Dr. Volker Wissing (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Volker Wissing
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
22.04.1970
Berufliche Qualifikation
Richter am Landgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Stellvertretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Vorsitzender der FDP Rheinland-Pfalz
Wohnort
Barbelroth
Wahlkreis
Südpfalz
Ergebnis
12,7%
Landeslistenplatz
2, Rheinland-Pfalz
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(...) Der ESM ist nicht als Standardinstrument der Haushaltspolitik gedacht, sondern für Extremsituationen, um für diese auch wirklich einsatzfähig zu sein, ist es wichtig, dass er mit den notwendigen rechtlichen Möglichkeiten ausgestattet wird und dass die Institutionen sowie ihre Mitarbeiter vor Repressalien geschützt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
25.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

ich denke viele Wähler wählten FDP bei der Bundesstagswahl, weil sie Ihre 400 Sparvorschläge gut fanden.

Nun höre ich nachdem Sie mehr als 100 Tage Teil des Gesetzgebers sind nichts mehr davon.

Könnten Sie mir bitte sagen wieviele Sparvorschläge Sie umgesetzt haben und wieviele der 400 Vorschläge schon bearbeitet werden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Volker Wissing
15Empfehlungen
28.01.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Januar 2010.

Als Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages bin ich vor allem für die Einnahmeseite des Staates, sprich: die Steuern, zuständig. Das so genannte liberale Sparbuch auf das Sie sich beziehen, geht auf eine Initiative der Haushaltspolitiker der FDP-Bundestagsfraktion zurück. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist für die Ausgaben des Bundes zuständig, so dass er auch über die Sparvorhaben in den einzelnen Ministerien informiert ist und Sie über entsprechende Maßnahmen informieren kann.

Das liberale Sparbuch ist ein Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion, das heißt auch der FDP-Minister der Bundesregierung. Ich gehe davon aus, dass diese die entsprechenden Beschlüsse im Rahmen ihrer Möglichkeiten umsetzen werden. Da die FDP Teil einer Koalition ist, sind die Möglichkeiten, die im liberalen Sparbuch aufgeführten Vorhaben umzusetzen, aber begrenzt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
31.01.2010
Von:

Sehr geehrte Herr Wissing,

als langjähriger CDU-Wähler würde ich es nicht verstehen, wenn die Bundesregierung die CD mit den Steuersünder-Daten nicht kaufen würde.
Die kleinen Bürger werden gezwungen, die Zinseinkünfte korrekt zu versteuern und die großen läßt man laufen. Dies darf nicht sein.
Bitte setzt als Regierung ein Signal, dass die geltenden Gesetze für a l l e zu gelten haben.

Bitte machen Sie Ihren Einfluss geltend, dass die Steuersünder-CD gekauft wird und die unrechtmässigen Steuernhinterziehung abgestellt wird.
Wenn dies nicht so wäre, würde dies mein Vertrauen in Sie und in die CDU-Regierung stark erschüttern und Ihre Glaubwürdigkeit wäre verloren!


Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Richtung Ihren Kollegen mitteilen würden.

Wie stehen Sie persönlich zu dieser Anglegenheit?


Mit freundlichen Grüßen
Köhler
Antwort von Dr. Volker Wissing
13Empfehlungen
09.02.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr Köhler,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Februar 2010.

Die FDP hat sich für eine Prüfung des Ankauf der von Ihnen erwähnten CD ausgesprochen. Die FDP ist die Partei des Datenschutzes und der Bürgerrechte, aber auch der Steuergerechtigkeit.

Wer den Erwerb der Daten ohne belastbare Information über deren Quelle und den Anbieter ablehnt, hilft Steuerhinterziehern. Man kann nicht von vorneherein den für Steuerhinterzieher günstigsten Fall unterstellen, dass es sich bei den angebotenen Daten um Hehlerware handelt. Es ist daher Aufgabe des Bundesministers der Finanzen das Angebot intensiv zu prüfen. Sollte ein rechtlich einwandfreier Erwerb nicht möglich sein, muss der Staat darauf verzichten. In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck nicht die Mittel.

Wer einen Ankauf der Daten ohne vorherige Prüfung pauschal ablehnt, erteilt Steuerhinterziehern einen Persilschein. Ein Staat der nicht jede rechtlich einwandfreie Möglichkeit nutzt, um gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, untergräbt die Steuergerechtigkeit. Die FDP ist die Partei des Datenschutzes und der Bürgerrechte, deshalb fordern wir eine sorgfältige Prüfung. Die FDP ist auch die Partei der Steuergerechtigkeit, deshalb befürworten wir einen Ankauf, wenn er auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise möglich ist - aber auch nur dann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
31.01.2010
Von:

