Dr. Wolfgang Wodarg (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Wolfgang Wodarg
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Arzt, Leitender Medizinaldirektor a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Flensburg - Schleswig
Landeslistenplatz
7, Schleswig-Holstein
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Um die Frage nach meiner persönlichen Einstellung gleich zu Beginn zu beantworten: Ich empfinde es als absolut ungerechtfertigt und diskriminierend, dass Homosexuelle nicht Blutspenden dürfen. Die Sexualität sagt nichts über den Lebensstil eines Menschen aus und die generelle Unterstellung, alle Homosexuellen hätten ein Sexleben mit ständig wechselnden Geschlechtspartnern ist nicht zu rechtfertigen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.05.2009
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Dr. Wodarg,

zum Thema "Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie wird überarbeitet":

Ich begrüße es, dass zumindestens die (Form-) Mängel bzgl. Rechtsstaatlichkeit bei dem Gesetzesentwurf von Ihrer Fraktion erkannt wurden.

ABER:

wie kann es sein, dass die Mehrheit der (geladenen) Sachverständigen meint, dass die Sperrung unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Maßnahme sein kann?

Ein jeder "Dau", der ein perverses Interesse an derartigen Bildern hat, ist in der Lage die Sperre in Minuten zu umgehen und wird - kaum das diese eingeführt sind - dies auch tun (die Video-Anleitung dazu dauert 27 Sekunden). Soviel ein mal vorab zum Thema "Wirksamkeit".

Was ich jedoch erheblich schlimmer finde und was die gesamte Thematik "Kampf gegen Kinderpornografie" droht ins absolut Lächerliche zu ziehen, ist die Tatsache, dass hier offensichtlich die Befürworter dieser Sperren das Thema als populistisches Wahlkampfmittel pervertieren und darüber hinaus anscheinend überhaupt kein Interesse an einer wirksamen Beseitigung der bestehenden KiPo-Seiten haben!

Wie sonst ist es erklärbar, dass Alvar Freude es mit einem Minimum an Arbeitsaufwand erreichte, über 60 bestehende KiPo Angebote innerhalb von 12 Stunden aus dem Netz zu nehmen (Quelle: ak-zensur.de )?

Ich sehe darin die niederschmetternde Erkenntnis, dass sowohl das BKA als auch die Befürworter dieses Gesetzesentwurfs lediglich mit billigen, hohlen Parolen eine wichtiges Thema mißbrauchen, um eine Zensurinfrastruktur zu schaffen, anstatt zu versuchen wirksam gegen KiPo vorzugehen!

Als Administrator aber auch als Vater empfinde ich diese Vorgehensweise als unzumutbare, dilletantische, absolut inkompetente und polemische Wahlkampffarce.

Kann man damit rechnen, dass die SPD nun diese imho sinnlosen Sperren bei Beseitigung der Formfehler (Rechtsstaatlichkeit) mitträgt oder wird es beizeiten auch einen sinnvollen und vor allem wirksamen Lösungsvorschlag der SPD geben?
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
9Empfehlungen
08.07.2009
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Bevor ich im Einzelnen auf die von Ihnen genannten Punkte eingehe, eine kurze Bemerkung vorab. Mir persönlich wäre es am liebsten gewesen, wenn die Sperrung von Internetseiten mit einem Stoppschild gar nicht gekommen wäre. (Vgl. dazu auch meine Antwort vom 26.05.2009) Deshalb habe ich bei der Abstimmung auch gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Allerdings hat sich diese Meinung weder in der Koalition noch in meiner Fraktion durchsetzen können, was ich bedaure.

Trotzdem hat die SPD einige wichtige Aspekte bei der gesetzlichen Neuregelung durchgesetzt, die vor allem die Informationsfreiheit und die Datensicherheit betreffen.

