Dr. Wolfgang Wodarg (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Wolfgang Wodarg
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Arzt, Leitender Medizinaldirektor a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Flensburg - Schleswig
Landeslistenplatz
7, Schleswig-Holstein
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(...) Gemeinsam mit meiner Fraktion und meiner Partei setze ich mich seit Jahren dafür ein, älteren Menschen vermehrt Chancen zu geben und den Betrieben klar zu machen, dass ältere Arbeitnehmer viele Qualitäten mit sich bringen, auf die es sich zu setzen lohnt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
05.12.2007
Von:
Dr.

Lieber Wolfgang,

hast Du bei Deinen statistischen Erhebungen (mehr Organtransplantationen bei Privatpatienten) bedacht, daß sehr viele in der GKV-Versicherte eine private Zusatzversicherung haben und somit im Krankenhaus als Privatpatienten gelten?
Ist es statistisch untersucht, ob ein höherer sozialer Status häufiger zu Erkrankungen mit Organversagen führt?
Gruss aus Stuttgart!
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
2Empfehlungen
17.12.2007
Dr. Wolfgang Wodarg
Lieber ,

ja, habe ich. Hierzu folgende kurze Zusammenfassung meiner Ansicht:

Entgegen der Auffassung der DSO, müssen Patienten in der Statistik als Privatversicherte auftauchen, soweit sie wahlärztliche Leistungen aufgrund einer Zusatzversicherung im Zusammenhang mit der Organtransplantation in Anspruch nehmen. Der Wille des Gesetzgebers eine öffentliche Berichtspflicht der Koordinationsstelle nach Versichertenstatus zu verlangen, soll eine öffentliche Kontrolle ermöglichen. Eine sinnvolle und konsequente Gegenüberstellung kann nur erstellt werden, wenn in den Statistiken Selbstzahler und privat Zusatzversicherte auch als Privatversicherte geführt werden, soweit diese im Zusammenhang mit der Transplantation zu einer Privatliquidation, neben der Leistung der gesetzlichen Versicherung geführt hat. Insofern ist die Möglichkeit der Privatliquidation bei rein Privatversicherten (hierzu zählen auch die sogenannte Selbstzahler Beamte mit Beihilfeberechtigung) genauso gegeben, wie bei privat Zusatzversicherten.

Im Hinblick auf eine vergleichende Darstellung muss dann jeweils, die Anzahl der "rein" Privat- und Privatzusatzversicherten angegeben und mit der Anzahl der "rein" gesetzlich Versicherten abgeglichen werden.

Zu deiner letzten Frage kann ich zur Zeit noch keine Angaben machen, werde dies aber nach weiteren Recherchen (auch bezüglich der Organgesundheit von Frauen) tun.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg
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Frage zum Thema Arbeit
16.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wodarg,

dieses Forum funktioniert ja nur, wenn Sie sich die Mühe machen, die hier gestellten Fragen auch zu beantworten. Wann machen Sie sich die Arbeit? Oder besser: warum bisher nicht?
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
2Empfehlungen
30.01.2008
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

ihre kommentierende Frage darf ich mit einem Hinweis darauf beantworten, dass ich neben meiner Arbeit als Vollmitglied im Gesundheitsausschuss, im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Bundestag, auch Mitglied im Europarat bin und meine diesbezüglichen Verpflichtungen sehr ernst nehme. Da auch in meinem Büro diverse Bürgeranfragen auflaufen, die direkten Anfragen aus dem Wahlkreis und die Besuche und Sprechstunden Vorrang vor dem Medium "Abgeordnetenwatch" haben und im letzten halben Jahr die Arbeitsbelastung außerordentlich hoch war, musste ich die Beantwortung einiger Fragen aufschieben. Außerdem hat die Übermittlung der Fragen einige Monate im letzten Jahr nicht geklappt, sodass ich jetzt - wenn Zeit ist – die offenen Fragen versuche zu beantworten. Im Internet habe ich zu wichtigen Themen immer meine Meinung dargestellt. Ich empfehle meine Homepage: www.wodarg.de

Wie Sie bemerkt haben dürften, sind die offenen Fragen, bis auf wenige Ausnahmen mittlerweile abgearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg
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Frage zum Thema Gesundheit
17.12.2007
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Wodarg,

zur Frage Dr. Heidemanns bezüglich der angeblich von Ihnen geforderten Zweckbestimmung von Organspenden ("Kassenorgane nur für Kassenmitglieder") schreiben Sie, "Die Bildzeitung hat leider meinen provokativen Aufmacher aus dem Zusammenhang gerissen."

Sie antworten, dass Sie eine Zweckbestimmung von Organspenden ablehnen.

Warum bringen Sie das Thema dann in der Bildzeitung mit einem "provokanten Aufmacher"?

Sie haben gegenüber der Bildzeitung weiter ausgeführt, dass es zu "solchen Notlösungen nicht zu kommen braucht, wenn die Kassen sich für die Rechte ihrer Versicherten einsetzen und ihrer Aufsichtspflicht gegenüber der DSO nachkommen."

1. Von welchen Notlösungen sprechen Sie?
2. Wäre es nicht die einfachste und beste Lösung die Fremdbestimmung über die Zwangsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen aufzugeben und den Bürgern ihr Recht auf Selbstbestimmung zurückzugeben?

Ich sehe das Grundrecht auf Selbstbestimmung, Leben und körperliche Unversehrtheit gefährdet, wenn sich Dritte aufschwingen die Rechte der Bürger wahrzunehmen.

Gesetzliche "Solidarkassen, die im gesetzlich erzwungenen Wettbewerb auf Kosten der Kranken und Ärzte Millionengewinne erwirtschaften, vertreten m. E. keinesfalls die Interessen und Rechte der "Versicherten".

