Ekin Deligöz (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ekin Deligöz
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Diplom Verwaltungswissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neu-Ulm
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Zu Frage 3: Zur Objektivierung einer Debatte gehört es auch eine Religion nicht wortwörtlich zu nehmen, sondern in ihrer Interpretation zu betrachten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
05.07.2008
Von:
Tom

Sehr geehrte Frau Deligöz

Den Vorwurf subjektiver Befangenheit, den sie dem Autoren und Medienwissenschaftler Arne Hoffmann unterstellen, müssen Sie sich selbst gefallen lassen. Frauen sollen und müssen natürlich weiterhin >Opfer< bleiben, was natürlich nur dann funktionieren kann, wenn man alle Fakten ausblendet, die in eine andere Richtung weisen.
Interessant ist, dass Sie dabei auf eine Studie des >Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend< verweisen, deren Inhalt Sie offenbar selbst nicht kennen. Dort nämlich wird beim Thema >Gewalt gegen Männer< das Gesellschaftsdogma >häusliche Gewalt = Männergewalt gegen Frauen< als >Mythosdringend ein realistischeres Bild entgegengesetzt werden müsse< (Seite 223 der Studie). Desweiteren verweisen die Autoren auf Seite 221 auf die diesbezüglich jüngste deutsche Studie von Lamnek und Ottermann: >Vergleicht man die Partnergewalt gegen Männer mit der gegen Frauen, zeigt sich, dass Männer sowohl absolut als auch prozentual eher Opfer von Gewalt durch die Partnerin werden als umgekehrt. Dieses Ergebnis soll nicht überinterpretiert werden, sondern nur darauf aufmerksam machen, dass beide Formen von Partnergewalt in qualitativ ähnlicher Verbreitung aufzutreten scheinen.<

Auch wenn Sie sich, wie fast alle Mainstrampolitiker, der >Frauensache< verschrieben haben, sollten Sie bedenken, dass auch Männer Wähler sind und immer mehr bemerken, dass sie in einer katastrophal einseitigen Geschlechterpolitik dämonisiert und ausgebootet werden. Dem Geschlechterfrieden und auch Ihrer Partei erweisen sie damit auf lange Sicht einen Bärendienst.

Erst wenn wir ehrlich werden, wenn wir erkennen und auch zugeben, dass wir ALLE (Frauen und Männer) gleich viel Engel aber auch Teufel sind, werden sich die Wogen glätten. Warum noch weitere kostspielige Studien für Sachverhalte erstellen, die uns das gemeinsame Zusammenleben täglich unter Beweis stellt?

Freundliche Grüße
Tom aus A.

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Frage zum Thema Internationales
08.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Deligöz,

leider muß ich erneut befragen in welcher Sache ich Sie schon mal befragt hatte.

In meinem Beitrag vom 25.05.2008 bezüglich der Parteischließungs- Antrag in der Türkei, hatte ich Sie gefragt gehabt was Sie davon halten das ausschließlich die Schließung kritisiert wird und nicht auch ein ernsthaftes Signal an die Türkische Regierung gesendet wird.

Jetzt wo das Türkische Verfassungsgericht unter erheblich Druck aus Europa Ihre Entscheidung sehr positiv und milde für AKP entschieden hat, bricht die Kontroverse um die Trennung von Staat und Religion in der Türkei wieder auf.
Staatspräsident Abdullah Gül hat sich geweigert, regierungskritische Akademiker zu Universitätsrektoren zu ernennen. Es sind 21 Rektorenstellen nur an islamische und AKP Anhänger vergeben worden. Bisherige Rektore die in Wahlen 362 Stimmen erhalten haben wurden nicht genommen und AKP Islamische AKP Anhänger mit nur 209 Stimmen wurden bevorzugt!

Der AKP-Abgeordnete Edibe Sözen hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass die Käufer von pornographischem Material künftig namentlich registriert werden. Ihre Daten sollen von einer staatlichen Behörde gespeichert werden.

