Die Reduzierung nuklearer Arsenale ist nur in engster Abstimmung mit unseren Bündnispartnern zum Erfolg zu führen und zwar diskret und ohne politische Scheuklappen.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Reinhard Beck MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.09.2007
Von:

Guten Tag Herr Beck,

ich habe in Ihrem "Berliner Brief" folgende Sätze gefunden:
"Deswegen verlangen wir ein würdiges Konzept zum Gedenken an die Opfer der SED-Diktatur am Brandenburger Tor. Nur so können wir verhindern, dass die Ewiggestrigen und DDR-Verharmloser der Linkspartei weiterhin die Existenz eines Schießbefehls leugnen und somit die Opfer ihrer eigenen Diktatur verhöhnen."

Wo nehmen Sie diese Behauptung her, dass DIE LINKE die Existenz eines Schießbefehles leugnen würde?

Gleiches Niveau bei Ihren Jungunionisten letzte Woche in Reutlingen, die in einem Flublatt schrieben: "DIE LINKE, steht für: Mauer, Schießbefehl, Stacheldraht."

Vielleicht machen Sie sich mal die Mühe und befassen sich mit der Geschichtsdebatte in der LINKEN und in ehemaligen PDS.

Lothar Bisky sagte der Bild am Sonntag am 30.08.07:
»Unbestreitbar ist, dass an der Grenze der DDR geschossen worden ist, dass Menschen zu Tode gekommen sind. Jeder Tote ist einer zu viel. Das war die schlimmste Seite der DDR und hat der sozialistischen Idee am meisten geschadet.«

Von Ihren Parteifreunden aus der ehemaligen DDR-CDU habe ich ähnlich selbstkritisches noch nicht gehört.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ernst-Reinhard Beck
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13.09.2007
Ernst-Reinhard Beck
Verehrter Herr ,

wie es in Sachen Verharmlosung und Geschichtsverdrehung bei Teilen der Linken aussieht, hat deren ehemaliger Spitzenkandidat für die hessische Landtagswahl, Pit Metz, durch einen abstrusen Vergleich bewiesen. Den Schießbefehl an Mauer und Grenzzäunen der DDR gleichzusetzen mit dem Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan ist eine bodenlose Frechheit. Herrn Metz als Opfer der Medien und anständigen Kerl zu bezeichnen, wie es die LINKEN-Parteioberen Gysi und Lafontaine taten, setzt dem ganzen noch die Krone auf. Der von Ihnen zitierte Lothar Bisky hat wenige Tage vor seiner Äußerung in der Bild am Sonntag noch behauptet, es sei nicht belegt, dass es einen generellen Schießbefehl gegeben habe.

An einer ehrlichen Geschichtsdebatte und Aufarbeitung in der LINKEN / Linkspartei / PDS / SED lassen diese Aussagen zweifeln. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat auf der jüngsten Fraktionsklausur beschlossen, ein auch von außen deutlich sichtbares Zeichen des Erinnerns an das mörderische DDR-Grenzregime und des ehrenden Andenkens an seine Opfer zu fordern. Es steht Ihnen und der LINKEN frei, sich diesem Vorschlag anzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Reinhard Beck
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Frage zum Thema Soziales
14.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter, sehr geehrter Herr Beck,

als Mitglied im Verteidigungsausschuss haben Sie entscheidenden Anteil am Zustandekommen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes (Gesetzentwurf - Drucksache 16/6123; Beschlussempfehlung und Bericht - Drucksache 16/6727), das in dritter Beratung während der 120. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24.10.2007 angenommen wurde.
In der Begründung zum Gesetzentwurf (Drucksache 16/6123, Seite 7) wird die Forderung des Deutschen Bundeswehrverbandes, die Anwendung des § 26a des Soldatenversorgungsgesetzes auch im Zusammenhang mit dem Personalanpassungsgesetz zuzulassen unter anderem wie folgt abgelehnt: "... besteht keine Veranlassung dafür, im Rahmen der Änderung des Personalanpassungsgesetzes neue Versorgungsprivilegien einzuführen." Dazu habe ich folgende Anfragen:
1. Welche alten Versorgungsprivilegien gibt es, dass Sie neue
Versorgungsprivilegien verhindern müssen?
2. Auf wessen Initiative wurde diese Formulierung in die Begründung des Gesetzentwurfes aufgenommen?
3. Welche persönliche Meinung vertreten Sie in diesem Zusammenhang, auch vor dem Hintergrund Ihrer Funktion als Präsident des Reservistenverbandes.
4. Die Versorgungslücke zwischen besonderer Altersgrenze und Beginn der Altersrente besteht ja unabhängig davon, ob das Personalanpassungsgesetz in Anspruch genommen wird oder nicht. Wurde die Frage diskutiert, die Anwendung des § 26a des Soldatenversorgungsgesetzes auch im Zusammenhang mit dem Personalanpassungsgesetz zumindest dann ab Ereichen der besonderen Altersgrenze zuzulassen? Wenn ja, mit welcher Begründung wurde auch das abgelehnt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
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14.11.2007
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr Oberstleutnant ,

eigentlich verwundert mich Ihre Anfrage an mich, denn ich gehe davon aus, dass Sie als Soldat im Grunde den besten Draht zur Ihrem Dienstherren haben sollten, der Ihnen die Absicht des Gesetzes und dessen Entstehung genau erläutern kann.

Die von Ihnen in Frage eins angeprangerte Formulierung "neue Versorgungsprivilegien" interpretiere ich lediglich als Einführung von Versorgungsprivilegien. Diese Formulierung wurde von der Initiatorin des Gesetzentwurfes, der Bundesregierung, in den Text aufgenommen.

Zum besseren Verständnis des Gesetzes weise ich darauf hin, dass es einen gewaltigen Unterschied darstellt, ob ein Soldat mit in eine Entscheidung eingebunden ist, oder ob er von Amts wegen - ohne eigene Mitwirkung - durch ein Gesetz betroffen ist.

Meine Meinung zum Gesetz können Sie unter:
dip21.bundestag.de einsehen.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB
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Ihre Frage an Ernst-Reinhard Beck
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