Erich Georg Fritz (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Erich Georg Fritz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Studium der Pädagogik an der PH Ruhr-Dortmund
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dortmund II
Landeslistenplatz
14, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Lediglich nachgerüstete Diesel-PKW mit einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2006 erhalten eine befristete Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer im Wert von 330 Euro. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fritz,

ich als aktiver Paintballspieler verfolge mit Erschrecken die aktuelle Diskussion in der Politik über ein Verbot von Paintball und die damit verbundene drohende Kriminalisierung einer weltweit anerkannten Sportart
(internationale Ligen, mehrere deutsche Ligen, Turnier-Übertragungen auf Eurosport 2, usw.)

Im Gegensatz zu der in den Medien und leider auch in vielen uninformierten Köpfen festgesetzten Meinung Paintball sei ein Trainingsmedium für sozial schwache Einzelgänger auf Ihrem Weg zum nächsten Amoklauf, erlebe ich Paintball als eine Freizeitbeschäftigung zu welcher sich in Deutschland jedes Wochenende Zehntausende (!) Menschen treffen um in der Gemeinschaft eine Sportart auszuüben bei der genau jene Eigenschaft gefördert wird, welche auch in anderen sozial akzeptierten Sportarten wie Fußball unabdingbar ist : Teamplay !

Meine Frage als Einwohner Ihres Wahlkreises lautet : Wie stehen Sie als Abgeordneter der CDU zu diesem Thema ?

Wenn Sie Informationsmaterial benötigen welches über die Fragmente, welche in der deutschen Presselandschaft aufgewühlt werden hinausgeht, so kann ich Ihnen die entsprechenden Einträge der deutschen Wikipedia (bitte beachten Sie den Abschnitt "Spieler") oder Google mit den Suchbegriffen "Paintball Bundesliga Video" empfehlen.
Auch der Besuch des größten deutschen Onlineportals www.PBPortal.de mit mehr als 40.000 Nutzern würde sich anbieten.

Ich würde es sehr bedauern, wenn Paintball als Sportart aufgrund der bedauerlichen Tat eines Einzelnen (wohlmerkt Nicht-Paintball-Spielers) und dem darauf folgenden blinden Aktionismus zum Opfer fallen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Erich Georg Fritz
2Empfehlungen
29.05.2009
Erich Georg Fritz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zu einem möglichen Verbot von Paintball.

Wie Sie sicherlich wissen wurden die Pläne der Großen Koalition, Freizeitspiele wie Laserdrome oder Paintball/Gotcha zu verbieten, eingefroren. Wir halten solche Spiele, die das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah simulieren zwar für besorgniserregend, nicht aber für zwangsläufig verbotswürdig. Deshalb hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele ausgesprochen.

Grundsätzlich bin ich davon überzeugt, dass Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene ein friedliches Konfliktlösungsverhalten lernen sollen, denn Erziehungsbemühungen von Familien und Schulen werden konterkariert, wenn Gewalt als akzeptiertes Konfliktlösungsmuster vorgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Erich G. Fritz MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.05.2009
Von:

Betr. Waffenrechtsverschärfung

Sehr geehrter Herr Fritz !

Nach dem Morden in Winnenden haben sich die Angehörigen der Opfer zum
"Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden" zusammengeschlossen.
Anliegen und ursprünglich erhobene Forderungen erscheinen sinnvoll:
Da ist von einer Begrenzung der Darstellung von Gewalt in den Medien, von Erziehung usw die Rede, es wird auch die Frage nach der Notwendigkeit bestimmter schießsportlicher Disziplinen gestellt....

In der öffentlichen Diskussion spricht man aber nur noch von einer Verschärfung des Waffenrechts. Auch von den Parteien kommt fast nichts anderes.

Jäger und Sportschützen sehen sich immer wieder unter Generalverdacht gestellt, obwohl sie nach Erfurt durchwegs die gesetzlichen Auflagen erfüllt haben und sich nachweisbar überdurchschnittlich gesetzeskonform verhalten.

Die von der großen Koalition in Aussicht gestellten Verschärfungen des geltenden Rechts sind so offen formuliert, dass sie je nach Belieben einer Regierung allein über die Aufbewahrungsregelungen, die dem Innenministerium obliegen, jeden Privatbesitz an Waffen unmöglich machen könnten.

