Ernst Burgbacher (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Ernst Burgbacher
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Oberstudienrat
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rottweil-Tuttlingen
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Wie Sie richtig feststellen, lässt sich eine Verbindung von Amokläufen und Paintball-Spielen nicht ziehen. Es wäre daher auch aus meiner Sicht verfehlt, wenn als Begründung für ein Verbot von Gotcha oder Paintball die bestürzende Tat von Winnenden herangezogen werden würde. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ernst Burgbacher
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Tourismus
01.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Burgbacher,

bin Selbstständiger Gastwirt und mich würde interessieren wie sie zu der MwSt. senkung in der Gastronomie auf den geminderten Mwst. Satz stehen. Ich finde das als Gastwirt ein Skandal das wir für Speisen nur 7% als vorsteuer absetzen und 19 % MwSt. bezahlen müssen. Das heist wir müssen 12 % mehr steuern bezahlen als andere Betriebe. Die gastronomie hat momentan so schwer zu kämpfen, wäre das nicht eines der besten Konjukturprogramme in der Krise. Weil wir Gastwirte können keine Kurzarbeit anmelden. Aber bei den vielen neuen Gesetzen, Vorschriften etc. wäre das eine richtige alternative.
Zudem würde es viel weniger lebensmittelskandale in der Gastronomie geben, könnte nicht jeder(auch ohne Lebensmittelkentnissen) nach einem 8 Stunden Kurs bei der IHK zu absolvieren eine Gastronomieschen Betrieb eröffnen. Ich habe 3 Jahre Koch gelernt eine Menge zusatzqualifikationen mir angeeignet und andere sollen in 8 Stunden das alles über Sauberkeit etc. lernen?!?!?
Was ist Ihre Meinung dazu?
Und gibt es eigentlich einen Ausschuss der über die Belange der Gastwirte spricht?? Und nicht nur über Tourismus??
Ich finde wir Gastwirte (und da gibt es viele in Deutschland) sind überhaupt nicht vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ernst Burgbacher
bisher keineEmpfehlungen
04.08.2009
Ernst Burgbacher
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email über abgeordnetenwatch.de an mich. Die FDP-Bundstagsfraktion hat sich als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag dafür ausgesprochen, dass einheitlich für Hotellerie und Gastronomie der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % eingeführt wird. Aus meiner Sicht ist es gegenüber deutschen Gastronomen schlicht unfair, dass der deutsche SPD-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf europäischer Ebene der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zustimmt, in Deutschland die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes jedoch strikt ablehnt. Die FDP-Bundestagsfraktion hat deshalb einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung aufgefordert hat, den reduzierten Mehrwertsteuersatz sofort auch in Deutschland zu ermöglichen. CDU/CSU und SPD haben die Behandlung unseres Antrages jedoch bis zuletzt abgelehnt und mit ihrer Mehrheit den Antrag der FDP immer wieder von der Tagesordnung abgesetzt. Die FDP hat in ihrem Wahlprogramm klar und unmissverständlich aufgenommen, dass wir uns nach der Bundestagswahl für die Einführung des 7 %-Mehrwertsteuersatzes auch für Deutsche Hotels und Gaststätten einsetzen werden. Allein die FDP hat sich dieses wichtige Ziel gesetzt, um Wettbewerbsnachteile zu beseitigen und Entlastung auch für diesen wichtigen Bereich der mittelständischen Wirtschaft zu erreichen. Hierfür setze ich mich auch persönlich ein und Sie könne auf meiner Homepage unter www.ernst-burgbacher.de den Antrag zum reduzierten Mehrwertsteuersatz sowie weitere Informationen zur reduzierten Mehrwertsteuer finden.

Sie fragen, ob es einen Ausschuss gibt, der sich für die Belange der Gastwirte einsetzt. Der Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages hat die Belange des Hotel- und Gaststättengewerbes immer in den Mittelpunkt seiner Arbeit gesetzt. Leider ist es aber nicht gelungen, die Fraktionen von SPD und CDU/CSU dazu zu bringen, sich die Forderung nach einem reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hotellerie und Gastronomie sich zu Eigen zu machen. Obwohl die Union diese Forderung früher selbst vorgebracht hat, hat sie jetzt sogar im Tourismusausschuss davon Abstand genommen. Dies ist bedauerlich. Um so notwendiger ist es, die FDP jetzt so stark zu machen, dass wir unsere Schwerpunkte nach der Wahl durchsetzen können.


Mit freundlichen Grüßen

Ernst Burgbacher
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
16.09.2009
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr Burgbacher,
es geht in meiner Frage um das Thema Arbeitsschutz im Ehrenamt.

Warum stellt der Gesetzgeber Ehrenamtliche im Bezug auf das stattliche Arbeitsschutzrecht und die damit verbundenen Pflichten der Verantwortlichen SCHLECHTER als Arbeitnehmer?