Hier erneut meine Frage an Sie:
war die Entscheidung der Europäer insbesondere der Deutschen Politiker sich so massiv und aktiv für eine Kritik einzusetzen, die gegen eine Schließung war, nicht AUCH ein Grund dafür, das daß, Türkische Verfassungsgericht so milde geurteilt hat. Denn eine ledigliche Geldstrafe ohne weitere Konsequenzen haben wie Sie sehen die ISLAMISIERUNG nicht aufhalten können.
Siehe Aktuellen Spiegelbeitrag:

www.handelsblatt.com

Können wir die, Demokratie, Laizismus und eine westlich Weltvorstellung haben auf die Unterstützung aus Deutschland hoffen, auch wenn die nur darin besteht, die KP hin und wieder mal an die Auffälligkeit erinnert das Sie zu Islamische wird.

Vielen Dank im voraus.

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Frage zum Thema Finanzen
30.09.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Deligöz,

für die "Rettung" der Hypo Real Estate wurden einfach so schnell mal rd. 35 Milliarden, davon vom Bund allein 26,6 Mrd versprochen (sehr wahrscheinlich eine Ausfallbürgschaft - mit Aussicht auf sichere Inanspruchnahme).

Fragen:
  • was hat den Bund die vorgezogene (halbherzige) Rentenerhöhung gekostet?
  • was ist die Summe der Finanzspritzen zu IKB, SachsenLB, BayernLB und KfW?
  • warum laufen die verursachenden Manager noch frei herum?
  • warum wird nicht sofort das gesamte Privatvermögen dieser Manager konfisziert?
  • wo bleibt die Staatsanwaltschaft, zu ermitteln wegen Wirtschaftsbetrug?
  • wo bleiben die Konsequenzen bei der BaFin - "schlafende Hüter werden nicht gebraucht!"
  • warum müssen Teile der Deutschen Bahn "auf Teufel komm raus" verscherbelt werden, wenn der Bund dann wieder einzuspringen hat, wenn Manager das Unternehmen "ausgelutscht" haben?
  • schafft der Bund mit dem Gesundheitsfond nicht schon wieder eine riesengroße Betrugs- und Korruptionsplattform?
  • was ist Ihnen wichtiger - die Parteilinientreue oder Ihr Gewissen?

In Gewissensentscheidungen hört das Gesetz der Mehrheit auf!

Wichtiger als die Beantwortung meiner Fragen ist, daß Sie im Bundestag Ihren kritischen Menschenverstand nutzen und sich dafür einsetzen, das Wohl des Volkes - und damit auch das Gemeingut zu schützen - mutig und vehement aktiv.

Mit freundlichen Grüßen


Hohenstaufenstr. 9 in 87600 Kaufbeuren
Tel.: 08341-13408
e-mail: j-philipp@gmx.de

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Frage zum Thema Frauen
03.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Deligöz,

wir haben ein Prostitutitionsgesetz und damit eine Probleme, ich möchte Ihnen mal meine Sicht der Situtation in Bayern erläutern und sie befragen.

Betreiber von "stationären Ausübungsorten" die meist rechtlich den Status eine/s "Vermieters/in", rechtlich gesehen, haben, sollen obwohl sie nur eine "Arbeitszimmer" die Einnahmen ihrer "Mieter/innen" zu kontrollieren und sollen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versteuerung tragen. Anderseits wird eine solche Kontrolle als Zuhälterei gesehen, als entweder gibt es ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder wegen Zuhälterei, sicherlich ein Grund, das seriöse Geschäftsleute, von rechtlich, einwandfreien Engagements in diesem Bereich Abstand nehmen, was zur Folge hat, das Personen(gruppen), die überhaupt kein Problem haben gegen Gesetze zu verstoßen, unter sich in diesem Bereich tätig sind, mit einer gewissen Begleitkriminalität und dem allgemeinen Echo, bei Prostitution ist immer Menschenhandel dabei, was nach außen auch vermittelt wird.

Es gibt durchaus Personen (m/w) die auf diese Art Geld verdienen wollen. Gewisse unternehmerische Risiken, wie Werbung (die in diesem Bereich sehr kostenintensiv ist), wollen sie gerne an Dritte abgeben und nehmen in Kauf, das diese Dritten deshalb an ihren Einnahmen partizieren.

