Ekin Deligöz (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ekin Deligöz
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Diplom Verwaltungswissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neu-Ulm
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Bündnis 90 / Die Grünen werden genau beobachten, ob die Antidiskriminierungsstelle ihre Aufgaben angemessen umsetzt, oder ob die Praxis zeigt, dass Verbesserungen am Gesetz notwendig sind. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.01.2008
Von:

Hallo !

Wie mehrfach berichtet, verkaufen manche Banken und Sparkassen – letztere öffentlich-rechtliche Unternehmen – seit einiger Zeit Darlehen von Immobilienfinanzierungen an Investoren.

Es klingt unglaublich, ist aber herrschendes "Recht". Die Gesetze, die unsere Volksvertreter für uns (?) verabschiedet haben, machen es in Deutschland möglich, dass die Bank ein Darlehen an einen ausländischen Investor verkauft, während die Grundschuld bei der Bank verbleibt.

Im ungünstigsten Fall können nun Investor UND Bank den Betrag,vom Schuldner einfordern, und zwar ohne Berücksichtigung von ggf. bereits geleisteten Tilgungen. Der Käufer des Darlehens darf sogar rückwirkend für drei Jahre Zinsen auf das Darlehen fordern, d.h. die Schulden des Darlehensnehmers VERDOPPELN sich, ohne dass irgendeine Gegenleistung erfolgt.

Diese Verhältnisse sind das bislang Dreisteste und Unverfrorenste, was mir in unserem so genannten Rechtsstaat bislang untergekommen ist.

Unter Ausnutzung dieser Rechtslage wurden inzwischen zahlreiche Deutsche unter tatkräftiger Mithilfe von öffentlich-rechtlichen Banken nicht nur um ihr Eigenheim gebracht, sondern wegen der sich auf einmal verdoppelnden Darlehensschuld in den finanziellen Ruin getrieben.

Jeder Mensch, der ein Darlehen bei einer Bank hat und der Bank eine Grundschuld eingeräumt hat, sitzt damit auf einer Zeitbombe.
Ich kann es nicht verhehlen, daß mir solche Entwicklungen Angst machen.

Würden Sie mich bitte darüber in Kenntnis setzen, was von Seiten Ihrer Fraktion konkret dagegen unternommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ekin Deligöz
2Empfehlungen
25.01.2008
Ekin Deligöz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Problematik der verkauften Immobilienkredite. Es handelt sich um eine vielschichtige Fragestellung. Denn einerseits muss man das Bedürfnis der Banken anerkennen, die als Sicherheit gewährten Immobilien zu verwerten, also im Extremfall eine Zwangsversteigerung durchzusetzen. Auch ist es sinnvoll, dass die Banken zumindest notleidende Kredite auslagern oder verkaufen können, um Banken die Entlastung ihrer Bilanzen und dadurch die Vergabe neuer Kredite zu günstigen Konditionen zu ermöglichen. Das ist gerade auch im Interesse von Kundinnen und Kunden der Banken. Nicht zuletzt aus diesem Grund hatte die rot-grüne Regierung 2002 gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen.
Andererseits muss natürlich gesichert sein, dass bei einem Verkauf von Krediten die neuen Inhaber keine Missbrauchsmöglichkeiten haben. Und hier hat sich in den letzten zwei Jahren die wirtschaftliche Realität in Deutschland massiv verändert. Am Markt sind Finanzinvestoren aufgetreten, für die eine Grundschuld nicht die Sicherheit für die Kreditgewährung darstellt, sondern ein Anlageprodukt, aus dem so viel wie möglich herausgeholt wird. Auf ein solches Geschäftsgebaren bietet die geltende Rechtsordnung keine angemessene Antwort. Viel zu oft werden Menschen in die Zwangsvollstreckung getrieben - teilweise wohl auch dann, wenn sie ihren Kredit stets ordnungsgemäß bedient haben. Diese Exzesse haben - unabhängig von jüngeren Gesetzesänderungen - mit dem geltenden Recht der Grundschuld zu tun, das seit mehr als 100 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist, heute aber anders genutzt wird als früher.
Vor allem durch die Berichterstattung von Plusminus in der ARD ist auf das Problem hingewiesen worden, dass die Grundschuld, die typischerweise zur Besicherung von Immobilienkrediten dient, losgelöst von der zugrunde liegenden Darlehensforderung verwertbar ist. Das bedeutet, dass auch bei ordnungsgemäßer Zahlung von Zins und Tilgung an die Bank ein Käufer der Grundschuld auftauchen und seine Rechte einfordern kann. Weil in den meisten Verträgen die sofortige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung vereinbart ist, kommt es dann schnell zu dieser Zwangsvollstreckung. Der Sicherungsvertrag zwischen Bank und Kreditnehmer, der eine vorzeitige Verwertung üblicherweise verhindert, gilt nicht im Verhältnis zwischen dem Käufer der Grundschuld und dem Kreditnehmer.
Was ist zu tun? Die Tatsache, dass die Grundschuld ursprünglich bewusst als Gegenstück zur Hypothek umlauffähiger ausgestaltet wurde, darf unseres Erachtens heute kein Hinderungsgrund sein, wenn es um den Schutz der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer geht. Daher haben wir am 13. Juni 2007 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der eine Veränderung der Gesetzeslage vorschlägt (Drs. 16/5595: siehe Anlage). Die starke Grundschuldbesicherung in den Händen von Investoren, die an kurzfristiger Rendite orientiert sind, muss beschränkt werden. Die Einräumung einer Grundschuld in Verbindung mit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist ein Rechtsgeschäft, das von derart persönlichem Vertrauen gekennzeichnet ist, dass es nicht einseitig durch die berechtigte Bank veräußerbar sein kann. Daneben sind auch Fragen des Datenschutzes und Informationspflichten gegenüber den Kreditnehmern und vor allem der Schutz der Betroffenen in der Zwangsvollstreckung neu zu regeln.
Dieser Antrag, aber auch ein nicht-öffentliches Fachgespräch im Finanzausschuss, das auf unsere Anregung hin statt fand, haben dazu beigetragen, den politischen Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen. Deshalb wollen die Koalitionsfraktionen inzwischen in einem sogenannten Risikobegrenzungsgesetz auf die Problematik reagieren. Noch ist aber völlig unklar, was in diesem Gesetz stehen wird. Eine Anhörung von Sachverständigen dazu wird im Finanzausschuss am 23. Januar 2008 erfolgen.
Wir werden uns im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens dafür einsetzen, dass Betroffene frühzeitig informiert sind, dass die Missbrauchsmöglichkeiten verhindert werden und der Schutz der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer deutlich verbessert wird. Dazu gehört für uns eine klare Definition, welche Kredite als notleidend zu betrachten sind. Für nicht notleidende Kredite soll der Verkauf an die Zustimmung des Kreditnehmenden gebunden sein. Für notleidende Kredite wollen wir durch einen obligatorischen Sanierungsversuch Zwangsvollstreckungen wieder auf das beschränken, was sie früher waren - das letztmögliche Mittel zum Eintreiben von Schulden, wenn Kredite nicht mehr bedient wurden. So wollen wir vermeiden, dass Menschen aufgrund verantwortungslosen Profitstrebens anderer in die Überschuldung getrieben werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ekin Deligöz
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Frage zum Thema Familie
27.01.2008
Von:

Betrifft: zeitgemäßer Zivildienst / pädagogisches Arbeiten von Zivildienstleistenden

Sehr geehrte Frau Deligöz,

halten Sie es für zeitgemäß, dass Zivldienstleistende nicht pädagogisch arbeiten dürfen, FSJ-Praktikanten (die Alternative zum Zivildienst) durchaus pädagogisch arbeiten sollen, ja sogar kaum etwas anderes machen sollen ?
Zunächst: Ich bin für die Wehrpflicht und damit auch für die Verpflichtung für ein "Jahr für die Gesellschaft" -gleich ob in der Bundesweht, beim Zivildienst oder als Freiwilliges soziales Jahr FSJ.
Allerdings sollte dieses "Jahr für die Gesellschaft" nicht Frauen diskriminieren, und auch keine Männer, die nicht mit Tauglichkeit 1 oder 2 gemustert werden, sondern auch für Frauen und für Gemusterte mit 3 und 4 nach ihren Möglichkeiten gelten. Dies nur zur Diskriminierung.

Zum Dienst selbst: Wenn aber für den gleichen Personenkreis völlig unterschiediche Maßstäbe gelten, ist das doch absurd; warum dürfen Zivildienstleistende nicht auch einmal pädagogisch arbeiten, also zum Beispiel eine Gruppe oder einen Kurs in einem Jugendzentrum oder in einem Seniorenzentrum durchführen, wenn FSJ-
Praktikanten dies sehr wohl dürfen uns sollen ?

Wie stehen Sie dazu und wie steht Frau von der Leyen dazu ?
Danke
MfG
Antwort von Ekin Deligöz
3Empfehlungen
14.02.2008
Ekin Deligöz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Frage zum Thema Zivildienst und pädagogisches Arbeiten.

Meine Fraktion setzt sich für die Gleichbehandlung aller jungen Menschen bei ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement, für die Abschaffung der Pflichtdienste und den Ausbau der Freiwilligendienste ein. Dafür haben wir ein durchfinanziertes Konzept vorgelegt, in dem wir die Weiterentwicklung zu echten Bildungs- und Lerndiensten fordern.