Zur Begründung:
Wie Sie sicherlich wissen, sind in Deutschland viele hunderttausend ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in, wie es so schön im SGB VII heisst, "Unternehmen zur Hilfeleistung in Unglücksfällen" aktiv. Sie leisten dort für die Allgemeinheit hochprofessionelle Arbeit und sind bei diesen Tätigkeiten den gleichen, wenn nicht sogar höheren Gefährdungen ausgesetzt als hauptamtliche Mitarbeiter in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern.
Der gravierende Unterschied: Bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern ist staatliches Arbeitsschutzrecht nicht anwendbar.
Zitat aus der GUV-R A1: "Soweit in dieser Unfallverhütungsvorschrift ausdrücklich auf Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes verwiesen wird, gelten diese Bestimmungen nur in Bezug auf Personen, die sowohl von § 3 Arbeitsschutzgesetz als auch von § 2 SGB VII erfasst werden, insbesondere Beschäftigte und Auszubildende. Hinsichtlich anderer Versichertengruppen wie z.B. ehrenamtlich Tätigen in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen finden diese Regelungen keine Anwendung."

Faktisch bedeutet dies, das Forderungen, die sich aus dem stattlichen Arbeitsschutzrecht ergeben (z.B. PSA-BV, GefStoffV, BioStoffV, LärmVibArbSchV, ...) von den Verantwortlichen nicht umgesetzt werden müssen, es fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Die Unfallzahlen im Ehrenamt sind - sofern Unfälle von den Ehrenamtlichen überhaupt den zuständigen Unfallversicherungsträgern gemeldet werden - deutlich höher als in vergleichbaren gewerblichen Tätigkeitsbereichen - mit den entsprechenden finanziellen Folgen für die Allgemeinheit.

In meinen Augen ist dies kein tragbarer Zustand für eine Partei, die sich um die Förderung des Ehrenamtes bemüht.

Mit besten Grüßen
Udo
Antwort von Ernst Burgbacher
bisher keineEmpfehlungen
23.09.2009
Ernst Burgbacher
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage an mich zum Ehrenamt, konkret zur Stellung ehrenamtlicher Helfer im Hinblick auf das Arbeitsschutzrecht.

Die FDP hat sich bereits in der vergangenen Wahlperiode für eine Verbesserung der Bedingungen des Ehrenamts eingesetzt. Nicht nur die steuerlichen Voraussetzungen sollten verbessert werden, sondern auch die allgemeinen Schutzvorschriften auf ehrenamtliche Helfer erweitert werden. Dieses Anliegen wird die FDP auch in der kommenden Legislaturperiode erneut zu einem Schwerpunktthema machen, da wir uns ganz bewußt für die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements einsetzen.

Hinsichtlich der Schutzvorschriften für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer wurde z.B. der Unfallversicherungsschutz bereits im Jahr 2005 deutlich verbessert. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind im Rahmen ihrer Tätigkeit versichert, wenn diese im Auftrag oder mit Zustimmung der Kommunen geschieht, wenn sie für kirchliche Einrichtungen tätig sind oder auch für sonstige gemeinnützige Organisationen aktiv werden. Durch die Ausweitung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes konnte das bürgerschaftliche Engagement in einem ersten Schritt gestärkt werden. Die FDP setzt sich dafür ein, dass neben den Unfallversicherungsvorschriften auch die steuerliche Behandlung des Ehrenamtes verbessert wird, um auch hierdurch mehr Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen.

Wichtig erscheint mir vor allem aber auch, dass ehrenamtliches Engagement durch die gesellschaft besonders gewürdigt wird. Hierdurch erführen ehrenamtliche Helfer eine besondere Anerkennung, die neben Versicherungen und steuerlichen Rahmenbedingungen besonders wichtig ist.

Herzliche Grüße

Ernst Burgbacher, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
01.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Burgbacher,
ersmtal herzlichen Glückwunsch an Sie und der FDP bzgl. der Bundestagswahl 2009.
Nachdem nun voraussichtlich auch die FDP maßgeblich die Geschicke der Bundesrepublik Deutschland leiten bzw. lenken wird, hätte ich folgende Fragen an Sie

- wie stellt sich die FDP bzgl. den künftigen steuerlichen Regeln auf. Im Bundestagswahlkampf wurden ja noch niedrigere Steuern proglamiert, nachdem ich die Rede von Herrn Niebel verfolgt habe und auch auf Ihrer Homepage nun "nur" noch das Thema gerechteres Steuersystem zu erkennen ist, wie ist das zu verstehen?

a) Höchsteuersatz so um die 25%, denn dann wäre die Steuergerechtigkeit unserer sog. Leistungsträger endlich hergestellt?

