Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Wilhelm Priesmeier
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Tierarzt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Goslar - Northeim - Osterode
Landeslistenplatz
26, Niedersachsen
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(...) Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Februar 2009, in der Sie das störende Verhalten einiger Fußballfans an den Wochenenden in Zügen ansprechen, was ich als regelmäßiger Bahnreisender ebenfalls als sehr unangenehm empfinde.
Inwieweit sich das Verhalten mitreisender Gruppen von Fußballfans in den letzten Jahren verschlechtert hat, kann ich allerdings nicht beurteilen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
11.02.2009
Von:
von

Sehr geehrter Herr Dr. Priesmeier,
beim jüngsten Vogelgrippeausbruch wurden in Cloppenburg laut NWZ-online vom 9. Februar 2009 www.nwzonline.de seit Dezember 2008 560000 Mastputen getötet und entsorgt. Wie viele Euros hat diese Tötungsaktion und anschließende Entsorgung den Steuerzahler gekostet (national und auf EU-Basis)?
Beste Grüße
v.
Antwort von Dr. Wilhelm Priesmeier
6Empfehlungen
18.02.2009
Dr. Wilhelm Priesmeier
Sehr geehrter Herr von ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Internetplattform abgeordnetenwatch.de wird nach Ansicht der meisten meiner Kolleginnen und Kollegen und mir als Forum für Bürgeranfragen verstanden und ist auch als solches gedacht. Als 1. Vorsitzender eines Interessenverbandes – in Ihrem Fall des Verbandes der Hühner-, Groß- und Wassergeflügelzüchtervereine e. V. (VHGW) - haben Sie die Möglichkeit, in geeigneter Form (Teilnahme an Anhörungen, schriftliche Stellungnahmen, persönliches Gespräch mit den Abgeordneten, etc.) Ihre fachlichen Anmerkungen in den politischen Meinungsbildungsprozess einfließen zu lassen.

Diese Option haben Bürgerinnen und Bürger zumeist nicht. Insoweit finde ich es durchaus problematisch, wenn Verbändevertreter ohne Offenbarung ihrer Funktion über abgeordnetenwatch.de Anfragen an mich richten, die in erster Linie den Verband betreffen.

Nutzen Sie daher bitte zukünftig einen der oben genannten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit meinem Büro und der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion..

Ich möchte darauf hinweisen, dass meinen Fraktionskollegen und mir die Forderung Ihres Verbandes, die Aufstallungsverordnung gegen eine Freilandhaltungsverordnung auszutauschen, bekannt ist.

Die von Ihnen aufgeworfene Frage bzgl. der Kosten, die im Zusammenhang mit der Vogelgrippe in Niedersachsen entstanden sind, richten Sie bitte an den zuständigen Landkreis bzw. an das niedersächsische Landwirtschaftsministerium.Mit liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt diesbezüglich keine weiteren Informationen vor.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. med. vet. Wilhelm Priesmeier
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Frage zum Thema Wirtschaft
13.02.2009
Von:

sehr geehrter dr. priesmeier,

wie der presse zu entnehmen ist, sind immer mehr stimmen aus ihrer partei zu hören, die es für möglich ansehen, der schaeffler gruppe, unter bestimmten voraussetzungen, von staatswegen finanzielle mittel zur verfügung zu stellen. ich würde das als überaus ungerecht empfinden. solange wie die familie schaeffler nicht ihr privatvermögen zur rettung ihres unternehmens einsetzt, solange sollten keine öffentlichen mittel fließen. jeder bürger, der in eine lebenskrise gerät und deshalb staatliche unterstützung in anspruch nehmen muß, hat vorher seine vermögenslage vorzulegen. erst nach dem verbrauch der vermögenswerte hat er ein recht auf staatliche unterstützung. auch wenn die gefahr besteht, das der schaeffler konzern zerstückelt wird, sollten keine mittel zur verfügung gestellt werde.
frage:
sehr geehrter herr dr. priesmeier,
wie lautet ihre meinung zu dieser angelegenheit?



mit freundlichen grüssen,

Antwort von Dr. Wilhelm Priesmeier
8Empfehlungen
26.02.2009
Dr. Wilhelm Priesmeier
Sehr geehrter Herr Stollberg!

Die Lage ist eindeutig: Die Familie Schaeffler hat sich mit der Übernahme der doppelt so großen Continental verspekuliert. Dies ist eine unternehmerische Fehlentscheidung, die durch die gegenwärtige Finanzkrise zusätzlich verschärft wird. Die Finanzkrise allein ist nach meiner Einschätzung nicht der einzige Grund für die Schieflage der Schaeffler-Gruppe. Bürgschaften und Kredite des Staates darf es nur für Unternehmen geben, die ein solides, zukunftsfähiges Unternehmenskonzept haben und nur wegen der Finanzkrise Probleme mit der Bereitstellung von Bankenkrediten haben. Die staatlichen Mittel sollen solide wirtschaftenden Unternehmen zugute kommen, die kurzfristige Liquiditätsprobleme haben. Für die Sanierung maroder oder vollkommen überschuldeter Unternehmen kann der Staat keine Garantien geben. Darin stimme ich Ihnen zu.

