Ernst-Reinhard Beck (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ernst-Reinhard Beck
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Oberstudiendirektor
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Reutlingen
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) In der EU unterstützt Deutschland rüstungskontrollpolitische Bemühungen im Rahmen der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Auch die Unterbindung der Beschaffung von Massenvernichtungswaffen durch unbefugte Staaten und nichtstaatliche Akteure ist Teil deutscher Rüstungskontrollpolitik. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
19.03.2007
Von:
M.

Wenn Sie Mitglied im Unterausschuss für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sind, warum drängen Sie nicht auf Abrüstung auch der Amerikaner, die mit Abstand die meisten Sprengköpfe und Trägerraketen haben, aber andere Ländern permanent zum Abrüsten ermahnen, ja ihnen selbst das Recht auf zivile Nutzung streitig machen?
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
13Empfehlungen
28.03.2007
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie eine restriktive Rüstungsexportpolitik bleiben wichtige Elemente der auf Konfliktprävention ausgerichteten deutschen Sicherheitspolitik.

Deutschland verfolgt dabei einen multilateralen, kooperative Lösungen suchenden Ansatz in der Überzeugung, dass eine auf Zusammenarbeit und Gleichberechtigung aufbauende aktive Rüstungskontrollpolitik einen wichtigen Beitrag zu regionaler und globaler Stabilität leisten kann. Zur Förderung ihrer rüstungskontroll- und nichtverbreitungspolitischen Zielsetzungen ist die Bundesregierung in den einschlägigen internationalen Institutionen und Foren, insbesondere in den Vereinten Nationen, der Abrüstungskonferenz, der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) und der G8, stark engagiert.

Der Universalisierung und Stärkung der Verträge über Verbot und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen – zu nennen ist hier insbesondere der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) – und der Fortsetzung der nuklearen Abrüstung kommen im Blick auf die von den Massenvernichtungswaffen ausgehende Bedrohung besondere Bedeutung zu. Nicht minder wichtig ist die vollständige, fristgerechte und durch die OPCW verifizierte Vernichtung sämtlicher Chemiewaffen in Übereinstimmung mit dem Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ).

In der EU unterstützt Deutschland rüstungskontrollpolitische Bemühungen im Rahmen der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Auch die Unterbindung der Beschaffung von Massenvernichtungswaffen durch unbefugte Staaten und nichtstaatliche Akteure ist Teil deutscher Rüstungskontrollpolitik. Hierzu gehört die von den USA 2003 vorgeschlagene Proliferation Security Initiative zur Verhinderung des See-, Luft- und Landtransportes von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen. Unter den Verträgen zum Verbot von Massenvernichtungswaffen hat das CWÜ eine exemplarische Bedeutung: Als erster und bisher einziger multilateraler Abrüstungsvertrag verpflichtet er die Vertragspartner, innerhalb festgelegter Fristen eine komplette Kategorie von Massenvernichtungswaffen unter internationaler Kontrolle zu vernichten. Die Bundesregierung tritt daher für die vollständige und fristgerechte Implementierung insbesondere der Vernichtungsvorschriften sowie die universelle Geltung dieses Vertrages ein.

Weiterhin engagiert sich Deutschland für den Erfolg der Ende 2006 anstehenden Überprüfungskonferenz des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer beziehungsweise biologischer Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ). Insbesondere tritt die Bundesregierung für die Vereinbarung eines weiteren vierjährigen Arbeitsprogramms für die jährlichen Experten- und Staatentreffen (Follow-up-Prozess), neben dem üblichen "Review" der Konvention, ein. Damit soll das BWÜ gestärkt werden, solange Verhandlungen über ein Verifikationsprotokoll zum BWÜ keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Schaffung eines verbindlichen Deklarations- und Verifikationsregimes bleibt mittelfristiges Ziel.

