Elke Hoff (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Elke Hoff
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Studium der Germanistik, Philosophie und Politik, Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Vizepräsidentin SGD Nord a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
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(...) Ich habe mich auch für diesen Antrag entschieden, weil er sicherstellt, dass es der Patient ist, der die - verfassungsmäßig garantierte - letztendliche Entscheidung trifft, ob er eine Behandlung wünscht oder nicht - nicht ein Arzt, nicht ein gesetzlich bestimmter Betreuer und auch kein Vormundschaftsgericht - zumindest dann, wenn die Situation unstrittig ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Tornado-Einsatz
08.02.2007
Von:

ich bin bestürzt über die Absicht der Bundesregierung, Tornado-Kampfflugzeuge nach Afghanistan zu schicken. Es wird behauptet, dass diese Einsätze lediglich der "Aufklärung" dienten. Klar ist jedoch,

  • dass eine Frühjahrsoffensive der NATO bevorsteht und es offensichtlich ist, dass Deutschland mit dem Einsatz der Tornado-Kampfflugzeuge die Kriegshandlungen der NATO unmittelbar unterstützt (was die Lieferung von Angriffszielen mit einschließt),
  • dass der Widerstand gegen die NATO-Truppen im Süden Afghanistans stetig wächst und die NATO mit ihrer Kriegsstrategie den bewaffneten Widerstand im Land anheizt,
  • dass auch die Bundeswehr im Norden von Anschlägen nicht verschont blieb und bereits 66 Bundeswehrsoldaten ihr Leben verloren haben,
  • dass Deutschland, das bisher schon mit Elitekampftruppen (KSK) an der sog. Antiterror-Operation der USA "Enduring Freedom" in Afghanistan beteiligt ist, endgültig und für alle Afghanen sichtbar Kriegspartei wird und entsprechende Gegenreaktionen heraufbeschwört.

Vor mehr als fünf Jahren begann der US- und NATO-Krieg in Afghanistan, der bis heute keinen nennenswerten Erfolg vorweist. Im Gegenteil, die Ablehnung gegen die Besatzer und die Bereitschaft zum bewaffneten Kampf steigt.

Der größte Teil der ländlichen Bevölkerung lebt im Elend und die zivile Aufbauhilfe tritt auf der Stelle: Während Deutschland jährlich 460 Mio. Euro für das Militär ausgibt, gehen in die Entwicklungshilfe lediglich 80 Mio. Euro.

Angesichts der zunehmenden Gewalt in Afghanistan, bedingt durch die Militärstrategie der USA und der NATO, und der immer tieferen Verwicklung deutscher Soldaten in die Kampfhandlungen fordere ich Sie auf, dem Tornado-Einsatz nicht zuzustimmen. Nach einer neuen FORSA-Umfrage sind 77 Prozent der Bevölkerung dieser Auffassung.

Frage: wann beginnen wir uns für für einen Abbau der Militärpräsenz in Afghanistan einzusetzen und dafür das Geld in den zivilen Aufbau fliessen zu lassen? den Unterschied?
Antwort von Elke Hoff
2Empfehlungen
09.02.2007
Elke Hoff
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Ich teile Ihr Unverständnis über die Verschleierung des Auftrages der Recce-Tornados. Aufklärung geschieht nicht zum Selbstzweck, sondern dient der Vorbereitung von Angriffshandlungen. Daher ist die Entsendung dieser Flugzeuge auch ein Kampfeinsatz.

Die Zunahme des Widerstandes gegen ISAF-Truppen der NATO hängt mit der Ausdehnung der Mission auf das ganze Land zusammen. Die Truppen wirken seit dem letzten Jahr auch im Süden und im Osten des Landes. Dies sind die Rückzugsräume der Taliban gewesen, in denen sie nun nicht mehr ungestört agieren können. Darüber hinaus haben die Taliban in der Bevölkerung, insbesondere in der paschtunischen Region,wieder mehr Rückhalt gewonnen.

Sowohl im Rahmen der Operation Enduring Freedom als auch ISAF ist der Einsatz von KSK-Soldaten möglich. Im Rahmen von Enduring Freedom kommen nach Verlautbarungen von Verteidigungsminister Franz-Josef Jung schon seit geraumer Zeit keine KSK-Kräfte mehr zum Einsatz. Im Rahmen des deutschen Beitrages für ISAF kommen im deutschen Verantwortungsbereich im Norden Afghanistans auch KSK-Soldaten zum Einsatz.

