Dr. Volker Wissing (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Volker Wissing
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Jurist, Dr. jur.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Richter am Landgericht a.D.
Wahlkreis
Südpfalz
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
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(...) Wie Sie meinen vorhergehenden Antwortschreiben auf ähnliche Anfragen entnehmen können, bin ich nicht explizit gegen eine Abschaffung des Elternunterhaltes. Für mich ist das aber keine Entscheidung die von oben verordnet werden sollte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
08.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

als Rentner hat man es nicht leicht.
Die 1,1%ige Rentenerhöhung ist aus meiner Sicht, ist einfach zu wenig, denn die Kostensteigerungen für die Grundnahrungsmittel und für Energie ( Strom + Gas) sind nicht mehr kompensierbar.
Selbst eine 3% ige Rentenerhöhung würde nicht reichen, um die unerträglichen Kostensteigerungen aufzufangen.

Was mich aber total verärgert sind die Veränderungen im Gesundheitswesen. Es werden immer mehr Leistungen gestrichen (zuletzt am 01.06.2008) und fortwährend die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen erhöht.

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzl. Krankenversicherungen (ab 01.01.2004) wurde eingeführt, um die Krankenkassenbeiträge zu reduzieren - genau das Gegenteil ist der Fall.

Es trifft mich besonders hart, wiel ich beizeiten vorsorglich eine private Rentenversicherung abgeschlossen habe, die dann urplötzlich beitragspflichtig wurde. (ab 01.01.2004)

Absolut ungerecht ist die Tatsache, dass ich heute als Rentner (der ehem.BfA) einen höheren Krankenversicherungsbeitrag leisten muß, als in der Zeit in der ich etwa 5mal sowiel Netto-Gehalt zur Verfügung hatte. Versorgungsbezüge werden mit dem vollen Beitragssatz belegt - ganz toll für Rentner!
Mein Krankenkassenbeitrag beträgt zur Zeit mehr als 20% von meinem regelmäßigen Einkommen - Tendez steigend.

Wo liegt der Fehler im System - ist das Modernisierungsgesetz falsch umgesetzt oder halten die Krankenkassen sich nicht an die Vorgaben?

Dann noch etwas: Wenn die Rentner weiterhin ständig mehr finanziell belastet werden, verlieren die "Volksparteien" Ihre potenziellen Wähler. In meinem Freundeskreis sprechen viele offen aus, dass Sie bei der nächsten Wahl die Linkspartei wählen werden. Die FDP sollte in dem Wahlprogramm die Probleme der Rentner stärker berücksichtigen - 20.000.000 Wähler und Rentner sind unzufrieden.

Mit freundlichem Gruß
(FDP-Mitglied)
Antwort von Dr. Volker Wissing
5Empfehlungen
14.07.2008
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Juli 2008.

Die Kombination aus steigenden Steuern, Abgaben und Preisen ist insbesondere für die Rentnerinnen und Rentner in unserem Land eine Bedrohung, da diese über keine Möglichkeit verfügen, ihre Einkommen zu steigern. Bei der Erhöhung der Renten um 1,1% darf man nicht vergessen, dass die Bundesregierung zuvor die Mehrwertsteuer um 3% erhöht hatte. Man nimmt den Menschen viel und gibt ihnen dann ein Wenig zurück. Das ist weder eine solide Finanz- noch eine ausreichende Sozialpolitik.

Wenn die finanzielle Situation des Staates so prekär ist, dass der Finanzminister die Bürgerinnen und Bürger mit Steuererhöhungen belasten muss, darf es nicht gleichzeitig neue Ausgabenprogramme geben. Es passt nicht zusammen, wenn einerseits die Steuern massiv erhöht und anschließend die Renten leicht angehoben oder soziale Wohltaten verteilt werden. Eine solche Politik wird von den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht als unseriös empfunden.

Beitragssatzsenkungen sind gerade in der Krankenversicherung in weite Ferne gerückt. Daran ist vor allem die Politik von CDU/CSU und SPD schuld. Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Einführung des Gesundheitsfonds vor allem zu steigenden Beiträgen führen wird - ohne erkennbaren Mehrnutzen für die Versicherten. Statt in die Gesundheitsversorgung vor Ort, investiert die Bundesregierung in den Aufbau bürokratischer Strukturen. Eine solche Gesundheitspolitik ist zum Scheitern verurteilt.

