Dr. Wolfgang Wodarg (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Wolfgang Wodarg
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Arzt, Leitender Medizinaldirektor a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Flensburg - Schleswig
Landeslistenplatz
7, Schleswig-Holstein
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(...) Außerdem: Öffentlichen Banken ist es gesetzlich untersagt "Spekulationsgeschäfte" zu tätigen; was sie aber nicht hindert, Tochterfirmen (vor allem im Ausland ) zu besitzen. Es waren gerade diese ausländischen Tochterfirmen, die mit "Zockerei" Riesenlöcher in die Bilanzen der verschiedenen Öffentlichen Banken gerissen haben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
08.12.2006
Von:

Guten Tag Herr Wodarg,

wie stehen Sie zur Absage des verbesserten Nichtraucherschutzes?

Ich danke Ihnen für eine Antwort

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
2Empfehlungen
11.12.2006
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

ich halte an der Einführung eines bundesweiten Nichtraucherschutzes fest: Wenn wir in Deutschland anfangen einen Flickenteppich zuzulassen, dient dies nur den Interessen der Tabakindustrie. Wir brauchen hingegen einen konsequenten Nichtraucherschutz zum Wohle der Gesundheit!

Ich unterstütze den fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zum Nichtraucherschutz. Dieser sieht bundesweit ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Schulen und Gaststätten über die Arbeitsstättenverordnung vor. Die Kompetenz für den Arbeitsschutz hat der Bund. Nur eine Regelung ohne ‚wenn und aber’ ist sinnvoll: Alle Ausnahmeregelungen sind mit einem Mehraufwand an Kontrollen verbunden. Das ist ein bürokratischer Mehraufwand, der nicht lohnt.

Ich fordere deshalb, dass der eingebrachte Gruppenantrag im Bundestag beraten wird. Wir müssen durch eine eindeutige Entscheidung des Gesetzgebers den Rauchern klare Verhaltensregeln aufzeigen. Ein klares "Nein" ist hilfreicher, als ein wankelmütiges "hier vielleicht und dort ein bisschen". Als Lungenarzt habe ich viele Opfer des Tabakrauchens begleitet und sterben sehen. Wir dürfen auch nicht zusehen, wie Kinder und Jugendliche immer noch durch Zigarettenwerbung in Deutschland zur Sucht verführt werden!

Weitere Informationen finden Sie auch auf meiner homepage.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Wolfgang Wodarg, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2006
Von:

Guten Tag!
Meine Frage betrifft die Gesundheitsreform, insbesondere für privat versicherte Personen. Bisher gilt die Regelung, dass privat versicherte Personen, die jenseits von 56 Jahren nicht mehr privat versichert sein können, nicht mehr von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Hier nur ein Beispiel: Wenn die Ehefrau eines Beamten, der ja nur privat versichert sein kann, nach der Familienphase mit 56 eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will, steht sie ohne Krankenversicherung da, weil die private sie nicht mehr und die gesetzliche sie gar nicht nehmen darf. Soll dieser Zustand geändert werden? Und wenn bisher nicht, was werden Sie unternehmen, um ihn zu ändern? Gruß R.
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
1Empfehlung
12.12.2006
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