Es steht außer Frage, dass Afghanistan nicht rein militärisch zu befrieden und zu entwickeln ist. Die Bevölkerung Afghanistans muss merken, dass die internationale Präsenz für sie spürbare Vorteile mit sich bringt. Wenn es den Menschen nicht besser geht als zuvor findet die ausländische Präsenz keine Zustimmung.

Die Bundesregierung ist beim Polizeiaufbau in Afghanistan weitgehend gescheitert. Dabei ist der Aufbau eines funktionierenden Polizei-, Justiz- und Strafvollzugswesens eine wesentliche Voraussetzung für die Herstellung der Sicherheit und Ordnung und damit der Herstellung stabiler staatlicher Verhältnisse in Afghanistan. Zugleich darf das Ziel nicht aus den Augen verloren werden, die afghanische Regierung zunehmend selbst in die Verantwortung zu nehmen, so dass sie mittelfristig selbst für die Sicherheit im Lande sorgen kann ("Afghan Ownership"). Zu Recht beklagen Sie die Diskrepanz zwischen den Mitteln, die für das militärische Engagement und den zivilen Wiederaufbau in Afghanistan aufgebracht werden. Multilateral wird in Afghanistan zehn Mal so viel Geld für militärisches Handeln ausgegeben wie für zivile Projekte. Gerade Deutschland versucht den Eindruck zu erwecken, unser Wiederaufbauanteil sei besonders erfolgreich. Das stimmt leider nur bedingt.

Zwar ist Afghanistan Schwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und wir sind hinter den USA, Japan und Großbritannien der viertgrößte bilaterale Geber Afghanistans. Trotzdem war die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan im Jahre 2004 in der Höhe vergleichbar mit der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Bolivien (AFG: 60,47 Mio. €/ Bolivien: 60,52 Mio. €). Andere Partner nehmen eine deutlich vernehmbarere Schwerpunktsetzung in Afghanistan vor. So gibt Großbritannien schon heute 151 Mio € p.a. aus und erhöht die Mittel jährlich auch noch um weitere 15 %. Deutschland geht diesen Weg nicht mit, obwohl das Afghanistan-Konzept vom 13. September 2006 die quantitative und qualitative Angemessenheit des Ressourceneinsatzes hinterfragt. Der richtigen Analyse folgt leider nicht die konsequente Umsetzung. Die Bundesregierung muss die entwicklungspolitischen Anstrengungen in Afghanistan erheblich verstärken. Afghanistan muss politisch, finanziell und personell wirklich ein Schwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden. Die Bevölkerung muss in absehbarer Zeit eine Verbesserung der Lebensverhältnisse empfinden, ansonsten droht der gesamte Afghanistan-Einsatz zu scheitern.

Ich teile Ihre Einschätzung, dass der militärische Einsatz in Afghanistan bisher keine nennenswerten Erfolge gebracht hat. Die zivilen Strukturen in Afghanistan müssen so schnell wie möglich aufgebaut und befähigt werden, die Macht der Drogenkartelle zerschlagen und die Lebensumstände der Bevölkerung spürbar verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Hoff
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
18.03.2007
Von:

Guten Tag Frau Hoff,

ich betreibe mit APH Taxi-Kurier GmbH seit 17 Jahren ein Taxiunternehmen in Neuwied. Wir haben die "blauen Taxen" und unser Sitz ist im Bahnhof Neuwied. Die Fahrzeuge fahren mit Flüssig- und Erdgas. Wir betreiben den ÖPNV im Aufttrag der SVB wenn die Busse nicht mehr fahren; den Anrufsammeltaxiverkehr in Neuwied.

Über 900 Taxiunternehmen wurden vom Hauptzollamt kontrolliert. Bei uns war alles ok; sprich alle Fahrer sind angemeldet.

Wissen Sie einen Grund warum die Stadt Neuwied kein Interesse an der ökologischen Lösung hat? Wissen Sie, warum das Land Rheinland-Pfalz immer noch Firmen beschäftigt, die Schwarzarbeiter fahren lässt?

Mit herzlichen Grüßen

Antwort von Elke Hoff
2Empfehlungen
20.03.2007
Elke Hoff
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben 18. März 2007.

