Dr. Volker Wissing (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Volker Wissing
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
22.04.1970
Berufliche Qualifikation
Richter am Landgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages
Wohnort
Barbelroth
Wahlkreis
Südpfalz
Ergebnis
12,7%
Landeslistenplatz
2, Rheinland-Pfalz
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(...) Umfragen zum Ausdruck kommt, sicherlich zurückgegangen, aber reicht das aus, um gleich den Niedergang einer ganzen Partei zu verkünden? Ich sehe nicht, dass die politischen Position der FDP überflüssig oder gar obsolet geworden sind. Den voreiligen Schluss, den viele Nichtliberale aus der Finanzkrise gezogen haben, dass der Liberalismus nun endlich widerlegt und damit überflüssig sei, halte ich für vollkommen falsch. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
27.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wissing,
im Wahlprogramm der FDP stand etwas von Steuervereinfachungen, mehr Brutto vom Netto, Reform der Abgeltungssteuer usw..

Jetzt ist es amtlich, wir haben Rekordeinnahmen für die Finanzminster ( www.spiegel.de ). Aber die Ausgaben sinken nicht sondern steigen weiter an.


Private Geldanlagen zur Altersvorsorge sind durch Inflationsbesteuerung und Wegfall der Spekulationsfrist und den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens in den letzten Jahren immer unattraktiver geworden. Riester ist aufgrund hoher Bankgebühren vor allen Dingen für den Finanzsektor ein Gewinn.

Das Steuersystem ist immer noch extrem kompliziert und kaum noch ohne Steuerberater zu bewältigen.
Antwort von Dr. Volker Wissing
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10.02.2012
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 27. Januar 2012.

Die FDP hat mit 14,6% eines der besten Wahlergebnisse in ihrer Geschichte erzielt. Allerdings ist dieses keine parlamentarische Mehrheit, welche die vollständige Umsetzung des eigenen Wahlprogrammes ermöglichen würde. Die FDP ist vielmehr Teil einer Koalition, die in vielen Bereichen sehr erfolgreich arbeitet. Die Wirtschaft ist nach langen Jahren der Stagnation unter Rot-Grün und der großen Koalition endlich auf Wachstumskurs gebracht worden. Das hat die Arbeitslosenzahlen gesenkt, die Sozialkassen entlastet und die Steuereinnahmen sprudeln lassen. FDP und Union haben in der Haushalts- und Finanzpolitik so erfolgreich gearbeitet, dass SPD und Grüne sich gezwungen sehen, schon heute deutliche Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger zu fordern. Beide Parteien haben deshalb auch in ihren Finanzkonzepten deutliche Steuererhöhungen vorgesehen.

Die Koalition hat mit dem Steuervereinfachungsgesetz Vereinfachungen auf den Weg gebracht. Außerdem haben wir einen steuerlichen Ausgleich für die sogenannte kalte Progression beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass die Lohnsteigerungen der Beschäftigten zu einer höheren Steuerbelastung führen, obwohl das Realeinkommen unter Berücksichtigung der Kaufkraft gesunken ist. SPD und Grüne wollen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diese Entlastung vorenthalten und tragen damit die politische Verantwortung für sinkende Realeinkommen.

Private Geldanlagen sind nicht zuletzt aufgrund der schwierigen Situation an den Finanzmärkten weniger lukrativ geworden. Die FDP setzt sich nicht zuletzt aus diesem Grund dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger im Falle einer Finanztransaktionssteuer von Mehrbelastungen über einen höheren Sparerpauschbetrag entlastet werden.

Die FDP hat in einer sehr schwierigen Zeit Regierungsverantwortung übernommen. Deutschland musste in der Eurokrise Verantwortung übernehmen, was die Spielräume im Haushalt für Entlastungsmaßnahmen verringert hat. Trotzdem hat diese Regierung entgegen den Forderungen der Opposition nach Steuererhöhungen, alles daran gesetzt die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger stabil zu halten. Der stabile Aufschwung in Deutschland, die deutlich gesunkene Arbeitslosigkeit und die gestiegenen Steuereinnahmen zeigen, dass die Koalition die richtige Politik für Deutschland macht.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.02.2012
Von:

