Elke Hoff (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Elke Hoff
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Studium der Germanistik, Philosophie und Politik, Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Vizepräsidentin SGD Nord a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
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(...) Ich teile Ihr Unverständnis über die Verschleierung des Auftrages der Recce-Tornados. Aufklärung geschieht nicht zum Selbstzweck, sondern dient der Vorbereitung von Angriffshandlungen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
23.09.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Hoff,
ich bitte um Auskunft, wie Sie zur Neuregelung der Erbschaftssteuer stehen. Insbesondere zur Ankündigung, die im kleinen Kreis getroffenen Absprachen zur Gesetzgebung innerhalb von nur drei Tagen durch die Fraktionen, den Finanzausschuss sowie den Bundestag zu "boxen". Dies vor dem Hintergrund des Kirchhof-Papiers und Äußerungen anderer namhafter Verfassungsexperten. Und: sehen Sie verfassungsrechtliche Probleme? Ich bitte um Antwort vor der Abstimmung im BT. Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Elke Hoff
6Empfehlungen
01.10.2008
Elke Hoff
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 23. September 2008.
Eine Änderung des Erbschaftssteuerrechts muss aufgrund der Verfassungswidrigkeit des Bewertungsrechts bis zum 31. Dezember 2008 vorgenommen werden. Die bisher bekannten Pläne der Bundesregierung zur Erhöhung der "Erbschaftsteuer" lehnt die FDP jedoch strikt ab. Diese schaden der Mittelschicht und dem Mittelstand. Eine Verabschiedung des unveränderten Regierungsentwurfes würde zu erheblichen Steuererhöhungen besonders bei den Erben von Immobilien und Unternehmen führen. Wenn die Regierung ihre Pläne umsetzt, werden Eltern ihren Kindern nicht einmal mehr ein Einfamilienhaus steuerfrei vererben oder schenken können. Das Sparvermögen der Bürger ist jedoch im Vorhinein bereits mehrfach besteuert worden.
Der Regierungsentwurf enthält viele an der Wirtschaftsrealität vorbeigehende Regelungen, die insbesondere notwendige Unternehmensnachfolgen derart erschweren, dass sie quasi unmöglich würden. So soll nach dem Regierungsentwurf eine Unternehmensnachfolge nur dann steuerlich begünstigt werden, wenn sie im Durchschnitt mindestens 70 Prozent der Lohnsumme über zehn Jahre sichern. Darunter versteht der Regierungsentwurf, dass die Lohnsumme aus Löhnen, Gehältern und anderen Bezügen von überwiegend in dem Betrieb Beschäftigten nicht unter 70 Prozent sinken darf. Außerdem müsste der Betrieb mehr als 15 Jahre fortgeführt werden. Kommen die Erben dem nicht nach, werden auch nachträglich noch Steuern fällig. Diese Regelungen führen dazu, dass gerade Familienbetriebe und mittelständischen Unternehmen in konjunkturellen Schwächephasen jeder Handlungsmöglichkeit beraubt würden. Eine generelle Abschaffung der Erbschaftssteuer scheint bei den derzeitigen politischen Mehrheitsverhältnissen nicht zu erreichen zu sein. Daher werde ich mich gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen dafür einsetzen, dass die Bundesregierung ihre bisherigen Pläne umfangreich korrigiert. Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die einzelnen Länder selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie eine Erbschaftssteuer erheben wollen. Diesen hänge ich dieser E-Mail an.
Mein eigener FDP-Landesverband Rheinland-Pfalz hat zudem auf dem Landesparteitag am 19. April 2008 den Beschluss gefasst, dass die von der Bundesregierung vorgesehene Erbschaftssteuerreform und die vom Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat vorgeschlagene Erbschaftssteuererhöhung von der FDP entschieden abgelehnt werden. Die Erbschaftssteuer soll nach unserer Meinung in Rheinland-Pfalz völlig abgeschafft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Elke Hoff
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
12.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Hoff,

