Dr. Walter Scheuerl (fraktionslos)
Abgeordneter Hamburg 2011-2015

Angaben zur Person
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Rechtsanwalt
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen
(...) Bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf im Mai ging es um einen konstruktiv weitgehend misslungenen Entwurf des SPD-Senates, gegen dessen Annahme ich gestimmt habe. Ich ujnnterstütze allerdings ein generelles Rauchverbot in Restaurants, Speisegaststätten und Cafés. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
04.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Scheuerl,

Herr Rabe hat in der MOPO jetzt befürwortet, ein bundesweites Zentralabitur einzuführen. Unsere Hamburger Schüler sollen gemeinsam mit den Schülern aus Bayern und Sachsen Abituraufgaben gestellt bekommen. Ich habe auf Ihrer Website www.walterscheuerl.de nachgesehen, aber zur Forderung nach einem Zentralabitur nichts gefunden. Wie stehen Sie zu der Forderung von Schulsenator Rabe? Halten Sie ein bundesweites Zentral-Abitur für Hamburgs Schüler für sinnvoll?

Mit freundlichen Grüßen

S.
Antwort von Dr. Walter Scheuerl
2Empfehlungen
04.04.2011
Dr. Walter Scheuerl
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Zentral-Abitur. Die Forderung von Schulsenator Rabe (SPD) nach einem bundesweiten "Zentral-Abitur" schießt weit über das Ziel der "Vergleichbarkeit" von Schülern hinaus und macht den letzten Schritt vor den vielen erforderlichen ersten, zweiten und dritten Schritten guter Schulpolitik:

Natürlich ist ein bundesweites Zentral-Abitur vordergründig eine "gerechte" Sache, wenn man vom Ergebnis aus betrachtet die Noten vergleichen kann. Den Hamburger Schülerinnen und Schülern ist aber mit einer Vergleichbarkeit um der bloßen Vergleichbarkeit willen noch nicht gedient. Wenn wir in Hamburg jetzt nur die Abitur-Aufgaben austauschen, und die in den letzten Jahren zunehmend "kompetenz-" und "methodenorientiert" unterrichteten Schülerinnen und Schüler in Sächsische und Bayerische Prüfungsaufgaben schicken, obwohl die Sächsischen und Bayerischen Abiturienten sehr viel mehr am Fachwissen und an den Inhalten orientiert unterrichtet und vorbereitet worden sind, helfen wir den betroffenen Hamburger Schülerinnen und Schülern nicht.

Dabei kommt noch erschwerend hinzu, dass selbst das Hamburger Zentral-Abitur durch die Einführung der sog. Profiloberstufe ja schon wieder weitgehend relativiert worden ist. Wer deshalb unter dem Primat der Länderhoheit in der Schul- und Bildungspolitik nach einem bundesweiten Zentral-Abitur ruft, zäumt das Pferd von hinten auf.

Die Aufgabe von Schulsenator Rabe und der Schulbehörde besteht mit Blick auf das Abitur in Hamburg darin, für alle Schülerinnen und Schüler einen hervorragenden Unterricht sicherzustellen, der sie auf Grund der zu vermittelnden soliden Fachkenntnisse und Inhalte (!) in die Lage versetzt, jedes Abitur jedes Bundeslandes erfolgreich zu bestehen. Anschließend - also in 5-10 Jahren, wenn ein solches auf besseren Bildungsplänen basierendes Curriculum in den Fächern, die bis zum Abitur unterrichtet werden, "aufgewachsen" ist - kann man dann daran gehen, sich über eine zentrale Aufgabenstellung Gedanken zu machen. Das spricht freilich nicht dagegen, schon jetzt in einem direkten Austausch zwischen den Bundesländern z. B. Prüfungsaufgaben in einem "Aufgabenpool" auszutauschen. Denn auf diese Weise ließen sich schon jetzt bessere Erkenntnisse über den tatsächlichen inhaltlichen Leistungsstand der Abiturientinnen und Abiturienten gewinnen. Diese Erkenntnisse müssten dann jedoch erst einmal im Rahmen der Bildungspläne und der Unterrichtsinhalte umgesetzt werden, bevor man an bundesweite zentrale Prüfungen denkt.