Ich freue mich, dass Sie sich für eine ökologische Fahrzeugflotte für Ihren Taxibetrieb entschieden haben. Die Stadt Neuwied hat meines Wissens durchaus Interesse an ökologischen Lösungen. So erhalten Fahrzeuge, die privat oder auch betrieblich mit Erdgas betrieben werden, eine Förderung seitens der Stadtwerke in Höhe eines Tankgutscheins über 1300 kg Erdgas. Einen Kontakt zu einem Ansprechpartner bei den Stadtwerken Neuwied stelle ich gerne her. Bitte melden Sie sich telefonisch bei meinem Team unter 030/227-71498

Schwarzarbeit ist im Taxi-Gewerbe ein großes Problem. Leider sind die Kontrollen des Hauptzollamtes in dieser Hinsicht nicht sehr effektiv. Das muss besser werden. Darüber hinaus müssen die Landes-, Kreis- und Stadtverwaltungen ihrer Verantwortung nachkommen und nur an solche Anbieter öffentliche Aufträge vergeben, von denen Sie wissen, dass diese sich an Recht und Gesetz halten. Nur wer Schwarzarbeit konsequent bekämpft sichert einen fairen Wettbewerb. Die öffentliche Hand muss hier ihrer besonderen Verantwortung nachkommen.

mit freundlichen Grüßen

Elke Hoff
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.05.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Hoff.

Sie und Ihre Fraktion haben mit der BT-Drucksache 16/5411 vom 23.05.2007 ein Beschlussantrag mit dem Ziel die Todesstrafe weltweit abzuschaffen, eingebracht. Dafür vielen Dank
Bei der internationalen Konferenz zur Ächtung der Todesstrafe am 10.Oktober 2007 sollen die Europäer (vertreten durch die portugiesische Ratspräsidentschaft) ihr gemeinsames Menschenrechtsverständnis dokumentieren um so ein Zeichen im Kampf gegen die Todesstrafe zu setzen. Dafür vielen Dank.
Im oben genanten Beschlussantrag an den dt. Bundestag erwähnen sie die Grundrechtscharta der Europäischen Union, worin Sie und ihre Fraktion das Verbot der Todesstrafe verankert sehen (Art. 2 Abs. 2).
Dieses Verbot ist allerdings m. E. nur die halbe Wahrheit.
Auf der Seite 193 der BT-Drucksache 15/4900 vom 18.2.2005 (Vertrag über die Verfassung von Europa; im Bundestag mehrheitlich verabschiedet) ist festgehalten, dass im Rahmen eines Zusatzprotokolles das Verbot der Todesstrafe hinfällig wird.

In Artikel 2 Absatz 2 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) heißt es dort:

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikel betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"

Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden..."

Daher meine Frage an Sie. Sind Sie nach Bewertung dieses Sachverhaltes weiterhin der Annahme, dass innerhalb der EU die Todesstrafe abgeschafft ist?

MfG
Antwort von Elke Hoff
4Empfehlungen
30.05.2007
Elke Hoff
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank Ihre E-Mail vom 26. Mai2007 und das darin bekundete Interesse an dem Thema Todesstrafe in Europa.

In der Tat ist der Kampf gegen die Todesstrafe ein langer und beschwerlicher Weg gewesen und mit Blick auf das Ziel einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe, liegt auch noch ein ganzes Stück des Weges vor uns.

Hinsichtlich des Verbots der Todesstrafe in Art. 2 Abs.2 der EU-Grundrechtscharta möchte ich allerdings darauf verweisen, dass es im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention inzwischen nicht nur das 6., sondern auch das 13. Zusatzprotokoll gibt, welches das Verbot der Todesstrafe unter allen Umständen statuiert. In Kraft getreten ist dieses Zusatzprotokoll schon am 01. Juli 2003, Deutschland hat es 11. Oktober 2004 ratifiziert.

