Dr. Wolfgang Wodarg (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Wolfgang Wodarg
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Arzt, Leitender Medizinaldirektor a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Flensburg - Schleswig
Landeslistenplatz
7, Schleswig-Holstein
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(...) Ein gutes Pflegesystem kann nur entstehen, wenn sich die örtliche Gemeinschaft, die kommunale Ebene zuständig fühlt und für die Pflegebedürftigen sorgt und sorgen kann. Ich bin dafür, dass wir die für Pflege und Sorge von allen Kostenträgern aufgebrachten Mittel zusammenlegen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
27.02.2007
Von:
Dr.

Lieber Wolfgang,

in der Stuttgarter Zeitung ist heute getitelt auf Seite 2:
"Ein Rebell entschuldigt sich bei der ganzen Fraktion".
Warum musst Du Dich für Dein Abstimmungsverhalten entschuldigen? Ich habe die Demokratie seit unserer gemeinsamen Schulzeit immer so verstanden, daß der Abgeordnete zuerst seinem Gewissen verantwortlich ist. Geht die Fraktionsdisziplin in der BRD über das Gewissen des Einzelnen? Wozu benötigen wir denn dann über 600 Abgeordnete? Für eine qualifizierte Anwort wäre ich dankbar.

Mit kollegialen Grüssen
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
6Empfehlungen
05.03.2007
Dr. Wolfgang Wodarg
Lieber ,

leider ist mir Dein Brief erst jetzt weitergeleitet worden. Über den Artikel in der Stuttgarter Zeitung habe ich mich geärgert, weil er auf Gerüchten beruhte und schlecht bis gar nicht recherchiert war. Er gibt meine Aktionen falsch wieder. Ich kann nicht allen Zeitungsartikeln hinterher schreiben. Deshalb eine Kurze Zusammenfassung, die ich jetzt auch auf meine Homepage gestellt habe. www.wodarg.de

Herzliche Grüße, Wolfgang Wodarg

Entschuldig für verbale Entgleisung - aber nicht in der Sache!

01.03.2007
Da mein Brief an die Fraktionskollegen zum 27. Februar 2007 offenbar einigen Journalisten bekannt wurde, in mehreren Zeitungen jedoch falsch oder missverständlich über ihn berichtet wurde, fasse ich hier die wesentlichen Punkte zusammen.

Vorab:
Die Ablehnung des Gesetzes selbst habe ich nie bedauert oder gar zurückgenommen!

Im Brief bin ich auf drei wichtige Vorwürfe eingegangen:

1. Meine emotionale Äüßerung: "Ich schäme mich, dass die SPD-Fraktion diesem Gesetz zugestimmt hat" (Scham ist -nach Karl Marx- die nach innen gekehrte Wut)

Dieser Gefühlsausbruch hat vor allem jene Fraktionskollegen verletzt, die das Gesetzt ebenfalls ablehnten, die jedoch im Interesse einer einheitlichen Fraktionsmeinung im Bundestag mit "ja" votiert haben. Deshalb habe ich mich hierfür bei ihnen entschuldigt. Diese Gefühlsäußerung war überflüssig und schädlich.

2. Die Vertretung im Ausschuss:
Hier habe ich klargestellt, dass Peter Struck höchst persönlich die Vertretungsregelung für die Abstimmungen im Ausschuss vorgeschlagen und im einzelnen am Abend vor der Ausschuss-Sitzung arrangiert hat.

3. Meine Äußerung über das "Belügen, Täuschen und Austricksen der Parlamentarier":
Hier habe ich nichts zurückgenommen, ich habe vielmehr die Details im Zusammenhang erläutert und bekräftigt.

Ich hoffe, dass ich damit einige Missverständnisse in dieser Sache klären konnte.