Zunächst zur ersten Ihrer Fragen, warum die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten in bestimmten Fällen auch sinnvoll sein kann: Bisher war die Praxis der Ermittler, betroffene Seiten entweder zu löschen, oder sie eine Weile zu beobachten, um Erkenntnisse über die Nutzer zu erhalten und sie dann, nach Verwertung der Informationen zu löschen. Dies geht jedoch nicht, wenn Seiten mit kinderpornographischen Inhalten auf Servern im Ausland gespeichert sind. Dann bleibt die Möglichkeit über Interpol einen entsprechenden Hinweis an das betreffende Land zu geben, was jedoch häufig langwierig und schwierig ist. Die andere Möglichkeit ist, die Seite in Deutschland zu sperren, was mit Hilfe des Stoppschildes geschieht. Diese Sperrung sehe ich, wie ich bereits betont habe, nicht ohne Bauchschmerzen, da ich es für schwierig halte, in Zukunft parlamentarisch zu kontrollieren, ob die Sperrungen wirklich auf den Zweck der Verhinderung von Kinderpornographie beschränkt bleiben. (Alles andere wäre allerdings rechtswidrig!)

Ihre zweite Frage zielte auf die Wirksamkeit: Es ist völlig klar, dass ein Computerspezialist und vielleicht auch viele weniger versierte Nutzer, eine Sperre umgehen können. Das Ziel der Koalition war jedoch die Barrieren für den Zugang zu Kinderpornographie weiter anzuheben und dies gelingt wohl auch mit Hilfe von Sperren und entsprechenden Hinweisen.

Zu Ihrem Vorschlag statt zu Sperren das Löschen vorzuziehen: Wie oben bereits angedeutet ist das Löschen bereits gängige Praxis und wird auch in Zukunft ein Mittel bleiben. Allerdings greift dies ins Leere, wenn die Seiten im Ausland gespeichert sind. Es werden also in Zukunft beide Mittel möglich sein, Sperren und Löschen.

Zu Ihrer letzen Frage: Die SPD hat viele Korrekturen an der ursprünglichen Variante der Gesetzesänderung durchgesetzt. So zum Beispiel, dass die IP-Adressen der Nutzer, die auf Stopp-Seiten geleitet werden in keiner Weise verwendet werden dürfen, vor allem nicht für die strafrechtliche Verfolgung. Die Daten fallen automatisch an, sie erst gar nicht zu erheben ist nicht möglich.

Letztere Tatsache, und das damit verbundene Unbehagen, derartige Daten irgendwo (auch wenn’s beim BKA ist) aggregiert herumliegen zu wissen, haben zu meinem "NEIN" zum Gesetz im Bundestag geführt.

Ich hoffe Ihnen die Beweggründe meiner Partei ebenso nähergebracht zu haben wie meine persönliche Überzeugung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Dr. Wolfgang Wodarg, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
15.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Wodarg, Sie haben im November den §128 SGB V beschlossen, der am 01.April 2009 in Kraft trat. Dieser sollte die Korruption zwischen Hilfsmittelanbietern und Ärzten eindämmen. Bei der Anhörung am 06.05. im Gesundheitsausschuss wurde nun klar, dass massiv gegen den "Geist" dieses Paragrafen verstoßen wird. Teile der Krankenkassen (hier AOK-Schleswig-Holstein) schließen Verträge mit Anbietern der verkürzten Versorgung für Hörhilfen, bei denen das Inkasso für die sogenannten zusätzlichen ärztlichen Leistungen beim Hilfsmittellieferant liegt. In den Verträgen werden z.B. dem Arzt vertraglich handwerkliche Leistungen übertragen, die dem Urteil des BHG aus 2000 über die Zulässigkeit der verkürzten Versorgung komplett widersprechen. Es geht soweit, dass die AOK Rheinland-Pfalz Verträge mit Anbietern der verkürzten Versorgung abschließt, ohne diese pflichtgemäß nach §126 SGB V vorher zu veröffentlichen. Ich kann als Gesundheitshandwerker (Hörgeräteakustiker) nichts dagegen unternehmen, da der Gesetzgeber die Ahndung der Verstöße den Krankenkassen übertragen hat. Sehen Sie nicht auch als Abgeordneter der FDP-Fraktion und als Gesundheitsexperte einen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf? Sehen Sie als Abgeordneter den verkürzten Versorgungsweg für Hilfsmittel als sinnvoll an, obwohl bisher alle Stellungnahmen namhafter Verbände dagegen sprechen. Ich freue mich auf eine öffentliche Stellungnahme
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
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14.07.2009
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr Strophal,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Juni. Gerne nehme ich zu den Schwierigkeiten des verkürzten Versorgungsweges Stellung und kann Ihnen gleich zu Beginn versichern, das das Problem in Ihrem Sinne gelöst wurde. Inzwischen sind die im § 128 enthaltenen Regelungen für die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten im Rahmen der am 18. Juni verabschiedeten 15. AMG-Novelle verändert worden.

