Sehr geehrter Herr Dr. Wissing !!
An Sie als ehemaliger Untersuchungsrichter und jetziger Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen möchte ich einige ganz konkret zu beantwortende Fragen stellen.
Ich bitte Sie mir die Antworten nicht durch die Brille eines FDP-Mitgliedes, sondern als Strafrechtler zu beantworten.
" Ist es verwerflich, dass Strafverfolgungsbehörden gestohlenes Gut mit Geld aufkaufen um damit weitaus schwerwiegendere Straftaten aufzuklären oder zu verhindern?
Sind alle von mir in über 40-jähriger Tätigkeit als Kriminalbeamter mit staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Zustimmung durchgeführten Aufkäufe von BTM und Diebesgut rechtswidrig?
Ist es ungesetzlich einem Erpresser Geld zu zahlen, damit er ein entführtes und gerade in einer Kiste erstickendes entführtes Kind freigibt?
Stelle ich mich als so handelnder auf die gleiche Stufe mit dem Straftäter, wenn ich auf diese Weise für Rechtssicherheit sorge.?
Wenn es so wäre, könnten dann ganze Teile der Strafverfolgung eingestellt werden, weil es keine anderen Zugriffsmöglichkeiten gibt als "Bezahlung mit Geld". ?
Könnten auch Journalisten einpacken und die größten Schweinereien würden nicht herauskommen.?
Ist der § 163 StPO doch immer noch geltendes Recht, wonach die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Straftaten bindend verpflichtet ist, wenn sie davon erfährt.?
Oder könnte es vielleicht sein, dass Ihre Klientel die Hose voll hat, weil sie die begründete Angst hat, bei verbotenem Tun ertappt zu werden.?
Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich niemals moralische Bedenken hatte, mit Geld von Versicherungen oder Geld des Staates Verbrechern das Handwerk zu legen.
m.f.G:

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