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Sehr geehrte Damen und Herren,
Vor vielen Monaten eMailte ich ihnen und anderen Politikern.
Es ging um die GEZ-Gebühr, die alle PC-Nutzer für ihren PC bezahlen sollten. Ich besitze keinen Fernseher und auch nur ein umgebautes Autoradio (Tuner ausgebaut).
Und das hat durchaus seine Gründe, mit denen ich sie nicht belästigen möchte.
Die GEZ-Gebühren haben ebenfalls einen Grund. Die Öffentlich rechtlichen Sendeanstalten bieten ein Programm an, dass für die meisten Bürger wohl (oder Übel) interessant und aufklärend ist,
über aktuelle Geschehnisse berichtet ....
Ich habe mich irgendwann zwischen 16 und 17 "gegen das Fernsehen entschieden". Es ist in meinen Augen ein reiner Zeitvertreib. Seit dem komme ich sehr gut ohne TV & co aus.
Seit dem ich 2005 in meine eigene Wohnung gezogen bin, habe ich mich ganz bewusst darauf eingestellt, ganz ohne TV und Radio auszukommen, insbesondere, weil ich dem "generellen"
GEZ-Zwang entkommen wollte.
Um mich über aktuelles Geschehen zu informieren, nutze ich Zeitungen und bevorzugt das Internet.
Dann laß ich von den "Internetgebühren". Nach umfassenden Recherchen meinerseits habe ich festgestellt, dass ich mit dieser Regelung eindeutig zu den "Verlierern" gehöre.
Nur, weil ich einen PC (bzw. einen Internetanschluss) besitze, bin ich noch lange NICHT Kunde bzw. Nutzer der öffentlich Rechtlichen Angebote, welche ich aus Prinzip meide.
Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass es mir NICHT um das Geld geht, sondern um das Prinzip: Ich soll für etwas bezahlen und bekomme keinerlei Gegenleistung dafür -das ist Unfair.
Ich " verfüge über das (...) notwendige Gerät (...) " und soll nun fördern, was ich sonst meide.
Kann ich als kinderloser Single nun nach AGG Kindergeld beantragen ??
Immerhin verfüge ich über das "notwendige Gerät", was ich ihnen gerne ärztlich bescheinigen kann.
Ich denke, der Irrwitz wird bei diesem Beispiel klar.
Vielleicht haben sie eine rationelle, verständliche Begründung für mich ?
Mit den besten Grüßen aus Flensburg,