Die FDP fordert bereits seit langem die Entlastung aller Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen nicht nur ein einfaches und gerechtes Steuersystem mit niedrigen Sätzen. Wir haben auch für die Reform der einzelnen Sozialversicherungen konkrete Vorschläge vorgelegt. Wir fordern an der einen oder anderen Stelle sicher mehr Eigenverantwortung. Auf jeden Fall wollen wir aber die sozialen Sicherungssystem so gestalten, dass sie auf eine zukunftsfähige Basis gestellt werden. Es muss endlich Schluss sein mit der Durchführung von Reformen, die bereits überholt sind, bevor sie im Bundesgesetzblatt stehen.

Soziale Sicherheit braucht Vertrauen und dieses schafft man nicht durch ständige Reformdebatten. Deutschland braucht dringend eine handlungsfähige Regierung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
22.08.2008
Von:
van den

Guten Tag Herr Dr. Wissing,

gestern wurde der Verkauf der privaten IKB Bank durch die KfW an die "Heuschrecke" (dies ist doch die von der SPD inizierte Bezeichung?) Lone Star aus den USA verkauft. Der Kaufpreis scheint sich irgendwo zwischen 100 und 300 Mio Euro zu bewegen.
Die IKB wurde in den vergangene Monaten mit Steuergelden i.H. von 9,2 Milliarden EURO (ca. 125€ pro Bundesbürger) "gerettet".
Nun erlauben Sie mir zwei Fragen hierzu:
Warum hat man diese Bank mit Steuergeldern unterstützt und "verschenkt" Sie nun an einen amerikanischen Investor, der sich bisher keine sonderlich große Erfahrung im Bankengeschäft aufweist?
Und zum zweiten warum hat man diese Privatbank nicht wie jedes "normale" Unternehmen einem geregelten Insolvenzverfahren unterworfen bzw. durch den Privatbanken-Einlagenischerungsfond aufgefangen?
Ich denke der Steuerzahler hat ein Recht zu erfahren, was die Hintergründe für dieses denkbar "schlechtetste Geschäft aller Zeiten" sind. Ausserdem haben sie als Oppositionspartei zumindest die Möglichkeit durch einen Untersuchungsausschuß Licht ins Dunkel zu bringen. Werden Sie von diesem Recht gebrauch machen?
Danke schon einmal für die Beantwortung der Fragen und freundliche Grüße von der Ahr.

van den
Antwort von Dr. Volker Wissing
5Empfehlungen
27.08.2008
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr van den ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. August 2008.

Niemand kann mit den Vorgängen um die IKB glücklich sein - auch die Bundesregierung nicht. Bevor man sich aber ein Urteil über die Vorgehensweise der Bundesregierung erlaubt, sollte man erst einmal die Details kennen. Die FDP hat deshalb die IKB-Krise zum Gegenstand zahlreicher Anfragen gemacht. Leider waren die Antworten der Bundesregierung nicht geeignet, alle Zweifel an ihrer Vorgehensweise auszuräumen. Um der Bundesregierung die Möglichkeit zu geben noch bestehende Zweifel zu beseitigen, wird sich der Vorsitzende der FDP, Dr. Guido Westerwelle, zu einem Vieraugengespräch mit dem Bundesminister der Finanzen treffen. Von dem Ausgang dieses Gespräches und der Beantwortung der noch offenen Fragen wird es abhängen, ob die FDP die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen wird.

Die FDP wird auf jeden Fall an ihrer Forderung nach einer umfassenden Aufklärung der IKB-Krise durch die Bundesregierung festhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
25.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

am 24.9. d.J. hat der Finanzausschuss in geheimer (!) Sitzung über die allseits bekannte Problematik KFW, IKB usw. beraten. Warum war diese Sitzung geheim?

Es sind Beträge im 3-stelligen Millionenbereich verbrannt worden, die, ob nun direkt oder indirekt, zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Hat der Steuerzahler kein Recht zu erfahren, was dort vorgegangen ist? Hat der Steuerzahler kein Recht zu erfahren, wer Verantwortung trägt, sei es, dass es um die Verantwortung der Manager der KFW geht, sei es, dass es um ein Versagen des Verwaltungsrats, mehrheitlich mit führenden Politikern besetzt, geht? Was hat die Politik zu verbergen? Kann es sein, dass es nur darum geht, eine offene Konfrontation zwischen den Ministern Steinbrück und Glos zu vermeiden, um den Koalitionsfrieden zu sichern?

