Edelgard Bulmahn (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Edelgard Bulmahn
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Studienrätin a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Stadt Hannover II
Landeslistenplatz
2, Niedersachsen
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(...) Die Geschwindigkeitsbegrenzung kann nur wirken, wenn sie von den Verkehrsteilnehmern eingehalten wird. Entscheidend ist deshalb sicher das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen Autofahrers, sowohl der Gesundheit und dem Leben anderer wie auch dem Umweltschutz gegenüber. An dieses Bewusstsein müssen wir appellieren und es stärken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
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Frage zum Thema Soziales
31.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bulmahn,

in Ihrer Antwort vom 18.2. auf eine Frage nach dem Bedingungslosen Grundeinkommen erklären Sie, dass sich die SPD im Hamburger Grundsatzprogramm von 2007 für den vorsorgenden Sozialstaat ausgesprochen hat. Ziel soll unter anderem sein, dass sich "die Menschen ihr eigenes Leben frei und selbstbestimmt gestalten können".
Frage: Wie passt dieses Ziel zusammen mit den Zwängen von HartzIV?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Edelgard Bulmahn
2Empfehlungen
17.06.2009
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.

In einem vorsorgenden Sozialstaat, wie ihn die SPD anstrebt, geht es darum, Menschen so zu fördern und zu unterstützen, dass sie ihr Leben selbstbestimmt führen können. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, jedem die bestmögliche Bildung und Ausbildung zu ermöglichen. Gleichzeitig sichert der Sozialstaat Menschen gegen Risiken ab, die niemand allein bewältigen kann. Deshalb haben Sozialversicherungen, wie die Kranken- oder Rentenversicherung eine große Bedeutung für alle Menschen.
Der Sozialstaat basiert auf Solidarität, einer steht für den anderen ein und umgekehrt. Das Arbeitslosengeld II ist ein Beitrag, um in Zeiten der Arbeitslosigkeit den Lebensunterhalt zu sichern. Das wichtigste Ziel bleibt dabei, dass Arbeitssuchende schnell wieder eine Arbeitsstelle finden. Daher halten wir an dem Ziel der Vollbeschäftigung fest.
Daher hat sich die SPD zum Ziel gesetzt, die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln, die nicht nur eine finanzielle Absicherung gegenüber den Risiken der Arbeitslosigkeit darstellt, sondern versucht, sie zu vermeiden. Die Qualität der Arbeitsvermittlung und ihre Förderinstrumente sollen dabei deutlich verbessert werden.
Neben Vorsorge wird Unterstützung auch weiterhin notwendig sein. Daher strebt die SPD einen Umbau der sozialen Sicherungssysteme zu Bürgersozialversicherungen an. Diese beziehen alle Bürgerinnen und Bürger bei der Absicherung von z.B. Arbeitslosigkeit nach dem Solidarprinzip ein.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich sehr für die Erhöhung der Regelsätze des Arbeitslosengelds II, wie sie zum 1. Juli 2009 in Kraft treten eingesetzt, um der Entwicklung der aktuellen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls bedarfsgerecht erhöht. Die Leistungen des Arbeitslosengeldes II umfassen neben dem Grundbedarf von 359 Euro Beiträge zur Sozialversicherung und Kosten der Unterkunft (Miet- und Heizkosten). Hinzu kommen einmalige Leistungen (für Alleinerziehende, Schwangere, Schwerbehinderte oder bei aufwändiger Ernährung) und Mehrbedarf (Erstausstattung der Wohnung, bei Schwangerschaft oder z.B. bei Klassenfahrten der Kinder). Ein Zuverdienst wird innerhalb des Freibetrages ermöglicht. Zusätzlich kann ein Einstiegsgeld für bis zu 24 Monate gewährt werden, wenn eine Arbeit aufgenommen wird, die weniger oder unwesentlich mehr bringt als das Arbeitslosengeld II oder als Zuschuss bei Selbstständigkeit.
Vermögensanteile, die nicht angerechnet werden, wie das sogenannte Schonvermögen bzw. Freibeträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II werden unter folgenden Bedingungen gewährt:

• für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro.
• Bei Erwachsenen gilt für das allgemeine Vermögen ein Freibetrag von mindestens 3100 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro.
• Für jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft gilt über den Grundfreibetrag von 3100 € hinaus ein Betrag von 750 € für notwendige Anschaffungen
• Altersschonvermögen: für Altersvorsorge ist es neben dem Allgemeinvermögen zusätzlich möglich, nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung anzusparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.750 Euro.
• Andere Geldanlagen oder Bargeld sind nicht geschützt.
• Oberhalb der Freibeträge wird das Vermögen mit ALG II verrechnet und als Einkommen gewertet.
• Der Besitz eines Autos ist erlaubt und sollte angemessen sein. Derzeit gilt ein Wiederverkaufswert von 7500 Euro laut Rechtsprechung als Orientierungsgröße, der Betrag ist aber gesetzlich nicht festgeschrieben. Ein/e erwerbsfähige/r Partner oder Partnerin darf ebenfalls einen Pkw besitzen.
• Eine Eigentumswohnung oder ein selbst genutztes Haus gelten bis ca.130 qm als angemessen, Grundstücke in der Stadt in der Regel bis zirka 500 qm, auf dem Land bis zirka 800 qm. Wäre der Verkauf von Immobilien und Grundstücken mit großem Verlust verbunden, dürfen sie behalten werden.
• Schuldzinsen in angemessener Höhe aus Raten für Wohneigentum, Grundsteuer, Abgaben und Nebenkosten werden vom Staat übernommen, jedoch nicht die Tilgungsraten. Ausnahmen sind möglich, wenn das Wohneigentum selbst genutzt wird und größtenteils abbezahlt ist. Dann können die Tilgungsraten als Kosten der Unterkunft bis zur Höhe der ortsüblichen Miete einer angemessen großen Wohnung geltend gemacht werden.

Die SPD setzt sich mit dem am 14. Juni 2009 auf dem Bundsparteitag beschlossenen Regierungsprogramm dafür ein, dass die Grenzen für das Altersschonvermögen angehoben werden. In Zukunft sollen sämtliche Formen der privaten Altersvorsorge nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden, sofern sie erst nach dem Renteneintritt monatlich ausbezahlt werden.
Das Lohnabstandsgebot nach § 28 Abs. 4 SGB XII schreibt allerdings vor, dass Einkommen durch Erwerbsarbeit höher sein müssen als soziale Transferleistungen. Zum Vergleich wird regelmäßig ein durchschnittliches Einkommen der sogenannten unteren Lohngruppen zugrunde gelegt.
Ein wichtiges Ziel sozialdemokratischer Politik ist deshalb, dass alle anständig bezahlte Arbeit haben, auch in schwierigen Zeiten. Wir setzen uns daher für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ein. Es geht um gute Arbeit für guten und fairen Lohn. Von einem gesetzlichen Mindestlohn wird mittelfristig das gesamte Lohnniveau profitieren, da Dumpinglöhne verboten sind. Dann ist auch eine Erhöhung der Regelsätze des Arbeitslosengeldes II wiederum möglich.
Eine andauernde Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen bringt unbestritten Einschränkungen mit sich. Aber ich teile Ihre Meinung nicht, dass der Erhalt von Arbeitslosengeld II einen Zwang darstellt. Vielmehr ist dies eine soziale Leistung des Staates, um Arbeitssuchende auf ihrem Weg zu unterstützen. Damit dies gelingen kann ist auch die aktive Mitwirkung der Betroffenen wichtig. Nur so kann eine Solidargemeinschaft funktionieren.

Mit freundlichen Grüßen

Edelgard Bulmahn, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
19.04.2009
Von:
Eck

Guten Tag

In einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, muss es ein Recht auf ein schikanefreies/bedingungsloses Grundeinkommen oder ein gesetzlich verankertes Recht auf Arbeit geben, so dass kein Bürger in Hartz4Verhältnissen, die dem Offenen Strafvollzug ähneln, in Armut und weitgehend ohne Bürgerrechte leben - muss.

Wie ist das Ihrer Meinung nach realisierbar?

Freundliche Grüße Eck
Antwort von Edelgard Bulmahn
bisher keineEmpfehlungen
29.05.2009
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrte Frau Eck,

Vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.

Es ist unstrittig, dass Menschen in Arbeitslosigkeit nicht in Armut abrutschen sollen. Sie sollen weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Ich bin nicht der Meinung, dass der Erhalt von Arbeitslosengeld II Verhältnissen des "offenen Strafvollzuges" ähnelt. Das Arbeitslosengeld II überbrückt Phasen der Arbeitslosigkeit. Es beinhaltet finanzielle Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern und weitere unterstützende Leistungen, die den Arbeitssuchenden zurück auf den Arbeitsmarkt bringen sollen, beispielsweise durch das Einstiegsgeld. Menschen sollen nicht in Armut leben und auch anständigen Lohn für ihre Arbeit erhalten. Ein bedingungsloses Grundeinkommen erfüllt diese Bedingungen nicht.
Soziale Leistungen wie das Arbeitslosengeld II werden regelmäßig überprüft und angepasst. So hat sich die SPD-Bundestagsfraktion für die Erhöhung der Regelsätze des Arbeitslosengelds II zum 1. Juli 2009 stark gemacht.
Mir ist es wichtig, Menschen so zu fördern, dass sie wieder einen Arbeitsplatz finden, dass sie in ihrer Arbeit Anerkennung und Zufriedenheit erleben und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Um Arbeitslosigkeit von vorneherein zu vermeiden, verfolgt die SPD das Ziel, die Arbeitslosenversicherung zu einer Beschäftigungsversicherung umzubauen und die Qualität der Arbeitsvermittlung und ihre Förderinstrumente deutlich zu verbessern. Wir wollen die sozialen Sicherungssysteme in Bürgersozialversicherungen umwandeln. Hierbei werden alle Bürgerinnen und Bürger solidarisch bei der Absicherung vor Arbeitslosigkeit einbezogen.