Herr Wissing

Rechtsstatus der deutschen Bundesrepublik bis 1990
Frage: Ist es richtig, daß die Regierung der deutschen Bundesrepublik die einzige rechtmäßig konstituierte deutsche Regierung war, die unter Vorbehalt der obersten Gewalt der Besatzungsmächte im Namen Deutschlands sprechen und das gesamt deutsche Volk bis zur Wiedervereinigung in internationalen Angelegenheiten vertreten durfte und der genannte Status der Bundesrepublik nur bis zur friedlichen Wiederherstellung der deutschen Einheit, von den Besatzungsmächten zuerkannt wurde und die Regierung der deutschen Bundesrepublik anerkannte, nicht die de jure-Regierung ganz Deutschland als Ganzes war?

War die Regierung der deutschen Bundesrepublik, in ihrem damaligen Geltungsbereich, bis zum 3.Oktober 1990 die de jure-Regierung für Deutschland als Ganzes?
Ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, ab dem 3.Oktober 1990 die de jure-Regierung für Deutschland als Ganzes?
Kabinettsprotokoll, Bd 3 (1950 ll ), S. 149 f.

Mit freundlichen Gruß
Antwort von Dr. Volker Wissing
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10.02.2012
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Februar 2012.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Deutsche Demokratische Republik zwar nie formal anerkannt, allerdings hat sie den zunächst eingeforderten Alleinvertretungsanspruch auch nicht aufrecht erhalten können. So ist die DDR zwar nie von der Bundesrepublik Deutschland aber von anderen Staaten anerkannt worden. Mit dem Grundlagenvertrag von 1972 vereinbarten beide Staaten, dass keiner den anderen international vertreten könne, sich die jeweiligen Hoheitsgewalt sich auf das eigene Staatsgebiet beschränke und sicherten sich wechselseitig zu, die jeweilige Selbständigkeit und Unabhängigkeit in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren. Als Mitglied der Vereinten Nationen war die DDR ein souveräner Staat.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland war nicht die Regierung der DDR, dieses geht aus dem Grundlagenvertrag und insbesondere der Zusicherung, die Souveränität in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren, auch hervor. Trotzdem ist dieses nicht gleichbedeutend mit einer Anerkennung der DDR. Die Bundesregierung hatten stets an dem Anspruch eines geeinten Deutschlands festgehalten.

Mit dem sogenannten Einigungsvertrag wurde die Selbstauflösung der DDR und damit die deutsche Wiedervereinigung beschlossen und am 3. Oktober 1990 mit Inkrafttreten des Vertrages formal umgesetzt. Damit war die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Regierung des gesamten Staatsgebietes.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing
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Frage zum Thema Gesundheit
09.02.2012
Von:
Uli

Sehr geehrter Dr. Wissing,

im Rahmen unserer Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im Fach Sozialkunde haben wir uns in der Klasse die Frage gestellt, wie es denn nun mit der FDP weitergeht. Da ja anscheinend die momentane Lage der Partei als nicht besonders rosig angesehen werden kann... machen sie sich mal gedanken :)
liebe grüße
Antwort von Dr. Volker Wissing
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02.03.2012
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Februar 2012.

Es freut mich, dass Sie sich in Ihrer Klasse mit der Situation der FDP auseinandergesetzt haben. Wie Sie sehr richtig schreiben, sieht die momentane Situation der FDP nicht rosig aus. Das heißt aber nicht, dass das so bleiben muss oder gar wird. Die Diskussion über ACTA, Vorratsdatenspeicherung hat gezeigt, wie wichtig eine Partei ist, die sich für die bürgerlichen Freiheitsrechte einsetzt. Während die Grünen in der Regierungsverantwortung nahezu allen Sicherheitsgesetzen des damaligen Bundesinnenministers, Otto Schily, weitgehend vorbehaltlos zugestimmt haben, setzt sich die liberale Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, regelmäßig und erfolgreich für den Schutz der Bürgerrechte ein.