Als hiervon Betroffener fühlt man sich hier in Sippenhaft genommen für das Verbrechen des Sohnes eines einzigen Sportschützen, der die Aufbewahrungsvorschriften missachtet hatte.

Das ist mit normalem Gerechtigkeitsempfinden nicht vereinbar - das verstärkt einmal mehr die Parteien- und Politikverdrossenheit!
Schließlich: " Die Freiheit ist immer die Freiheit der anderen" (- sofern die anderen die Gesetze achten, und das tun wir . - Wegen eines solches Satzes hat man vor Zeiten mal Wehrdienst geleistet.... )

Meine Frage ( die ich für meine Vereinskolleg/Innen an Sie richte)

welchen praktischen Wert ordnen Sie den von der großen Koalition vorgeschlagenen Waffenrechtsverschärfungen zu?

Um eine Antwort wird gebeten - Ihre persönliche Stellungnahme ist uns wichtig.
Die offiziellen Darlegungen kennen wir.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.07.2009
Von:

Hallo Herr Fritz,

was halten Sie von Lobbyismus? Ich denke, dass ein Abgeordneter nur Abgeordneter sein darf. Jegliche Zuwendungen, Nebeneinkünfte oder sonstige Gelder, führen in meinen Augen dazu, dass jeder Politiker bestechlich wird. Jeder, der was gibt, erwartet was. Ich denke, dass kein Politiker frei und unabhänigig entscheiden kann und wird, wenn andere Geldquellen in seine Taschen fliessen. Wer beisst schon die Hand, die ihn füttert. Ich betrachte so etwas als Bestechlichkeit und Vorteilsnahme (Vorteilsgewährung / Bestechung durch die Geber ). Ich denke auch, dass das Vertrauen der Bevölkerung deshalb rasend in den Keller gerutscht ist, weil kein Bürger einem Politiker aus diesen Gründen mehr vertraut. Deshalb die Wahlmüdigkeit, deshalb das Desinteresse. Wie denken Sie über den Lobbyismus?
Antwort von Erich Georg Fritz
1Empfehlung
22.07.2009
Erich Georg Fritz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Auf Ihr Statement in Bezug auf die Ausübung von Tätigkeiten neben dem Abgeordnetenmandat teile ich Ihnen mit, dass dies im Abgeordnetengesetz klar geregelt ist. In dieser Legislaturperiode wurde zusätzlich neu als Leitsatz aufgenommen, wonach für ein Mitglied des Bundestages die Ausübung seines Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit steht. Gleichwohl lässt das Gesetz aber auch Tätigkeiten anderer beruflicher Art zu, bei denen Abgeordneten besondere Pflichten hinsichtlich Anzeige und Veröffentlichungen auferlegt sind und für Verstöße ein Sanktionssystem eingeführt worden ist. Dem Vorwurf der Bestechlichkeit wurde bspw. damit entgegengewirkt, dass die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen gesetzlich untersagt ist, wenn erkennbar ist, dass dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Bundestag erwartet wird. Ich bin der Meinung, dass die Funktionsfähigkeit eines Parlaments wesentlich davon abhängt, dass Abgeordnete eine aktive und vielfältige Verbindung zur Gesellschaft haben und dadurch ihre Probleme kennen. Die Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfang sich die Wahrnehmung eines Mandats und die Fortsetzung anderer beruflicher Tätigkeiten vereinbaren lässt, muss im Einzelfall betrachtet werden. Wichtig ist, dass die Verknüpfungen offengelegt werden und das ist nun gesetzlich festgelegt. Mein Mandat im Aufsichtsrat eines Kohlebergwerkes ermöglicht mir Einblicke in die Energieversorgung und die Verwendung von öffentlichen Mitteln, wie ich sie sonst nicht hätte. Zum Lobbyisten werde ich dadurch nicht. Ich wollte, in allen Bereichen wäre die Transparenz so groß wie bei Abgeordneten.