Weder sollen Menschen in Zeiten der Arbeitslosigkeit noch bei Erwerbstätigkeit in Armut leben. Deshalb brauchen wir im Übrigen einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser wiederum sorgt dafür, dass - wenn die Mindestlöhne steigen - Sozialleistungen steigen können.

Eine funktionierende Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist daher die Grundlage für einen gerechten Arbeitsmarkt. Ein bedingungsloses Grundeinkommen leistet dieses nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bulmahn,

mit erheblicher Besorgnis beobachte ich die aktuellen Pläne von Frau von der Leyen bzgl. Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt.

Selbstverständlich ist mir, wie auch jedem anderen geistig gesunden Menschen bewusst, dass es sich bei Kinderpornografie um ein abscheuliches Verbechen handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf Seiten des Täters kommerzielle oder persönliche Hintergründe ausschlaggebend für eine solche Tat sind bzw. waren.

Ich habe allerdings beträchtliche Bedenken, was den Erfolg und die Legitimität (auf Basis unseres Grundgesetzes) dieser Maßnahme angeht.
zum Erfolg: Es ist ohne größere Probleme möglich, die zur Sperrung von Internetseiten eingesetzte Technik zu Umgehen. Dies wird auf zahlreichen, leicht auffindbaren Internetseiten erklärt. ( siehe u.a. www.ccc.de und www.youtube.com )
zur Legitimität: Im Falle von Kinderpornografie scheint es gerechtfertigt zu sein, eine Zensur einzuführen. Wer aber garantiert, dass diese Zensur nicht auf andere "unliebsame" Themen ausgeweitet wird - sie der Willkür unterliegt? Welche unabhängige Kontrollinstanz gibt es?

Unterstützen Sie das Vorgehen von Frau von der Leyen? Wie sind Ihre Ansichten zu diesem Thema?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Edelgard Bulmahn
23Empfehlungen
12.05.2009
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.

Wir müssen dringend etwas tun, um Kinder und Jugendliche effektiv vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Um dies zu ermöglichen ist unbedingt eine Gesamtstrategie notwendig. Ein wichtiger Baustein ist dabei der Kampf gegen Kinderpornografie in den neuen Medien und insbesondere im Internet. Deshalb begrüße ich einen entsprechenden Gesetzesentwurf.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde in dieser Woche in den Bundestag eingebracht und damit beginnen erst die parlamentarischen Beratungen. Auf Bestreben der SPD-Arbeitsgruppe wird der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem ich vorsitze, am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung durchführen, in der auch datenschutzrechtliche Aspekte erörtert werden sollen. Ihre Kritikpunkte werde ich sowohl in der Arbeitsgruppe als auch im Ausschuss ansprechen.
Zu der Anhörung sind sie selbstverständlich herzlich eingeladen. Informationen dazu finden sie unter www.Bundestag.de
Wichtig ist, dass wir Kinder schützen. Dies muss im Vordergrund stehen. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass Internetseiten ohne kinderpornografische Inhalte auch weiterhin von einer Sperrung bewahrt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Edelgard Bulmahn, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Buhlmann,

zu der am 27. Mai stattfindenden Anhörung hätte ich -als politischer Leye- ein paar Fragen:

Welchen Stellenwert hat eine solche Anhörung im Gesetzgebungsverfahren?

Kann man sich das als ergebnisoffene Diskussion vorstellen, oder eher als weitere Wahlkampfveranstaltung? Gerade im Hinblick darauf, dass es sich um eine öffentliche Anhörung handelt.

Wie kommt die Auswahl der Sachverständigen zustande? Recherchiert man zu den angegebenen Sachverständigen ein bischen im Internet, scheint die Mehrheit doch eher Internetsperren zu befürworten.

Durch die Online-Petition hat dieses Thema sehr großes Interesse in der "Internet-Community" hervorgerufen. (Die etablierte Presse redet immer von dieser Community oder von "Usern". In Wirklichkeit handelt es sich aber einfach um interessierte Staatsbürger. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Ich stelle fest, ich schweife ab.)
Nun werden diese 87.000 interessierten Staatsbürger wohl nicht alle in den Sitzungssaal 1.302 hineinpassen. Gibt es eine Möglichkeit sich die Sitzung nachträglich anzuschauen? Vielleicht via Parlamentsfrensehen?