in einem Artikel im Magazin FOCUS (online-Ausgabe vom heutigen Tage) kritisieren Sie den Ihrer Meinung nach "besorgniserregenden Konsum" von Alkohol im Feldlager. Im gleichen Artikel wird der Pro-Kopf-Konsum von Bier in DEU mit dem Pro-Kopf-Konsum von Bier des Bw-Kontingentes verglichen. das bedeutet Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Der statistische Konsum der Gesamtbevölkerung betrachtet alle Menschen in DEU - vom Baby bis zum Greis. Der statistische Konsum im Kontingent betrachtet hauptsächlich Männer, die meisten davon unter 30 Jahre.
250 Liter / Soldat/ 365 Tage (ausgehend davon, dass die Anzahl von 3600 Soldaten an 365 Tagen im Einsatz vor Ort ist und ausschließlich die Bw-Soldaten für den Bierkonsum verantwortlich sind) macht 0.68 Liter je Mann am Tag, das passt doch prima zur "Two-Can-Rule", dass jedem Soldaten maximal zwei Dosen Bier am Tage zustehen. Die Soldaten vor Ort haben nämlich keine Freizeit, sondern Dienstunterbrechung. Haben Sie mit Patrouillen-Soldaten gesprochen, die nach stundenlanger Fahrt mit ständiger Angst vor Sprengstoffattentaten ins Lager zurückkommen. Die trinken dann nach dem technischen Dienst noch schnell ein oder zwei Bierchen, um danach einigermaßen schlafen zu können, das halte ich nicht für verwerflich. Die genannten Zahlen aus der Marketendermeldung so unreflektiert zu verwenden, um die Vorgesetzten vor Ort madig zu machen, halte ich für ungeeignet.


Haben Sie sich schon persönlich in den Feldlagern vor Ort umgesehen? Sehen Sie selbst Möglichkeiten, die "Freizeitgestaltung" innerhalb der Feldlager zu verbessern? Da fällt mir spontan nur folgende Handlungsfelder ein: Sportmöglichkeiten / Fitnessgeräte, Internetangebot, Telekommunikation zu den Familien.
Antwort von Elke Hoff
10Empfehlungen
14.11.2008
Elke Hoff
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne antworten möchte.

Mit der Veröffentlichung der Beantwortung meiner Frage an die Bundesregierung zur Menge an Alkohol, die in das Einsatzgebiet Afghanistans geliefert wird und meinen Kommentar dazu, daß ich diese Menge besorgniserregend empfinde, habe ich erwartungsgemäß ein sehr breites und gegensätzliches Echo ausgelöst. Dies reicht von großer Empörung bis hin zu einer Zustimmung und der Schilderung persönlicher Eindrücke vor Ort über hohen Alkoholkonsum.

Ich habe jedoch zu keinem Zeitpunkt und an keiner Stelle öffentlich mit dem Finger auf die betroffenen Soldaten gezeigt, geschweige denn gefordert, den Soldaten ihr wohlverdientes Feierabendbier vorzuenthalten. Da aber genau das zumeist unterstellt wurde, war es wohl ein ziemlicher Stich ins Wespennest. Ich kann die Angst der Patrouillensoldaten bis zu einem gewissen Grad persönlich nachvollziehen, insbesondere nach meinen Aufenthalten bei den amerikanischen Verbündeten in Ghazni, bei den britischen Kollegen in Lashkar Gah in Helmand und nach viertägigem ununterbrochenem Raketen- und Mörserbeschuß auf meinen Aufenthaltsort in Baghdad Ostern dieses Jahres. Auch dort haben wir über Streß, Angst und Alleinsein gesprochen, ohne Alkohol.

Mir ging es darüber hinaus auch darum, mehr Nachdenklichkeit darüber zu erzeugen, ob das Freizeitangebot für unsere Soldaten stimmt und ob es wirklich klug ist, in ein Einsatzgebiet, das zudem noch in einem schwierigen muslimischen Umfeld liegt, derartige Mengen an Alkohol einzuführen. In vielen Gesprächen mit Leuten, die vor Ort waren und sind - auch mit Afghanen - habe ich den Eindruck gewonnen, daß dies durchaus auch negativ registriert wird und nur weitere Argumente liefert, Selbstmordattentäter durch religiöse Führer ideologisch aufzuwiegeln.

