Elisabeth Jeggle (CDU)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Elisabeth Jeggle
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Meisterin der städtischen, sowie der landwirtschaftlichen Hauswirtschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Baden-Württemberg
Bundeslistenplatz
4, über Liste eingezogen
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(...) Beide Geschlechter, Männer und Frauen, sind gleichwertige Teile unserer Gesellschaft und haben so die gleiche Teilhabe an Rechten und Pflichten. Die Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland transportieren diese Gedanken. Anpassungsbedarf bezüglich des Lohnentgelds ist aber weiterhin vorhanden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
12.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Jeggle,

die Bestäuberinsekten sind in Gefahr durch neuartige Pflanzenschutzmittel / Pestizide (Neonicotinoide) und diese sind laut jüngeren offiziellen Untersuchungen auch bereits in Lebensmitteln zu finden. Honigbienen, Schmetterlinge und Wildbienen in Gefahr, der Verbraucher in Gefahr - was werden Sie unternehmen?

Die Honigbiene gilt als drittwichtigstes Haustier des Menschen. Der wirtschaftliche Wert der Bestäubungsleistung der Honigbienen und anderer Bestäubungsinsekten wird laut einer aktuellen Studie auf weltweit 153 Milliarden Euro errechnet. Siehe dazu die Studie von Josef Settele et al. Die Honigbienen existieren seit 45 Millionen Jahren auf diesem Planeten und der Naturhaushalt hat sich auf ihre Existenz eingestellt. Die Wichtigkeit der Honigbiene für den Menschen und den Naturhaushalt ist ohne Zweifel äußerst hoch.

Die Anzahl der gemeldeter Bienenschäden von 1960 an gingen von 350 im Schnitt der siebziger Jahre auf 80 Meldungen zurück, bis im Jahr 2008 die Zahl der gemeldeten Bienenschäden auf 11.500 Völker hochschnellte. Eine Steigerung von 14.375 %.

Diese Steigerung, die ohne Zweifel als Großschadensereignis zu bezeichnen ist, ist nicht einem Einzelfall zu verdanken, sondern ist auch in anderen Ländern (Italien, Slowenien und der Tschechei) in dieser Form aufgetreten.

Pflanzenschutzmittel reichern sich im Naturhaushalt und im Nahrungskreislauf des Menschen an. Das in Baden und Bayern das Bienensterben verursachende Mittel, Clothianidin, ist in der Schweiz bereits im zum Verzehr bestimmten Salat nachgewiesen worden, der aus Italien importiert worden ist. Neonicotinoide reichern sich im Boden an, dass zeigen Studien und die Praxis.

Die Agrarpolitik braucht eine Wende, um nachhaltige Schäden am Menschen und am Naturhaushalt abzuwenden. Demnächst wird es eine Abstimmung über die Pflanzenschutzrichtlinie im Parlament geben, die maßgeblich unser aller Zukunft bestimmen wird.

Wie werden Sie sich positionieren?