Danach werden künftig auch den Vertragsärzten gewährte Sachleistungen, zum Beispiel im Bereich der EDV, als unerlaubter wirtschaftlicher Vorteil behandelt. Sichergestellt ist nun auch, dass nur zusätzlich zur vertragsärztlichen Versorgung erbrachte Leistungen vergütet werden, um Doppelvergütungen auszuschließen. Weiterhin wurde die Mitwirkung von Leistungserbringern an der Abrechnung untersagt. Diese erfolgt bei Verordnungen im Rahmen des verkürzten Versorgungsweges nunmehr unmittelbar zwischen Krankenkasse und Vertragsarzt. Zudem müssen die Krankenkassen die Verordnungen jeweils prüfen und genehmigen, sowie die Genehmigung an die Versicherten versenden – einschließlich einer Information über andere Versorgungswege.

Ich gehe davon aus, dass die nun gefundenen gesetzlichen Regelungen – in Verbindung mit den ohnehin schon im § 128 SGB V enthaltenen und erst seit dem 01.04.2009 geltenden Vorschriften zur Unterbindung unzulässiger Praktiken – die von Ihnen geäußerten Befürchtungen ausräumen.
Die Versorgung mit Hörgeräten im Rahmen des sog. verkürzten Versorgungsweges hatte bislang selbst bei den Krankenkassen, die diesen Versorgungsweg anbieten, nur einen geringen Marktanteil von weit unter 10 %. GKV-weit liegt der Marktanteil sogar nur bei etwa 3 %. Somit werden weit über 90 % der Versorgung mit Hörgeräten über den traditionellen Versorgungsweg der Hörgeräteakustiker sichergestellt.

Daran hätten voraussichtlich auch die Verträge der Krankenkassen zur Umsetzung des seit dem 01.04.2009 geltenden § 128 SGB V nichts geändert. Zumal die Verträge im Fall von vdek und der Bundesknappschaft noch gar nicht zur Anwendung kamen. Die Verträge einiger Landes-AOK‘en gelten erst seit wenigen Wochen und kommen erst jetzt zur Anwendung. Ich gehe daher davon aus, dass die im Rahmen dieser Verträge erfolgten Verordnungen noch keine belastbaren Aussagen darüber zulassen, ob tatsächlich unerwünschte Praktiken oder nennenswerte Verschiebungen zwischen den Versorgungswegen zu verzeichnen sind. Hier wären nach etwas längerer Erfahrung mit der Vollzugspraxis des neuen § 128 und auf Grundlage einer breiteren Datenbasis zu Beginn der nächsten Legislaturperiode sicher zielgerichtetere Maßnahmen möglich gewesen.

Gleichwohl liegen mit Verabschiedung der 15. AMG-Novelle nunmehr umfassende Regelungen vor, die den traditionellen und überwiegend genutzten Versorgungsweg über die Hörgeräteakustiker in der von Ihnen vorgetragenen Weise absichern und Ihren Berufsstand sowie die bei Ihnen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen.