Die Todesstrafe ist daher aus Europa weitgehend verbannt. Ein Ausruhen darf es gleichwohl noch nicht geben, da in vielen Ländern der Erde noch immer die Todesstrafe verhängt und auch vollstreckt wird. Aber auch in Europa sind noch weitere Anstrengungen vonnöten. So haben Länder wie etwa Italien, Frankreich und Polen das 13. Zusatzprotokoll zwar bereits unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die FDP hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, dieses Thema mit dem von Ihnen angesprochen Antrag im Deutschen Bundestag erneut auf die Tagesordnung zu bringen, und damit ein nachdrücklicheres Eintreten gegen die Todesstrafe in Europa zu fordern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Elke Hoff
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Frage zum Thema Arbeit
08.10.2007
Von:

sehr geehrte frau hoff,

können sie mir bitte die begründung für die uneinheitlich geregelten entlohnungssysteme im öffentlichen dienst darlegen?
es gibt hier bereiche (fast alle) nach denen nicht nach tätigkeit sondern nach ausbildung bezahlt wird. dann gibt es den bereich "politik", in dem nach tätigkeit und nicht nach ausbildung gezahlt wird.
ich bitte sie sich hier für eine vereinheitlichung einzusetzten.

mit freundlichen gruessen

dieter breuer
Antwort von Elke Hoff
1Empfehlung
07.11.2007
Elke Hoff
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mitglieder des Deutschen Bundestages sind keine Beamten und gehören nicht dem öffentlichen Dienst an. Die Abgeordnetenentschädigung soll die Unabhängigkeit der Ausübung des Mandats sichern. Dies ist die zwingende Konsequenz aus Art. 38 unseres Grundgesetzes, der Wesen und Auftrag des freien Mandats bestimmt und den Abgeordneten von Weisungen und Aufträgen freistellt.

Im Gegensatz hierzu unterstehen Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes ihrem Dienstherrn und sind an dessen Weisungen gebunden. Sie werden in aller Regel nach dem Prinzip von Eignung und Befähigung nach der Bundesbesoldungsordnung bzw. dem Bundesangestelltentarifvertrag besoldet. Politiker und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind insofern nicht miteinander zu vergleichen. Deshalb halte ich eine Vereinheitlichung in diesem Bereich auch nicht für erstrebenswert, denn ein Politiker darf nicht zum Angestellten desjenigen Staates umfunktioniert werden, den er durch seine unabhängige Arbeit kontrollieren und dessen Handeln er durch die Gesetzgebung bestimmen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Hoff
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.10.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Hoff,

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" sieht vor, Telekommunikationsunternehmen ab 2008 zu verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Zur verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar werden, wer wann mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden.

Wie stehen Sie zu diesem Vorhaben, grade in Anbetracht der Tatsachen, dass
  • dies einen Erheblichen Eingriff in die Grundrechte auf Privatsphäre,
freie Persönlichkeitsentfaltung und freie informationelle Selbstbestimmung darstellt,
  • es damit möglich wird, bei Handy-Vieltelefonierern detaillierte
Bewegungsprofile der letzten 6 Monate durch ganz Europa zu erstellen,
  • momentan eine Klage gegen die zugrunde liegende EU-Richtlinie 2006/24/EG vor dem EGH anhängig ist und daher unklar ist, ob die Verpflichtung zur Umsetzung nicht sowieso ex post entfällt sowie
  • der Tatsache, dass die Arbeit Berufsgeheimnisträgern grade auf dem Schutz dieses besonderen Vertrauensverhältnisses vor staatlicher Kenntnisnahme beruht, was durch dieses Gesetz quasi ausgehölt wird?

Wie werden sie im November diesbezüglich abstimmen?

Über eine Antwort würde ich mich freuen!

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Elke Hoff
1Empfehlung
25.10.2007
Elke Hoff
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.10.2007.