die im Rahmen der aktuellen Gesundheitsreform (Wettbewerbsstärkungsgesetz) geplanten Regelungen zu einem Basistarif in der PKV sollten unter anderem die von ihnen genannte Gruppe von Menschen auffangen und ihnen einen Versicherungsschutz in dem PKV-Unternehmen sichern, bei dem sie zuletzt versichert waren. Über das verpflichtende Angebot eines Tarifs, der den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung hat und nicht teurer sein darf als der höchste Satz zur GKV, soll sichergestellt werden, dass die einzelnen Anbieter privater Krankenversicherungen nicht wie bisher einfach unliebsame "Kunden" rausschmeißen können, die dann ohne jeden Versicherungsschutz dastehen. Der Basistarif soll ab dem 1.1.2008 angeboten werden und darf weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse beinhalten. Strittig war bis zuletzt zwischen den Koalitionspartnern, wie die Beiträge einkommensschwacher Mitglieder bezahlt werden sollen, die den nötigen Betrag nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Meine Fraktion hat hier die Auffassung vertreten, dass die Solidarität mit Einkommensschwächeren innerhalb der PKV finanziert werden muss. Im Gespräch sind aber auch Steuermittel.
Die CDU/ CSU-Fraktion wird jetzt unter Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken versuchen, den gefundenen Kompromiss im Zuge der noch anstehenden Verhandlungen wieder aufzuweichen. Meine Position zu den konkreten Regelungen bezüglich der PKV liegt auf der Linie meiner Fraktion. Ich sehe die Notwendigkeit, auch die PKV um eine solidarische Komponente zu ergänzen und die Kosten hierfür nicht wieder der Allgemeinheit aufzubürden. Noch besser wäre aber gewesen, die Unternehmen der PKV in den morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich einzubeziehen, um auf diese Weise die Anreize für Risikoselektion insgesamt zu beseitigen. Da das wesentliche Strukturelement eines fairen Finanzausgleichs zwischen den Kassen im Gesetzentwurf nur sehr halbherzig aufgenommen worden ist, werde ich dem Gesetz meine Zustimmung verweigern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Wodarg, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
09.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Wodarg,
zugegeben - initiiert aus Verärgerung über den letzten Einkommenssteuerbescheid - meine Frage: Wie erklärt sich das eklatante Mißverhältnis zwischen steuerlichem und unterhaltsrechlichem Existenzminimum für Kinder?
Meine Situation als Trennungsvater: ich zahle für zwei Kinder > 14 Jahre nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 6 Kindesunterhalt i.H. v. 9432 .- Euro jährlich und stelle damit deren Existenzminimum sicher, dies übrigens gerne, bei einem Nettoeinkommen von 35000.- Euro jährlich. Meine geschiedene Frau bekommt zudem deren hälftigen Kindergeldanteil ( 1848.- Euro) bzw. den halben Kinderfreibetrag (5808.- Euro), da Bar- und Betreuungsunterhalt gleichwertig sein sollen.Nur am Rande: ich wende ca. 3000 .- Euro im Jahr dafür auf, meine Kinder regelmäßig zu sehen (Fahrkosten, Verpflegung etc.) und decke so 20% der Betreuung der Kinder ab - ohne Möglichkeit, dies steuerrechtlich oder unterhaltsrechtlich geltend zu machen, da ich dafür den hälftigen Kinderfreibetrag von 5808.- Euro bzw. hälftiges Kindergeld von 1848.- Euro bekomme, welches ich aber für das Barexistenzminimum einzusetzen habe ... was ja an die Mutter geht.
Jetzt wirds aber kompliziert, ich seh`s ein.
Vereinfacht: dem unterhaltsrechtlichen Existenzminimum von 9432.- Euro (für zwei Kinder) für den Barunterhalt, welches ich als Trennungsvater alleine aufzubringen habe, steht ein steuerlicher Kinderfreibetrag von 5808.- Euro gegenüber,mit dem ich die Zusatzkosten zum Barunterhalt zur Erfüllung der Umgangspflicht auch noch finanzieren soll. Die Mutter verfügt so über das 1 1/2 fache des Existenzminimums, ich kann nur den halben Satz steuerlich geltend machen.
Wieso?
MfG
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
1Empfehlung
24.01.2007
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

in der Tat sind die von Ihnen dargestellten Zusammenhänge zwischen unterhaltsrechtlichem Existenzminimum und steuerlich geltend zu machendem Kinderfreibetrag intuitiv schwer nachvollziehbar. Ich will für meine Antwort vorausschicken, dass ich kein Steuerexperte bin. Auf die Fachinformationen meiner Kollegen muss ich also zurückgreifen.

