Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Wilhelm Priesmeier
© spdfraktion.de
Geburtstag
25.07.1954
Berufliche Qualifikation
Tierarzt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dassel
Wahlkreis
Goslar - Northeim - Osterode
Ergebnis
39,1%
Landeslistenplatz
30, Niedersachsen
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Ich halte es für zwingend notwendig, dass die SPD im 21. Jahrhundert anders aufgestellt und organisiert sein muss als die Willy-Brandt-SPD der Siebziger Jahre. Eine stärkere inner- und außerparteiliche Kommunikation sowie die Mobilisierung von Nicht-Parteimitgliedern sind erstrebenswerte Ziele einer Parteireform. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
09.11.2011
Von:

Sehr geegrter Herr Dr. Priesmeier!

Ihre Antwort auf die Fragen von Herrn Horner habe ich aufmerksam gelesen. Wie erklären Sie sich aber, dass die benachbarten Industrieländer Dänemark und Schweden ebenfalls glimpflich durch die Krise gekommen sind, obwohl diese Länder ebenso stark vom innereuropäischen Handel abhängig sind wie wir? Sie haben ihre Währungen ja beibehalten, weil die jeweiligen Staatsbürger es so wollten. Eine entsprechende Volksabstimmung hätte bei uns zum gleichen Ergebnis geführt wie dort und würde uns jetzt davor verschonen, mit irrsinnigen Summen für die kreative Buchführung unserer südlichen Nachbarn und Irlands in Haftung genommen zu werden.
Worauf beruht eigentlich Ihre Hoffnung, dass nach der Überwindung der augenblicklichen Krise sich irgendetwas im Sinne einer gemeinsamen europäischen Wirtschaftspolitik ändern würde? Wer könnte garantieren, dass unsere Kriterien, also z.B. eine niedrige Inflationsrate und ein stabiler Außenwert der Währung, im erlauchten Kreis der anderen Mitgliedsländer überhaupt durchsetzbar sind? In Deutschland wurden deshalb schon Wahlen verloren (Willy Brandt), in anderen Ländern scheint es noch nicht einmal ein Problembewusstsein dafür zu geben! Was meinen Sie denn, wer bei der nächsten Krise zur Kasse gebeten wird?
Welche Probleme wollen Sie mit einer Finanztransaktionssteuer lösen? In der Praxis wird daraus eine neue Steuer für den kleinen Mann, der für jede Überweisung an seinen Sportverein ein paar Cent blechen muss, während die eigentlich zu treffenden Finanzhaie ihre Transaktionen weiterhin unkontrolliert und steuerfrei irgendwo in der Karibik oder in London abwickeln. Das kann es dann doch wohl nicht sein!
Vielleicht hätte Ihr hoch gelobter Fraktionskollege Peer Steinbrück ja ein paar durchdachtere Vorschläge im Köcher. Dazu müsste er allerdings dazu gebracht werden, sein Bundestagsmandat wahrzunehmen statt vorrangig sein Privatvermögen zu mehren. An die Arbeit!
Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.12.2011
Von:

Guten Tag ,

ich habe gelesen, dass ich mich in solchen Fragen am besten an sie, meine Bundestagsabgeordneten, wenden solle.
Die relativ einfache Frage die ich an sie habe und die sie nur nach ihrem besten Wissen und Gewissen beantworten sollen.
Wieso wird der Art.146 des Grundgesetzes nicht versucht umzusetzen.
Und damit meine ich nicht den Vertag von Lissabon. Weil dieser auch keinen souveränen Staat hervorbringt.