Herzliche Grüße
Walter Scheuerl
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Frage zum Thema Soziales
25.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Scheuerl,

ich habe in der MOPO einen Bericht gelesen, in dem über Sie behauptet wird, dass Sie gegen den Tierschutz seien. Stimmt das?

Mit freundlichen Grüßen

S.
Antwort von Dr. Walter Scheuerl
1Empfehlung
25.05.2011
Dr. Walter Scheuerl
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beziehen sich wahrscheinlich auf den etwas irreführenden Bericht in der MOPO, in dem von einer angeblichen "Lobby-Politik" die Rede war, weil ich als Rechtsanwalt im Bereich Medienrecht auch Unternehmen aus der Lebensmittelbranche gegen falsche Vorwürfe und Diffamierungskampagnen vertrete, die von politischen Nachrichtenmagazinen, wie z. B. ´Panorama´, oder von Tierrechtsgruppen verbreitet werden.

Diese unterschwelligen Vorwürfe der MOPO sind schlicht falsch. Ich unterstütze - wie sicherlich auch Sie und viele andere Menschen in unserer Stadt - die Ziele des Tierschutzes und bin stolz darauf, dass wir in Deutschland in einem funktionierenden Rechtssystem leben, in dem der Tierschutz seit 2002 zu einem Staatsziel im Grundgesetz erhoben ist. Mit dem Tierschutzgesetz und zahlreichen Nebengesetzen und Verordnungen stellen wir als verantwortliche Menschen in unserem Land die artgerechte Tierhaltung und einen artgerechter Umgang mit den Tieren sicher. Bundesweit überprüfen regelmäßig unzählige Amtsveterinäre/Amtstierärzte die Einhaltung des Tierschutzes - effektiv und nachhaltig. Das sind wir unseren Mitgeschöpfen schuldig.

Was ich nicht unterstützen kann, ist allerdings der Missbrauch des Tierschutzes für unseriöses Spendensammeln und populistische Aktionen, die nicht den Tieren, sondern Eigeninteressen von Vereinigungen, Organisationen und - vor allem - deren Funktionären dienen sollen. Insoweit erhebe ich - soweit falsche Vorwürfe erhoben werden: auch als Anwalt der Betroffenen - das Wort, um Missstände und ungerechte Vorwürfe anzuprangern. Ich lehne deshalb als Abgeordneter in der Hamburgischen Bürgerschaft im Rahmen meiner Rede am 19. Mai 2011 für den Tierschutz und gegen die Einführung eines sog. Verbandsklagerechtes gesprochen, denn ein solches Verbandsklagerecht kann auf Landesebene wegen der entgegenstehenden Regelung in § 42 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gar nicht wirksam eingeführt werden, würde aber vor allem auch dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Sie finden ein Video der Rede aus dem Bürgerschafts-TV auf meiner Website: www.walterscheuerl.de unter folgendem Link: www.walterscheuerl.de

Herzliche Grüße

Walter Scheuerl
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Frage zum Thema Schulen
02.06.2011
Von:

Sehr geehrter Hr. Dr. Scheuerl,

ich habe festgestellt, dass in letzter Zeit - unabhängig von der Schulform - Parallel-Arbeiten bzw.
  • Klausuren geschrieben werden - jedenfalls in Mathematik.
Das bedeutet, in 2 parallelen Klassen bzw. Kursen einer Schule wird eine Klassenarbeit bzw. Klausur von einem der beiden unterrichtenden Fachlehrer konzipiert. Die andere Klasse bzw. der
andere Kurs schreibt dann genau diese Arbeit bzw. Klausur auch.

Die Vergleichbarkeit von Parallelklassen zu realisieren ist sicher nicht schlecht. In der Praxis läuft dies aber stets so ab, dass die Schüler der Klasse bzw. des Kurses, die nicht von dem konzipierenden Lehrer unterrichtet werden, stets große Nachteile haben, weil sie im "Ernstfall" immer vor ungewohnten Aufgabenstellungen sitzen. Sie schreiben dieselbe Arbeit bzw. Klausur, aber die Art der Stoff-Vermittlung und die Übungsaufgaben sind scheinbar nie abgestimmt.