Erst wenn der berühmte "Pelzmantel der Frau Schaeffler" zu Geld gemacht worden ist und das gesamte vorhandene verwertbare Privatvermögen als Sicherheit in das Unternehmen eingebracht worden ist, gibt es überhaupt eine Grundlage für Gespräche über Hilfen. Als SPD-Bundestagsabgeordneter interessiert mich nur der Erhalt und die Sicherung von möglicht vielen Arbeitsplätzen. Ob die Familie Schaeffler Eigentümerin des Unternehmens bleibt, ist dabei nachrangig. Die an der Übernahmefinanzierung beteiligten Banken dürfen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden und sind nun gefordert. Eine Übernahme von Anteilen durch die beteiligten Banken ist darum eine denkbare Alternative.Da die in der Schaeffler-Gruppe zusammengefassten Unternehmen in vielen Bereichen Technologieführer sind, gehe ich davon aus, dass ihre Produkte auch weiterhin von der Automobilindustrie nachgefragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. vet. Wilhelm Priesmeier
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
14.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Priesmeier,

sicher sind Ihnen die bereits seit 10/08 im Zuge der Finanzkrise schwehlenden Probleme privater deutscher Tagesgeldkunden bei der isländischen Kaupthing-Edge Bank bekannt. Trotz entsprechender finanzieller Leistungen der Bundesregierung an Island zur Abgeltung der Forderungen der deutschen Privatanleger kam es bisher in keinem (!!!!) Fall zu einer Auszahlung der "eingefrohrenen" Guthaben. Ich, sowie die anderen Geschädigten ( kaupthing-edge.helft-uns.de ) fühlen von unseren gewählten Volksvertretern nicht entsprechend ernstgenommen bzw. angemessen vertreten, zumal ja einigen deutschen Großbanken, die sowohl über entsprechende Finanzeyperten verfügen und in weitaus spekulativere Geschäfte als Tagesgeld investiert hatten, bereist in viel größerem Umfang und relativ unbürokratisch staatliche Hilfe bekamen und noch bekommen werden. Die Kaupthing-Edge Bank hat eine Niederlassung in Frankfurt a. M. und ist auch unter einer deutschen Steuernummer geführt. Somit kann eine Aussage, wie von einem Ihren Kollegen in einer Ausgabe des ARD-Ratgebers getätigt, wonach es sich bei dem Tagesgeldangebot der Kaupthing-Edge um ein "hoch spekulatives" Geschäft gehandelt habe und sich somit die Anleger selbst im Vorfeld besser hätten informieren müssen bzw. nun mit den Konsequenzen allein zu leben hätten, aus meiner Sicht keinesfalls gefolgt werden. Ich bitte Sie daher als Wähler Ihres Wahlkreises im Rahmen Ihrer Möglichkeiten um schnellstmögliche Hinwirkung auf eine Auszahlung der längst fälligen Guthaben bei der Kaupthing-Edge an die deutschen Anleger und um kurze Mitteilung über die von Ihnen eingeleiteten Schritte. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Wilhelm Priesmeier
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26.02.2009
Dr. Wilhelm Priesmeier
Sehr geehrter Herr Schmidke!

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.2.2009. Mir ist die aktuelle Situation bekannt.

Ihren Vorwurf, wonach die gewählten Volksvertreter das Anliegen der durch die Kaupthing-Edge Bank Geschädigten nicht ernst nehmen, kann ich daher nicht nachvollziehen und muss diesen auch zurückweisen.

Nach Aussagen des in der Angelegenheit zuständigen Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ist die isländische Kaupthing-Edge Bank bestrebt, die geschädigten Anleger aus eigener Kraft zu entschädigen. Dies wäre aus meiner Sicht auch die sinnvollste Lösung. Wenn dieser Schritt nicht erfolgen kann, dann ist der Staat Island im Rahmen seiner gesetzlichen Einlagensicherung dazu verpflichtet, die Anleger zu entschädigen. Anderslautende Aussagen des Isländischen Staatspräsidenten Olafur Ragnar Grimsson ändern nichts an den gesetzlichen Grundlagen und am Verfahren selber.