Die Wehrpflicht ist sicherheitspolitisch nicht mehr notwendig und stellt eine massive Ungleichbehandlung dar, weil nur noch die Minderheit der jungen Männer eines Jahrgangs zum Dienst herangezogen wird. Nicht zuletzt werden die Bildungs- und Ausbildungsphasen beeinträchtigt und damit der Fachkräftemangel verstärkt. Wehrdienstverweigerer werden doppelt diskriminiert, weil sie im Gegensatz zu ihrer Altersgenossen quasi automatisch zu ihrem Dienst herangezogen werden. Deshalb wollen wir die Wehrpflicht und den mit ihr rechtlich untrennbar verbundenen Zivildienst abschaffen.

Die Zahl der Freiwilligenplätze (Stand 2005) wollen wir verdoppeln. Damit würde mehr jungen Menschen ermöglicht, genau die Erfahrungen zu machen, auf die sie sich in ihrer Frage beziehen. Zu berücksichtigen bleibt bei diesen Überlegungen, dass die Dienste bereits heute keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze verdrängen dürfen. Durch den Einsatz von Zivildienstleistenden in gewinnorientierten Betrieben und durch die von Ministerin von der Leyen geplante Verlängerungsoption beim Zivildienst ist diese "Arbeitsmarktneutralität" jedoch gefährdet.

Mit freundlichen Grüßen

Ekin Deligöz MdB
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Frage zum Thema Familie
08.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Deligöz

Bekanntlich nehmen trotz sinkender Geburtenraten bei stetig gestiegenen Schutzanstrengungen, Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen weiter zu, deren Ursachen in Fachkreisen hinlänglich bekannt sind, jedoch noch immer nicht zu entsprechenden Konsequenzen geführt haben.
Ein Grund, weshalb bis heute bisherige Schutzanstrengungen unsere Kinder vielfach zu spät erreichen, bzw. erst richtig greifen, wenn das Kind zuvor bereits in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist.

Eine effektive Abhilfe würde ich in der Einführung eines länderübergreifenden Schulfaches, oder Umgestaltung bestehender Lehrpläne erkennen, mit dessen Hilfe Kinder langfristig in drei nachvollziehbaren Stufen,

1. gewaltpräventiv lernen, was Gewalt ist. Welche Folgen sie hat und wie man ihr sinnvoll und gewaltvermeidend begegnet.
Es hätte zudem den unschlagbaren Vorteil, dass sich Kinder bereits frühzeitig selbst als Opfer erkennen und schneller Hilfe abrufen könnten.

2. Vermittlung von Eigen- und Sozialverantwortungsbewusstsein.
Wie z.B. im verantwortungsbewussten Umgang mit der eigenen Sexualität, oder gemeinsinnfördernde Werte zu vermitteln, die sofern sie später einmal Personen in führende Positionen von Wirtschaft, Politik und Sozialwesen bekleiden, ein sozialverantwortliches Handeln generieren sollten.

3. Elternvorbereitung.
In diesem Rahmen stelle ich mir die Vermittlung pädagogischer Kenntnisse vor, die jungen Menschen befähigt, ihren künftigen Kinder nicht nur liebevoll, sondern auch mit notwendiger Fachkompetenz zu begegnen. Denn nachweislich tragen in erster Linie persönliche Defizite, wie auch fehlende Erziehungskenntnisse von sorgeberechtigten Eltern/teilen zum Leid vieler Kinder bei.

Würden Sie solch eine Zielsetzung unterstützend aufgreifen? Oder können Sie mir einen Rat geben, an welche Stellen so eine Idee getragen werden müsste, damit sie ernsthaft geprüft wird? Etwa durch Petitionsanträge an die jeweiligen Landesregierungen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ekin Deligöz
bisher keineEmpfehlungen
13.01.2009
Ekin Deligöz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Ideen, die ich im Grundsatz sehr unterstütze - entsprechende Anträge und Positionspapiere haben die Bundestagsfraktion und einige Landtagsfraktionen der Grünen gemacht. Für ihre konkreten Vorschläge bieten sich in der Tat Petitionen an die Landesregierung, aber auch eine Petition an den Bundestag an. Für den Bundestag sind Petitionen sogar via Internet möglich. Entprechende Hinweise finden Sie unter www.bundestag.de

Herzliche Grüße
Ekin Deligöz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Deligöz,

Sie fordern im Focus Online vom 08.02.08, daß "Migranten nicht mehr zu Wahlkampfzwecken instrumentalisiert werden".

Oberstaatsanwalt Roman Reusch, Leiter der Intensivtäterabteilung in Berlin, hat in seinem Vortrag vor der Hans-Seidel-Stiftung am 07.12.07 ( www.hss.de ) nachgewiesen, daß die Masse der Intensivtäter (71%) von orientalischen Migranten gestellt wird.

