Dr. Volker Wissing (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Volker Wissing
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
22.04.1970
Berufliche Qualifikation
Richter am Landgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Stellvertretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Vorsitzender der FDP Rheinland-Pfalz
Wohnort
Barbelroth
Wahlkreis
Südpfalz
Ergebnis
12,7%
Landeslistenplatz
2, Rheinland-Pfalz
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(...) Ziel der Garantie war es Abhebungen in Deutschland in größerem Umfang und damit eine Bankenkrise in Deutschland zu verhindern. Da beide ihr politisches Schicksal eindeutig an die Sicherheit der Sparguthaben der Bürgerinnen und Bürger gekoppelt hatten, war die Garantieerklärung vor allem ein starkes politisches und moralisches Signal. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

die Präambel unseres Grundgesetzes beginnt wie folgt:

"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."

Es ist umstritten, inwiefern die Präambel rechtlich als integraler Bestandteil des Grundgesetzes aufzufassen ist, jedoch hat das Bundesverfassungsgericht bereits Urteile gefällt, bei denen die Präambel als mehr als nur eine bloße Auslegungshilfe gedeutet wurde, etwa im KPD-Urteil.

Laut Eurostat (Quelle: ec.europa.eu ) kennen nur 47% der Deutschen eine Gottesgläubigkeit, während Präambeln in Verfassungen üblicherweise einen Minimalkonsens widerspiegeln sollen. Im Umkehrschluss heißt dies überspitzt formuliert: unsere Verfassung beginnt mit einer Lüge. Das Volk soll sich vor einem Gott verantwortlich fühlen, den es mehrheitlich gar nicht anerkennt. Somit besteht hier eine zumindest theoretische Gefahr, dass ein Teil der Bevölkerung Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Grundgesetzes hat. In meinen Augen ist der Gottesbezug im Grundgesetz anachronistisch und ausgrenzend.

Wird sich die FDP als liberale Partei für eine Streichung des Gottesbezuges, der übrigens ein Novum in der deutschen Verfassungsgeschichte darstellt, einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Volker Wissing
20Empfehlungen
12.01.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Januar 2010.

Der Gottesbezug in unserer Verfassung ist für mich weniger Ausdruck eines Bekenntnisses, als viel mehr der Versuch die Wurzeln der Werte unserer Gesellschaft zu verdeutlichen. Auch wenn ich Ihnen zustimme, dass sich immer mehr Menschen in Deutschland von den Kirchen abwenden, so sind die Grundwerte in unserer Gesellschaft nach wie vor christlich geprägt. Nichts anderes soll der Gottesbezug in der Verfassung zum Ausdruck bringen. Niemand wird dadurch diskriminiert oder ausgeschlossen. Ich halte es auch für wenig sinnvoll, den Verfassungstext dem jeweiligen Zeitgeist anzupassen.

Das Grundgesetz ist für mich eine Erfolgsgeschichte. Es steht für eine lange Zeit des Friedens, der Freiheit und des Wohlstandes. Die Verfassungsväter haben mit dem Gottesbezug deutlich gemacht, welches Werteverständnis ihren Überlegungen zugrundelag. Für mich ist die Beibehaltung des Gottesbezugs in der Verfassung weniger eine Frage des Bekenntnisses, als eine des Respektes vor unserem Grundgesetz, seiner Entstehung und seiner immensen Bedeutung dafür, dass Deutschland sich zu einem freien, friedlichen und offenen Mitglied eines geeinten Europas entwickeln konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Volker Wissing,

bitte gestatten Sie mir eine Nachfrage:

Sie schreiben, unsere Gesellschaft sei nach wie vor christlich geprägt. Das ist für bestimmte Teile der Gesellschaft sicher zutreffend; so pauschal ist diese Aussage jedoch stark vereinfachend.