Seit Jahren erhebt die FDP-Bundestagsfraktion die Forderung nach einer Gesamtreform der Telekommunikationsüberwachung. Es ist lange bekannt, dass es große Defizite in der geltenden Rechtspraxis gibt. Eine große Anzahl der richterlichen Anordnungen von Telefonüberwachungsmaßnahmen sind fehlerhaft. Auch die Benachrichtigungspflichten an die Beteiligten werden nur sehr unzureichend erfüllt. Zudem steigen die einzelnen Überwachungsmaßnahmen von Jahr zu Jahr stetig an. Eine Reform der gesetzlichen Grundlagen ist daher dringend notwendig. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass die Bundesregierung nun endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. Die Telekommunikationsüberwachung ist ein wichtiges Instrument zur effizienten Bekämpfung der Kriminalität. Da aber jede Überwachungsmaßnahme gleichzeitig mit Eingriffen in die grundrechtlich geschützten Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger verbunden ist, ist es dringend geboten, das wichtige Instrument der Telefonüberwachung rechtsstaatlich einwandfrei auszugestalten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält an einigen Stellen notwendige und sinnvolle Änderungen. Dies gilt insbesondere für die Benachrichtigungspflichten zugunsten der Betroffenen und für den nachträglichen Rechtsschutz. Diese Verfahrenssicherungen gehen in die richtige Richtung. Andere Regelungen sind jedoch problematisch. Es ist bedauerlich, dass in der Strafprozessordnung an einem Katalog festgehalten wird, der die Anlassstraftaten enthält, wegen derer eine Telefonüberwachungsmaßnahme angeordnet werden darf. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass alle Straftatenkataloge, die zunächst übersichtlich und systematisch gestaltet sind, nach und nach, je nach aktuellem Anlass, stets erweitert werden. Es muss daher bezweifelt werden, ob die vorgeschlagenen Regelungen tatsächlich zu der gewünschten Begrenzung der Überwachungsmaßnahmen führen werden. Nicht geglückt sind auch die Vorschriften für Berufsgeheimnisträger. Der Gesetzentwurf bemüht sich, einen einheitlichen Schutz für bestimmte Berufsgruppen zu gewährleisten. Die konkrete Ausgestaltung ist jedoch fragwürdig. Es wird eine Verhältnismäßigkeitsprüfung eingeführt, die den vermeintlichen Schutz nur sehr unzureichend garantiert. Bei der vorgeschlagenen Verhältnismäßigkeitsprüfung wird jeweils im Einzelfall geprüft und festgestellt, inwieweit der Schutz des Berufsgeheimnisträgers reichen soll. Es bleibt daher zunächst offen, in welchem Umfang Angehörige der betroffenen Berufsgruppen bei ihrer Berufsausübung geschützt sind. Objektive Kriterien für die Abwägung fehlen weitgehend. Das Bundesverfassungsgericht hat in letzter Zeit wiederholt die besondere verfassungsrechtliche Stellung von Berufsgeheimnisträgern betont. Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor verdeckten Ermittlungsmaßnahmen muss daher entsprechend ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung so ausgestaltet werden, dass ein effektiver Grundrechtsschutz gesichert ist. Zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens muss der Vertrauensschutz zwischen zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsangehörigen und denen, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen, unbedingt gewährleistet werden. Eine willkürliche Differenzierung zwischen bestimmten Berufsgruppen unterläuft das grundrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis.

Einen Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bildet die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht. Der Deutsche Bundestag hat sich bereits mehrfach mit der Vorratsdatenspeicherung befasst. Im Jahr 2004 hat der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen einen Beschluss gefasst, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, eine Vereinbarung, die eine Verpflichtung für Unternehmen zur Mindestspeicherungsfrist von Verkehrsdaten vorsieht, in den Gremien der Europäischen Union nicht mitzutragen. Es ist daher außerordentlich bedauerlich, dass sich die Bundesregierung über dieses einstimmige Votum des Deutschen Bundestages hinweggesetzt hat und der entsprechenden Richtlinie zugestimmt hat. Die Speicherung von Daten auf Vorrat begegnet unverändert grundsätzlichen Bedenken in rechtsstaatlicher, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht. In diesem Zusammenhang ist es unverständlich, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Richtlinie an einigen Punkten sogar über deren Regelungsgehalt hinausgeht. Dies betrifft insbesondere die Erweiterung der Verwendungszwecke der Daten. Es muss bezweifelt werden, ob die Vorschläge der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie tatsächlich verfassungskonform sind. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält zudem unverhältnismäßige Belastungen für die Telekommunikationsunternehmen. Die Vorschriften sind für die betroffenen Unternehmen mit vielfältigen Verpflichtungen verbunden, ohne dass dafür eine angemessene Entschädigungsregelung vorgesehen ist. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat im September 2007 eine Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung durchgeführt. Die Experten haben überwiegend die Kritik der FDP-Bundestagsfraktion bestätigt. Insbesondere wurden die Vorschriften über die Berufsgeheimnisträger als unzureichend angesehen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung nach der Auswertung der Anhörung noch an entscheidenden Stellen Änderungen an ihrem Gesetzentwurf vornehmen wird. Der Gesetzentwurf ist in seiner derzeitigen Fassung aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion nicht zustimmungsfähig.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Hoff
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