MFG
M.
Antwort von Elisabeth Jeggle
4Empfehlungen
18.12.2008
Elisabeth Jeggle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Dezember 2008.
Auch mir bereitet das Bienensterben große Sorge. Es muss alles dafür getan werden, dass der Lebensraum der Biene und die Bienen geschützt werden. Ebenfalls ist die Gewährleistung der ökologischen Grundlage der Imkerei unumgänglich. Wie Sie richtig anmerken, leisten die Bienen einen sehr wichtigen Beitrag für den Naturhaushalt. Die Biene hat für das ökologische Gleichgewicht eine wichtige Rolle eingenommen. Eine Schwächung des Bienenbestandes würde große Schäden des ökologischen Gleichgewichts nach sich ziehen. Dies kann keinesfalls hingenommen werden. Auch die Lebensmittelsicherheit muss im Hinblick auf die Imkerei durchgängig gewährleistet sein.
Das Bienensterben wurde dieses Jahr durch eine Vielzahl von Faktoren ausgelöst. Das Bekämpfen des Westlichen Maiswurzelbohrers durch amtliche Anordnung, mithilfe einer erhöhten Dosis eines insektiziden Beizmittels auf Basis des Wirkstoffs Clothianidin war eine Ursache. Die mangelnde Beizqualität führte zu einem erhöhten Wirkstoffabtrieb und somit zu Staubbildung. Die Geräte, die zur Maisaussaat eingesetzt wurden verteilten den Staub in der Luft. Dies alles wurde noch verschlimmert, da aufgrund des Wetters viele Pflanzen später als normal blühten und dies mit der Maissaussaat zusammenfiel.
Unmittelbare Maßnahmen wurden bereits vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ergriffen. Aus Vorsorgegründen wurden acht insektizide Beizmittel vorläufig als unzulässig erklärt.
Der Bienenschutz wird in Deutschland sehr groß geschrieben und bevor ein Pflanzenschutzmittel zugelassen wird, werden Tests durchgeführt, ob es eventuell schädlich für Bienen sein könnte. Ist dies der Fall oder bestehen Zweifel über die Wirkung auf Bienen, wird das Mittel nicht zugelassen.
Ich verstehe Ihre Forderung, mehrere Pestizide vom Markt zu nehmen, um die Umwelt und die Bienen zu schützen. Auch ich unterstütze diese Forderung, sofern die Pestizide nicht mehr zeitgemäß sind, es also bereits bessere Pflanzenschutzmittel gibt oder nachweislich eine Schädigung der Bienen und des Naturhaushaltes vorliegt. Jedoch sollte auch die Ernährungssicherheit berücksichtigt werden, hierbei sind Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Schädlingen usw. nötig. Natürlich muss ganz genau geprüft werden, welche Mittel dafür zugelassen werden.
In der aktuellen Debatte zum Pflanzenschutz im Europäischen Parlament habe ich mich dafür stark gemacht, dass nur solche Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, die keinerlei Auswirkungen auf die Bienen und somit auch nicht auf den Naturhaushalt haben.
Am 20. November 2008 verabschiedete das Europäische Parlament darüber hinaus eine Entschließung zur Lage der Bienenzucht. Die endgültige Entschließung finden Sie unter folgendem Link: www.europarl.europa.eu

Das Europäische Parlament hat sich ernsthaft in der Entschließung mit diesem Problem auseinandergesetzt und bemerkt, dass die Bienenzucht weltweit mit großen Problemen zu kämpfen hat. Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass "unverzüglich etwas unternommen werden muss, um die Gesundheit der Bienen, die sich in einem kritischen Zustand befindet, auf geeignete Art und Weise und mit wirksamen Mitteln anzugehen". Das Europäische Parlament hat ebenfalls einen Forderungskatalog an die Kommission gerichtet, in dem unter anderem ökologische Ausgleichszonen für Bienenvölker, die Erforschung von Parasiten und Krankheiten, die die Bienenvölker dezimieren sowie eine Untersuchung, inwieweit die Bienensterblichkeit auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zurückzuführen ist, gefordert wird.
Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der Überarbeitung der Pflanzenschutzrichtlinie und mit der Entschließung des Europäischen Parlaments auf einem guten Weg sind, den Bestand der Bienen schützen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth Jeggle MdEP
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.01.2009
Von:

Die Stadt Ulm hatte 2001 uns unter Strafandrohnung bis zu 100.000DM die landwirtschaftliche Nutzung einer Teilfläche unseres Eigentums untersagt, weil sich auf diese Fläche Naturdenkmalpflanzen roter Liste 2 Art angesiedelt hätten. 2006 wurde dann "endgültig" 2100m² zum flächenhaften Naturdenkmal erklärt. Diese Pflanzen sind dort jedoch niemals vorgekommen, es sollte lediglich Bedingungen geschaffen werden, dass sich diese Pflanzen dort ansiedeln können. Die Rechtsgrundlage für eine dergleiche entschädigungslose enteignungsgleiche Maßnahme ist verständlicherweise die Existenz solcher Pflanzen vor jeglicher Nutzungsuntersagung. Die Stadt Ulm insbesondere Der Ob Ivo Gönner persönlich weigerten sich uns diese Pflanzen jemals vor ort zeigen/zeigen zu lassen. 2008 hatte ich einen Dr. Biologe vor Ort getroffen, welcher im Auftrag des Regierungspräsidiums diese Flächen seit 1995 beobachtet und dokumentiert. In dessen Aufzeichnungen waren 2004 keine Naturdenkmalpflanzen, wo in dem Gutachten aus 2003 welches die Stadt Ulm vorlegte, welche existent gewesen sind. Ich hatte mehrfach mit rechtsstaatlichen Mitteln versucht über die Handlungen der Stadt Ulm Rechenschaft zu erlangen. Mein Klageerzwingungsverfahren hatte mein Rechtsanwalt Manfred Gnjydic am 7.8.2006 nach dem Vieraugengespräch mit OB Gönner vom 21.07.2006 verjähren lassen. Laut Staatsanwaltschaft wegen Überlastung. Vor 17 Monaten hatte ich 2/3 "meines Naturdenkmals zerstört, bekam von ulm einen Bußgeldbescheid von ca 5000€. Mein Widerspruch hiergegen hatte bisher noch nicht zu der von mir provozierten öffentlichen Gerichtsverhandlung geführt, weil jeder Laienrichter ohne jegliches Gutachten erkennen kann, dass diese Naturdenkmalpflanzen illegal vorgetäuscht worden sind, denn wenn stark existenzgefährdete Pflanzen sich über Nacht derart ausbreiten können, sind es keine gefährdeten Pflanzen, sondern Unkraut!
Was soll ich tun, damit ich mein Eigentum offiziell wieder für eine wirtschaftliche Nutzung erhalte?
Antwort von Elisabeth Jeggle
1Empfehlung
14.01.2009
Elisabeth Jeggle
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach unseren Informationen ist das Verfahren in Ihrer Sache gegen die Stadt Ulm bereits rechtskräftig und abgeschlossen.

Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ist es mir als deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments, als Teil der Legislative, nicht möglich, in die Exekutive bzw. in die Judikative des Landes oder des Bundes einzugreifen.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen in dieser Sache nicht weiterhelfen kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth Jeggle MdEP
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
22.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Jeggle,

Der Klimawandel und der Beitrag des Verkehrs dazu sind ein wichtiges Thema. Daher bitte um Ihre Erläuterungen zu den folgenden Fragen:

1) Im Februar wird das Europäische Parlament über seinen Bericht zum Klimawandel "Die Zukunft beginnt heute" abstimmen. Darin werden die Ziele formuliert, dass die EU bis 2050 80% ihrer Treibhausgase vermindern soll. Auf dem Weg dahin soll sie bis 2020 eine Minderung von 20% verbindlich erreichen.
Wie werden Sie abstimmen?

2) Das Europa-Parlament hat schon früher explizit für den Transportsektor gefordert, dass dieser bis 2020 eine Verminderung seines CO2-Ausstoßes um 20% erreichen müsse. Entschließung vom 12. Juli 2007 zu "Für ein mobiles Europa - Nachhaltige Mobilität für unseren Kontinent".
In diesem Zusammenhang würde ich gerne erfahren, wie Sie sich die
konkreten Maßnahmen im Verkehrssektor vorstellen, und zwar
a) geeignete politische Maßnahmen bis 2020
b) geeignete politische Maßnahmen bis 2050
Die konkreten Beiträge des Straßenverkehrssektor zu dem Ziel "minus 20% bis 2020" interessieren mich dabei besonders.

3) Die aktuelle Novellierung der Eurovignetten-Richtlinie würde eine
Gelegenheit bieten, Klimakosten für die LKW einzubeziehen. Sie weigern sich aber, Klimakosten anrechnen zu lassen, obwohl LKW eine Menge CO2 ausstoßen. Weil auch die anderen Instrumente auf die lange Bank geschoben werden, passiert beim nalso überhaupt nichts zum Klimaschutz. Ich finde das volkswirtschaftlich gesehen äußerst riskant, umweltpolitisch sowieso. Wieso soll die EU trotzdem darauf verzichten?

4) Sie haben viele Änderungsanträge gestellt, um jede Erwähnung von Staukosten aus der RL zu streichen. Aber bei jeder Fahrt auf der Autobahn sehe ich, wie Staus durch LKW gemacht oder verlängert werden. Und für PKW können doch auch Staukosten erhoben werden (siehe London, Stockholm etcetc) Warum sollen die LKW ausgespart werden?

Danke für Ihre Antworten. Freundliche Grüße
Antwort von Elisabeth Jeggle
3Empfehlungen
11.02.2009
Elisabeth Jeggle
Sehr geehrte/r ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Januar 2009. Da heute der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments die Richtlinie zur Eurovignette abgestimmt hat, möchte ich Ihnen in diesem Zusammenhang erst jetzt aktuell antworten.