Ist sie nicht sicher viel stärker von den Werten und Idealen der Aufklärung, von der französischen Revolution, vom römischen Recht, von der Philosophie der letzten drei Jahrhunderte, von den Errungenschaften der Naturwissenschaften (man denke an Darwin und Einstein), von den Grausamen Kriegserlebnissen, die nun wirklich alles andere als kirchenfreundliche 68er-Bewegung sowie durch die "Politische Korrektheit als Ersatz für den Richter im Himmel" geprägt als nun ausgerechnet von den Werten des Christentums, das in seiner Reinform viele Errungenschaften unserer heutigen Gesellschaft ablehnt, etwa die freie Entfaltung der Sexualität und des Denkens ohne Furcht vor Sünde und ewige Hölle?

Wenn also das Christentum ein anerkannter, aber eben nur ein Baustein ist, wieso erhält er gegen den Willen eines großen Teils der Bevölkerung die Sonderrolle als "rechtliche Metainstanz" im Grundgesetz?

Mit besten Grüßen
Antwort von Dr. Volker Wissing
16Empfehlungen
14.01.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Januar 2010.

Sie haben sicher recht, dass die Gesellschaft von vielen Einflüssen geprägt wird. Der Gottesbezug in der Verfassung muss im historischen Kontext betrachtet werden. Die Verfassungsväter haben damit zum Ausdruck gebracht, auf welchem Menschenbild und welchen Werten ihre Überlegungen und die geschaffenen Normen basieren. Auf Grundlage ihres Werteverständnisses haben sie unserem Land eine freiheitliche Verfassung gegeben, die einen ganz wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass Deutschland heute in Frieden, Freiheit und Wohlstand seinen Platz unter den Völkern Europas einnehmen kann.

Die Beibehaltung des Gottesbezugs ist für mich Ausdruck des Respekts vor unserer Verfassung, ihren Urhebern, deren Werten und Menschenbild. Er begründet keine Sonderrolle des Christentums als "rechtliche Metainstanz" und ist auch keine Statusbeschreibung des religiösen Empfindens in unserer Gesellschaft. Der Gottesbezug diskriminiert niemanden, er besagt nichts anderes, als dass sich das deutsche Volk damals im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt sein Grundgesetz gegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
14.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

zu Ihrer Antwort betr. Kirchensteuer an Herrn Bieh vom 8.12.09:

Wurde hier das Hauptproblem für die Allgemeinheit unbeachtet gelassen?

In der Süddeutschen Zeitung wurde am 24.9.09 auf Seite 6 unter der Überschrift

"Das Milliarden-Rätsel"

über Möglichkeiten zur jährlichen Defizitsenkung berichtet. Daraus folgender Satz:

"Würde man die Kirchensteuer nicht mehr als Sonderausgabe anrechnen dürfen, kassierte der Staat zusätzlich 3 Milliarden Euro."

Unter www.kirchensteuern.de wurden die Einnahmeverluste des Staates wegen der unbegrenzten(!) steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer und die Leistungen der Kirchen für die Allgemeinheit vom "Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern" beschrieben.
Das Ergebnis: Für die Kirchensteuersubvention gibt es keine vernünftigen Gründe.

Können wir uns die jährlichen Milliardengeschenke bei der Kirchensteuer noch länger leisten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Volker Wissing
15Empfehlungen
19.01.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrte Frau Gromann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Januar 2010.

Ihr Hinweis auf die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer ist durchaus berechtigt. Für viele konfessionell nicht gebundene Menschen dürfte es schwer nachvollziehbar sein, warum sie mit ihren Steuergeldern die freie Glaubensentscheidung eines anderen finanziell mittragen sollen. Wer allerdings die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer kritisiert kommt nicht umhin, auch die entsprechenden Tatbestände bei anderen Organisationen zu hinterfragen. Schließlich können auch die Beiträge zu Gewerkschaften, Parteien und anderen gemeinnützigen Organisationen steuerlich gelten gemacht werden.