Ein derartiges geheimes Vorgehen schürt ein weiteres Mal das Misstrauen des Bürgers in die Politik. Ich denke, dass ein öffentlich tagender Untersuchungsausschuss zwingend nötig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Volker Wissing
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26.09.2008
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. September 2008.
Selbstverständlich haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf umfassend über die Vorgänge bei der KfW informiert zu werden. Nicht zuletzt auf Drängen der FDP war dieses auch Gegenstand des nicht geheimen Teils der Sitzung des Finanzausschusses. Der Geheimhaltung unterlag lediglich der Verkauf der IKB an die Investorengruppe Lone Star. Es entspricht den üblichen Gepflogenheiten, dass zwischen den Vertragsparteien über die genauen Modalitäten Stillschweigen vereinbart wird. In der geheimen Sitzung hat die Bundesregierung den Verkauf der IKB an Lone Star erläutert.

Die politische Verantwortung bzw. Schuldfrage, insbesondere die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bei IKB und KfW, bleiben Gegenstand der politischen Debatte und werden auch weiter im Finanzausschuss sowie der Öffentlichkeit erörtert werden. Die FDP wird auf eine umfassende Klärung der Vorgänge und Verantwortlichkeiten bestehen. Sollte die Bundesregierung nicht bereit sein unsere diesbezüglichen Fragen zu beantworten, wird die FDP die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses fordern. Auf gar keinen Fall ist die FDP bereit, schuldhaftes Verhalten seitens der Bundesregierung oder der Verantwortlichen bei IKB bzw. KfW zu decken.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
03.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

eine Frage zur Finanzbeziehung zwischen Bund und Ländern.

Nach der Ablösung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) durch das Entflechtungsgesetz (EntflechtG) werden kommunale Straßenbaumaßnahmen seit 2007 von den Ländern eigenverantwortlich bezuschusst. Die Mittel dafür stellt der Bund den Ländern für eine Übergangszeit zur Verfügung.

Nach den Fördergrundsätzen des GVFG konnten die Kommunen für Radwege und gemeinsame Geh- und Radwege nur dann eine Förderung bekommen, wenn sie diese als benutzungspflichtig beschildern. Wurde die Benutzungspflicht - etwa durch eine Klage - aufgehoben, mussten die Kommunen diese Förderung zumindest anteilig wieder an das Land zurückerstatten. Dies hatte mir das Nds. Verkehrsministerium schriftlich bestätigt. Nach dem Auslaufen des GVFG haben viele Länder diese Fördergrundsätze übernommen.

Radwege dürfen nach den Worten von StS Kasparick (BMVBS) nur ausnahmsweise aus besonderem Grund als benutzungspflichtig beschildert werden. ( www.adfc-berlin.de/verkehrssicherheit ). Die o. g. Abhängigkeit der Förderung von der Benutzungspflicht schafft für die Kommunen jedoch einen Anreiz, Radwege auch ohne Vorliegen entsprechender Ausnahmetatbestände generell als benutzungspflichtig zu beschildern.

Dies führt zu einer steigenden Zahl von erfolgreichen Fachaufsichtsbeschwerden, Widersprüchen und Klagen und gipfelte 2007 in einer von 17.000 Bundesbürgern mitgezeichneten Petition an den Deutschen Bundestag, welche die Abschaffung der eigentlich als Ausnahmeregelung gedachten, tatsächlich aber als Regelfall missbrauchten Radwegebenutzungspflicht fordert tinyurl.com

Nun zu meiner Frage: werden derartige Fehlförderungen, welche die Kommunen nach der Aufhebung von rechtswidrig angeordneten Radwegbenutzungspflichten wieder an die Länder zurückerstatten müssen, bei der Mittelzuwendung vom Bund an das jeweilige Land gemäß Paragraf 5 Absatz 5 Satz 2 EntflechtG kürzend berücksichtigt?

Freundliche Grüße
V.
Antwort von Dr. Volker Wissing
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13.10.2008
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Oktober 2008.

Zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt habe ich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung befragt. Leider war das zuständige Referat des Ministeriums nicht willens oder in der Lage mir diese Frage telefonisch zu beantworten. Ich empfehle Ihnen daher, sich schriftlich an das Ministerium zu wenden und eine Antwort auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes einzufordern.

Es ist für mich schon sehr bezeichend, dass die Bundesregierung Vorschriften schafft, deren Komplexität sie dann nicht mehr überschaut.

Ich bedaure Ihnen auf Ihr konkretes Anliegen keine befriedigende Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wissing, MdB
Ergänzung vom 31.10.2008
Sehr geehrter Herr ,

im Nachgang zu meinem Schreiben vom 13. Oktober 2008, möchte ich Ihnen mitteilen, dass es mir zwischenzeitlich gelungen ist, die gewünschte Information zu erhalten.