Zu Ihren Fragen 1) und 2):

Das Europäische Parlament ist sehr besorgt darüber, daß der Klimawandel schneller als bisher angenommen verläuft, und dies mit schwerwiegenderen negativen Auswirkungen als ursprünglich angenommen. Daher hat das Europäische Parlament dafür plädiert, die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 25 bis 40% bis zum Jahr 2020 und um bis zu 80% bis zum Jahr 2050 zu reduzieren.

Die Abgeordneten haben sich dafür ausgesprochen, daß die Herausforderungen des Klimawandels als neue Parameter in alle Bereiche und Politikfelder integriert werden und die Ursachen und Folgen der globalen Erwärmung in allen Bereichen der EU-Gesetzgebung berücksichtigt werden müssten.

Angesichts der Komplexität der Ursachen und Folgen des Klimawandels hat das Europäische Parlament eine Vielzahl von Maßnahmen formuliert, die insbesondere in den folgenden Bereichen zu ergreifen sind : Energie, Biokraftstoffe, Zukunftstechnologien, Verkehr, Fremdenverkehr, Emissionshandel, Landwirtschaft und Fischerei, Bodenschutz, Wasserwirtschaft, Gesundheit sowie Bildung und Öffentlichkeitsarbeit.

Das Europäische Parlament hat ferner betont, daß den Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in der nächsten mittelfristigen Finanzplanung der Europäischen Union höchste Priorität eingeräumt werden müsse. Dies gelte insbesondere für die Förderung und Entwicklung neuer Technologien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Zudem müsse die Klimaschutzpolitik der Union in die EU-Entwicklungshilfepolitik integriert werden. Hierbei dürfte es auch notwendig werden, die ärmsten Entwicklungsländer mit zusätzlichen Finanzmitteln bei der Bewältigung der mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen zu unterstützen.

Die EVP-ED-Fraktion hat einige wichtige Änderungsanträge, die mir wichtig waren, in der Plenarabstimmung verloren. Daher habe ich in der Endabstimmung gegen den Bericht gestimmt (die große Mehrheit war dafür). Der Bericht ist ein "Initiativbericht" des Parlaments, also eine Aufforderung an die Kommission das Thema breiter und stärker in den Vordergrund zu stellen. Diese Aufforderung halte ich für wichtig. Die Arbeit wird also weitergehen.

Zu Ihren Fragen 3) und 4):

In der heutigen Abstimmung im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments zur Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Eurovignette) wurde beschlossen, dass Umwelt- und Lärmbelastungen künftig in die Berechnung von Mautgebühren für LKW einbezogen werden dürfen. Dies ist ein nachhaltiger und ausgewogener Schritt zu einer Internalisierung der externen Kosten. Zudem gelten gerade für die LKW in der EU mit EURO 5 bzw. EURO 6 sehr strenge Abgasnormen.

Gegen den Widerstand der EVP-ED-Fraktion wurde in der heutigen Abstimmung zur Eurovignette ebenfalls beschlossen, dass Staukosten zukünftig auch mitberechnet werden dürfen. Ich lehne dies ab, weil Infrastrukturversäumnisse durch die Mitgliedstaaten behoben werden müssen. Die Spediteure tragen bereits jetzt Kosten, die durch Staus verursacht werden. Längere Arbeitszeiten für die Fahrer und ein höherer Kraftstoffpreis belasten die LKW-Unternehmer ebenfalls. Es ist nicht einzusehen, wieso sie doppelt zahlen sollen und der Staat für seine Versäumnisse obendrein noch belohnt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth Jeggle MdEP
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
24.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Jeggle,

bei den derzeitigen Milchpreisen ist das Überleben unserer landwirtschaftlichen Betriebe sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Glauben Sie nach wie vor, dass die Milchpolitik, die Sie und die CDU bisher vertreten haben erfolgreich ist? Halten Sie eine Ausrichtung auf den Export bei der Milch für richtig? Bedenken Sie dabei auch die Folgen für die Entwicklungsländer?