Mitgliedsbeiträge können immer dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie an Körperschaften gezahlt werden, die wissenschaftliche, kirchliche, mildtätige, religiöse Zwecke oder die besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke verfolgen. Der Staat greift damit tief in das bürgerschaftliche Engagement ein, indem er über die Anerkennung bzw. Verweigerung einer Gemeinnützigkeit einige Institutionen fördert, andere hingegen nicht. Eine klare Trennung zwischen Zivilgesellschaft einerseits und Staat andererseits, wäre sicherlich wünschenswert, ist aber in Anbetracht der großen Zahl der profitierenden Organisationen politisch kaum durchsetzbar.

Die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer, wäre vor allem dann eine Ungerechtigkeit, wenn die Kirchen damit, im Vergleich zu anderen Institutionen, deutlich besser als diese gestellt würden. Dies ist aber nicht der Fall, generell können alle Mitgliedsbeiträge - und darum handelt es sich letztendlich bei der Kirchensteuer - die an Organisationen gezahlt werden, die, nach Ansicht des jeweiligen Finanzamtes, wissenschaftliche, kirchliche, mildtätige oder religiöse Zwecke oder besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke verfolgen, steuerlich geltend gemacht werden.

Die Frage ist also weniger, ob wir uns diese "Milliardengeschenke" an die Kirchen noch leisten können, sondern inwieweit es Aufgabe des Staates ist, das private Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger finanziell zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
17.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Doktor Wissing,
für wie wenig Geld würden Sie denn arbeiten, wenn Sie keinen Arbeitsplatz hätten?
Sie haben für das Wachstumsbeschleunigungsgesetz gestimmt!
Unser Land blutet aus, weil viel zu wenig Steuern gezahlt werden. Daran sind die viel zu niedrigen Löhne Schuld! Die Arbeitgeber beuten den Staat aus, indem sie durch Lohndumping den Staat zu zusätzlichen sozialen Leistungen zwingen.
Die Arbeitgeber beuten die Arbeiter aus, indem sie durch ausbeuterische Leiharbeitsverträge, die Arbeiter versklaven.
Die Politiker beuten die Krankenkassen aus, indem sie Lohndumping und versicherungsfreie Arbeit zulassen!
Warum sorgen Sie nicht dafür, dass mit ordentlichen Löhnen, die Krankenkassen auch ordentliche Beiträge bekommen?
Warum sorgen Sie nicht dafür, dass durch eine Verdopplung der Versicherungspflichtgrenze, genügend gut verdienende Arbeitnehmer in die gesetzlichen Kassen kommen?
Wenn dann noch die Beitragsobergrenze angehoben wird, würden die gesetzlichen Krankenkassen im Geld schwimmen, habe ich nicht recht?
Warum tun Sie dies alles nicht und sorgen damit nicht für sozialen Frieden?
Die Menschen in unserem Land wollen keinen Sozialismus, keine Gleichmacherei der Löhne!
Sie akzeptieren Unterschiede, die durch Ausbildung, Fleiß und Engagement erarbeitet wurden.
Aber die Grenze zur Ausbeutung wird überschritten, wenn das Top-Management überdimensional zulangt und die unteren Einkommensschichten nicht mehr solide von ihrer Arbeit leben können. Die Schmerzgrenze zur Sklaverei ist erreicht, deshalb bitte ich Sie, sich jetzt mal in diese Leute hineinzuversetzen und eine ehrlich Antwort zu geben, danke.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Volker Wissing
14Empfehlungen
19.01.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre "Frage" vom 17. Januar 2010.

Auch wenn ich Ihre Kritik an zu niedrigen Löhnen für verständlich und berechtigt halte. So kann ich Ihrer Argumentation trotzdem nicht zustimmen. In Ihrem Schreiben betrachten Sie die Löhne vollkommen losgelöst zum einen von den Preisen, zum anderen aber auch von den Firmen. Niedrige Löhne sind nicht per se Ausdruck von Ausbeutung und Willkür der Arbeitgeber, sie sind manchmal auch einer starken Konkurrenzsituation oder der mangelnden Bereitschaft für bestimmte Produkte höhere Preise zu zahlen, geschuldet.