Demzufolge wird der Zuschuss nicht zurückgefordert, sofern der Radweg nach Aufhebung der Benutzungspflicht weiterhin dem Radverkehr zur Verfügung steht. Wird dem Radweg seitens der Kommune innerhalb der Zweckbindungsfrist die Zweckbindung entzogen, wird eine Rückforderung des Zuschusses erfolgen.

Ich würde mich freuen, wenn diese Informationen hilfreich für Sie wären.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wissing, MdB
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Frage zum Thema Banken-Rettungspaket
20.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wissing,

als Landauer Abgeordneten und Mitglied des Finanzausschusses möchte ich Ihnen drei Fragen zum Banken-Rettungspaket stellen:

1. Es wird immer wieder betont, dass der Großteil der rund 500 Mrd. € von den Banken nicht in Anspruch genommen werden wird. Allerdings wird auch davon ausgegangen, dass rund 100 Mrd. € tatsächlich verlustig gehen (80 Mrd. € durch die direkte finanzielle Unterstützung der Banken, 20 Mrd. € durch Bürgschaften, für die tatsächlich aufgekommen werden muss). Richtig?
Wenn ja: Woher kommen diese 100 Mrd. €? Ich nehme an, sie werden aus Steuergeldern finanziert - die beinahe einzige Einnahmequelle des Bundes. Steuergelder vermehren sich ja aber leider nicht von alleine. In welchen Bereichen werden diese Steuern abgezogen?

2. Eine Bürgschaft verstehe ich so: Wenn der, für den gebürgt wird, nicht zahlen kann, zahlt der Bürge. Das soll in der aktuellen Situation v.a. Vertrauen herstellen. Es wird z.Zt. nicht davon ausgegangen, dass der Staat tatsächlich in die Pflicht genommen wird (Ausnahme: die o.g. 20 Mrd. €). Wenn eine Bank aber trotz Bürgschaft bankrott geht, müssten deren Ausstände vom Staat (= vom Steuerzahler) beglichen werden. Richtig?
Wenn ja: Was passiert, wenn die Bürgschaften doch in einem höheren Maß fällig werden als bisher geschätzt? Angenommen, die Banken nehmen das Geld tatsächlich in Anspruch und lassen den Bürgen zahlen (und ausgeschlossen ist das m.E. nicht, denn die Gier ist hier deutlich größer als das gesellschaftliche Verantwortungsgefühl): Wie sollte das finanziert werden?

3. Wer bestimmt, welche Bank von dem Rettungspaket profitiert? Entscheiden das einige wenige Leute "frei Schnauze", gibt es ein Kontrollgremium, muss der Bundestag seine Einwilligung geben? Hat der, der das Geld zur Verfügung stellt (nämlich der Steuerzahler), auch ein Mitspracherecht?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Volker Wissing
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23.10.2008
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.10.2008.

Zunächst einmal ist eines voraus zu schicken: Die FDP im Deutschen Bundestag sieht das Finanzmarktstabilisierungsgesetz als notwendig zur Stabilisierung des Finanzmarkts an. Ziel des Gesetzes ist eine dauerhafte Gefährdung für den heimischen Finanzplatz, die Realwirtschaft und damit aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland abzuwenden. Das Gesetz dient damit auch der Sicherung der sozialen Marktwirtschaft als freiheitlich-demokratische Wirtschaftsordnung.
Mit dem Gesetz soll neues Vertrauen zwischen Finanzinstituten, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern geschaffen werden. Letztlich geht es darum, die volle Funktionalität des Finanzwesens wieder herzustellen. Hierzu zählen vor allem die Sicherung von privaten Sparguthaben bei deutschen Banken und die Bereitstellung von Kapital, um den Interbankenhandel wieder in Gang zu bringen.
Die FDP hat durchaus inhaltliche Bedenken gegen einzelne Regelungen des Gesetzentwurfs. Diese haben wir auch vorgetragen und in einem eigenen Entschließungsantrag formuliert, den wir im Bundestag zur Abstimmung gestellt haben. Letztlich sind wir aber zu dem Ergebnis gelangt, dass es keine verantwortbare Alternative zur Zustimmung zu dem Gesetzentwurf gab.