Ich möchte daher die Übermittlung dieser positiven Botschaft mit der herzlichen Bitte verbinden, sich als Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich auch künftig für eine sachgerechte und preiswerte Versorgung mit Hörgeräten einzusetzen und mitzuhelfen, unnötig hohe Zuzahlungen für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden.

Eine kleine Anmerkung zum Schluss: Dass Sie mich als FDP-Politiker bezeichnet haben führe ich auf eine Unachtsamkeit Ihrerseits zurück. Und unter uns, bei meinen politischen Überzeugungen würde mich die FDP wahrscheinlich gar nicht in ihren Reihen haben wollen.

Mit freundlichen Grüßen


Wolfgang Wodarg
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wodarg,

ich bedanke mich für Ihre Abstimmung gegen die Zensur, womit Sie sich sicherlich keine Freunde in der Partei, dafür aber unter den Wählern gemacht haben.
Haben Sie noch Vertrauen zur SPD, oder denken Sie an einen Wechsel zu einer anderen Partei nach, die sich mehr der Demokratie und Freiheit der Bürger verpflichtet fühlt?

Vielen Dank und Grüße
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
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14.07.2009
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage und für Ihren Dank. Ich habe gegen das Gesetz zur Sperrung von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten gestimmt, weil ich die Maßnahmen für nicht zielführend halte und gleichzeitig Bedenken habe, dass Tür und Tor geöffnet wird für Missbrauch durch jene Instanzen, die auch das Parlament kaum kontrollieren kann.

Näheres dazu können Sie in meinen Antworten auf die Fragen vom 29.05.2009 und vom 28.05.2009 nachlesen.

An einen Wechsel zu einer anderen Partei verschwende ich übrigens keinen Gedanken. Ich bin in meinem Wahlkreis in Flensburg-Schleswig wieder als Kandidat der SPD aufgestellt worden, bin seit vielen Jahren SPD-Mitglied und der Überzeugung, dass gute soziale Politik nur mit einer starken SPD zu machen ist.

Mit freundlichen Grüßen, Wolfgang Wodarg
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wodarg,

Die notwendige Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird durch die russische Duma blockiert. Die Übergangslösung eines 14. Zusatzprotokolls "bis", die zum 1. Oktober für die Unterzeichnerstaaten in Kraft tritt, wurde bisher von neun Staaten unterzeichnet, Deutschland ist nicht darunter.

In der Antwort der Bundesregierung auf die große Anfrage der FDP (16/10469) zum Thema Achtung der Grundrechte unterstreicht die Regierung: "Die Bundesregierung betrachtet den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als das zentrale Element des europäischen Menschenrechtsschutzes."

Wann wird die Übergangsregelung in Straßburg unterschrieben und/oder vom Bundestag ratifiziert?

Es stünde der Bundesregierung sicherlich gut zu Gesicht, dieses wichtige Zusatzprotokoll schnell zu unterzeichnen, um einerseits ein klares Bekenntnis zur Arbeit des Gerichtshofs zu geben und gleichzeitig die Verfahren deutscher Kläger zu beschleunigen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
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06.07.2009
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

Herzlichen Dank für Ihre Frage. Die Bundesregierung hat bereits Ende Mai der vorläufigen Anwendbarkeit des Protokolls 14 bis zugestimmt, so dass dieses für aus Deutschland anhängige Beschwerden bereits ab diesem Zeitpunkt Anwendung findet, ebenso verfahren hat die Schweiz.
Luxemburg, die Niederlande und Großbritannien haben ab dem 1. Juli 2009 die vorläufige Anwendbarkeit ebenfalls für sich akzeptiert.

Dänemark, Norwegen und Irland haben das Protokoll bisher gezeichnet und ratifiziert, so dass es für diese Mitgliedstaaten bereits ab dem 1.10.09 in Kraft tritt, bzw. für Norwegen und Dänemark ab sofort, da sie ebenfalls die vorläufige Anwendbarkeit von Protokoll 14 bis akzeptiert haben. Weiter unterzeichnet haben bisher Frankreich, Georgien, Monaco, San Marino, Slowenien und Spanien.