Ich finde, daß wir trotz einer sehr entspannten und selbstverständlichen Einstellung zum Thema Alkohol in unserer Gesellschaft darauf achten sollten, welche Wahrnehmung wir in unseren Gastländern damit auslösen. Wir Parlamentarier müssen dann natürlich besonders darauf achten, daß im Rahmen des Möglichen ein gutes Freizeitangebot vor Ort aufgebaut wird. Ich weiß, daß dies in Afghanistan sehr schwer ist, da ich das Land selbst mehrfach bereist habe. Ich bin Ihnen daher sehr dankbar für Ihre Anregungen und werde diese gerne in meine weiteren Aktivitäten aufnehmen. Ich bin hier für jeden konkreten Tip dankbar.

Was mich allerdings bei den vielen Kommentaren - insbesondere bei den sehr negativen, die teilweise heftig unter die Gürtellinie gingen - sehr nachdenklich gemacht hat, ist die darin enthaltene Botschaft, daß man kein "Verteidigungsexperte" sein darf und sein kann, wenn man das Thema Alkohol nicht als einen selbstverständlichen Teil bei der Berufsausübung eines Soldaten anerkennt. Diese Einstellung kann ich nur schwer akzeptieren.

Wir (d.h. die verbündeten NATO-Partner) wundern uns bezogen auf ganz Afghanistan und Pakistan häufig darüber, es mit einem sehr fähigen und entschlossenen Gegener zu tun zu haben, der mit unserem hochtechnologisierten Militärpotenzial einfach nicht zu besiegen ist. Ich glaube, daß ein wesentlicher Teil dieser Fähigkeiten auch darin liegt, in einem festen ideologischen Bezugsrahmen, auch wenn wir diesen überhaupt nicht nachvollziehen können, verankert zu sein und mit sehr wenig in einem sehr schwierigen Terrain auszukommen, und Alkohol gehört dabei sicher nicht zu der Grundausstattung paschtunischer oder muslimischer Kämpfer.

Ich finde, wir sollten deshalb nicht vergessen, den Gegner "zu achten" und zu verhindern, daß der Gegner uns "mißachtet".

Trotz der zumeist negativen Heftigkeit bei den Reaktionen hoffe ich, dennoch den einen oder anderen zum Nachdenken angeregt zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Elke Hoff
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Frage zum Thema Sicherheit
13.11.2008
Von:

Sehr gegehrte Frau Hoff,

in der BT-Drucksache 16/10377 fragen Sie und Ihre Fraktion nach der Einsatzorientierung der Ausrüstung der Bw in AFG.
Jetzt lese ich in der hib-Meldung des Bundestages vom10.11.08, daß die Antwort (DS 16/10769) des BMVg zu obiger Anfrage als vertraulich eingestuft wurde und deshalb nicht veröffentlicht wird.
Frage:
Sind Sie auch der Ansicht, daß in dieser wichtigen Angelegenheit die Öffentlichkeit und insbesondere die Angehörigen der Bw in den Einsatzgebieten nicht zu informieren sind?
Sind die Fakten in der Antwort so brisant, daß der H. Minister Schwierigkeiten bekommen könnte?
Zeigen Sie Zivilcourage, bzw. setzen Sie sich bitte für die Veröffentlichung ein.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Elke Hoff
7Empfehlungen
14.11.2008
Elke Hoff
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage von gestern.

Die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion "Einsatzorientierung der Ausrüstung der Bundeswehr" hatte den Zweck, Fehl und Mangel bei der Ausrüstung der Bundeswehr in Afghanistan aufzuzeigen.

Um die Aufgaben als stärkste Fraktion im Deutschen Bundestag gewissenhaft wahrnehmen zu können, dient als Mittel unter anderem das parlamentarische Fragerecht. Eine Einstufung der Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ohne Begründung vorzunehmen und somit unbrauchbar für die Arbeit als Oppositionsführer zu machen, sehe ich als nicht nachvollziehbaren und hinnehmbaren Eingriff in das parlamentarische Fragerecht an. Zudem hatten sich in der Vergangenheit die Beschwerden von Mitgliedern des Deutschen Bundestages über ausweichende oder unvollständige Antworten der Bundesregierung gehäuft. Daher habe ich auch an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Norbert Lammert MdB geschrieben, sich für die Belange der Mitglieder des Deutschen Bundestages einzusetzen. Zudem wurde der Bundesminister der Verteidigung, Herr Dr. Franz-Josef Jung MdB, durch mich aufgefordert, die vollständige Einstufung aufzuheben und eine schriftliche Begründung für nach Ansicht des Bundesministeriums der Verteidigung geheimhaltungsbedürftige Antworten mir zukommen zu lassen.