Die Bundesregierung ist bereit, Island bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen eines Darlehensangebots zu unterstützen.
Eine Entscheidung dazu kann und darf jedoch nur auf Grundlage einer abschließenden Beurteilung der bereits erfolgten Anstrengungen der Kaupthing-Edge Bank erfolgen. Diese Beurteilung und die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel durch die Bundesregierung wird aber noch Zeit beanspruchen.

Ich habe Verständnis dafür, dass die betroffenen Anleger zeitnah ausgezahlt werden möchten.
Gleichzeitig werbe ich aber auch für ein wenig Geduld in der Sache.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. vet. Wilhelm Priesmeier
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
22.02.2009
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Dr. Priesmeier!

Ich reise oft mit den Zügen der Deutschen Bahn AG und der Metronom Eisenbahngesellschaft, auch an den Wochenenden. Mir ist aufgefallen, dass sich das Verhalten der mitreisenden sogenannten "Fußballfans" immer mehr verschlechtert. Diese, zumeist in größeren Gruppen reisenden, Fangruppen sind oft schon bei Beginn ihrer Fahrt zu den Spielorten angetrunken und mit reichlich Vorrat an alkoholischen Getränken in der Regel Bier ausgestattet. Während der Fahrten kommt es dann in der Regel zu verschmutzungen der Reisewagen, zu lautstarken Provokationen anderer Fans und zum Teil auch zu handfesten Auseinandersetzungen. Als "Normalreisender" speziell auch im Beisein von Kindern empfindet man dieses Verhalten als extrem störend und sogar angsteinflössend. Zum Teil verzichtet man auf die Mitfahrt in solchen Zügen, um Ärger aus dem Weg zu gehen. Kurz um, der einfache Bürger weicht diesen "Fans" aus und nimmt Nachteile (spätere Züge) in Kauf.

Nun meine Frage:
Wäre es nicht möglich, darüber nachzudenken, ein Gesetz zu erlassen, vergleichbar mit dem "Bundesnichtraucherschutzgesetz", welches die Nichttrinker vor den "Trinkern" schützt?

Abgesehen von dem "Bild", was diese Personengruppen in der Öffentlichkeit erzeugen, durch den offenen Verzehr alkoholischer Getränke, entstehen oftmals auch Straftaten aus diesen Situationen heraus! Von der schlechten Vorbildfunktion gegenüber Jugendlichen ganz zu schweigen.

Ich würde es sehr begrüßen, hier ebenfalls eine gesetzliche Regelung herbeizuführen.

Vielen Dank

U.S.
Antwort von Dr. Wilhelm Priesmeier
8Empfehlungen
20.03.2009
Dr. Wilhelm Priesmeier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Februar 2009, in der Sie das störende Verhalten einiger Fußballfans an den Wochenenden in Zügen ansprechen, was ich als regelmäßiger Bahnreisender ebenfalls als sehr unangenehm empfinde.
Inwieweit sich das Verhalten mitreisender Gruppen von Fußballfans in den letzten Jahren verschlechtert hat, kann ich allerdings nicht beurteilen.

Dennoch bleibt festzuhalten: Dieses Verhalten ist nicht tragbar.
Unabhängig von meiner persönlichen Meinung glaube ich aber, dass ein Gesetz, das den Alkoholkonsum an öffentlichen Orten verbietet, kaum durchsetzbar ist.

Deshalb sehe ich hier in erster Linie die Bahnbetreiber in der Pflicht.
Sowohl die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bundesbahn als auch die der privaten Wettbewerber verbieten die Belästigung von Mitreisenden. Paragraph 8 der Eisenbahnverkehrsordnung legt etwa fest, dass "Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen" von der Beförderung ausgeschlossen werden können.

Die Bahnbetreiber können bei der Durchsetzung ihrer Geschäftsordnungsgrundsätze auf die Unterstützung der Bundespolizei zurückgreifen. Leider wird diese nicht immer in der Lage sein, überall und flächendeckend Präsenz zu zeigen.

Ich werde deshalb eine Anfrage an das Innenministerium richten, in wie weit die Herstellung von Sicherheit und Ordnung auf gewissen Bahnstrecken am Wochenende von Seiten der Bundespolizei gewährleistet wird und hoffe so Verbesserungen anregen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und wünsche Ihnen in Zukunft möglichst störungsfreie Bahnfahrten.

Dr. Wilhelm Priesmeier
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
30.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Priesmeier,

wenn ich ehrlich sein soll, fühle ich mich etwas veralbert. Im Bundestag wurde in der letzten Woche über die Einführung einer "Schuldenbremse" in Grundgesetz beraten. Daraus müsste ich eigentlich schließen, so etwas hat es jetzt noch nicht gegeben. Nach Blick ins Grundgesetz Art 115 Abs.1, Satz 2 muss ich aber feststellen, eine Obergrenze für die Verschuldung gibt es bereits. Gesetzliche Regelungen existieren entsprechend in der BHO §§ 7 und 18. Im StabG gibt es auch klare Aussagen zur Verschuldung von Bund und Ländern. Die Frage ist also, warum wurden diese Bestimmungen scheinbar nicht eingehalten?