Nach meinen Informationen bereitet das Bundesjustizministerium bereits die Unterzeichnung und Ratifizierung von Protokoll 14 bis vor. Leider wird das Problem, mit dem der Menschenrechtsgerichtshof zu kämpfen hat, hierdurch nicht wirklich bzw. vollständig gelöst, da die meisten Beschwerden aus Russland kommen, das sich bekanntlich weigert, zu ratifizieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Wolfgang Wodarg
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Frage zum Thema Umwelt
05.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wordag!
Ich komme aus Schafflund und habe einige Fragen zum CCS - verfahren.

Seit wann wissen Sie, dass die CO 2 Einlagerung in den Kreisen NF und Sl-Fl vorgesehen ist?
Warum beführwortet die SPD die CCS - Technologie?
Was wollen Sie unternehmen, um die CCS - Technologie zu stoppen?
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
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08.07.2009
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Frage. Das Thema CCS wird schon seit vielen Jahren diskutiert. Bereits weit vor dieser Legislaturperiode wurde wissenschaftlich an dieser Technologie geforscht.

Die ersten beiden Buchstaben der Abkürzung CCS stehen für die Abtrennung und das Auffangen von CO2 aus der Abluft, den Abgasen von Kraftwerken, Zementbrennereien und weitere Anlagen, der dritte Buchstabe für die Verbringung in meist unterirdische Lager.

Ich habe versucht, das von Ihnen gewünschte Datum zu erinnern und glaube, dass ich im April 2008 erstmals von den CCS Plänen gehört habe, und zwar von meiner Bundestagskollegin Bettina Hagedorn, die das Energie-Thema für die SPD- Landesgruppe bearbeitete. Im Ostholsteiner Anzeiger fand sich am 1.4.2008 darüber folgender Text:

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn kritisiert die Vorgehensweise von Wirtschaftsminister Dietrich Austermann zur möglichen Errichtung von unterirdischen CO2-Lagern in Ostholstein und Nordfriesland. Er handele intransparent und vorschnell. Eutin/Berlin/oha – "Es ist sicher kein Zufall, dass Herr Austermann so schnell auf entscheidende Weichenstellungen für CO2-Endlager in den beiden wichtigsten Tourismusregionen des Landes drängt”, erklärte Hagedorn. Dies hänge vielmehr damit zusammen, dass es noch kein fertiges Bundesgesetz zur CCS-Technik (Abspaltung von CO2) gibt. Diese "noch völlig unausgereifte und nicht einmal perspektivisch wirtschaftliche Technik” werde von RWE und Austermann ins Spiel gebracht, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für neue, bisher nicht genehmigte Kohlekraftwerke in Kiel und Brunsbüttel "unter dem Deckmäntelchen des technischen Fortschritts mit angeblichem Öko-Touch” zu erreichen. "Entscheidungen solcher Tragweite übers Knie zu brechen, ist ganz sicher nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Ost-holstein und Schleswig-Holstein”, so die SPD-Bundestagsabgeordnete. Anstatt sich für Kohlekraftwerke im Interesse der Energiemonopolisten zu engagieren, solle Austermann lieber bei E.on auf die Erdverkabelung der drei 110-KV-Trassen im Land drängen. "Regenerative, dezentrale Energieanlagen sind und bleiben in Schleswig-Holstein die volkswirtschaftlich und ökologisch vernünftigste Lösung für Bürger ebenso wie für Touristen.” Hagedorn betonte, dass die Bundesregierung bis Ende 2008 EU-Richtlinien zur Regelung der CCS-Technik abwarten will, bevor ein nationales Gesetz vorgelegt wird. "Man darf gespannt sein, ob dieser Zeitplan reibungslos klappt.”

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines CCS-Gesetzes als nationale Umsetzung der oben genannten EU-Richtlinie am 1. 4.2009 beschlossen (...war immer noch doch kein Aprilscherz!).