Zu Frage 1:

Die Nothilfemaßnahmen sehen zunächst einmal wie folgt aus: Die Bundesregierung richtet einen Finanzmarktstabilisierungsfonds ein. Dabei handelt es sich um ein Sondervermögen des Bundes, das nicht im regulären Haushalt geführt wird. Das Geld für den Fond soll durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen bis maximal 100 Mrd. Euro aufgebracht werden. Diese Schuldverschreibungen werden als normale Wertpapiere am Geldmarkt gehandelt.

Um den Banken die Refinanzierung wieder leichter zu machen, kann der Fonds neu gegebene Refinanzierungsinstrumente mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten absichern. Zu diesem Zweck kann er Garantien bis zu einer Gesamthöhe von 400 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Da einige von diesen Finanzierungen voraussichtlich ausfallen werden, kalkuliert die Bundesregierung mit einer Ausfallquote von fünf Prozent. Deshalb trifft sie Vorsorge für 20 Mrd. Euro, die im Haushalt abgesichert werden. Für die gewährten Garantien müssen die Banken eine Gebühr bezahlen, die sich nach dem jeweiligen Risiko richtet. Die Untergrenze soll zwei Prozent im Jahr betragen. Die Rückstellungen in Höhe von 20 Mrd. € im Bundeshaushalt können durchaus zu einer erhöhten Neuverschuldung führen und somit auch zu höheren Steuern. Die Alternative wären aber noch größere Risiken für die Realwirtschaft und damit mittelbar für den Bundeshaushalt.

Zu Frage 2:

Ich teile Ihre Bedenken. Durch die Etablierung des "Finanzmarktstabilisierungsfonds" und die Ausstattung mit öffentlichen Mitteln durch Garantien in Höhe von 400 Mrd. Euro und Liquiditätshilfen von bis zu 100 Mrd. Euro wird ein maximales Risiko für die öffentliche Hand von bis zu 500 Milliarden Euro geschaffen. Dies entspricht über 30 Prozent der gegenwärtigen Staatsschulden von Bund, Länder und Gemeinden von 1,48 Billionen Euro. Damit werden die Bremsen für die Staatsverschuldung in Deutschland gelöst. Ein ausgeglichener Haushalt ist somit in absehbarer Zeit bei gleichbleibenden Ausgaben nicht mehr zu erreichen. Hier liegen mittel- und langfristig die eigentlichen Probleme. Deshalb muss - abgesehen von Krisenfällen – ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden. Ich vertrete nach wie vor die Forderung nach einem prinzipiellen Verschuldungsverbot. Ausnahmen sollten nur zur Abwendung von Gefahren in Notlagen gemacht werden.

Zu Frage 3:

Der Staat ist nicht verpflichtet, einzelnen Instituten zu helfen. "Ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Fonds besteht nicht", heißt es im Gesetzentwurf ausdrücklich. Der Bundesfinanzminister entscheidet über die Hilfen "nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Bedeutung des jeweils von der Stabilisierungsmaßnahme erfassten Unternehmens des Finanzsektors für die Finanzmarktstabilität, der Dringlichkeit und des Grundsatzes des möglichst effektiven und wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel des Fonds". Eine Identifizierung von "systemrelevanten" Banken gibt es im Gesetz bewusst nicht, weil man in Deutschland keine Schlechterstellung bestimmter Banken will.
Wenn eine Bank Kapital vom Staat braucht, muss sie im Gegenzug mit Auflagen rechnen, etwa bei der Geschäftsausrichtung, der Managementvergütung oder der Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen. Bundesfinanzminister Steinbrück will in solchen Fällen die Vorstandsgehälter auf 500.000 Euro pro Jahr begrenzen sowie Boni, Abfindungen und Dividendenzahlungen untersagen.

Darüber hinaus besteht für die FDP im Deutschen Bundestag in vielen weiteren Bereichen des Finanzmarktes Handlungsbedarf. Dazu gehören u.a.

  • gesetzliche Regelungen für die Auflösung des Finanzmarktstabilisierungsfonds,

  • eine grundlegende Reform der nationalen Bankenaufsicht, die eine Eingliederung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in die Deutsche Bundesbank vorsieht und damit nicht der Fach- oder Rechtsaufsicht der Bundesregierung untersteht

  • ein europäisches Aufsichtsregime für international tätige Banken.

Die Bundesregierung muss sich intensiver als bisher und mit anderen EU-Staaten abstimmen und für kontinentaleuropäische Bilanzierungsstandards einsetzen. Diese haben eher das Gläubigerinteresse im Fokus als die auf das Investoreninteresse abhebenden, sehr stark amerikanisch geprägten Bilanzierungsstandards.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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