Daher freue ich mich, dass wir bei dieser Angelegenheit einer Meinung sind und danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

Das Schreiben an den Bundesminister der Verteidigung, Herrn Dr. Franz-Josef Jung MdB, habe ich Ihnen zur Kenntnis beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Elke Hoff
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Frage zum Thema Gesundheit
27.01.2009
Von:
-

Sehr geehrte Frau Hoff,

zur Regelung der Patientenverfügung (PV) gibt es inzwischen drei Anträge, welche sich in ihrer Position deutliche unterscheiden:

1. Antrag "Stünker"
Dieser Antrag räumt dem Patientenwillen absolutes Vorrecht ein, selbst wenn es durch Unwissenheit oder ungeschickte Abfassung der PV zu einer vom Patienten ungewollten und letztlich tödlichen Entscheidung kommen kann.

2. Antrag "Bosbach"
Dieser Antrag versucht , die Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der Fürsorgepflicht des Staates zu finden. Durch das Einziehen gewisser Hürden wird der Patient vor einer Fehlentscheidung bewahrt.

3. Antrag "Zöller"
Dieser Antrag versucht den Patientenwillen, selbst wenn keine PV vorliegt, dialogisch zu ermitteln. Dies hat auch eine deutliche Stärkung der ärztlichen Stellung zur Folge.

Wie ist Ihre Position zu diesem Thema und welchen Antrag werden Sie im Bundestag unterstützen ?

Inwieweit unterstützen Sie den Ansatz einer medizinischen Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder Ersatz der PV ?

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Elke Hoff
8Empfehlungen
02.02.2009
Elke Hoff
Sehr geehrter Herr -,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Patientenverfügung.

Die Entscheidung über den rechtlichen Rahmen von Patientenverfügungen ist eine sehr persönliche Entscheidung, die sich deshalb auch den Kriterien von richtig und falsch entzieht. Daher bin ich froh, dass es mehrere parteiübergreifende Anträge gibt, denen man sich anschließen kann und das Thema nicht Gegenstand des Fraktionenwettbewerbs im Deutschen Bundestags ist.

Ich unterstützte den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, der unter Federführung von Michael Kauch seitens der FDP, Joachim Stünker seitens der SPD, Jerzy Montags von Bündnis 90 /Die Grünen und Dr. Lucrezia Jochimsen von Die Linke im Juni diesen Jahres in den Deutschen Bundestag eingebracht worden ist. Im Kern geht es uns bei diesem Gesetzentwurf um folgendes:

Die Patientenverfügung muss eine klare, gesetzliche Verankerung bekommen, die für mehr Rechtssicherheit sorgt, die Rechte der Betroffenen stärkt und für einen effektiven Grundrechtsschutz sorgt.

Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der durch die Verfassung geschützten Würde und Freiheit des Menschen. Deshalb muss jeder entscheidungsfähige Patient vor einer ärztlichen Maßnahme seine Einwilligung erteilen. Ein ärztlicher Eingriff ohne Einwilligung des Patienten stellt eine Körperverletzung dar. Das Selbstbestimmungsrecht endet nicht mit Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit. Deshalb differenziert dieser Gesetzentwurf nicht nach Art und Stadium der Erkrankung. Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für jede Krankheitsphase die Entscheidung über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme überlassen.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass konkrete und situationsbezogene Behandlungsfestlegungen in einer Patientenverfügung als bindend anerkannt werden und - dass der Patientenwille in allen Stadien einer Erkrankung beachtet wird. Weiterhin soll das Vormundschaftsgericht nur bei Zweifeln über den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht eingeschaltet werden müssen.