Dr. Wolfgang Wodarg
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Frage zum Thema Gesundheitsreform
28.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wodarg,

Sie werden in einem Artikel –"Freispruch für SPD-Rebell Wodarg" im Flensburger Tageblatt (TgBl. v. 28.02.07) mit den Worten –an alle SPD-Abgeordneten- zitiert: "Ich möchte mich besonders entschuldigen für meine emotional und öffentlich geäußerte Reaktion: "Ich schäme mich, dass die SPD-Fraktion diesem Gesetz zustimmt". Das war ein Fehler meinerseits, den ich sehr bedauere." Damit, so wird im o. g. Artikel behauptet, dürften Sie Mitglied im Gesundheitsausschuss bleiben. Struck habe gesagt, damit sei die Angelegenheit erledigt und ein solcher Fall werde sich nicht wiederholen!

Ihre Worte- im TgBl. v. 26.10.06- : "Wenn die große Koalition auf dieser Reform beharrt, schadet sie unserem Volk. Dann hat sie es nicht verdient, weiter zu regieren."
Wie stehen Sie heute dazu?

Ich beziehe mich außerdem auf Ihre Antwort auf meine abgeordnetenwatch-Frage vom19.02., in der ich Sie auch zu meiner Auffassung, das GKV-WSG sei bezüglich der Beitragsbemessungsgrenze verfassungswidrig, befragte.

Ihre Antwort vom 20.02.im Abg-watch u.a.: "Auch teile ich Ihre Begründung. Jetzt fehlt nur noch, dass wir dafür im Bundestag und Bundesrat-eine Mehrheit kriegen."

Ich frage Sie, sind alle Ihre Äußerungen nur leere Worthülsen gewesen?
Haben Sie Ihren Sachverstand und Ihre Gewissenshoheit für einen Judaslohn an den Zuchtmeister der Fraktion Struck verkauft, damit Sie im Gesundheitsausschuß verbleiben dürfen und bei der nächsten Bundestagswahl wieder nominiert werden?

Sie haben mit diesem Kniefall vor der Parteiräson Ihr Vertrauen verspielt und damit dazu beigetragen, dass die SPD ihren Anspruch, eine Volkspartei zu sein, allmählich endgültig verliert.
Sind Sie zu Ihrer Ehrenrettung bereit, Konsequenzen aus Ihrem widersprüchlichen Verhalten zu ziehen?

Mit freundlichen Grüßen
Hans Jacobsen
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
6Empfehlungen
03.03.2007
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr Jacobsen,

aus Ihrer Frage spricht nicht ein ehrliches Interesse an meinem politisch ohnehin sehr schwierigen Kampf um ein solidarisches Gesundheitswesen. Ich möchte Sie persönlich kennen lernen und verstehen weshalb Sie so böswillig das, was Sie in der Zeitung lesen, gegen mich wenden. Sollten Sie ein echtes Interesse an der Wahrheit haben, zeige ich Ihnen gern den Brief, den ich an meine Kollegen geschrieben habe. In der Sache habe ich nichts zurückgenommen! Wenden Sie sich ggf. bitte wegen eines Termins an mein Flensburger Büro. 0461 9788820

Mit freundlichen Grüssen,
Wolfgang Wodarg
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.04.2007
Von:
Jan

Fragen bezüglich "Chemtrails" (tägliche Ausbringung chemischer Substanzen in Flughöhen von 6000 bis 12000 Metern Höhe) sind bestimmt schon reichlich eingegangen. Nun möchte ich nur noch eine Frage zu diesem Thema stellen:
Ist es für Sie denkbar, dass die Verantwortlichen, BRD-Politiker sowie Abgeordneten des Bundestages wegen Zustimmung und/oder Untätigkeit eines Tages zur "Ver"-antwortung gezogen werden?
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
37Empfehlungen
08.02.2008
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

die Chemtrails haben sicherlich eine verheerende Wirkung auf die Erdatmosphäre. Ich habe schon früher auf diese Gefahren hingewiesen und z.B. eine erhebliche Besteuerung des Flugbenzins mehrfach eingefordert. Kohl und Schröder hatten offenbar kein Interesse an solchen Massnahmen. Auch in der grossen Koalition haben wir es wegen kurzsichtiger Wirtschaftspolitiker nicht einmal geschafft, eine Flugticket-Abgabe, wie in anderen Ländern bereits üblich, zur Förderung von Entwicklungshilfe und Umweltschutzprogrammen durchzusetzen. Zur Rechenschaft gezogen werden wir alle - durch unsere Kinder!