Was mich auch wahnsinnig verärgert, ist die Tatsache das Opfer von Menschenhandel versucht wird, ohne irgendeine Gegenleistung Aussagen gegen ihre Peiniger zu machen und nach des Abschluß des Verfahrens diese Opfer (bei Ausländern/innen) die Abschiebung in teilweise nicht rechtssicheren Drittstaaten erfolgt, wo sie wieder unter Druck gesetzt werden könnten. Irgendwelche Schutzmaßnahmen innerhalb Deutschlands, konnte ich nach eigenen Erfahrungen nicht erkennen! Italien geht da einen besseren Weg!

Ich sehe die Schwierigkeit einerseits das berechtigte Interesse Prostitution zu liberaliseren, wie auch den Menschenhandel zu bekämpfen. WIE STELLT SICH IHR PARTEI DAZU?

MfG
Antwort von Ekin Deligöz
3Empfehlungen
13.01.2009
Ekin Deligöz
Sehr geehrter Herr ,

ich denke, ein großes Problem des Gesetzes liegt in der mangelnden Umsetzung in den Ländern. Gerade die Besteuerung wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Wir wissen, dass es Frauen und Männer gibt, die ihr Geld mit sexuellen Dienstleistungen verdienen wollen. Wir wollen, dass sie dies so abgesichert tun können wie möglich, denn die Arbeit als Prostituierte ist in hohem Maße unsicher, häufig gesundheitsgefährdend oder gar gefährlich. Aus Grüner Sicht lässt sich dies am besten mit einer Legalisierung dieser Arbeit erreichen, die den Prostituierten so viele Rechte einräumt wie möglich. Daher ist auch im Prostitutionsgesetz geregelt, dass dieser Beruf anders ist als andere. So dürfen zum Beispiel die Bestimmungen in Arbeitsverträgen für die Prostituierten über Zeit und Ort der Tätigkeit nicht hinausgehen, auch eine Kündigungsfrist für die Prostituierte darf es nicht geben. Die Freier können aus dem Vertrag keine Ansprüche auf sexuelle Leistungen gegenüber den Prostituierten herleiten. Das rot-grüne Prostitutionsgesetz schützt die Prostituierten, nicht aber die Freier oder die Bordellbetreiber. Dafür wurde bewusst der Weg eines einseitig verpflichtenden Arbeitsvertrags gewählt.

Zur Frage des Menschenhandels: Hier sehen wir die Bundesregierung in der Pflicht. Leider sind von dieser nur Krokodilstränen für die Opfer von Frauenhandel und Zwangsprostitution zu erwarten. Schutz- und Hilfsmaßnahmen, die für Betroffene eine wirkliche Unterstützung bedeuten würden, hat die Bundesregierung ihnen im Zuwanderungsänderungsgesetz erneut versagt. So ist die Bedenkzeit von einem Monat, den die Bundesregierung den Opfern zugesteht, viel zu kurz. Viele der Frauen sind schwer traumatisiert und benötigen mehr als einen vierwöchigen Abstand vom Erlebten. Auch müssen sie in dieser Zeit ausreichende medizinische und therapeutische Maßnahmen erhalten - dies ist bisher häufig nicht der Fall. Völlig verfehlt ist es außerdem, sie in die Gemeinschaftsunterkünfte illegal eingereister Ausländerinnen und Ausländer zu verteilen, wo die Täter sie jederzeit finden können. Sie bedürfen eines geschützten Raumes, in dem sie sich sicher fühlen können. Diese zentralen Forderungen aus der EU-Opferschutzrichtlinie hat die Bundesregierung bewusst nicht umgesetzt. Sie wird ihren humanitären Verpflichtungen nicht gerecht und tut sich damit auch selbst keinen Gefallen: Die Opfer erweisen dem Staat mit ihrer Aussage einen wertvollen Dienst. Für die Bereitschaft, sich dem Risiko einer Aussage auszusetzen und ihre traumatischen Erfahrungen öffentlich darzulegen, haben sie die volle Unterstützung verdient.