FDP und Union haben in der Regierung große Erfolge vorzuweisen. Während die Arbeitslosenzahlen zu rot-grünen Regierungszeiten auf Rekordhöhe lagen, ist es der christlich-liberalen Koalition gelungen, durch eine wachstumsorientierte Politik Arbeitsplätze zu schaffen. Die FDP hat in Regierungsverantwortung gezeigt, dass es nicht reicht, den Sozialstaat über die Summe der verteilten Sozialleistungen zu definieren, sondern dass Beschäftigung ein ganz wichtiger Aspekt für die gesellschaftliche Teilhabe ist.

Die jüngste Forderung der Partei "Die Linken" nach einem Spitzensteuersatz in Höhe von 75% zeigt, wie wichtig die FDP als finanzpolitisches Korrektiv in Deutschland ist. Leistung ist kein gesellschaftsschädigendes Verhalten, sondern die Grundlage auf der auch unser Sozialstaat basiert. Der Blick für die gesamtgesellschaftlichen Zusammenhänge zwischen Leistung einerseits und Sozialleistung andererseits, ist in anderen Parteien zunehmend verloren gegangen.

Ich bin überzeugt, dass der politische Liberalismus weder überflüssig noch überholt ist und dass dies auch in weiten Teilen der Bevölkerung so gesehen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wissing.

Ihrer Aussage,
"Damit war die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Regierung des gesamten Staatsgebietes." de facto ist die Bundesrepublik, die Regierung des gesamten Staatsgebietes, aber das war nicht meine Frage! Ich frage Sie einfach noch einmal, sonst macht ja das befragen der Abgeordneten keinen Sinn, wenn die Fragen nicht eindeutig beantwortet werden.
Meine Frage; war die Regierung der deutschen Bundesrepublik, in ihrem damaligen Geltungsbereich, bis zum 3.Oktober 1990 die de jure-Regierung, für Deutschland als Ganzes?
Ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, ab dem 3.Oktober 1990 die de jure-Regierung, für Deutschland als Ganzes?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Volker Wissing
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02.03.2012
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 11. Februar 2012.

Da Sie mir die gleiche Frage noch einmal stellen, kann ich Ihnen leider auch nur die gleiche Antwort geben: "Mit dem sogenannten Einigungsvertrag wurde die Selbstauflösung der DDR und damit die deutsche Wiedervereinigung beschlossen und am 3. Oktober 1990 mit Inkrafttreten des Vertrages formal umgesetzt. Damit war die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Regierung des gesamten Staatsgebietes."

Mit der Bundestagswahl am 2. Dezember 1990 wurde dann ein neues, gesamtdeutsches Parlament gewählt.

Sollten Sie auf einen anderen Aspekt hinaus wollen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie diesen direkt ansprechen könnten und mir damit die Möglichkeit geben würden, direkt darauf einzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

laut Gesetzestext sind bestimmte Grundrechte (z.B. Versammlungsfreiheit) deutschen Staatsbürgern vorenthalten. Mir ist bewusst, dass sich Ausländer in gegebenen Fällen auf Art.2 berufen können, doch mir fällt es schwer in der Formulierung irgendeinen Sinn zu erkennen. Ist es Ihrer Meinung nach noch zeitgemäß die Art.8,9,11GG auf Deutsche zu beschränken?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Volker Wissing
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02.03.2012
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Februar 2012.

Das Grundgesetz bezieht Rechte, die im Zusammenhang mit der demokratischen Willensbildung und Teilhabe stehen, vor allem auf deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger. Zu diesen sogenannten Deutschengrundrechte zählen Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), Art. 9 Abs. 1 GG (Vereinigungsfreiheit), Art. 11 GG (Freizügigkeit), Art. 12 GG (Berufsfreiheit), Art. 16 GG (Schutz vor Entziehung der Staatsbürgerschaft und vor Auslieferung) und Art. 38 GG (Wahlrecht).

Nach vorherrschender Meinung wird dieses aber nicht als kritisch angesehen, da die Schutzrechte von Nicht-Deutschen auch durch die sogenannte Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs 1 GG abgesichert werden: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Dieser Schutz ist sehr weit gefasst und gehört zu den sogenannten "Jedermanngrundrechten", das heißt er bezieht auch Nicht-Deutsche ausdrücklich mit ein, so dass auch deren politische Freiheitsrechte durch das Grundgesetz geschützt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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