Wenn man Ihr Schreiben liest, könnte man den Eindruck gewinnen, dass es nur etwas guten Willens und zwei-drei entsprechender Gesetze bedürfe und schon wäre der Wohlstand in Deutschland gesichert. Leider ist unsere Gesellschaft etwas komplizierter. Es ist nicht damit getan, dass der Staat bestimmte Löhne vorschreibt, diese müssen auch von den Unternehmen erwirtschaftet werden. Dort wo der Staat Löhne vorschreibt, die für das Unternehmen nicht wirtschaftlich sind, führt dies zwangsläufig zur Vernichtung von Arbeitsplätzen. Im Prinzip haben wir in Deutschland mit Hartz IV und der Möglichkeit Einkommen, die darunter liegen, aufzustocken, bereits einen allgemeinen Mindestlohn. Ein Mindestlohn unterhalb des Hartz-IV-Satzes wird dazu führen, dass eine entsprechende Arbeit kaum aufgenommen wird. Einer deutlich über diesem Satz birgt die Gefahr, dass Arbeitsplätze abgebaut und ins Ausland verlagert werden.

Ich teile Ihre Auffassung, dass in Deutschland zu viele Menschen in prekären und schlecht entlohnten Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Allerdings glaube ich nicht, dass sich daran etwas per Dekret ändern lässt. Der Staat kann politische Weichen stellen, er kann Bedingungen schaffen, die Wachstum stimulieren und die Entstehung von Arbeitsplätze fördern, er kann aber nicht beliebig in die Wirtschaft eingreifen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
23.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

über Ihre Antwort betr. Kirchensteuer vom 19.1.10 habe ich mich sehr gewundert.

Die Kirchensteuer ist UNBEGRENZT(!) abzugsfähig - www.kirchensteuern.de .
Sind jetzt neuerdings auch die von Ihnen erwähnten Mitgliedsbeiträge auch unbegrenzt abzugsfähig?
Falls nein: Warum ignorierten Sie die Ungleichbehandlung?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Volker Wissing
15Empfehlungen
28.01.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrte Frau Gromann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Januar 2010.

Auch Beiträge zu anderen gemeinnützigen Organisationen sind bis zur Höchstgrenze von 20% des Gesamteinkommens voll absetzbar. Das Privileg der Kirchen ist daher keineswegs unverhältnismäßig.

Wenn Sie den besonderen Status der Kirchen in unserer Gesellschaft kritisieren, sollten Sie auch die besonderen Leistungen, welche die Kirche für das Gemeinwohl erbringt berücksichtigen. Egal ob kirchliche Pflegeeinrichtungen, Kindergärten oder Schulen, sie stehen in aller Regel nicht nur exklusiv Kirchenmitgliedern, sondern allen zur Verfügung. Ich hätte großes Verständnis, wenn das eine oder andere Kirchenmitglied es als ungerecht empfinden würde, wenn Eltern, die selbst keine Kirchensteuer zahlen, ihr Kind in eine kirchliche Kindertagesstätte oder auf eine kirchliche Schule schicken.

Die Kirchen nehmen nach wie vor in vielen Bereichen staatliche Aufgaben wahr. Diese werden zu einem überwiegenden Teil von den Kirchenmitgliedern finanziert. Der Staat profitiert damit von der Kirchensteuer. Schließlich arbeiten gerade die Kirchen nach wie vor mit einem großen Anteil ehrenamtlichen Engagements und bieten auf diese Weise Leistungen an, welche in diesem Umfang und in dieser Qualität kaum erbringbar, geschweige denn finanzierbar wären.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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