mit freundlichen Grüssen
Antwort von Elisabeth Jeggle
1Empfehlung
03.06.2009
Elisabeth Jeggle
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Mai 2009. Die Milchviehbetriebe sind zurzeit in der Tat in einer sehr schwierigen Lage. Umso mehr begrüße ich, dass sich die Bundeskanzlerin inzwischen persönlich eingeschaltet und ihre Hilfe zugesagt hat. Die vom jüngsten Agrarministerrat beschlossenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, sind aber noch nicht ausreichend. Die vorgezogenen Direktzahlungen, Liquiditätsdarlehen und die Steuersenkungen beim Agrardiesel müssen durch langfristige Maßnahmen ergänzt werden. Ich fordere die Kommission daher erneut auf, ihre für das kommende Jahr angekündigte Marktanalyse auf 2009 vorzuziehen. Ferner sollte eine mögliche Aussetzung der Quotenerhöhung um 1% geprüft werden. In diesem Zusammenhang fordere ich alle Partner auf, über eine provisorische Reduzierung der Quote nachzudenken.

Wir als CDU/CSU-Gruppe werden uns auch zukünftig für die Landwirtschaft einsetzen. Die momentan stattfindende Debatte um den Agrarhaushalt nach 2013 zeigt aber wie schwierig es ist, auf europäischer Ebene zukunftsfähige Lösungen zu finden.

Da wir europaweit unter den Quoten produzieren, sollte der Binnenmarkt auch Ausrichtung der Milchpolitik sein. Viele der Entwicklungsländer habe kaum eigene Produktionsmöglichkeiten und sind daher auf Hilfe angewiesen. Allerdings ist es so, dass trotz Exporterstattungen seitens der Europäischen Union die Preise für die europäischen Produkte höher sind als der Weltmarktpreis. Wenn wir auf dem Weltmarkt eine Chance haben wollen, müssen wir eine Exporterstattung in der Nähe der Weltmarktpreise (natürlich nicht unter dem Weltmarktpreis) zulassen.
Hinzu kommt, dass die Europäische Union mit bestimmten Ländergruppen wirtschaftliche Abkommen hat, die den Import von regionalen Produkten in die Europäische Union fördern. So erlaubt die "Everything But Arms" (EBA) Vereinbarung, dass die darunter fallenen Entwicklungsländer ohne Quoten ihre Produkte in die Europäische Union liefern können.

Was die Entwicklungshilfe der Europäischen Union angeht, so könnte diese mit Sicherheit noch gezielter in die nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Entwicklung von Entwicklungsländern fließen als dies bisher der Fall ist. Immerhin gibt die Europäische Union mit über 60 Milliarden fast drei mal so viel Geld für Entwicklungspolitik aus wie die USA mit 21 Milliarden (Stand 2007).

Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth Jeggle
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Frage zum Thema Umwelt
12.07.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Jeggle,
bei meinem letzten Urlaub, diesmal Kreta, ist mir leider wieder in schockierender Weise ein Umstand zu Gesicht gekommen, den ich leider auch von anderen südeuropäischen (vor allem Spanien) Ländern kenne: der sehr schlechte Umgang mit Tieren, vor allem Hunden und Katzen. Neben dem Problem der streunenden Tiere, die oft verletzt, krank, meist aber in sehr schlechtem Ernährungszustand sind, sind es vor allem die Hunde, die Besitzer haben, denen es sehr schlecht geht.
Sie werden meist an sehr kurzen Ketten gehalten, haben kein Futter, kein Wasser, nicht mal einen Schutz vor der Sonne.
Gerade auf Kreta war auffällig, dass oft Hunde fernab von Häusern an Straßen und in Olivenhainen angekettet werden, schlecht versorgt, und man fragt sich, wozu das gut sein soll?
Meines Wissens gibt es doch auch von EU-Seite Vorgaben zum Tierschutz und zur Tierhaltung. Könnte da nicht mehr Druck auf diese Länder ausgeübt werden, damit endlich etwas geschieht?
Die Initiativen zum Tierschutz, von denen ich Kenntnis erlangen konnte, gingen alle auf nichtgriechische Personen und Vereine (meist Deutsche) zurück. Die Griechen scheinen sich nicht betroffen zu fühlen. Es ist keine Frage kultureller Eigenheiten, die man respektieren muss. Ethische Grundprinzipien in der Tierhaltung (Bereitstellung von Futter, Wasser, Unterkunft und Möglichkeit zu artgerechtem Verhalten) sind nicht diskutierbar.
Ich möchte Sie bitten, sich der Sache anzunehmen, oder einen Abgeordneten zu nennen, der dieses Thema bearbeitet.
Freundliche Grüße
Dr.
Antwort von Elisabeth Jeggle
1Empfehlung
14.07.2009
Elisabeth Jeggle
Sehr geehrter Herr Dr. ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Juli 2009 in Bezug das Problem der Streunertiere in Europa. Ich kenne dieses Problem aus meiner eigenen Erfahrung nur zu gut und möchte Ihnen gerne einige Initiativen des Europäischen Parlaments in diesem Bereich erläutern.

