Dr. Wolfgang Wodarg (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Wolfgang Wodarg
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Arzt, Leitender Medizinaldirektor a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Flensburg - Schleswig
Landeslistenplatz
7, Schleswig-Holstein
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(...) Wir stehen nicht mehr unter der Aufsicht der Siegermächte und haben de facto einen Friedensvertrag mit dem "zwei plus vier Abkommen". (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wodarg,

vielleicht können Sie mir helfen. Ich habe ein Verständnisproblem. Einerseits wird, wenn es um Stammzellen zu Forschungszwecken, also auch ums Retten von Leben geht, immer die Würde und das Recht auf Leben des Ungeborenen bemüht.
Andererseits hat man in Deutschland kein Problem mit ca. 100.000 Abtreibungen jährlich.
Die Vorsitzende von Pro Familia, Frau Gisela Notz, hat in einem Interview mit der Zeritung WELT vom 20.1.2008, erst den Zeitpunkt der Geburt als Beginn des Lebens festgelegt, wenn auch in etwas anderen Worten.
Wie kann eine Organisation mit so einer Einstellung der Vorsitzenden unabhängig Schwangere beraten?
Und wie passt so etwas zum Schutz der Menschenwürde, den Sie Herr Dr. Wogard, laut Spiegel online in der Debatte zum Stammzellengesetz eingefordert haben.
Müssten Sie sich, wenn Sie ehrlich sind, nicht deutlich von Pro Familia distanzieren und das Ende der staatlichen Förderung für eine Organisation mit einer so zweifelhaften Einstellung zum menschlichen Leben fordern.
Und letzte Frage: warum nimmt man nicht die im Mutterleib getöteten Embryonen für die Forschung. Unter 100.000 müssten doch ein paar brauchbare dabei sein?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
16Empfehlungen
13.05.2008
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr ,

die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Damit entsteht menschliches Leben, dem Würde von Anfang an zukommt. Dieses menschliche Leben steht unter dem Schutz des Staates. Der Gesetzgeber hat in seiner entsprechenden Festlegung in § 218 StGB den Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe gestellt. In § 218 a StGB hat er eingeräumt, dass das Leben eines Embryos nicht gegen den Willen der Mutter vom Staat geschützt werden kann und die Straftat der Tötung menschlichen Lebens, unter den dort genannten engen Bedingungen, als straflos gestellt.

Pro Familia steht meines Wissens hinter diesem gesetzgeberischen Kompromiss und hat sich verpflichtet, die Gesetzeslage bei ihren Beratungen zur Grundlage zu machen. Gegenteiliges ist mir nicht bekannt. Mit Zitaten aus der Springer-Presse und der Interpretation von Druckerzeugnissen habe ich persönliche Erfahrungen gemacht, die mich davon abhalten, sie zur Grundlage von inhaltlichen Stellungnahmen zu verwenden.

Zu Ihrer letztgenannten Frage: Auch für die bedauernswerter Weise abgetriebenen Embryonen - ob tot oder noch nicht- gilt das Gebot der Menschenwürde und damit das Verbot einer Vernutzung durch wen auch immer.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg
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Frage zum Thema Gesundheit
13.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wodarg,

Sie stimmen mir sicher zu, wenn ich behaupte "unsere Gesundheit ist das am meisten zu schützende Gut"?