Herzliche Grüße

Erich G. Fritz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fritz,

bezugnehmend auf die Ihre Zustimmung zum Internetsperrengesetz, möchte ich feststellen, dass die Ihnen vorliegenden Zahlen absolut unbrauchbar sind. Dies hätten Sie, Wochen vor der Abstimmung, in diversen Medien nachschlagen können (bspw. Heise Online oder Netzpolitik.org). Der AK-Zensur hat in verschiedenen Aktionen darlegen können, dass die von Fr. v. d. Leyen genannten Zahlen nicht repräsentativ sind.

Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Gesetz, welchem Sie zugestimmt haben, gegen das Grundgesetz verstößt:
Art. 5 Abs. 1:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemeinen zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt"

Dies ist nicht der einzige Berührungspunkt mit dem GG. Durch die Kompetenzverschiebung in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, der Transfer judikativer Rechte der Bundesländer, an die bundespolizeilichen Institutionen, verstoßen augenscheinlich gegen Art. 79 Abs. 3: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung berührt werden, ist unzulässig."
Juristen und andere Experten haben diese Bedenken den Abgeordneten vorgelegt.

Meine Fragen lauten:
Welche Achtung genießt Ihrer Meinung nach das Grundgesetz im deutschen Bundestag, wenn die Abgeordneten im Bundestag sich darüber hinwegsetzen und im Bundesrat, einer Kontrollinstanz, gerade einmal 3 Minuten über diese heikle Thema geredet wird? Erkennen Sie durch die derzeitige, parlamentarische Arbeit einiger MdBs und Minister, eine Gefährdung der demokratischen Grundrechte?
Glauben Sie, dass durch Angriffe auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, durch innere Kräfte, die sich über das Volk hinwegsetzen, der Widerstandsfall nach Art. 20 Abs. 1-4 eintreten kann?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Erich Georg Fritz
1Empfehlung
29.07.2009
Erich Georg Fritz
Sehr geehrter Herr ,

das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, dem ich am 18. Juni zugestimmt habe, verfolgt das Ziel, durch eine Sperrung den Zugang zu Seiten mit kinderpornographischen Inhalten vor allem für Zufallsnutzer zu erschweren, die durch Spammails oder durch Links auf solche Seiten gelangen. Eine andere Intention verfolgen wir damit nicht! Vielfach dreht sich die Kontroverse um die Verletzung der Freiheit im Internet. Befürchtungen derer, die davon ausgehen, dass die erst einmal vorhandene Sperrinfrastruktur dazu beiträgt, nach und nach auch andere rechtswidrige Inhalte wie bspw. Glücks- und Killerspiele oder den Download einer Datei im Internet zu blockieren, sind grundlos. Ich frage mich, warum in dieser Debatte eigentlich immer mehr um die Gefahren als über die Chancen gesprochen wird, die dieses Gesetz uns bietet? In Deutschland ist mit der Umsetzung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" bereits viel verändert und erreicht worden, das neue Gesetz sehe ich als wichtigen Schritt in unserer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderpornografie. Auch andere Länder wie bspw. Schweden und Norwegen haben ein solches Gesetz schon seit 2004, ich erinnere mich nicht daran, dass sich dort bei diesem Thema so verweigert wurde wie hier bei uns. Ich sehe nichts Falsches daran, Kinder im Internet besser zu schützen. Es ist sehr richtig, dass der Staat seiner Fürsorge- und Schutzpflicht für Opfer nachkommt. Sie stellen es in Ihrem Statement so dar, das Freiheitsrechte uneingeschränkt gelten müssen.
Die Formen der Kriminalität haben sich gewandelt. Als das Grundgesetz verabschiedet wurde, gab es noch keinen Computer. Gesetzgeber und Ermittlungsbehörden müssen die Möglichkeit haben, auf diese gewandelten Formen der Kriminalität zu reagieren. Der Staat tut dies nicht aus eigenen Zwecken, sondern um Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Es geht hier um die Verhinderung von Straftaten gemäß § 184b des Strafgesetzbuches, in dem all diejenigen mit Strafe bedroht werden, die kinderpornographischen Schriften verbreiten, öffentlich ausstellen oder sonst zugänglich machen sowie diese Machwerke herstellen, beziehen oder liefern. Es geht nicht um Zensur, sondern um die Verhinderung von Straftaten.


Herzliche Grüße

Erich G. Fritz
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