Ich habe mich auch für diesen Antrag entschieden, weil er sicherstellt, dass es der Patient ist, der die - verfassungsmäßig garantierte - letztendliche Entscheidung trifft, ob er eine Behandlung wünscht oder nicht - nicht ein Arzt, nicht ein gesetzlich bestimmter Betreuer und auch kein Vormundschaftsgericht - zumindest dann, wenn die Situation unstrittig ist.

Davon ausgenommen ist naturgemäß die Notfallmedizin, da nach einem schweren Autounfall der Notarzt nicht erst eine Patientenverfügung suchen kann, wenn es darum geht, ein Unfallopfer mit Atemstillstand wiederzubeleben.

Seinen Willen kann man in Form einer Patientenverfügung niederlegen, die möglichst konkret den Krankheitsfall und die gewünschten bzw. nicht gewünschten Therapien benennen soll, man kann (und ich empfehle das ausdrücklich) zusätzlich einen Bevollmächtigten benennen, der den Patienten kennt und dem Willen des Patienten Geltung verschafft.

Einer vorherige Aufklärung durch einen Arzt ist sinnvoll, der Antrag rät dazu, spricht sich aber nicht für eine Zwangsberatung aus. Ich setze hier auf Vernunft und Selbstverantwortung der Menschen. Wenn ein volljähriger, mündiger Mensch aus religiösen Gründen eine Bluttransfusion ablehnt, mag das Außenstehenden befremdlich vorkommen, aber es ist sein gutes Recht, darauf zu verzichten, auch wenn ihm diese Entscheidung subjektiv schadet und nach ärztlicher Aufklärung unsinnig erscheint.

Eine sture 1:1-Umsetzung der Patientenverfügung gibt es dabei nicht. Es ist immer der aktuelle mutmaßliche Wille zu überprüfen. Zeigt z.B. ein schwer dementer und damit nicht einwilligungsfähiger Patient deutliche Zeichen von Lebensfreude, verweigert die Medikamenteneinnahme oder die Aufnahme von Nahrung nicht, dann gibt es nach dem von mir unterstützten Antrag keinen Grund für den Arzt, z.B. auf die vorab verfügte Behandlung einer Lungenentzündung als Folgekomplikation zu verzichten. Im Gegenteil, er ist sogar gehalten, dann die entsprechende Verfügung durch die nonverbalen Äußerungen als widerrufen zu betrachten. Für den Konfliktfall z.B. wenn Bevollmächtigter und Arzt anderer Auffassung über den mutmaßlichen Willen sind - bleibt der Gang zum Vormundschaftsgericht, das dann über die Auslegung der Patientenverfügung in diesem konkreten Fall entscheidet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Elke Hoff
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Frage zum Thema Sicherheit
11.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Hoff,

gesetz dem Fall die FDP wird - so hoffe ich - im Herbst in Regierungsverantwortung gewählt: Wie wird das Thema "Wehrpflicht" behandelt? Halten Sie es - besonders im Fall einer Schwarz-Gelb Koalition- für realistisch dass eine Abschaffung der Wehrpflicht umgesetzt werden kann?

Aus Kreisen der Bundeswehr habe ich erfahren, dass aus Wehrpflichtigen das Gros der Zeitsoldaten rekrutiert wird. Gerade im Zuge der steigenden Zahl an Gefallenen/Verwundeten Soldaten im Auslandseinsatz scheint die Bundeswehr als Arbeitgeber unattraktiver zu werden. Welche Lösungen will die FDP nach einer evtl. Abschaffung der Wehrpflicht auf das Problem der sinkenden freiwilligen Verpflichtungen anbieten?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Elke Hoff
9Empfehlungen
16.02.2009
Elke Hoff
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Februar 2009. Wie Sie wissen, setzt sich die FDP seit 2002 für die Aussetzung der Wehrpflicht ein, da diese sicherheitspolitisch nicht mehr zu begründen ist und bei einer tatsächlichen Einberufungsquote von etwa 30 Prozent zutiefst ungerecht ist. Grundwehrdienstleistende sind für den aktuellen Hauptauftrag der Bundeswehr, nämlich die internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus sowie die Unterstützung von Bündnispartnern zu Recht nicht einsetzbar.