Diesen Satz fand ich als Einstieg in mein Problem einen guten Start.
Ich habe in München Freunde. Meine Freunde haben das eigentliche Problem, denn sie haben einen Sohn mit der sog. Mondscheinkrankheit ( lat. Xeroderma Pigmentosum). Es ist ein Gendefekt und die Symptome sind, dass dieser Junge und noch weitere 50 andere Patienten UV-Licht (also Sonnenstrahlen) meiden müssen. D.h. diese Patienten dürfen nicht an das Tageslicht. Sie können nur in Ausnahmefällen mit Schutz (UV-Schutzkleidung, UV-Sonnenschutzcreme usw.) am normalen Leben teilhaben. Nun haben wir Probleme mit den gesetzlichen Krankenkassen, denn diese Krankheit steht anscheinend in keinem Krankheitskatalog und wird somit in keinster Weise finanziell aufgefangen. Also man bekommt keine Sonnenschutzcreme, keine UV-Schutzkleidung einfach gar nichts. Keiner fühlt sich zuständig, alles wird hin- und hergeschoben. Letzendlich müssen die Patienten dafür selber aufkommen. Das Resultat von "in die Sonne gehen" ist der Hautkrebs. Und falls dieser wieder mal aufgetreten ist, wird die OP bezahlt von der Krankenkasse. Es leuchtet mir einfach nicht ein, warum diese OP´s bezahlt werden, die viel teurer sind, als die Sonnenschutzcreme sozusagen als Verhütung. Wenn ich als Frau zum Frauenarzt gehe, bekomme ich doch auch meine Vorsorge bezahlt. Warum geht das hier nicht? Und wir reden nicht von einer OP in 5 Jahren, sondern wir reden von min. 5 OP´s in einem Jahr. Abgesehen davon dass es den "Mondscheinkindern" auch seelisch sehr schlecht geht, weil sie kaum Kontakt zur Außenwelt haben können, werden sie auch noch sooooo im Stich gelassen. In meinem Bundesland (NRW) gibt es 7 Patienten und ich kämpfe und kämpfe. Ich habe eine Petition geschrieben und sie ist noch in Bearbeitung. Aber die Sonne scheint und dieses Jahr ist schon ein Mondscheinkind verstorben.

Gruß,
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
24Empfehlungen
26.05.2008
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrte Frau ,

den Problembereich den Sie schildern, das Phänomen, dass für Krankheiten unter denen nur eine relativ geringe Anzahl von Menschen leiden, aufgrund mangelnder finanzieller Gewinnerwartungen von Unternehmen, kaum Grundlagen- und pharmazeutische Forschung und Innovationen im Hilfsmittelbereich betrieben wird, ist leider bisher auch meines Erachtens aus politischer Sicht nicht befriedigend gelöst.

Seltene Krankheiten sind lebensbedrohende oder eine chronische Invalidität nach sich ziehende Krankheiten mit geringer Prävalenz und hohem Komplexitätsgrad. Die meisten dieser Krankheiten sind genetisch bedingt, wie auch im Falle der von Ihnen fokussierten Monscheinkrankheit. Seltene Krankheiten erfordern eine umfassende Herangehensweise auf der Grundlage spezieller Bemühungen von Politik zur Vermeidung einer signifikanten Morbidität oder vermeidbaren vorzeitigen Mortalität und Verbesserung der Lebensqualität oder des sozioökonomischen Potenzials von betroffenen Personen. Diesbezüglich darf ich Ihnen ein wenig Hoffnung machen, dass der Bereich mehr und mehr an politischer Aufmerksamkeit erlangt. So hat die EU das Thema aufgegriffen und nach jetzigem Planungsstand wird im November 2008 eine "europäische Aktion im Bereich seltener Krankheiten" in Form einer Mitteilung verbunden mit einem Vorschlag einer Empfehlung des Rates vorgelegt werden.

Diese Information kann Ihnen aber nicht kurzfristig in Ihrem speziellen Bereich helfen. Das Probleme der gesundheitsbedingten Mehrausgaben, ist auch bei anderen Krankheitsbildern gegeben, wie z.B. diverse Hauterkrankungen die nur mit besonderen Pflegeprodukten eingedämmt werden können, ohne das die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Dies ist der Fall, da die auch von Ihnen genannten Produkte (Sonnenschutzcreme und Sonnenschutzkleidung) weder Arzneimittel sind, noch bisher als sogenannte Hilfsmittel anerkannt sind.

Für die Mondscheinerkrankung drängt sich der Bedarf für besondere Schutzkleidung im Vergleich zu protetischen Hilfsmitteln meines Erachtens auf. Da aber meiner Kenntnis nach bisher keine Hersteller besondere Sonnenschutzkleidung für Mondscheinerkrankte entwickelte haben, wird es nicht leicht sein, eine Aufnahme in das durch die Spitzenverbände der Krankenkassen erstellte Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) und in die Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V) zu erwirken. Dennoch wäre dieser Weg für die Betroffenen sicher segensreich. Leider bin ich hierfür die falsche Ansprechsperson, da die Politik die diesbezügliche Entscheidung auf die genannten Selbstverwaltungsträger delegiert hat.