b) Weitere Senkung der Unternehmenssteuern, wir liegen da zur Zeit bei rd. 30%, da geht doch noch was, oder?

c) Erbschaftsteuergesetz- völlige Abschaffung?

d) SolZ - Abschaffung? Nach Ihrere damaligen Auffassung (1990, Sie erinnern sich vielleicht noch an den LK Gemeinschaftskunde) dürfte es in gar nicht geben (Zitat "Herr , da müssten sie ja hellseherische Fähigkeiten haben").

e) Mindestlohn / bezuschusster Lohn: wie ist Ihre (nicht die der Partei) Auffassung zum Thema Mindestlohn, nachdem nahezu alle anderen europ. Staaten einen solchen haben. Ist es desweiteren tragbar, dass es Geschäftsmodelle gibt, die nur dadurch existieren können, dass es einen öffentlichen Lohnzuschuss gibt? Ist das ihre Auffassung von einem freien Markt?

Vielen Dank
mit freundlichen Grüßen

N.
Antwort von Ernst Burgbacher
bisher keineEmpfehlungen
19.10.2009
Ernst Burgbacher
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Glückwünsche zu dem tollen Ergebnis der FDP.

Sehr gerne beantworte ich Ihre Fragen. Im Hinblick auf das Steuerrecht gilt für mich nach wie vor: "Einfach, niedrig und gerecht!" Daran hat sich auch nichts geändert, auch wenn ich auf meiner Homepage unter Umständen nur mal einen Aspekt herausgegriffen habe. Wie Ihnen sicherlich aber auch aufgefallen ist, habe ich auch das Deutschland-Programm der FDP ganz zentral im Begrüßungsfeld und auch das Steuerkonzept der FDP auf meiner Unterseite "Bundestagswahl 2009". Das Steuerkonzept der FDP mit den drei bekannten Stufen (10%, 25%, 35 %) ist unser Kompass für die Verhandlungen im Hinblick auf Steuerreformen mit der Union. Da auch die Union eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger anstrebt, werden wir hier schnell zu guten Lösungen kommen.

Gleiches gilt für den Bereich der Unternehmenssteuer und der Erbschaftssteuer. Die FDP hat sich seit langem für eine deutliche Entlastung der Unternehmen stark gemacht und wird diese Forderung natürlich auch in die Verhandlungen einbringen. Auch hier sind wir uns mit der Unionsseite aber einig, dass vor allem die mittelständischen Unternehmen in Deutschland Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und wir deshalb diesen Unternehmen sowohl in der steuerlichen Belastung als auch im Hinblick auf bürokratische Erfordernisse Entlastung verschaffen müssen. Auch bei der Erbschaftsteuer sehe ich gute Chancen, die Reform von Schwarz-Rot leistungsfreundlich umzugestalten. Ich kann nicht verhehlen, dass ich diese Besteuerung von bereits mehrfach versteuertem Einkommen ablehne. Mir wäre es deshalb am liebsten gewesen, wenn wir im Rahmen der Föderalismusreform II diese Steuerkompetenz den Ländern übertragen hätten. Diese hätte dann bestenfalls die Steuer gänzlich abgeschafft.

Aus meiner Sicht gehört auch der Solidaritätszuschlag auf den Prüfstand. Ursprünglich ist der Soli als zeitlich befristetet Ergänzungsabgabe eingeführt worden, um vor allen Dingen Leistungen des Aufbau-Ost zu fördern. Mittlerweile ist der Soli aber zu einer festen Größe des Bundeshaushalts geworden, die so nicht vorgesehen war. Klar ist aber auch, dass in den Jahren bis 2019, also bis der Soli ausläuft, die Mittel für die neuen Länder noch von Bedarf sind, aber auch die schrittweise Rückführung der Mittel ist bereits beschlossen.

Beim Thema Mindestlohn habe ich eine ganz klare Position. Die Lohnfindung ist in der Vergangenheit von den Lohnfindungsgruppen der Tarifvertragsparteien erfolgt. An diesem bewährten System sollte nicht gerüttelt werden. Zudem gibt es die kollektivarbeitsrechtliche Möglichkeit der Allgemeinverbindlich-Erklärung von Tarifverträgen, von der immer wieder Gebrauch gemacht wurde. Letztlich kann auch über das Entsendegesetz eine Lohnfestlegung erfolgen, die jedoch nur sehr zurückhaltend vorgenommen werden sollte. Aus meiner Sicht ist es unerlässlich, dass Löhne regional festgesetzt werden. Aus Berlin kann kein gerechter Lohn für Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg festgesetzt werden. Zudem erscheint es mir sinnvoller, mehr Netto vom Brutto zu belassen, als einen Mindestlohn einzufordern von dem der Staat fast 50 % kassiert.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Burgbacher, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ernst Burgbacher
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.