Mit freundlichen Grüßen
Ekin Deligöz
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Frage zum Thema Familie
19.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Deligöz,

es gibt in Deutschland viele Ehepaare, welche keine Kinder haben können. Die Krankenkassen bezahlen nur 50% der Kosten einer Kinderwunschbehandlung ( 3 Versuche). Warum werden diese Menschen durch die Steuergesetze benachteilgt? Es müssen mehr Steuern (Steuerklasse) bezahlt werden.
Die Ausgaben für die Behandlungen sind sehr kostenaufwendig. In anderen Ländern gibt es mehr Unterstützung. Was können diese Menschen dafür, dass es aufgrund medizinischer Gegebenheiten nicht möglich ist eigene Kinder zu haben und warum werden diese von der sozialen, deutschen Gesetzgebung nicht wahr genommen und von den Politiern nicht ausreichend vertreten???

Mfg
Antwort von Ekin Deligöz
1Empfehlung
13.01.2009
Ekin Deligöz
Sehr geehrter Herr ,

ich verstehe ihre Unzufriedenheit über die getroffene Regelung, die im Einzelfall emotional schwierig und finanziell mitunter schwer zu schultern ist. Die jetzige Regelung des § 27a SGB V (Einführung der Eigenbeteiligung von 50%, Einführung von Altersgrenzen 25-40 Jahre Frauen, 25-50 Jahre Männer sowie die Reduzierung der durch die gesetzlichen Krankenkassen (mit)finanzierten Versuche von 4 auf 3) war ein hart erkämpfter Kompromiss zwischen allen Beteiligten. Im Rahmen der Verhandlungen zwischen der damaligen rot-grünen Koalition und der Union waren auch die Bundesländer beteiligt und haben den dort gefundenen Kompromissen zugestimmt.

Die damalige Entscheidung ist Teil eines Gesamtkonzeptes Gesundheitspolitik gewesen, mit dem die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich gesenkt werden sollten, bei gleichbleibend guter Qualität der Versorgung für alle. Neben grundsätzlichen systematischen Veränderungen (verstärkte Wettbewerbselemente in der ambulanten Versorgung, z. B. Gesundheitszentren und integrierte Versorgung, Einführung von Hausarztmodellen, Reformen des ärztlichen Vergütungssystems, mehr Wettbewerb in der Arzneimittelversorgung) wurden auch verschiedene Entscheidungen getroffen, die eine höhere Selbstbeteiligung oder sogar die Streichung einzelner Leistungen beinhaltete. Dies betrifft z. B. die vollständige Finanzierung des Krankengeldes durch die Versicherten, Veränderungen bei der Versicherung des Zahnersatzes, die Herausnahme der sogenannten OTC-Arzneimittel aus der Erstattung durch die Krankenkassen sowie die Erhöhung von Zuzahlungen.

Mit der Änderung des § 27a SGB V wird Paaren, die sich einer Maßnahme der künstlichen Befruchtung unterziehen, mehr finanzielle Eigenverantwortung abverlangt, jedoch die Leistung nicht gänzlich gestrichen. Die damals getroffene Entscheidung ist ein Kompromiss, der aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen der Vielschichtigkeit der mit der künstlichen Befruchtung zusammenhängenden Fragen gerecht wurde. Dies bestätigen auch Entscheidungen des Bundessozialgerichtes aus dem letzten Jahr, das zu verschiedenen Aspekten, zu denen Betroffene Klage erhoben haben, im Sinne der bestehenden Regelung des § 27a SGB V entschieden hat. Das Bundessozialgericht hat im Mai 2007 die Altersgrenze für Männer (50 Jahre) bestätigt. Im September 2007 hat das Bundessozialgericht den Eigenanteil von 50% als rechtmäßig beurteilt. Die Regelung verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Die Argumentation des Klägers (Benachteiligung Behinderter und Diskriminierung sozial Schwacher) träfen nicht zu.

Mit Blick auf die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und die Einführung des Gesundheitsfonds mit all seinen Risiken bleibt zu hoffen, dass zumindest die hälftige Übernahme der Kosten bei 3 Versuchen künstlicher Berfuchtung erhalten bleibt. Ab dem Jahr 2010 soll der Gesundheitsfonds nur noch 95% der Ausgaben der Krankenkassen finanzieren. Den Rest sollen sich die Kassen dann über Zusatzbeiträge bei ihren Versicherten holen. In der Summe ist das eine Zusatzbelastung der Versicherten von rund 4 Mrd. Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Ekin Deligöz
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