Sehr geehrte Frau

,
vielen Dank für Ihre Serienanfrage vom 1. August, die Sie auch anderen Kollegen von mir geschickt haben. Sie bemängeln einen unzureichenden Tierschutz in der Tierhaltung, welcher Ihrer Meinung nach mit der Massentierhaltung zusammenhängt. Die Tiergerechtheit einer Haltungsanlage lässt sich aber nicht pauschal anhand ihrer Größe bewerten.
Tierschutz setzt am einzelnen Tier an und ist unabhängig von der Zahl der Tiere in einem Betrieb zu sehen. Tierschutzrechtliche Vorschriften gelten daher in der Regel unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere für alle landwirtschaftlichen sowie gewerblichen Tierhaltungen. Es gibt derzeit keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass es in großen Tierbeständen nicht möglich wäre, die Tierschutzvorschriften einzuhalten oder dass es grundsätzlich einen Zusammenhang zwischen der Bestandsgröße und der Tiergerechtheit einer Haltung gibt. Da der Vollzug der tierschutzrechtlichen Bestimmungen, damit also auch die Kontrolle der Tierhaltungen, aufgrund unserer föderalistischen Ordnung allein den zuständigen Behörden der Länder obliegt, haben diese mögliche Missstände abzustellen und ggf. zu ahnden.
Mit den Beschlüssen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik aus den Jahren 2003/2004 wurden die bis dahin als Flächen- oder Tierprämien (= gekoppelte Zahlungen) gewährten Direktzahlungen von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelt. Die Landwirte erhalten somit die Direktzahlungen unabhängig davon, was sie produzieren, d. h. die Zahlungen sind unabhängig von aktuellen Tierbestandszahlen.
In diesem Zusammenhang ist allerdings anzumerken, dass es auch vor der Entkopplung der Direktzahlungen keine gekoppelten Direktzahlungen für die Schweine- und Geflügelhaltung gab.
Die Gewährung dieser Zahlungen ist daran geknüpft, dass die Landwirte ihre Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand halten und bestimmte Grundanforderungen in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze, Umwelt sowie Tierschutz beachten. Dabei müssen die Landwirte im Rahmen von systematischen und unangekündigten Kontrollen nachweisen, dass sie diese Verpflichtungen einhalten. Verstöße gegen diese Verpflichtungen werden ggf. strafrechtlich verfolgt und führen darüber hinaus bei den Direktzahlungen je nach Ausmaß, Dauer und Schwere des Verstoßes zu Kürzungen oder Ausschlüssen.
Als Parlamentsberichterstatterin für den Tierschutz Aktionsplan 2006-2010 liegt mir das Wohlergehen der Tiere sehr am Herzen. Den Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006 - 2010 war ein wichtiger Schritt zu mehr Tierschutz in Europa. Er macht deutlich, dass Tierschutz ein wichtiges Ziel unserer Europäischen Union ist, die sich nicht nur als Wirtschafts-, sondern auch als Wertegemeinschaft und Vorbild in der globalisierten Welt sieht. Durch den Aktionsplan wird die frühzeitige Berücksichtigung von Tierschutzbelangen bei der Planung in den dafür relevanten Politikbereichen einfacher. Ich setze mich sich selbstverständlich dafür ein, dass der Aktionsplan fortgeschrieben wird. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an dem neuen Aktionsplan Tierschutz und wird diesen nach meinen Informationen im Dezember 2011 vorlegen.
In seiner Entschließung vom 5. Mai 2010 zur Bewertung und Beurteilung des Aktionsplans für Tierschutz 2006-2010 hat das Europäische Parlament bereits klare Forderungen an die Kommission gestellt, welche Vorstellungen das Parlament im Hinblick auf den künftigen Aktionsplan hat. Den angenommenen Text der Parlamentsstellungnahme finden Sie unter folgendem Link:
www.europarl.europa.eu
Für eine gute Übersicht aller europäischen Verordnungen und Richtlinien zum Tierschutz sowie zukünftige Initiativen empfehlen ich Ihnen die folgende Website:
ec.europa.eu
Wie Sie sehen, tut die Europäische Union eine ganze Menge, um den Tierschutz in Europa konsequent voranzubringen. Aber Tierschutz geht uns alle an und kann nicht alleine mit gesetzlichen Vorschriften vorangebracht werden. Gleichermaßen gilt es, hohe Tierschutznormen über die EU hinaus auch auf internationaler Ebene mit Nachdruck zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth Jeggle
Mitglied des Europäischen Parlaments