Als ich hörte, dass Messungen bei uns im Norden stattfinden sollten, dass RWE also Ernst machen wollte, habe ich mich gleich der sich gründenden Bürgerinitiative um Wulf Titz angeschlossen und den Protest in meine Partei und Fraktion getragen, bzw diesen dort verstärkt. Seit Jahren arbeite ich eng mit meinem MdB-Kollegen Prof. Dr. Herrmann Scheer zusammen und unterstütze seinen Kampf gegen die Kohle-Lobby und für eine Energiewende. Gleiches gilt für den Flensburger Energie-Fachmann Prof. Dr. Hohmeyer, der in Flensburg den Klima-Pakt initiiert hat und unsere Stadtwerke beim Umschalten von Kohle auf regenerative Brennstoffe unterstützt.

Die Aussage, dass die SPD die CCS-Technologie befürworte, ist falsch. Es gibt wohl regionale Gliederungen oder Einzelne, die der Kohle sehr nahe stehen und auch innerhalb der SPD, die CCS als Übergangstechnologie sehen. Allerdings ist zum Beispiel die gesamt Landesgruppe Schleswig-Holstein gegen diesen iRWEg und glücklicherweise konnten wir uns in der Diskussion durchsetzen. Auch beim Programmparteitag haben diejenigen sich durchgesetzt, die lediglich das CC und nicht das S unter starken Auflagen und als wissenschaftlich begleitetes Versuchsprojekt tolerieren würden. Auch das technisch abgespaltene CO2 sollte viel mehr der naturanalogen Photosynthese zugeführt werden.

Der beste CO2-Speicher ist ein Baum!

Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, haben sich Ihre und meine Anstrengungen gelohnt: Das CO2-Endlager konnte vorerst verhindert werden. Die Landesgruppe Schleswig-Holstein hatte zu diesem Zweck eng mit den Fachpolitikern in der Fraktion zusammengearbeitet. Nachdem wir durch hohe Auflagen und Beschränkung der Technologie auf Versuchsvorhaben (keine Endlagerung!) die Verhandlungen in der Koalition auf ein risikoärmeres Gleis gebracht hatten, ist die Union, welche die Technologie lange Zeit vehement vorangetrieben hatte, letztlich durch den massiven Druck aus der Bevölkerung jetzt vor den Bundestagswahlen vor der Verwirklichung ihrer kohlefreundlichen Pläne zurückgeschreckt..

Ich habe mich von Beginn an persönlich in der Bürgerinitiative gegen das CO2-Endlager engagiert und werde auch in Zukunft dafür kämpfen, dass die CCS-Technologie nicht als Alibi benutzt werden kann, um weitere Kohlekraftwerke zu bauen.

In diesem Zusammenhang ist es zu begrüßen, dass in den letzten Wochen auch die Solarthermie in das vermehrte Interesse der Öffentlichkeit und der Politik gerückt ist. Eine schnelle Wende hin zur regenerativen Energie ist notwendig. Dabei sollten konsequente Kraft-Wärme-Kopplung, Energieeffizienz und Dezentralität zur Leitlinie einer stabilen auf regenerativen Quellen beruhenden Energieversorgung werden.

Der derzeitige Kurs der großen Energiekonzerne und deren Politik in der Vergangenheit zeugen nicht für ein aus eigenem Antrieb wachsendes Interesse an ökologischer Nachhaltigkeit. Diese wird jedoch Maßstab für zukünftige energiepolitische Weichenstellungen sein müssen, wenn wir wollen, dass es die Insel Föhr und andere schöne Küstenlandschaften in 50 Jahren noch gibt.

Die Energiewende muss schneller und konsequenter betrieben werden. Wir können uns die Mitnahme–Mentalität der Großkonzerne nicht leisten und sollten auch bei kommunalpolitischen Entscheidungen uns von ihnen nicht ködern lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Wolfgang Wodarg, MdB
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