Debatte um Steuersünder-Datei

Sehr geehrter Herr Wissing,

ist die Annahme der Steuersünderdatei nicht eine Selbstverständlichkeit gegenüber der Mehrheit der Steuerzahlern in Deutschland, die nicht über die kriminelle Energie und das KnowHow für ein Schwarzgeldkonto verfügen ? Wieso gibt es eine Debatte über die Art der Quelle, wenn Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch die Liste bewiesen werden kann ? Macht sich der Finanzminister mit seiner zögerlichen Haltung nicht unglaubwürdig gegenüber deutschen Steuerzahlern. Wieso drängt die europäische Gemeinschaft die Schweiz nicht zur Auflösung des Bankgeheimnisses, damit Kapital von Diktatoren, kriminellen Regierungen und Organisationen nicht ungehindert in Europa einsickern sowie Kapital von europäischen Steuersündern nicht ungehindert in die Schweiz fließt ? Wieso lässt sich die Bundesregierung von der schweizer Regierung und den Banken unter Druck setzen ? Verliert die Bundesregierung durch die Debatte um Kauf oder Nichtkauf der Steuersünder-Datei nicht immer mehr an Glaubwürdigkeit ? Wäre der Kauf der Datei nicht ein positives Signal an andere Steuersünder sich mit Schwarzgeld von der Schweiz fernzuhalten ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Volker Wissing
13Empfehlungen
09.02.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 31. Januar 2010.

Es entspricht dem Wesen eines Rechtsstaates, dass dieser nicht nur die Einhaltung der Gesetze von seinen Bürgerinnen und Bürgern erwartet, sondern sich auch selbst daran halten muss. Da die Daten-CD nicht der FDP, sondern dem Fiskus angeboten wurde, kann die FDP auch nicht die abschließende Entscheidung darüber fällen, ob ein Ankauf mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar ist oder nicht. Diese Verantwortung trägt der Bundesminister der Finanzen gemeinsam mit den Finanzbehörden. Sie haben Informationen über den Anbieter sowie die Natur bzw. Herkunft der Daten, können deshalb am ehesten beurteilen, inwieweit der Erwerb vertretbar ist. Wichtig ist allerdings, dass die Entscheidungen der Finanzbehörden gerichtsfest sind. Es wäre fatal für die Steuermoral in unserem Land, wenn die Gerichte die Verwertung der Daten für unrechtmäßig erklärten. Dann würde der öffentliche Eindruck entstehen, dass der Rechtsstaat Steuerhinterziehung auch noch legalisiert. Der Staat hätte sich nicht nur in eine rechtsstaatliche Grauzone begeben und Steuergelder für nicht legal verwertbare Informationen verschwendet, er wäre gleichzeitig in der kaum erträglichen Situation, Steuerhinterziehung ungeahndet lassen zu müssen.

Die internationale Gemeinschaft übt bereits seit geraumer Zeit erheblichen Druck auf die Schweiz aus. So hat diese trotz ihres Bankgeheimnisses zugesichert, Daten amerikanischer Steuerbürger an die US-Steuerbehörden weiterzuleiten. Auch Frankreich hat eine Liste französischer Steuerbürger mit Konten in der Schweiz erhalten. Aus diesem Grund ist auch schwer verständlich, warum Deutschland eine entsprechende Zusammenarbeit verweigert wird.

Durch die intensive Diskussion verliert die Bundesregierung nicht an Glaubwürdigkeit. Im Gegenteil, sie ist Ausdruck einer gesunden Demokratie in der das für und wieder bestimmter Entscheidungen - auch öffentlich - erörtert wird. Der Erwerb der CD geht an die Grenzen des Rechtsstaates. Für mich ist es Ausdruck einer lebendigen Demokratie, dass die Bürgerinnen und Bürger gerade bei solchen Entscheidungen ganz genau hinschauen und die Entscheidung der Regierung kritisch hinterfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
01.02.2010
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing !!

An Sie als ehemaliger Untersuchungsrichter und jetziger Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen möchte ich einige ganz konkret zu beantwortende Fragen stellen.
Ich bitte Sie mir die Antworten nicht durch die Brille eines FDP-Mitgliedes, sondern als Strafrechtler zu beantworten.

" Ist es verwerflich, dass Strafverfolgungsbehörden gestohlenes Gut mit Geld aufkaufen um damit weitaus schwerwiegendere Straftaten aufzuklären oder zu verhindern?
Sind alle von mir in über 40-jähriger Tätigkeit als Kriminalbeamter mit staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Zustimmung durchgeführten Aufkäufe von BTM und Diebesgut rechtswidrig?
Ist es ungesetzlich einem Erpresser Geld zu zahlen, damit er ein entführtes und gerade in einer Kiste erstickendes entführtes Kind freigibt?
Stelle ich mich als so handelnder auf die gleiche Stufe mit dem Straftäter, wenn ich auf diese Weise für Rechtssicherheit sorge.?
Wenn es so wäre, könnten dann ganze Teile der Strafverfolgung eingestellt werden, weil es keine anderen Zugriffsmöglichkeiten gibt als "Bezahlung mit Geld". ?
Könnten auch Journalisten einpacken und die größten Schweinereien würden nicht herauskommen.?
Ist der § 163 StPO doch immer noch geltendes Recht, wonach die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Straftaten bindend verpflichtet ist, wenn sie davon erfährt.?
Oder könnte es vielleicht sein, dass Ihre Klientel die Hose voll hat, weil sie die begründete Angst hat, bei verbotenem Tun ertappt zu werden.?
Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich niemals moralische Bedenken hatte, mit Geld von Versicherungen oder Geld des Staates Verbrechern das Handwerk zu legen.

m.f.G: -
Antwort von Dr. Volker Wissing
14Empfehlungen
09.02.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Februar 2010.