Meine Frage: Ist dieses Vorgehen von der Schulbehörde vorgeschrieben (wahrscheinlich wieder mit dem Hintergrund der Kosten-Ersparnis) oder handelt es sich hier um eine zufällig auftretende Mode-Erscheinung ?
Antwort von Dr. Walter Scheuerl
1Empfehlung
03.06.2011
Dr. Walter Scheuerl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage nach dem Vorgehen bei der Konzeption von Klassenarbeiten. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein derartiges Vorgehen, wie Sie es schildern, von der Schulbehörde erdacht und angeordnet worden ist. Denn das von Ihnen beschriebene Erstellen von einer Klassenarbeit durch eine Lehrkraft für zwei Parallelklassen, von denen diese Lehrkraft nur eine unterrichtet, ist ja von vornherein geradezu darauf angelegt, die andere Klasse faktisch zu benachteiligen. Das beginnt bei der Art der Fragestellung und hört bei den unterrichteten Inhalten auf.

In Ihrem konkreten Fall rate ich Ihnen, sich direkt mit dem Elternrat Ihrer Schule und der Schulleitung in Verbindung zu setzen und das Thema auf der nächsten Elternratssitzung anzusprechen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schulleitung ein solches Vorgehen tatsächlich decken würde.

Melden Sie sich gerne, wenn es Schwierigkeiten geben sollte.

Herzliche Grüße
Walter Scheuerl
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Frage zum Thema Finanzen
16.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Scheuerl,

mit Interesse habe ich vernommen, daß Sie sich um das Steuersäckl der Stadt Sorgen machen, weil der BUND eventuell die ein oder andere Spendenbescheinigung ausstellen könnte, für Leute, die das laufende Bürgerbegehren mit einer Spende unterstützen.

Ich fände es viel wichtiger, zu erfahren, wer den Volksentscheid zur Schulreform im letzten Jahr finanziert hat! Wenn mich nicht alles täuscht, haben Sie diesbezüglich bis heute die Katze nicht aus dem Sack gelassen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Walter Scheuerl
1Empfehlung
23.06.2011
Dr. Walter Scheuerl
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Was das Volksbegehren "Unser Hamburg - Unser Netz" (UHUN) und dessen Kooperation mit dem BUND Landesverband Hamburg e. V. zum Werben für Spenden betrifft, hat sich der Senat in seiner Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage vom 15.6.201 - Drs. 20/790 - ausdrücklich von Spendenpraktiken zum Erlangen von Steuerbescheinigungen unter Umgehung des Gemeinnützigkeitsprivilegs distanziert und betont, dass hier im Ernstfall auch die Versagung der steuerlichen Vergünstigung für die Körperschaft droht.

Was das von Ihnen angesprochene "Steuersäckl der Stadt" betrifft, das im Falle eines Erfolges des Volksbegehrens "Unser Hamburg - Unser Netz" (UHUN) mit einem Kaufpreis von 2 Milliarden EUR und ggf. mehr für einen Rückkauf der Energienetze belastet würde, möchte ich auf eine Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts (HVerfG) aus dem Jahr 2005 hinweisen: Das HVerfG hat 2005 ein Volksbegehren ("VolXUni") wegen Verletzung des Finanztabus (Art. 50 Abs. 1 Satz 2 HV) für unwirksam erklärt (HVerfG, Az. 5/04: justiz.hamburg.de bei dem der Haushalt mit "nur" 850 Mio. EUR betroffen gewesen wäre: "... ein derartiges finanzielles Volumen [bewirkt] einen unzulässigen Eingriff in Haushaltsangelegenheiten." (a. a. O., S. 30)

Die Volksinitiative "Wir wollen lernen!" ist von der Mehrheit der an guten Schulen für alle Hamburger Kinder interessierten Hamburgerinnen und Hamburgern unterstützt worden. Der größte Teil der finanziellen Zuwendungen aus dem versteuerten Einkommen der Spender waren kleine Spenden. Parteien oder Gewerkschaften waren daran auf Seiten der Volksinitiative nicht beteiligt.