Dennoch ist Ihr Eindruck nicht richtig, dass Patienten generell für finanzielle Mehrkosten, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, keinerlei ausgleichende staatliche Unterstützung erhalten. Für Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung als Schwerbehindert anerkannt sind - bei der Mondscheinerkrankung gehe ich davon aus, dass die Mehrzahl der Betroffenen diese Anerkennung erhalten müßten -, wird ein Mehrbedarf im Sozialversicherungssystem in der Regel ausgeglichen. Für ALG II Empfänger, die diese Anerkennung nicht besitzen, wird der Mehrbedarf zur Zeit leider nicht bezahlt. Früher gab es diesbezüglich einen Sonderbedarf bei Sozialhilfeempfängern, der so nicht mehr gesetzlich vorgesehen ist. Die momentane gesetzliche Regelung (§ 23 SGB II) sieht die Gewährung eines etwaigen Mehrbedarf nur noch darlehensweise vor.

Jedoch tut sich hier etwas in der Rechtsprechung und hoffentlich auch bald auf der politischen Bühne. So wird in der SPD seit längerem diskutiert und von vielen Genossen (wie auch von mir) gefordert, den krankheitsbedingten Mehrbedarf beim Arbeitslosengeld II wieder einzuführen. Zudem sind die Gerichte zur Zeit mit der Frage konfrontiert, ob in Fällen einer dauerhaften atypischen Bedarfslage bei krankheitsbedingten Mehrausgaben, die nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt werden, die Gewährung eines Darlehens nach § 23 Abs. 1 SGB II abzulehnen und aus Gründen der verfassungsrechtlich garantierten Mindestversorgung ein Anspruch auf eine Zusatzleistung besteht. Es bleibt abzuwarten, wie die Sozialgerichte hier entscheiden werden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen und wünsche Ihnen bei Ihrem Einsatz für die von der Mondscheinerkrankung betroffenen Menschen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
26.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wodarg,

Wie werden Sie zur Teilprivatisierung der Bahn abstimmen und warum?

Mit umweltfreundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
78Empfehlungen
26.05.2008
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter ,

ich werde in der anstehenden Abstimmung gegen die Teilprivatisierung der Bahn stimmen, bei der der lukrative Teil der Bahn herausgelöst wird und der kostenintensive in staatlicher Hand verbleibt. Die französische Bahn (SNCF) ist fest und unangefochten in staatlicher Hand und äußert erfolgreich. Es ist unerklärlich, dass die Verantwortlichen in Deutschland, den einträglichen Teil der Bahn, um den sich offenbar die Privatwirtschaft zurzeit reißt, nicht in staatlicher Verantwortung ausbauen können. Dies werte ich als Bankrotterklärung, der ich meine Zustimmung versagen werde. Ein besonderes "Geschmäckle" ruft in diesem Zusammenhang auch die Berufung des ehemaligen Gewerkschaftschefs der Transnet Norbert Hansen zum Arbeitsdirektor der Deutsche Bahn AG hervor. Dieser hatte die Privatisierung von Anfang unterstützt und wird nun zur Belohnung Bahn-Personalchef. Dieses nicht unbekannte Phänomen, kennen wir aus der Vergangenheit zur genüge. Ein Beispiel ist der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement, der nach seinem Ausscheiden aus der Politik diverse Posten bei privaten Unternehmen (vor allem in der Energiewirtschaft) angeboten bekam und diese nun gegen die Interessen seiner Partei (insoweit sei an den jüngsten Wahlkampf in Hessen erinnert) ausfüllte.