Sie stellen die richtigen Fragen, nur kann ich Ihnen diese nicht beantworten. Die CD ist dem Fiskus, aber nicht der FDP oder gar mir persönlich angeboten worden. Deshalb kenne ich weder den Anbieter der CD, noch habe ich direkte Kenntnisse über den Ursprung oder die Natur der Daten. Aus diesem Grund habe ich den Erwerb des Datenträgers auch nicht generell abgelehnt, sondern mich für eine rechtliche Prüfung ausgesprochen.

Wem keine Angaben zu der Identität des Anbieters sowie der Natur der Daten vorliegen, der kann einen Ankauf nicht generell ablehnen. Wer den Erwerb der Daten ohne belastbare Information über deren Quelle und den Anbieter ablehnt, hilft Steuerhinterziehern. Man kann nicht von vorneherein den für Steuerhinterzieher günstigsten Fall unterstellen, dass es sich bei den angebotenen Daten um Hehlerware handelt. Es ist daher Aufgabe des Bundesministers der Finanzen das Angebot intensiv zu prüfen. Sollte ein rechtlich einwandfreier Erwerb nicht möglich sein, muss der Staat darauf verzichten. In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck nicht die Mittel.

Ein Staat der nicht jede rechtlich einwandfreie Möglichkeit nutzt, um gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, untergräbt die Steuergerechtigkeit. Die FDP ist die Partei des Datenschutzes und der Bürgerrechte, deshalb fordern wir eine sorgfältige Prüfung. Die FDP ist auch die Partei der Steuergerechtigkeit, deshalb befürworten wir einen Ankauf, wenn er auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise möglich ist - aber auch nur dann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
02.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Wissing,

können Sie mir bitte erklären warum die sogenannte Kopfpauschale gerecht sein soll?
Wenn alle gleichviel für die Krankenkasse zahlen müßten doch auch alle gleichviel verdienen!
Warum wird bei Rentenerhöhungen immer in Prozenten gerechnet? Da bekommen Kleinrentner wenig zusätzlich, Leute mit hohen Renten bekommen viel, das ist gerecht?
Bei der Kopfpauschale sollen aber Menschen mit kleinem Einkommen genausoviel bezahlen wie Großverdiener. Wird damit nicht eine gigantische Umverteilung von unten nach oben gemacht?
Bitte erklären Sie mir die Gerechtigkeit die Sie darin sehen!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Volker Wissing
13Empfehlungen
09.02.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Februar 2010.

Beigefügt finden Sie einen Artikel aus dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" aus dem Jahr 2004. Dieser hatte das Unions-Konzept der Kopfpauschale durchgerechnet und kommt zu dem Ergebnis, dass diese vor allem bei Spitzenverdienern zu einer gravierenden Mehrbelastung führen würde. Ein Vorstandsvorsitzender hätte demzufolge eine monatliche Mehrbelastung in Höhe von 44.409 Euro, die Bundeskanzlerin müsste immerhin noch 952 Euro mehr pro Monat bezahlen, im Vergleich zum bisherigen System. Das zeigt, wie sozial bzw. gerecht eine Kopfpauschale letztendlich ist, entscheidet die konkrete Ausgestaltung.

Die Debatte um die Kopfpauschale sollte nicht losgelöst von jeglicher Grundlage erfolgen. Erst wenn der Gesetzesentwurf vorliegt und die Details feststehen, werden sich Ihre Fragen seriös beantworten lassen.

Die Höhe der Renten steht in Relation zu den eingezahlten Beiträgen. Die Rentenversicherung ist keine staatliche Grundsicherung, sondern ein Umlageverfahren, in welches die arbeitende Generation über die Beiträge die Mittel bereitstellt, welche an die im Ruhestand befindliche Generation verteilt werden. Je höher das Einkommen, umso höher sind die eingezahlten Rentenbeiträge, umso höher ist auch die daraus resultierende Rente. Das Umlageverfahren setzt nicht nur die eigentliche Rente, sondern auch alle Rentenanpassungen in Relation zu den eingezahlten Beiträgen.

Bei der gesetzliche Rentenversicherung steht nicht der Ausgleich zwischen Arm und Reich im Vordergrund; sie soll den Menschen eine den eingezahlten Beiträgen entsprechende Altersvorsorge garantieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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