Ich kann mir vorstellen, dass Sie als Vorsitzende eines Ausschusss wichtigeres zutun haben, als den Nachhilfelehrer in politischer Bildung zu spielen.
Über eine Antwort würde ich mich daher doppelt freuen

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Edelgard Bulmahn
4Empfehlungen
26.05.2009
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.

Anhörungen werden als Instrument eingesetzt, um fundierte Informationen über einen Sachstand, zu dem ein Gesetzentwurf vorliegt, zu erhalten. Hierzu werden Sachverständige geladen, ihre Position vorzutragen und Stellung zu wichtigen Gesetzesentwürfen zu nehmen. Damit haben Interessensvertreter wie z.B. Verbände die Möglichkeit, ihre Positionen darzulegen. Parlamentarier und Fachpolitiker der betreffenden Bundestagsausschüsse können von neuen, kritischen Informationen oder auch von der Stärkung ihrer Position durch Fachleute profitieren. Dieses Vorgehen ermöglicht eine solide Meinungsbildung, die alle Facetten eines Themas abdeckt.

Was die Auswahl der Sachverständigen betrifft, so einigen sich die Fraktionen (eines Ausschusses) im Vorfeld über die Anzahl der einzuladenden Sachverständigen. Jede Fraktion kann dann ihrerseits je nach ihrer Stärke Sachverständige benennen. Zu guter Letzt erfolgt eine Abstimmung der Liste der Sachverständigen über die Fraktionen. Die Auswahl der Sachverständigen liegt bei den einzelnen Fraktionen und ist ihnen freigestellt.

Im konkret angesprochenen Fall hat sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" eingesetzt, wie sie auch die Initiatoren der Onlinepetition gefordert hatten. Wie letztendlich die Stellungnahmen der jeweiligen Sachverständigen ausfallen werden, wird die Anhörung klären. Auch Kritiker der Internetsperren werden gehört und deren Positionen geprüft.

Die Anhörung am 27.05.2009 wird über den Hauskanal des Deutschen Bundestages (Web-TV) live übertragen und dort auch weiterhin abrufbar sein. Das aktuelle Programm des Parlamentsfernsehens ist unter www.bundestag.de zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.05.2009
Von:
Abe

Sehr geehrte Fr. Bulmahn,

auch meine Anfrage betrifft die am 27.05.09 stattfindente Anhörung
zum Thema "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetze".

Im konkreten Fall möchte ich die bereits im Vorfeld verfügbare Stellungnahme[1]
des BKA aufgreifen.
In diesem Dokument ist auf Seite 6 Abs. 2, direkt nach der Länderliste, folgendes zu lesen:

"In keinem der Länder[2] werden andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt. "

Diese Aussage ist vorsichtig formuliert, nur schwer mit der Realität in Einklang zu bringen.
Bedingt durch die Veröffentlichung der Filterlisten u.a. aus Dänemark, Finnland oder auch Schweden[3][4] wurde bekannt, das im Allgemeinen der Anteil von kinderpronographischen
Webseiten auf diesen Listen weit unter 10%, meist sogar unter 5% liegt! Bei den restlichen Einträgen auf diesen Listen handelte es sich nicht um strafbare Inhalte, im Gegenteil,
im Falle von Finnland wurde sogar die Webseite eine Zensurkritikers auf die Sperrliste gesetzt!

Nun meine Fragen:

1. Welche Folgen hat es, wenn in dieser Anhörung von einem der Vortragenden offensichtliche (bewußte) Falschaussagen getätigt werden?

2. Da es sich bei dem BKA um eine Behörde des Bundes handelt: Hat diese in der Stellungsnahme dokumentierte Lüge eine dienst- oder strafrechtliche Konsequenz für den
verantwortlichen Beamten des BKA?



[1] www.bundestag.de

[2] Anmerkung: gemeint sind die zuvor aufgelisteten Länder mit bestehenden Internetsperren:
Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark, Schweiz, Finnland

[3] maraz.kapsi.fi (Strafrechtlich relevante Seiten wurden geschwärzt)

[4] www.wikileaks.com


Mit freundlichen Grüßen

Abe
Standard-Antwort von Edelgard Bulmahn
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29.06.2009
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrte Herr Abe,

vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.

Aufgrund der Vielzahl von Anfragen die uns nicht nur über die Seite www.abgeordnetenwatch.de erreichen, habe ich mich gemeinsam mit vielen meiner Kolleginnen und Kollegen dafür entscheiden, zunächst nur Fragen aus dem eigenen Wahlkreis zu beantworten.

Ich bitte Sie dafür um Ihr Verständnis und würde mich freuen, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an den für Sie zuständigen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB
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Ihre Frage an Edelgard Bulmahn
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