Herzliche Grüße
Walter Scheuerl
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Frage zum Thema Arbeit
20.07.2011
Von:
Tom

Sehr geehrter Herr Scheuerl,

Viele Textilkonzerne, die ihre Produkte in Deutschland vertreiben, lassen diese in Ostasien und Menschen undwürdigen Bedingungen herstellen. Durch Kinderarbeit wird vielen Menschen in Ländern der dritten Welt der Zugang zu Bildung verwehrt, damit wir unsere Kleidung so billig wie möglich bekommen können.
Wie stehen sie zu einem Importverbot von Texilien, die nicht nachweislich unter fairen Bedingungen hergestellt wurden?
Wie kann die Kennzeichnung von fair produzierter Kleidung verbessert werden?
Inwiefern halten sie eine bessere Aufklärung über dieses Thema für notwendig?


Vielen Dank für ihre Antworten
Antwort von Dr. Walter Scheuerl
bisher keineEmpfehlungen
20.07.2011
Dr. Walter Scheuerl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Thema der Produktionsbedingungen von Textilien in Ländern der dritten Welt ist in der Tat sehr wichtig. Denn gerade bei uns in Europa wird inzwischen der weit überwiegende Teil aller Textilien in einigen wenigen ostasiatischen Ländern gefertigt. Während den Menschen in den Hauptexportländern, wie z. B. Bangladesch, zahlreiche Arbeitsplätze und damit die Chance auf einen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in ihrem Land gegeben wird, ist die Bereitschaft bei einzelnen Unternehmern in den ostasiatischen Ländern, durch Missachtung der lokalen arbeitsrechtlichen Gesetze zusätzlichen Profit zu machen, entschieden abzulehnen. Eine gute Möglichkeit, dies auszuschließen, ist die Kooperation mit Institutionen vor Ort, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Textilfabriken kontrollieren. Zusätzlich können die Importeure in Deutschland darauf achten, nur mit solchen Lieferanten zusammenzuarbeiten, die die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, wie insbesondere das Verbot von Kinderarbeit, auch vertraglich zusichern und sich kontrollieren lassen. Auf diese Weise sowie durch eine Reihe von sozialen Projekten vor Ort setzt sich z. B. ein mir bekanntes Unternehmen für die Menschen in Bangladesch ein.

Ein Import-Verbot für Textilien, die nicht nachweislich "unter fairen Bedingungen" hergestellt wurden, würde wahrscheinlich an der Frage scheitern, was "faire Bedingungen" sind: Ist es "fair", wenn eine Näherin in Bangladesch einen Monatslohn erhält, der gemessen an den Lebenshaltungskosten im Land rd. 1.700 EUR Bruttogehalt einer Näherin in Deutschland entsprechen würde, oder ist nur ein Einkommen "fair", das ausgehend vom Wechselkurs umgerechnet 1.700 EUR entsprechen würde? Die Näherin in Bangladesch wäre dann eine reiche Frau... - und wer sollte die Bedingungen festlegen und kontrollieren?

Eine besondere Kennzeichnung von "fair" hergestellten Textilien halte ich aus den genannten Gründen ebenfalls für schwierig. Das Thema müsste sicherlich weiter vertieft behandelt werden und in einem Rahmen diskutiert werden, der den Raum diese Website sprengen würde.

Eine bessere Aufklärung über die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die Lebensbedingungen unserer Mitmenschen in den Ländern der dritten Welt halte ich für sehr sinnvoll. Denn zur Zeit ist dieses Feld in den Medien oft noch zu sehr selbst ernannten Gutmenschen überlassen, die hier oft ideologisch argumentieren und mit den tatsächlichen Zuständen und Verhältnissen vor Ort manchmal nur wenig oder gar nicht vertraut sind.

Beste Grüße
Walter Scheuerl
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Ihre Frage an Dr. Walter Scheuerl
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