Im Bereich konventioneller Rüstungskontrolle bleibt die Ratifizierung und Implementierung des Übereinkommens über die Anpassung des Vertrages über Konventionelle Streitkräfte in Europa, das bereits 1999 durch die Staats- und Regierungschefs der 30 Mitgliedstaaten in Istanbul unterzeichnet wurde, Ziel der Bundesregierung. Deutschland setzt sich außerdem für die Weiterentwicklung der vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen im Rahmen des "Wiener Dokumentes", eine Erweiterung der Anwendungsbereiche des Vertrages über den "Open Skies" (Offener Himmel) sowie für die Förderung regionaler Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung in Südosteuropa durch die Umsetzung des "Dayton-Abkommens" und des Stabilitätspaktes ein. Deutschland setzt sich für die weltweite Geltung des "Ottawa-Übereinkommens" über die globale Ächtung von Antipersonenminen und seine konsequente Umsetzung ein. Im Rahmen der Verhandlungen zum VN-Waffenübereinkommen bemüht sich Deutschland als Vertragsstaat um eine Weiterentwicklung der humanitären Rüstungskontrolle insbesondere bei Antifahrzeugminen und Streumunition. Auch der Kontrolle von Klein- und Leichtwaffen, die in den Konflikten der letzten Jahrzehnte die große Mehrzahl der Opfer verursacht haben, misst Deutschland große Bedeutung bei. So setzt sich Deutschland insbesondere im Rahmen der VN für die Einführung international einheitlicher Richtlinien für die Genehmigung von Kleinwaffen-Transfers ein und hat die Initiative ergriffen, das Thema der konventionellen Munition auf die rüstungskontrollpolitische Agenda der VN zu bringen. Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit werden insbesondere afrikanische Staaten bei der Kleinwaffenkontrolle unterstützt. Da Wirksamkeit und Zuverlässigkeit von Rüstungskontrollvereinbarungen wesentlich von ihrer Überprüfung abhängen, besteht in Deutschland mit dem Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr für diese Aufgabe eine eigene Dienststelle mit rund 250 Mitarbeitern. Das Zentrum ist dafür verantwortlich, die sicherheits- und militärpolitischen Rechte und Verpflichtungen wahrzunehmen, die sich aus den Rüstungskontrollvereinbarungen ergeben. Dazu arbeitet es eng mit den Verifikationsorganisationen der Bündnispartner und zahlreicher OSZE-Staaten zusammen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
30.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

es freut mich, daß ich "meinem" Abgeordneten in seinem Fachgebiet Verteidigung eine Frage stellen kann. Mit Verwunderung werde ich eben informiert, daß im Gebiet der BRD noch Atomwaffen gelagert werden. Was bezweckt damit die Bundesregierung? Finden Sie dies noch zeitgemäß? Atomwaffen produzieren Ängste. Muß dies sein? Über Ihre persönliche Meinung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
7Empfehlungen
05.09.2007
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift zum Thema Atomwaffen in Deutschland.

Die Bundesrepublik Deutschland ist als Nichtkernwaffenstaat Mitglied der NATO. Die Allianz setzt zum Schutz des Bündnisses auf die Wirkung von Abschreckung, zu der auch Nuklearstreitkräfte des Bündnisses beitragen. Das strategische Konzept der NATO definiert den grundlegenden Zweck der nuklearen Streitkräfte der Allianz als politisch: Wahrung des Friedens und Verhinderung von Zwang und jeder Art von Krieg.

Die in Deutschland stationierten Nuklearwaffen sind der NATO unterstellt. Demzufolge ist die Frage, ob und wann diese abgezogen werden, eine Frage, die die NATO zu beantworten hat. Die Reduzierung nuklearer Arsenale ist nur in engster Abstimmung mit unseren Bündnispartnern zum Erfolg zu führen und zwar diskret und ohne politische Scheuklappen.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Reinhard Beck MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
07.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Beck.

heute nehme ich auf diesem Weg Verbindung mit Ihnen auf in der Hoffnung, möglichst schon in den kommenden Tagen eine Antwort auf nachstehende Fragen zu erhalten, die den Verteidigungshaushalt 2008 betreffen.
Ich benötige diese Angaben für einen Vortrag über das Thema "Transformation der Bundeswehr", den ich am 14.04. (also heute in acht Tagen) halten werde und bitte Sie, Ihre Mitarbeiter dazu "anzusetzen", da ich nachstehene Fragen nirgendwo sonst beantwortet finden konnte:

1. Höhe der Ausgaben für Verteidigung im Bundeshaushalt, ihr prozentualer Anteil am Gesamthaushalt
2. Vergleich mit den Anteilen der V-Haushalte Großbritanniens, Frankreichs und den U.S.A. und deren prozentuale Anteile an den jew. nat. Geamthaushalten
3. Vergleich der V-Haushalte der U.S.A. und der Gesamtsumme der V-Haushalte aller übrigen NATO-Mitglieder
4. Anteile des V-Haushalts der Bundesrepublik am BSP im Vergleich zu o.g. Staaten (FR, GB, USA)
5. Ausgaben für Verteidigung pro Kopf der Bevölkerung in der Bundesrepublik und in den o.g. Partnerstaaten.
6. Höhe und Anteile der Investitionen für die Beschaffung von Rüstungsgütern (Wehrmaterial) im V-Haushalt der Bundesrepublik im Vergleich mit den jew. Anteilen der o.g. Partnerländer und
7. Höhe und Anteile der Investitionen für die Forschung und Entwicklung von Wehrmaterial im Vergleich mit den jew. Anteilen in den o.g. Partnerländern.

Eine Menge Zeugs, das weiß ich. Aber wenn in Ihrem Büro diese Daten (noch) nicht greifbar oder abrufbar sind, dann meine ich, wäre auch Ihnen genützt, wenn Sie diese künftig auf einem Merkzettel ihren Tasche parat hätten.

Mit herzlichem, kameradschaftlichem Gruß
Ihr
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
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16.04.2008
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr Dinkelacker,

ich habe Ihre Fragen zeitnah an das zuständige Referat im Bundesministerium der Verteidigung zur Mithilfe bei der Beantwortung weitergegeben. Vor allem die Antworten zu den jeweiligen Zahlen der von Ihnen genannten Partnerländer nehmen viel Zeit in Anspruch. Daher bitte ich Sie um Geduld und werde Ihnen sofort nach Erhalt die Antworten privat zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
24.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

Vor einigen Tagen ist mein Fahrrad, welches ich eine Nacht lange an einem Supermarkt habe stehen lassen, völlig demoliert worden. Damit bin ich nun schon zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres Opfer von Vandalismus geworden.

Ich wende mich aber nicht deswegen an Sie. Vielmehr erlebte ich mein blaues Wunder, als ich bei der Anzeige den Polizisten fragte, wie solche Taten typischerweise bestraft werden. Seine Antwort war: "Wenn überhaupt...". Zu einer minimalen Bestrafung komme es erst bei wiederholten Vergehen, wenn der Täter Geld habe, wenn nichts schlimmeres vorliege usw.

Warum werden diese Delikte nicht verfolgt? Muss ich mir als rechtschaffener Bürger einfach gefallen lassen, dass meine Sachen demoliert werden, ohne dass mich der Staat schützt? Und wie sollen diese Leute umerzogen werden, wenn sie nicht bestraft werden?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihr Interesse,

Antwort von Ernst-Reinhard Beck
9Empfehlungen
07.01.2009
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Frage.
Ich kann Ihren Ärger sehr gut verstehen. Auch ich würde mir wünschen, dass jede Straftat auch eine entsprechende Strafe nach sich zieht. Wie Sie richtig anmerken, entfällt somit die Möglichkeit, auf diese Weise bei den Tätern einen Lerneffekt zu erreichen. Was den Polizisten zu seiner Aussage veranlasst hat, kann ich nicht beurteilen. Oftmals mangelt es schlichtweg an den nötigen Ressourcen, um jede noch so vermeintlich "kleine" Straftat zu verfolgen.

Es gehört jedoch zu einem der Grundsätze unseres Rechtsstaats, dass sich die gesetzgebende Gewalt (Bundestag) nicht in die Belange der ausführenden und richterlichen Gewalt und damit in die Strafverfolgung einmischt. Ich hoffe dennoch, dass ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
22.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

im Rahmen meiner Diplomarbeit beschäftige ich mich mit dem Themenkomplex "politischer Sprachgebrauch und Gesellschaft in Bezug auf das deutsche Militärengagement in Afghanistan". Diesbezüglich würde ich Ihnen gerne folgende Frage stellen.

Befindet sich die Bundeswehr in Afghanistan heute in einem Krieg?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
1Empfehlung
24.09.2009
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Afghanistan.

Juristisch befinden wir uns in Afghanistan nicht im Krieg. De facto besteht kein Zweifel, dass das, was die Soldaten vor Ort erleben, Kampf, Gefecht und im herkömmlichen Sinne Krieg ist.

Diese Unterscheidung ist wichtig und ich verweise regelmäßig hierauf.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB
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Ihre Frage an Ernst-Reinhard Beck
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