Ihren Unmut teile ich, insofern die bestehende Regelung auf jeden Fall ein Gerechtigkeitsdefizit aufweist: Je höher das Einkommen, desto günstiger wirkt sich die Steuerersparnis aus. Bezogen auf niedrigere Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag ist dies allerdings eine Konsequenz der progressiven Besteuerung, denn sowohl bei einem Steuersatz von 20% wie auch bei 40% wird jeweils (nur) das Existenzminimum des Kindes freigestellt. Bezogen auf das als Steuervergütung gezahlte Kindergeld bleibt die Schieflage aber bestehen. Dass Unterhalt für Kinder nicht abgesetzt werden kann (abgesehen von bestimmtem Sonderbedarf), beruht darauf, dass durch die Kinderfreibeträge und das Kindergeld eine vorrangige Sonderregelung geschaffen worden ist. Unterhaltsleistungen mindern die Leistungsfähigkeit und können von daher nicht ohne Weiteres vom Steuerabzug ausgenommen werden. Ein Abzug der tatsächlichen Unterhaltsaufwendungen an Stelle von Kindergeld bzw. Kinderfreibeträgen wäre vielfach günstiger. Durch die Kinderfreibeträge und das Kindergeld wird faktisch eine Pauschalisierung der Aufwendungen am unteren Rand des tatsächlichen Bedarfs vorgenommen. Bezüglich des Kindergeldes kann dies auch eine positive Bilanz erzeugen: Bei einem Steuersatz von 20% beträgt die Freistellung durch Freibeträge 1.161,60 €. Das jährliche Kindergeld beträgt 1.848 € und übersteigt die verfassungsrechtlich gebotene Entlastung um 686,40 €. Insoweit handelt es sich um eine Leistung der Familienförderung, die von Verfassungswegen nicht geboten ist. Ab einem Grenzsteuersatz von ca. 31,8% sind die Freibeträge im Ergebnis günstiger als das Kindergeld. Konkret bedeutet das: Ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige ab 32.827 € jährlich ist die Steuererstattung aufgrund des Kinderfreibetrages (und des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) höher als das als Steuervergütung gezahlte Kindergeld.

Das Problem der "Pauschalisierung am Rand des tatsächlichen Bedarfs" markiert auch bei Hartz IV das grundsätzliche Problem unserer Sozialversicherung, die ja daran krankt, dass sich das Verhältnis zwischen denen, die einzahlen und denen, die Leistungen in Anspruch nehmen aufgrund der Arbeitsmarktlage immer negativer entwickelt hat. Eine Lösung für dieses Problem ist noch nicht in Sicht. Wenigstens hat sich in den letzten zwei Jahren aber unter Politkern EU-weit wenigstens das Problembewußtsein verbessert.

Jenseits der Zahlen ist ihre konkrete Situation als Trennungsvater naturgemäß nicht einfach. Ich kann Sie nur ermutigen, es ihre Kinder nicht spüren zu lassen, dass sie mit der Lastenverteilung bezüglich ihrer ehemaligen Partnerin hadern. Diese Dinge sollte man getrennt halten. Richtig ungerecht wird das Szenario erst dann, wenn eine neue Partnerschaft ihrer Frau zusätzliche finanzielle Unterstützung verschafft, für Sie aber keine Entlastung daraus resultiert. Unter anderm deshalb wird gegenwärtig das Unterhaltsrecht grundlegend novelliert. Das erste Anliegen des Staates und wie ich glaube auch Ihres muss aber sein, dass Ihre Kinder aufgrund von Scheidung oder Trennung möglichst wenig Schaden nehmen. Ihren Formulierungen entnehme ich, dass Sie das im Prinzip auch so sehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Wodarg, MdB (SPD)
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Frage zum Thema Gesundheit
11.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Wodarg,

wie rechtfertigen Sie eine Diskriminierung von Rauchern in Deutschland, wo doch der Volkswirtschaftliche Schaden durch öffentlich geförderten Alkoholismus (siehe Werbung im Kinderfernsehen) deutlich höher ist . Auch durch Alkoholismus besteht eine Gefährdung Dritter.Siehe Unfallzahlen im Automobilverkehr oder bei Fussballspielen.Würden Sie auch einem Alkoholverbot zustimmen?