Danke für Ihren Einsatz!

Herzliche Grüsse

Dr. Wolfgang Wodarg
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Frage zum Thema Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
24.06.2007
Von:

Lieber Wolfgang Wodarg,

in keiner Fraktion war die Abwesenheit bei der Abstimmung über den Antrag der Linken zum Mindestlohn so groß wie bei der SPD. Neben Ihnen waren folgende SPD-Linke nicht anwesend: Andrea Nahles, Andreas Steppuhn, Hilde Mattheis, Karin Roth, Martin Burkert, Angelika Graf, Brunhilde Irber, Bärbel Kofler, Florian Pronold, Karl Lauterbach und Waltraud Wolff. Da stellt sich die Frage, ob parallel eine wichtige Veranstaltung der Parlamentarischen Linken stattfand ;-)?

In Erwartung Ihrer Antwort
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
14Empfehlungen
03.02.2008
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

hier eine späte Antwort auf Ihre Frage zur Abstimmung über einen Antrag der Linken zum Mindestlohn:

Zu meiner Nicht-Teilnahme an der Abstimmung muss ich erläutern, dass ich -als deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender- die Sozialisten im Europarat bei einer von uns veranstalteten internationalen Konferenz in Stockholm vertreten habe. Wo andere Abgeordnete meiner Fraktion sich aufhielten, kann ich Ihnen schon deshalb nicht beantworten. Ich bin natürlich für den Mindestlohn!
Der Antrag war ein taktisches Manöver der Linken, die aus der Opposition -verständlicherweise- Sand in das Getriebe der Großen Koalition zu werfen versuchen. Die von Ihnen genannte Abstimmung wurde in meiner Fraktion auch deshalb nicht als Gewissensfrage angesehen. Inzwischen ist es offenkundig, dass die SPD zielstrebig mit den Gewerkschaften ein breites Bündnis organisiert, um eine nachhaltige Mindestlohnsicherung in Deutschland zu erkämpfen, welche die Würde der Beschäftigten schützt, die Tarifautonomie der Sozialpartner erhält und einen gerechten Lohn für gute Arbeit sichert.!

Mit freundlichen Grüssen,

Dr. Wolfgang Wodarg, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.08.2007
Von:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vor vielen Monaten eMailte ich ihnen und anderen Politikern.

Es ging um die GEZ-Gebühr, die alle PC-Nutzer für ihren PC bezahlen sollten. Ich besitze keinen Fernseher und auch nur ein umgebautes Autoradio (Tuner ausgebaut).
Und das hat durchaus seine Gründe, mit denen ich sie nicht belästigen möchte.

Die GEZ-Gebühren haben ebenfalls einen Grund. Die Öffentlich rechtlichen Sendeanstalten bieten ein Programm an, dass für die meisten Bürger wohl (oder Übel) interessant und aufklärend ist,
über aktuelle Geschehnisse berichtet ....

Ich habe mich irgendwann zwischen 16 und 17 "gegen das Fernsehen entschieden". Es ist in meinen Augen ein reiner Zeitvertreib. Seit dem komme ich sehr gut ohne TV & co aus.

Seit dem ich 2005 in meine eigene Wohnung gezogen bin, habe ich mich ganz bewusst darauf eingestellt, ganz ohne TV und Radio auszukommen, insbesondere, weil ich dem "generellen"
GEZ-Zwang entkommen wollte.