Fordern Sie nur deshalb, daß das Thema "Migrantengewalt" aus Wahlkämpfen herausgehalten wird, weil es das von Ihrer Partei propagierte "MultiKulti" ad absurdum führt, oder gibt es auch noch andere Gründe (die Sie uns bitte wissen lassen möchten)?

"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." (Carl von Ossietzky)

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ekin Deligöz
4Empfehlungen
06.03.2008
Ekin Deligöz
Sehr geehrter Herr ,

Meine Forderung, Migranten nicht mehr zu Wahlkampfzwecken zu instrumentalisieren halte ich auch weiterhin aufrecht, nicht weil ich nicht weiß, dass ein Großteil der in den Medien besprochenen Gewalttaten von Jugendlichen mit Migrationshintergrund begangen werden. Sondern weil ich weiß, dass Gewalt hier nicht Ausdruck des Andersseins ist, sondern der Perspektivlosigkeit mit der diese jungen Menschen in unserer Gesellschaft konfrontiert werden. Im Wahlkampf wurden Buh-Männer ausgemacht und nicht auf die Ursachen und Hintergründe geschaut.

Die Ursachen von Jugendgewalt sind vielfältig und komplex: Neben gesellschaftlichen Brüchen, mangelnden Bildungschancen und fehlenden beruflichen Perspektiven für viele Jugendliche ist das Erleben von und der Umgang mit Gewalt in verschiedensten Formen Ursache von jugendlicher Gewaltanwendung. Nicht der Migrationshintergrund, sondern die daraus resultierende Mehrfachbelastung ist entscheidend. Stigmatisierungseffekte rücken Jugendliche mit Migrationshintergrund und ihre Familien besonders ins Abseits. Diese Jugendlichen sind viel häufiger Hauptschüler als vergleichbare deutsche Jugendliche, sie bekommen seltener einen Ausbildungsplatz und landen selbst nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in der Arbeitslosigkeit. Nicht die ethnische Herkunft, sondern soziale Desintegration, Perspektiv- und Chancenlosigkeit sowie strukturelle Benachteiligung können Gewaltrisikofaktoren begünstigen.

Daher brauchen wir ein Gesamtkonzept der Prävention und Integration, gegen soziale Ausgrenzung und Bildungsarmut. Nur eine Jugend- und Bildungspolitik, die auch Kindern aus armen und bildungsfernen Elternhäusern Chancen eröffnet, leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Gewaltreduktion. Hier setzt grüne Jugendpolitik an. Unsere Antwort auf Jugendgewalt fußt auf zwei Strategien: erstens einer wirksamen Prävention, die verhindert, dass aus Kindern gewalttätige Jugendliche werden. Und zweitens dem schnellen Eingreifen, wenn Gewalt verübt wird. Gewalttätige Jugendliche müssen merken, dass ihr Handeln Folgen hat und lernen, sich friedlich zu behaupten. Auch die Opfer von Jugendgewalt, meist selbst Jugendliche, müssen stärker in den Blick genommen werden, nur so können Gewaltspiralen unterbrochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ekin Deligöz MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.03.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Deligöz,

vielen Dank für ihre schnelle und ausführliche Antwort.

In einem Punkt möchte ich Ihnen allerdings widersprechen. Wir haben in Deutschland ein sehr gutes Schulsystem, das für die Schüler grundsätzlich kostenfrei ist. Es findet auch keine Diskriminierung von Migranten statt. Bei vietnamesischen Kindern z.B. ist der Anteil, der ein Gymnasium besucht, überdurchschnittlich hoch und sie fallen auch nicht durch übertriebene Gewaltbereitschaft auf.

Wenn ein Kind mit türkischem oder arabischem Migrationshintergrund entsprechende Noten hat, kann es natürlich eine weiterführende Schule besuchen und später auch studieren. Das ist doch überhaupt keine Frage. Wenn sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, dann natürlich nicht (aber das ist doch Diskriminierung). Oder haben Sie vielleicht an eine Art Quotenregelung gedacht (z.B. 10% der Ausbildungsplätze unabhängig von der Qualifikation, wie von einigen gefordert)?

Sie schreiben "Gewalttätige Jugendliche müssen merken, dass ihr Handeln Folgen hat und lernen, sich friedlich zu behaupten." Niemand (auch nicht Roland Koch) möchte ein Kind ins Gefängnis sperren, das einmal einen Kaugummi geklaut hat. Aber ein "Tekin", der mit 14 Jahren schon 47 Straftaten (Raub, Ladendiebstahl, Körperverletzung) begangen hat (Quelle: Express). Immer mehr Politiker fordern in solchen Fällen die Unterbringung in einem geschlossenen Heim. Würden Sie für Intensivtäter (und nur von denen reden wir) ebenfalls eine solche Lösung befürworten, oder was würden Sie statt dessen als zielführend ansehen (möglichst konkret)?

Schon im voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

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