Die Wehrpflicht stellt einen so tiefen Eingriff in die individuelle Freiheit und Lebensplanung junger Bürger dar, dass sie von einem demokratischen Rechtsstaat nur dann abgefordert werden darf, wenn es eine äußere Bedrohung der Sicherheit unseres Landes tatsächlich gebietet. Die Wehrpflicht ist also kein allgemeingültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist abhängig von der konkreten Bedrohungslage. Die äußere Sicherheit Deutschlands und die unserer Bündnispartner sind aber in absehbarer Zeit nicht durch konventionelle militärische Angriffe bedroht.

Zusätzlich hat die Wehr- und Dienstgerechtigkeit durch die Etablierung der Auswahlwehrpflicht nach der letzten Änderung des Wehrpflichtgesetzes dramatisch abgenommen. Wenn nur etwa ein Drittel der jungen Männer ihren Pflichtdienst leisten müssen, zwei Drittel dagegen nicht herangezogen werden, kann von einer Wehrgerechtigkeit nicht mehr die Rede sein. Die FDP setzt sich daher für eine Struktur der Bundeswehr mit einer Friedensstärke von 240.000 Soldaten ein, davon 30.000 so genannte Kurzzeitsoldaten mit einer Verpflichtungszeit von 12 bis 24 Monaten. Kurzzeitsoldat ist zum einen die richtige und ehrliche Bezeichnung für die Soldaten, die heute freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leisten (FWDL), zum anderen sollen sie das Reservoir für die Nachwuchsgewinnung sein und die Wehrpflicht bei der Nachwuchsgewinnung für die Streitkräfte ersetzen.

Je stärker die FDP bei der nächsten Bundestagswahl abschneidet, desto leichter wird es natürlich sein, die Aussetzung der Wehrpflicht gegenüber einem möglichen Koalitionspartner einzufordern und durchzusetzen. Ich kann an dieser Stelle nur für meine eigene Partei sprechen und zum Ausdruck bringen, dass die FDP nach der Bundestagswahl 2009 mit Nachdruck dafür eintreten wird, die Aussetzung der Wehrpflicht durchzusetzen.

Zurzeit ist die Wehrpflicht das wesentliche Rekrutierungsinstrument für Zeitsoldaten, weil es im Prinzip das einzige ist. Bei Aussetzung der Wehrpflicht muss die Einführung der freiwillig Dienst leistenden Kurzzeitsoldaten, aber auch eine spürbare Attraktivitätssteigerung sicherstellen, dass die Bundeswehr auch in der Zukunft gutes Personal gewinnen und vor allem auch halten kann. Schon heute wird es aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge für die Bundeswehr immer schwieriger, im Wettbewerb mit den Arbeitgebern auf dem zivilen Arbeitsmarkt zu bestehen. Die Probleme beginnen bei der Ausbildung und Bezahlung und enden bei einem familienfreundlichen Dienstbetrieb.

Der Dienst in der Bundeswehr muss deshalb deutlich attraktiver werden und die notwendigen finanziellen Spielräume dafür müssen durch eine weitere Reduzierung der Anzahl von Soldaten bei einer gleichzeitig deutlichen Erhöhung der Qualität des Soldatenberufes geschaffen werden. Schon heute gelingt es der Bundeswehr nicht mehr, hoch motivierte und gut ausgebildete junge Menschen für den Dienst in der Bundeswehr zu gewinnen. Deshalb setzt sich meine Fraktion auch dafür ein, den Dienst bei der Bundeswehr u.a. durch ein eigenes und spürbar besseres Besoldungsrecht, aber auch durch eine bessere Vereinbarkeit von Dienst und Familie attraktiver zu gestalten. Hier tut sich die derzeitige Bundesregierung erkennbar schwer. Themen wie Kinderbetreuung oder die Berücksichtigung familiärer Situationen bei der Versetzung werden nicht ausreichend berücksichtigt.

Zu Ihrer weiteren Information übersende ich Ihnen in der Anlage die Anträge der FDP-Bundestagsfraktion aus dieser Legislaturperiode "Attraktivität des Soldatenberufes steigern" und "Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr herstellen – Wehrpflicht aussetzen." Diese stellen die Beschlusslage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag zu den von Ihnen angesprochenen Themen Wehrpflicht und Attraktivität des Dienstes dar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Elke Hoff
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