Es ist nicht hinnehmbar, wenn der Parteibeschluss der SPD zur Zukunft der Bahn durch taktische Absprachen der Bundesregierung mit dem Vorstand der Bahn AG ausgehöhlt und umgangen wird. Auf dem Hamburger Parteitag der SPD vom 26. bis 28. Oktober 2007 wurde ein Beschluss zur Zukunft der Bahn gefasst, der nun durch das sogenannte Holding-Modell umgangen werden soll. Wir Sozialdemokraten hatten u. a. beschlossen, dass der Bund mittels der Bahn AG auch in Zukunft einen Beitrag zur Daseinsvorsorge zu leisten hat und private Investoren keinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik ausüben sollen. Zur Erreichung dieses Ziels wurde beschlossen ausschließlich stimmrechtslose Vorzugsaktie aufzulegen. Das von der Bundesregierung vorgelegte Privatisierungsmodel, widerspricht diesem Parteitagsbeschluss im letzten wichtigen Punkt.

Als Grund für die Privatisierungsbemühungen von Bundesregierung und Bahn AG wurde immer wieder der bessere Finanzmittelzufluss genannt. Angesichts der jetzt beabsichtigten Finanzzuschüsse an die marode IKB Bank durch Mittel aus der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), wirkt diese Argumentation im Lichte der realen Allokationspraxis für öffentliche Mittel, sehr fadenscheinig. Weshalb wird Geld für fragwürdige Finanzinstitute ausgegeben und für eine Bahn in öffentlicher Hand ist nichts mobilisierbar? Die DB AG ist das letzte große Volksvermögen, dass durch eine Teilprivatisierung, die sicherlich in Zukunft auch noch ausgeweitet werden soll, nur verlieren kann. Deshalb werde ich im Bundestag, wie schon zu Anfang ausgeführt, gegen das Holding-Modell stimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg
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Frage zum Thema Gesundheit
17.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wodarg,

Ich war einmal Abgeordneter der SPD.

Als Landarztbetreue ich jetzt vermehrt Schwerkranke und Sterbende in ihrem häuslichen Umfeld. Abgesehen davon, daß meine Tätigkeit mit ca. 5 Euro netto pro Monat und Patient extrem unterfinanziert ist, muß ich für notwendige teure Medikamente (Schmerzmittel und Sondennahrung) persönlich haften.

Die am Ort tätige, sehr engagierte Gemeindeschwester ist finanziell nicht in der Lage, von ihrem Lohn ihre Familie zu ernähren.

Diese Situation wird uns in Zukunft zwingen, jeden sterbenden Patienten ins Krankenhaus zu schicken.

Können wir in absehbarer Zeit mit Ihrer Unterstützung rechnen?

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Dr.
Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
8Empfehlungen
26.09.2008
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrter Herr Dr. ,

Sie haben weitgehend Recht mit ihrer Beobachtung! Die Unterfinanzierung und vor allem Unterentwicklung der ambulanten pflegerisch-medizinischen Versorgung in der Fläche - aber auch die Facharztdominanz in vielen Städten führt schon jetzt zu Unter- und Fehlversorgung. Während meiner kürzlich absolvierten 12 stündigen Hospitanz in der zentralen Notfallaufnahme eines Schwerpunkt Krankenhauses habe ich gesehen, dass die Hälfte der dort eingewiesenen oder per Rettungsdienst eingelieferten nicht diese anstrengende und teure Prozedur benötigt hätte. Angst, Unsicherheit und fehlende vernetzte ambulante Strukturen treiben der teuersten Art der Versorgung die "Fälle" in die Betten. Für 2-3 vermiedene Krankenhausaufenthalte könnte man jedoch eine Gemeindeschwester finanzieren.

Krankenhäuser kaufen zunehmend sogenannte Portalpraxen auf und versuchen ihre möglichst optimale Auslastung hierdurch und durch die Angliederung von Reha-Einrichtungen und Pflegeheimen besser regulieren zu können. Wenn der Aktionär keine zweistellige Rendite erhält werden die Manager ausgewechselt. Wir sehen eine nach Marktprinzipien sich umformierende Krankenversorgung, welche um so mehr abwirft je mehr und je zahlungskräftigere Kranke sie als "Kunden" betreuen kann. Dieser Prozeß ist alamierend. Nicht möglichst viel Umsatz in einer Gesundheitswirtschaft, sondern möglichst hohe Effizienz für ein System, welches die Menschen gesund erhält und wirksame Hilfe wenn notwendig ohne Blick auf die Zahlungsfähigkeit gewährt ist mein Zile als Volksvertreter.