Halten Sie die Bürger für zu dumm, um sich selbst um ihre Belange kümmern zu können?

Mit freundlichem Gruß

Peters
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
1Empfehlung
08.02.2008
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrte Frau Dr.

zur Beantwortung Ihrer Frage, darf ich Sie auf meine Antwort gegenüber Herrn Schreiber vom heutigen Tage verweisen und

verbleibe mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg, MdB (SPD)
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Frage zum Thema Gesundheit
19.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wodarg,

Sie haben recht, nur noch Kassenpatienten sollten transplantiert werden.

Ist Ihnen auch schon das Mißverhältnis Spender/Empfänger bei Betrachtung der Geschlechter aufgefallen? Wann wird das denn endlich gesetzlich geregelt?

Außerdem kommen die Migranten zu kurz, weil ihre HLA-Antigene in Deutschland zu selten sind und der Kompensationsmechanismus von Eurotransplant das nur unzureichend ausgleicht. Auch hier muß der Gesetzgeber schnellstens tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen,
M.
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
6Empfehlungen
08.02.2008
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

die Auswertung des Zahlenmaterials, welches durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in der Vergangenheit auf ihren Internetseiten (www.dso.de) veröffentlicht wurde und zur Zeit nicht öffentlich zugängliche ist, ergab folgende Auffälligkeiten:

1. Es gibt in einigen Kliniken aufklärungsbedürftig häufige Organtransplantationen an Patienten, die von den Krankenhäusern als privat versichert angegeben werden.

2. Es gibt einige Kliniken die entweder nur teilweise oder gar keine Angaben zum Versicherungsstatus ihrer Patienten machen.

3. Es gibt diverse offensichtlich unlogische und widersprüchliche Angaben.

Daten aus den Jahren 1997 - 2000 standen der Öffentlichkeit bisher nicht zur Verfügung, obwohl eine Veröffentlichung seit 1997 vorgesehen ist. Das Zahlenmaterial zur Organallokation aus den Jahren 2001 - 2005 stand der Öffentlichkeit zwar zeitweise zur Verfügung, es ist aber seit einiger Zeit nicht mehr öffentlich zugänglich. Diese Sachverhalte bedürfen einer dringenden Erläuterung und müssen mit Nachdruck gegenüber dem Gesetzgeber aufgeklärt werden.

Meine Äußerungen die von der Bildzeitung wie so oft völlig verzerrt und aus dem Zusammenhang heraus missbraucht wurden, hat das Problem zugespitzt um die notwendige Diskussion endlich in Gang zu bringen.

Ich danke Ihnen, dass auch Sie sich dieses Themas angenommen haben und verweise in Bezug auf Detailles und weitere Informationen auf die ausführlichen Darstellungen auf meiner Homepage ( www.wodarg.de ).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg, MdB (SPD)
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Frage zum Thema Gesundheit
23.01.2008
Von:
udo

sehr geehrter herr dr. wodarg,

bitte um Mitteilung, warum die rentenantragstellungsbearbeitung so lange über 2 jahre dauert. ferner bitte ich mir zu erläutern, wie es kommt, dass mein ehepartner , der privatversichert in der krankenversicherung ist, nachdem ich mir alg II 2005 abgelehnt wurde nun zusätzlich auch noch meine gesetzl. krankenversicherung tragen muss. es wurde doch von den Politikern damals gesagt:"Jeder abgelehnte ist über alg II oder Familienversicherung versichert." Klafft hier nicht eine Benachteiligung für den Beamten auf. ich bin abgelehnt und kann nicht familienversichert werden!!!!!
für eine antwort ihrerseits wäre ich dankbar

mit freundlichen grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
4Empfehlungen
21.02.2008
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr Bela,

Ihr Ärger über die Länge der Bearbeitungszeit für Ihren Rentenantrag ist verständlich. Da Sie keine Hintergründe zu ihrem Fall schildern - was im Hinblick auf die Öffentlichkeit dieses Forums nachvollziehbar ist - kann ich Ihnen leider auch keine konkrete Antwort geben, weshalb die Bearbeitungszeit so lange in Anspruch nimmt.

Daher würde ich Ihnen empfehlen, eine Rentenberatung aufzusuchen. Es gibt hierfür zwei Möglichkeiten. Sie können sich an einen privaten Rentenberater wenden, den Sie aber als Ratsuchender bezahlen müssten. Oder Sie wenden sich direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort hilft Ihnen ein Versichertenberater beziehungsweise ein Versichertenältester dieser Körperschaften. Diese Form der Beratung ist kostenlos.

Im Hinblick auf Ihre Anfrage bezüglich der Zahlungsverpflichtung Ihres Ehepartners, scheint es nach Ihren Angaben so zu sein, dass dieser für Sie aufkommen muss, denn Sie gelten zusammen als Bedarfsgemeinschaft. Sie können daher keinen eigenständigen Anspruch auf Alg II geltend machen. Weil Ihr Ehepartner nicht gesetzlich krankenversichert ist, sondern eben privat, gibt es für Sie auch keine Familienmitversicherung.

Private Krankenversicherer, gewähren ihren Versicherten keine kostenlose Mitversicherung. Hierzu sind unter bestimmten Umständen nur die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet.

Ihr Ehepartner ist vermutlich verbeamtet und hat sich als Beihilfeberechtigter privat und nicht freiwillig gesetzlich versichert. Wäre dies der Fall, hätten Sie die Möglichkeit gehabt ohne zusätzliche Kosten über ihren Ehepartner familienversichert zu werden. Wer aber zu spät auf die Idee kommt, sich am Solidarsystem der Gesetzlichen Krankenversicherung zu beteiligen, hat dann leider das Nachsehen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen zumindest ein wenig weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg, MdB
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