Mir ist auch unverständlich, warum eine so restriktive Regelung aufgenommen werden soll. Im Zuge einer antizyklischen Wirtschaftspolitik, die sich ja doch wohl als der bessere Ansatz herausstellt, würde sich die Bundesregierung einen finanzpolitischen Spielraum nehmen. Aus meiner Sicht ist dieser Ansatz falsch. Ich kann zwar verstehen, dass dadurch versucht wird und Bürger zu beruhigen, aber die Verantwortung der derzeitigen Verschuldung auf die Zukunft zu verlagern, ist nicht der richtige Weg. Denn es wird ja unterstellt, dass es so eine Krise nicht wieder geben wird. Warum fällt es Ihnen so schwer zu akzeptieren, dass die Konjunktur zyklisch verläuft, Abschwung und Depression genauso dazugehören wie Aufschwung und Boom. Statt Milliarden Euro in Unternehmen zu stecken (alleine für die HRE fast so viel wie für den Solidarpakt II mit 156 Mrd. €) , die z.B. besser durch ein Insolvenzverfahren saniert werden sollten, wären Investitionen in Zukunftstechnologien der bessere Weg.

Mit freundliche Grüßen
Antwort von Dr. Wilhelm Priesmeier
2Empfehlungen
30.06.2009
Dr. Wilhelm Priesmeier
Sehr geehrter Herr ,

Ende Mai hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Föderalismusreform II eine neue Regel für die Schuldenbegrenzung ("Schuldenbremse") im Grundgesetz verankert. In einer Zeit, in der die öffentlichen Haushalte durch die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die großen Anstrengungen zu deren Überwindung aufs Äußerste belastet sind, ist dies ökonomisch notwendig und es ist auch – wie von Ihnen angemerkt - ein Vertrauenssignal an die Bürgerinnen und Bürger.

Wir haben deutlich gemacht, dass die notwendige Krisenbekämpfung für uns nicht bedeutet, dass wir den in den letzten Jahren erfolgreich eingeschlagenen Pfad der Haushaltskonsolidierung dauerhaft verlassen wollen. Im Gegenteil: Wir wollen eine schnelle Rückkehr zu einer Situation, in der die Schuldenstandsquote, d.h. die Relation zwischen dem Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) wieder kontinuierlich zurückgeführt werden kann.

Dabei geht es nicht um ein kopfloses Sparen und Streichen öffentlicher Ausgaben. Der Schlüssel zur Rückkehr auf diesen Konsolidierungspfad liegt darin, wieder für ein ausreichendes Wirtschaftswachstum in Deutschland zu sorgen. Und das geht nur mit einer entschlossenen Initiative der öffentlichen Haushalte. Das haben wir zuletzt in den Jahren 2005 und den folgenden Jahren bewiesen: Auf Initiative der Sozialdemokraten ist die große Koalition auch mit einem 25-Mrd.-Programm gestartet, das wichtige Impulse für das Wachstum und die Rückführung der Schuldenstandsquote in den Jahren vor der Krise gegeben hat.

In der Krise hat sich gezeigt, dass auf die Märkte – insbesondere die Finanzmärkte – allein kein Verlass ist. Leichtsinn und Gier schlagen dort allzu leicht in Panik und Verantwortungslosigkeit um. Eine soziale Marktwirtschaft, die auch in schwierigen Situationen funktioniert, braucht einen finanziell handlungsfähigen Staat, dem die Menschen gerade dann vertrauen, wenn das Vertrauen in andere Marktakteure erschüttert ist. Ein Staat, dem nicht mehr geglaubt wird, dass er seinen eigenen Haushalt unter Kontrolle hat, kann solches Vertrauen aber ganz sicher nicht beanspruchen. Deshalb halte ich die Schuldenbremse für ein wichtiges vertrauenbildendes Element.

Angesichts des inzwischen auf fast eine Billion Euro angewachsenen Schuldenbergs des Bundes ist eine Schärfung der Verbindlichkeit des Schuldenabbaus in konjunkturell guten Zeiten unumgänglich. Genau das war jedoch die Achillesferse des bisherigen Art. 115 GG: Die Verbindlichkeit der Rückführung der Verschuldung in konjunkturell günstigen Zeiten fehlte.

Mit der Entscheidung für die Schuldenbremse haben wir ein wichtiges Zeichen gesetzt und bewiesen, dass wir im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute handeln, ohne die Interessen nachfolgender Generationen aus dem Blick zu verlieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wilhelm Priesmeier
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