Um mich über aktuelles Geschehen zu informieren, nutze ich Zeitungen und bevorzugt das Internet.
Dann laß ich von den "Internetgebühren". Nach umfassenden Recherchen meinerseits habe ich festgestellt, dass ich mit dieser Regelung eindeutig zu den "Verlierern" gehöre.

Nur, weil ich einen PC (bzw. einen Internetanschluss) besitze, bin ich noch lange NICHT Kunde bzw. Nutzer der öffentlich Rechtlichen Angebote, welche ich aus Prinzip meide.

Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass es mir NICHT um das Geld geht, sondern um das Prinzip: Ich soll für etwas bezahlen und bekomme keinerlei Gegenleistung dafür -das ist Unfair.

Ich " verfüge über das (...) notwendige Gerät (...) " und soll nun fördern, was ich sonst meide.

Kann ich als kinderloser Single nun nach AGG Kindergeld beantragen ??
Immerhin verfüge ich über das "notwendige Gerät", was ich ihnen gerne ärztlich bescheinigen kann.
Ich denke, der Irrwitz wird bei diesem Beispiel klar.

Vielleicht haben sie eine rationelle, verständliche Begründung für mich ?

Mit den besten Grüßen aus Flensburg,

Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
5Empfehlungen
08.02.2008
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

ihren Unmut kann ich nachvollziehen. Die Regelung über neuartige Rundfunkgeräte, sollte Privathaushalte nicht belasten. Man ist davon ausgegangen, dass nahezu 100 % der Haushalte zumindest ein Radio zum Empfang bereithalten und somit die Gebührenlast sich nicht verändert.

In ihrem Fall sind Sie nun gerade deshalb betroffen, da Sie zu Ihrer allgemeinen Informationsgewinnung neben Zeitungen, ausschließlich das Internet nutzen und mithin einen PC verwenden müssen. Für Menschen die bisher eine Nutzung der öffentlich-rechtlichen Medien vermieden haben und keinerlei Empfangsgeräte besaßen, wird es nicht mehr möglich sein um die Bezahlung der GEZ Gebühren herum zu kommen, soweit Sie eine internetfähigen PC besitzen. Dies mag man als im Einzelfall ungerecht empfinden, soweit die Internetangebote der Sendeanstalten tatsächlich nicht genutzt werden. Jedoch gibt es in einem solidarischen Gesellschaftsgefüge immer Bereiche für die man als Bürger mitzahlt ohne die Angebote immer konkret nutzen zu können.

Sicherlich ist die GEZ-Gebühr etwas anders zu Betrachten als Steuerzahlungen und Versicherungsleistungen, da diese eben als Gebühr nur anfallen soll, wenn man die staatliche Leistung zumindest theoretisch in Anspruch nehmen kann. Insofern ist die Gebührenpflicht nicht an die konkrete Nutzungen gebunden, sondern an das Aufstellen eines Empfangsgerätes. Auch Sie könnten durch die Benutzung der Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder durch die Benutzung des Computers als TV-Empfänger, jederzeit das gebührenpflichtige Angebot der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten nutzen. Da es eben nicht zu kontrollieren ist (und dies auch aus meiner Sicht auf keinen Fall wünschenswert erscheint), ob Menschen Empfangsgeräte nutzen, ist die Gebührenpflicht schlicht an die Aufstellung der Geräte gebunden.

Die Regelung bei der PCs in die Gebührenpflicht aufgenommen wurden, war aus meiner Sicht unumgänglich, da diese mittlerweile verstärkt als Rundfunkempfangsgeräte eingesetzt werden. Eine Ausnahmereglung kam nicht in Betracht, da die Nutzungen der Radio- und Fernsehprogramme bei den modernen internetfähigen Computern nicht sicher auszuschließen ist und eine Nutzung von Inhalten der Internetangebote der öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten erst recht nicht.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg, MdB (SPD)
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