Als Parlamentsberichterstatterin für den Tierschutz Aktionsplan 2006-2010 liegt mir das Wohlergehen der Tiere sehr am Herzen. Den Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 war ein wichtiger Schritt zu mehr Tierschutz in Europa. Er macht deutlich, dass Tierschutz ein wichtiges Ziel einer Europäischen Union ist, die sich nicht nur als Wirtschafts-, sondern auch als Wertegemeinschaft und Vorbild in der globalisierten Welt sieht. Durch den Aktionsplan wird die frühzeitige Berücksichtigung von Tierschutzbelangen bei der Planung in den dafür relevanten Politikbereichen einfacher. Ich setze mich selbstverständlich dafür ein, dass der Aktionsplan fortgeschrieben wird. Als besonders wichtig erachte ich dabei, die Öffentlichkeit künftig noch stärker mit einzubeziehen, denn Tierschutz geht alle an und kann nicht alleine mit gesetzlichen Vorschriften vorangebracht werden. Gleichermaßen gilt es, hohe Tierschutznormen über die Europäische Union hinaus auch auf internationaler Ebene mit Nachdruck zu verfolgen.

Das Europaparlament hat sich nicht zuletzt auf Betreiben der CDU-Abgeordneten für die Ausdehnung des Tierschutzes auf Heimtiere ausgesprochen. Streunende Hunde und Katzen in Ost- und Südosteuropa sind ein ernsthaftes Tierschutz- und Tiergesundheitsproblem. Dies wurde in der Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union 2007-2013 erneut thematisiert. Die Europäische Union ist insbesondere gefordert, die Ausbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern und streunende Tiere in Impfprogramme einzubeziehen.

In der Tiergesundheitsstrategie, die am 22. Mai 2008 mit überwältigender Mehrheit vom Europäischen Parlament angenommen wurde, heißt es unter anderem: das Europäische Parlament

16. begrüßt, dass sich die Strategie auf die Gesundheit aller Tiere in der Europäischen Union erstreckt, so dass damit auch die nicht ausdrücklich genannten verwilderten Haustiere erfasst sind, sofern die Gefahr besteht, dass sie Krankheiten auf andere Tiere oder auf den Menschen übertragen;

20. weist darauf hin, dass die Tiergesundheitsstrategie mit ihrem präventiven Ansatz die nötigen gesetzlichen und finanziellen Maßnahmen entwickeln sollte, um sowohl Haustiere und streunende Tiere zu kontrollieren als auch die Ausbreitung von zoonotischen Krankheiten und von Tiergesundheitsproblemen zu verhindern; stellt fest, dass die Strategie insbesondere Impfprogramme und andere präventive Maßnahmen in Bezug auf Krankheiten, die von streunenden Hunden und Katzen übertragen werden, umfassen sollte, insbesondere dann, wenn gegenwärtig noch keine Impfung möglich ist; fordert die Kommission auf, die potentiellen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Ausbreitung von zoonotischen Krankheiten sowie der Mobilität der Bürger und ihrer Haustiere auszuwerten;

Ferner gab es, wie Sie sicherlich wissen, eine schriftliche Erklärung zu Streunertieren, die ich selbstverständlich unterschrieben habe.

Auch wenn die Europäische Union rechtlich grundsätzlich nicht zuständig für Heimtiere und Streunertiere ist, so wird aufgrund der oben genannten Aktivititäten seitens des Europäischen Parlaments als Interessensvertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger und seitens der Tierschutzorganisationen eine solche Zuständigkeit mehr und mehr gefordert. Diese Forderung werde ich auch in den nächsten 5 Jahren zum Wohl der Tiere mit Nachdruck weiterverfolgen.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung im Kampf gegen Ungerechtigkeit an Tieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth Jeggle
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