Mit freundlichen Gruss
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
3Empfehlungen
05.03.2007
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrte Frau ,

mir geht es nicht um die Diskriminierung von Rauchern, sondern um den Schutz von Nichtrauchern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Wodarg, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
22.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wodarg,

ich habe in der FAZ vom 18. Januar mit Verwunderung - ich will nicht sagen Erschütterung - einen Artikel zur Kenntnis genommen, in dem der MdB Hovermann angab, einige SPD-Mitglieder im Gesundheitsausschuss würden voraussichtlich der entscheidenden Abstimmung zur Gesundheitsreform fern bleiben und sich stattdessen von Ihrem jeweiligen Stellvertreter vertreten lassen.
Es wäre mit meinem bisherigen Demokratieverständnis nicht vereinbar, wenn Ausschussmitglieder einer Abstimmung fern bleiben, nur um der vermeintlichen Alternative - nämlich gegen ihre persönliche Überzeugung stimmen zu "müssen" - zu entgehen. Ich bitte Sie daher, mir folgende Fragen zu beantworten:
1. Planen Sie, der Abstimmung im Gesundheitsausschuss über die am 01. April in Kraft tretende Gesundheitsreform fern zu bleiben und sich von Ihrem Stellvertreter vertreten zu lassen?
2. Falls Frage 1 bejaht wurde, ergeben sich folgende Fragen:
2a. Wie würden Sie bei Anwesenheit abstimmen? (Bitte mit kurzer Begründung)
2b. Wie wird ihr Stellvertreter abstimmen?
2c. Stimmt es - wie es der Artikel in der FAZ nahe legt -, dass sie planen der Abstimmung fern zu bleiben, um nicht gegen besseres Wissen und Gewissen gegen die Reform stimmen zu müssen?
2d. Falls dies zutrifft: Aus welchen Gründen sehen sie keine Alternative darin, ihrem Gewissen folgend gegen die Reform zu stimmen? Wie lässt sich dieses Verhalten mit ihrem moralischen Empfinden vereinbaren bzw. wie können Sie dieses Verhalten "dem Bürger" näher bringen?
3. Falls Frage 1 verneint wurde: Wie werden Sie abstimmen? (Bitte mit kurzer Begründung)
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
1Empfehlung
24.01.2007
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

ich kann verstehen, dass Sie ein auf den ersten Blick widersprüchliches Verhalten von Abgeordneten im Ausschuss mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen.

Die Vertretungsregelung bei vom Fraktionsbeschluss abweichendem Stimmverhalten im Fachausschuss wird praktiziert, um nicht wichtige politische Entscheidungen schon vor dem Plenum "taktisch abzuwürgen". Die Gesamtheit der Abgeordneten im Plenum soll bei der 2. und 3. Lesung im Bundestag die Chance haben, sich zu dem strittigen Gesetz durch Abstimmung zu verhalten.

Dabei habe ich zwei Hoffnungen:
1. Dass ich doch noch mit meiner Fraktion im Ausschuss gegen das GKV-WSG stimmen kann. (Noch gibt es nämlich keinen Fraktionsbeschluss!)
2. Dass ggf. auch im Bundestag viele weitere Abgeordnete ihre Pflicht tun und Schaden vom Volk abwenden, indem sie dieses schlechte und für die Solidarität der Menschen in unserem Lande schädliche Gesetz ablehnen.

Mit freundlichen Grüssen
Dr. Wolfgang Wodarg, MdB (SPD)
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