Die Basisversorgung auf kommunaler Ebene bzw. in den Städten auf Stradtteilebene muss verbessert werden. Gemeindepfleger und Hausärzte sollten ambulant für die Einwohner ihres Einzugsgebietes genausogut und selbstverständlich zusammenarbeiten wie ärztliche und pflegerische Kräfte in den Mauern eines Hospitals.

Die Einsparungen im stationären und im Arzneimittelbereich wären erheblich und könnten, wie es uns die Skandinavier zeigen für einen dann gut bezahlten, aktiven Hausarzt die Arbeit wieder befriedigender werden lassen.

Zu meinen weiteren gesundheitspolitischen Aktivitäten und Zielen verweise ich auf meine Homepage www.wodarg.de< www.wodarg.de >, wo Sie unter Politikfelder/Gesundheit vieles nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg
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Frage zum Thema Gesundheit
07.09.2008
Von:

Sehr geehrter Dr. Wodarg,

ich versuche seit Monaten die Quelle/Sudien zu finden, für die von der WHO festgelegten Formel betreffend des Rauchens zugordenten Sterbefälle.

www.who.int

Smoking is responsible for / Rauchen ist verantwortlich für

90% of all lung cancer/ aller Lungenkrebsfälle
75% of chronic bronchitis and emphysema/ chronischen Lungenkrankheiten
25 % of cases of ischemic heart disease/ von Herzinfarkte

Die älteste Referenz bezieht sich auf einem Artikel der New York Times (16.01.1986).
query.nytimes.com

Weitere Recherchen waren erfolglos. Grund ist, dass ältere Referenzen nicht im Internet eingestellt wurden, bzw. nur gegen Bezahlung einsehbar sind. Ich kann es mir nicht leisten, Artikel zu kaufen, welche nur die Referenz auf die WHO Formel geben, aber nicht die von mir gewünschte Information.

Ich wende mich an Sie, da Sie als Arzt das Fachwissen/Zugriff auf Informationen haben, die mir nicht zugänglich sind. Als Mitglied des Ausschusses für Gesundheit sollten auch Sie Interesse an der Richtigkeit der Zahlen betreffend Risikofaktoren des Rauchens haben.

Können Sie mir mitteilen,

1, wann diese Formel festgelegt wurde.
2. auf welcher Basis von Studien (Titel, Jahr, Autoren) diese ermittelt wurden.
3. seit wann diese Formel verwendet wird.

Ich habe diese Frage auch an das WHO-Kollaborationszentrums gerichtet. Zu meiner Verwunderung, wurde ich abegespeist mit der Antwort, dass aufgrund von Terminarbeiten keine Zeit ist, in der Historie zu recherchieren, sprich der Ursprung dieser Formel ist dort auch nicht bekannt.

Da diese Formel schon mindestens 22 Jahre alt ist und somit auf Ergebnissen von Studien beruhen, die vor 30 - 40 Jahren erstellt wurden, wirft sich die Frage auf:

Sollte die Formel nicht dem aktuellen Rauchverhalten (weniger Raucher) angepasst werden, um ein realistisches Bild der tatsächlichen Sterbefälle zu erhalten?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Dr. Wolfgang Wodarg
5Empfehlungen
18.09.2008
Dr. Wolfgang Wodarg
Sehr geehrte Frau ,

da ich als Abgeordneter kein wissenschaftliches Forschungsinstitut bin, verlasse ich mich auf mir von der wissenschaftlichen Forschung zugetragene Daten und statistische Erhebungen. Falls ich Ihnen bei ihrer wissenschaftlichen Fragestellung trotzdem helfen soll und eigene Recherchen beginne, würde ich gerne zunächst von Ihnen wissen zu welchem Zweck Sie diese Informationen benötigen und wie Sie sie verwenden wollen? Besonderes wichtig ist mir, ob Sie direkt oder indirekt für die Zigarettenindustrie arbeiten?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg
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