Zweiteres:
Auf welche Grundlage legitimiert sich ihre Partei? (Damit möchte ich sie nicht persönlich angreifen sie sind nur mein Ansprechpartner)
Aus §37 Parteingesetz geht hervor das sie für ihr Tun und ihre Veträge nicht haftbar gemacht werden können. Wenn sie nicht haftbar sind, sind sie nach §52 Zivilprozessordnung auch nicht prozessfähig. Wer trägt denn dann die Verantwortung ?
Dies ist kein Vordruck oder ähnliches sondern ein Brief von mir. Verwirrung und ähnliches habe ich zu vermeiden versucht, indem ich nur zwei einzelne Angelegenheiten hier vortrage.
Dieses Schreiben hatte ich zuvor fälschlicherweise an ihre Kollegin Frau Heiligenstadt gesendet. Die mich an sie weitergeleitet hat .

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wilhelm Priesmeier
bisher keineEmpfehlungen
21.12.2011
Dr. Wilhelm Priesmeier
Sehr geehrter Herr ,

zum besseren Verständnis für die digitale Öffentlichkeit hier zunächst einmal die Gesetzesartikel, auf die sie sich beziehen:
Artikel 146 Grundgesetz: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
§ 37 Parteiengesetz: "§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ("Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere so haften sie als Gesamtschuldner"; Anmerkung WP) wird bei Parteien nicht angewandt."
§ 52 Zivilprozessordnung: "Eine Person ist insoweit prozessfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann."

Zu Ihren Fragen:
Den Artikel 46 des Grundgesetzes muss man aus der historischen Situation betrachten, in der er beschlossen wurde. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes gingen 1949 davon aus, dass die Bonner Republik ein Übergangsmodell bleiben würde und wollten mit dem genannten Passus in erster Linie die Freiheit der westlichen Demokratie gegen die SED-Diktatur betonen. Bis 1990 lautetet der Artikel: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung getroffen ist." Nach dem Ende des Kalten Krieges gab es Forderungen nach der Abschaffung dieses Paragraphen, da er durch die Wiedervereinigung (im Einigungsvertrag heißt es, dass "sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz" gegeben habe) überflüssig geworden sei. Man einigte sich schließlich auf einen Kompromiss des Artikels in der Form, wie wir ihn heute kennen. Die damalige Regierung interpretierte das Ergebnis der ersten demokratischen Volkskammerwahl auch als Votum für das bestehende Grundgesetz. Dieser Auffassung haben sich die meisten Staatsrechtler angeschlossen. Das Grundgesetz offenbart kein grundlegenden Demokratiedefizite, das Prinzip der repräsentativen Demokratie in Deutschland garantiert und manifestiert wesentliche und für uns alle entscheidende Werte und Rechte, ich nenne nur Achtung der Menschenwürde, Verteidigung der Menschenrechte sowie das Rechts- und Sozialstaatsprinzip. Artikel 46 ist dadurch aber keineswegs obsolet geworden, wie das Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil klargestellt hat: Ein sogenannter "Identitätswechsel" der Bundesrepublik Deutschland würde eine neue Grundsatzentscheidung des Volkes nötig machen. Die Gelehrten streiten darum, an welchem Punkt genau die staatliche Souveränität der Bundesrepublik, wie sie heute existiert, zur Disposition stehen würde und man sie in einer Volksabstimmung neu bestimmen müsste. Grundsätzlich ist aber klar: Das deutsche Volk kann sich eine neue Verfassung geben. Im Zuge eines erweiterten europäischen Einigungsprozesses wäre ein Referendum nach Artikel 146 des Grundgesetzes auf jeden Fall erforderlich. Ebenso ist meiner Ansicht generell klar, dass plebiszitäre Elemente eine sinnvolle Erweiterung der repräsentativen Demokratie sein können. Meine Partei hat vor drei Wochen auf dem Bundesparteitag ein Konzept für die Einführung von Volksentscheiden verabschiedet, das ich unterstütze (siehe www.spd.de ), wobei ich auch immer zu bedenken gebe, dass das Konzept der repräsentativen Demokratie, das eine in der deutschen Geschichte einzigartigen Epoche des Friedens und des Wohlstands eingeleitet hat, nicht ausgehöhlt werden darf.
Das führt mich zu Ihrer zweiten Frage: Parteien erfüllen in unserer Demokratie eine wichtige Funktion, da sie die Verbindung zwischen Staat und Gesellschaft darstellen. Eine demokratische Partei arbeitet in zwei Richtungen: Zum einen können in einer Partei Bürgerinnen und Bürger ihre politischen Interessen vertreten und für ihre Sache kämpfen; zum anderen stehen Parteien in der Pflicht, den Bürgerinnen und Bürgern politische Inhalte zu vermitteln. Trotz aller berechtigten Kritik an Parteistrukturen und verfestigten Ritualen sehe ich keine demokratische Organisationsform, in der zielgerichteter gearbeitet werden könnte. Politik wird in Parteien gemacht und jeder kann sich in einer Partei engagieren, um Politik nach seinen Vorstellungen mitzugestalten.
Die Ausnahmeregelung im Parteiengesetz erkläre ich mir als Nicht-Jurist damit, dass Parteien an sich keine Verträge /Vereinbarungen mit staatspolitischer Relevanz unterzeichnen; dies besorgen Regierungen und staatliche Funktionsträger. Die eine Regierung tragenden Parteien müssen die Arbeit dieser Regierung kritisch begleiten und haben dieser Aufgabe auch angemessen nachzukommen.
Die Verantwortung für den Staat trägt jeder Bürger. Politiker und Parteien können abgewählt werden, wenn die Bevölkerung mit ihrer Arbeit nicht zufrieden ist. Somit bekommen Parteien in einer Demokratie üblicherweise die Quittung für ihr Handeln. Das ist beispielsweise in der Finanzwelt anders: Dort agieren gewissenlose Zocker, die sich jeglicher demokratischer Kontrolle entziehen. Das muss sich ändern und wer soll die dafür notwendigen Maßnahmen vorantreiben, wenn nicht starke Volksparteien, die wir in der heutigen Lage meiner Ansicht nach nötiger denn je haben?

Mit freundlichen Grüßen,

Wilhelm Priesmeier
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.01.2012
Von:

Guten Tag Herr Priesmeier

Da mein letzter Brief nicht veröffentlicht worden ist. Ist meine erste Frage ob man mit Politikern eine öffentliche Diskussion führen darf oder ob sie nur auf redaktionell überprüfte Fragen antworten können?
Um auf ihre Antwort einzugehen und es als legitime Frage zu werten:
Sehen sie eine nicht erfüllte Bringschuld der Parteien wenn es um politische Aufklärung geht? Sie sagen ja dass Parteien in der Plicht seien politische Inhalte zu vermitteln.
Wieso muss ein so interessantes nützliches und ausbaufähiges Instrument wie diese Website um Spenden BETTELN?
Die Frage auf die sie bitte besonderen Wert bei der Beantwortung legen sollten, ist meine letzte:
Ich will eine begründete Antwort wie sie bei der Frage zu dem ESM-Vertrag abstimmen werden.
Sie haben ja die Abstimmung über den EFSF-Vertag verpasst und haben für dessen Erhöhung gestimmt.
Zur Erklärung des Vertrages: Meines Wissens kann der ESM bei Zustimmung der europäischen Staaten über so viel Geld dieser Staaten verfügen wie er es für richtig hält, er kann nicht verklagt werden, er muss keine Rechenschaft ablegen, er muss keine Steuern zahlen, die Personen werden nicht auf Zeit bestimmt, Diese Personen haben vollständige Immunität, Der ESM darf auch sein "Recht" einklagen bzw. sein Geld und die folgenden Regierungen und Parlamente können auch nichts dagegen tun da der ESM nicht angreifbar ist.
Wenn dies unterschrieben wird, ist Deutschland versklavt.

Mit freundlichen Gruß

Sie dürfen gerne auch Bezug auf mein ursprüngliches Schreiben nehmen.

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