Dr. Volker Wissing (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Volker Wissing
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
22.04.1970
Berufliche Qualifikation
Richter am Landgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages
Wohnort
Barbelroth
Wahlkreis
Südpfalz
Ergebnis
12,7%
Landeslistenplatz
2, Rheinland-Pfalz
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(...) Ihre Forderung nach einer staatlichen Garantie für alle Sparguthaben, ist zwar menschlich verständlich, in der Sache aber hochproblematisch. Sie sind Teil des Staates, das heißt in letzter Konsequenz richtet sich ihr Garantieanspruch gegen sich selbst. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
04.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

der ZDF-Sendung "Die Reporter" am 03.12. war zu entnehmen, daß "Lärm" aus Kitas, von Spiel- oder Bolzplätzen den lärmschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesemissionsschutzgesetzes unterworfen sind. Über den moralischen Gehalt solcher Klagen muss wohl nicht diskutiert werden. Das führt zu vielen Klagen gegen die genannten Einrichtungen bzw hat schon zu solchen Klagen geführt.
In der Bericht wurde eine Initiative erwähnt, die 4 Bundesländer im BRat einbringen werden mit dem Ziel, die vorgenannten und ähnlichen Einrichtungen aus den Geltungsbereich des Bundesemissionsschutzgesetzes heraus zu nehmen.
Ich frage Sie, welche Position Sie in der Frage vertreten und ich frage Sie ferner, ob Sie bereit sind, auch im BTag im Sinne dieser BRatsinitiative tätig zu werden. Bei dieser Gelegenheit: Danke, daß Sie die Kreis-FDP für einen Positionswechsel in Sachen Hauptamtlichkeit des Kreisbeigeordneten gewinnen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Volker Wissing
20Empfehlungen
14.12.2009
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Dezember 2009.

Beigefügt finden Sie einen Antrag der FDP-Bundestagsfraktion "Mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie - Den Bau von Kindertageseinrichtungen in Deutschland erleichtern" vom 21.01.2009. Dieser beinhaltet unter anderem einen Vorschlag zur Änderung des Baurechtes mit dem Ziel Klagen gegen Kinderbetreuungseinrichtungen unter Vorwand des Lärmschutzes künftig zu verhindern. Wie Sie der ebenfalls beigefügten Beschlussempfehlung entnehmen können, haben CDU/CSU und SPD diese Initiative im Deutschen Bund abgelehnt.

Die Vorgehensweise der SPD, im Ausschuss die Bundestagsinitiative der FDP abzulehnen und ein Jahr später über den Bundesrat einen eigenen Antrag mit gleichlautender Forderung einzubringen, mag zwar politisch opportun erscheinen, der Sache der Kinder hat es nicht gedient. Für mich ist ausschlaggebend, dass der Antrag des Landes Rheinland-Pfalz nicht hinter den Forderungen der FDP zurückbleibt. SPD und CDU/CSU haben mit ihrer Ablehnung des FDP-Antrages eine schnelle Lösung verhindert. Es wird sich zeigen, ob sie jetzt über den Bundesrat tatsächlich bereit sind, an einer Lösung mitzuarbeiten oder ob es sich wieder nur um politisches Taktiererei handelt. Ich bin jedenfalls bereit jede Lösung, die eine tatsächliche Verbesserung der Situation der Kindertagesstätten darstellt, konstruktiv zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
04.12.2009
Von:

Hallo aus dem Erzgebirge! Lieber Herr Dr. Wissing!

Ich wundere mich seit längerer Zeit darüber, wie in der Debatte über die deutsche Staatsverschuldung Argumente, die darauf hinauslaufen, Zinsen auf Schulden einzuschränken und zu senken, selten geäußert werden.
Die Hoheit liegt doch hier beim Staat oder ist die Zinsgesetzgebung nicht in den Händen der gewählten Abgeordneten?
Die Banken könnten ihre Dienstleistung auch in einer anderen Form vergütet bekommen.
Wird über die Zinsgesetzgebung im Ausschuss Finanzen geredet?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Volker Wissing
20Empfehlungen
14.12.2009
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Dezember 2009.

So verlockend Ihr Vorschlag auf den ersten Blick auch sein mag, die Realisierung wäre ein gravierender Eingriff in unsere Rechtsordnung. Der Staat "verkauft" seine Schulden meistbietend über die Finanzagentur des Bundes. Dieser verkauft die Bundesschatzbriefe über ein Gremium dass zahlreiche Großabnehmer umfasst, dort wird der Preis, sprich: die Zinsen, für die Schulden verhandelt. Eine nachträgliche, einseitige Abänderung des Zinssatzes für die verkauften Bundesschulden wäre ein fatales Signal an die Kapitalmärkte und hätte zur Folge, dass die Kreditwürdigkeit Deutschlands in Folge eines solchen Schrittes gegen Null gehen dürfte. Eine staatliche Senkung des Kapitaldienstes auf die eigenen Schulden ist nicht nur aus finanzpolitischen, sondern auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht realistisch.

Die Höhe der für die deutschen Staatsschulden zu zahlenden Zinsen ist zum einen Sache der Finanzagentur, zum anderen ist sie aber auch ganz wesentlich abhängig von dem Vertrauen der Finanzmärkte in die Bonität und Verlässlichkeit Deutschlands. Ein staatlicher Eingriff hätte einen Vertrauensverlust in Deutschland als Schuldnerland zur Folge und würde damit letztendlich sogar zu deutlich höheren Zinsen führen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
07.12.2009
Von:

Sehr geerhter Herr Wissing,

Warum hat die FDP am Freitag im Bundestag einen Änderungsantrag zum "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" abgelehnt, der eine Gleichstellung von Lebenspartnern im Erbschaftssteuerrecht mit Eheleuten vorsah?

Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und FDP auf mehrere Eckpunkte zur Homo-Politik geeinigt. So wollten sie dem Dokument zufolge "gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen"

Sind Hoteliers Privilegien für die FDP wichtiger als LGBT Rechte?
Wie lange will die FDP die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen im Erbschaftsteuerrecht noch zu lassen?

MfG,

V.
Antwort von Dr. Volker Wissing
20Empfehlungen
14.12.2009
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Dezember 2009.

Dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz liegt ein klares politisches Ziel zugrunde. Es soll dazu beitragen, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise sich nicht verfestigt und die Wirtschaft stimuliert wird. Die FDP hatte nie den Anspruch mit diesem Gesetzentwurf mit allen Ungereimtheiten im deutschen Steuerrecht aufzuräumen und meines Erachtens gehört die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im Steuerrecht dazu. Der Koalitionsvertrag beschreibt die Vorhaben, die CDU/CSU und FDP in ihrer Regierungszeit aufgreifen und umsetzen wollen, er bezieht sich aber auf die gesamte Legislaturperiode von vier Jahren. Nur weil etwas nicht im Wachstumsbeschleunigungsgesetz enthalten ist, heißt das noch lange nicht, dass die Koalition sich von der entsprechenden Forderung verabschiedet hat.

Der Änderungsantrag der Grünen wurde kurzfristig eingebracht. Er beinhaltet keinerlei Aussagen über die finanz- und haushaltspolitischen Auswirkungen einer entsprechenden Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes und kann schon aus diesen Gründen von einer Regierungsfraktion nicht mitgetragen werden. Die Koalition hat erklärt, dass sie "gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht" abbauen will. Ich versichere Ihnen, dass die FDP in der Koalition dafür sorgen wird, dass der Koalitionsvertrag auch in dieser Hinsicht umgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
08.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wissing,

als Vorsitzender des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag möchte ich meine "kleine Anfrage" an Sie richten, da ich Sie im TV als einen der wenigen kompetenten Leute in Finanzangelegenheiten wahrgenommen habe.

Ich persönlich empfinde Deutschland als teilsäkularisierten Staat, in dem es im Verfassungsrecht zwar keine Staatskirche gibt aber dennoch ein recht "partnerschaftliches Verhältnis" existiert, etwa indem der Staat als Eintreiber für die Kirchensteuer eintritt. Zwar ist es jedem selbst überlassen aus der Kirche auszutreten und damit der Kirchensteuer "zu entkommen", in einigen Bundesländern wird dafür jedoch eine Gebühr fällig.

Daher meine Fragen an Sie:
1. Halten Sie es für legitim wenn der Staat, das Finanzamt oder möglicherweise auch andere öffentliche Stellen, trotz Trennung von Staat und Kirche sowie weltanschaulicher Neutralität, das Geld für die verschiedenen Religionsgemeinschaften einzieht?
2. Welcher Verwaltungsaufwand bzw. damit verbunden, welche Kosten entstehen dem Staat jährlich durch den Einzug der Steuern?
3. In welchem Umfang wird Geld aus der eingezogenen Kirchensteuer zur Deckung des eigenen Verwaltungsaufwand einbehalten?
4. Wie hoch war das Kirchensteueraufkommen der BRD im Jahr 2008?

Und speziell eine Frage an Sie als Mitglied der FDP; in den Freiburger Thesen wurde mit dem "Kirchen-Papier" die Ersetzung des staatlichen Kirchensteuereinzugs durch ein kircheneigenes Beitragssystem gefordert. Davon ist inzwischen nichts mehr im Programm der FDP zu finden. Ich fand die FDP bisher immer gerade deshalb vorbildlich, weil sie sich offen dafür eingesetzt hat den Staat bei seinen Aufgaben zu entlasten um im nächsten Schritt auch seine Bürger entlasten zu können.
5. Warum scheint sich die FDP im Hinblick auf die Kirche davon verabschiedet zu haben?

Viele Grüße
Antwort von Dr. Volker Wissing
20Empfehlungen
14.12.2009
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Dezember 2009.

Der Staat hat nicht nur zu den Kirchen ein partnerschaftliches Verhältnis. Auf zahlreichen Politikfeldern kommt es immer wieder zu einer Zusammenarbeit von Regierung und Nichtregierungsorganisationen, gerade im sozial-karitativen Bereich ist diese Kooperation sehr stark ausgeprägt und durchaus im Interesse der Gesellschaft. Für mich ist dies kein Widerspruch zu der verfassungsrechtlich verankerten Trennung von Kirche und Staat.

Die Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Kirchenaustritt erhoben werden, sind keine kirchlichen sondern staatliche Gebühren. Die Höhe sollte sich daher an den tatsächlichen Kosten des Verwaltungsaktes orientieren. Wie hoch diese sind, kann ich Ihnen leider nicht sagen.

Der Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter ist für mich durchaus mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar, schließlich wird die Kirchensteuer nur eingezogen, wenn Sie Mitglied einer Glaubensgemeinschaft sind. Hinzu kommt, dass die Bundesländer den Kirchen für den Einzug der Kirchensteuern Gebühren in Höhe von 2 bis 4% des Kirchensteueraufkommens in Rechnung stellen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bemessung der Gebühren an den durch den Steuereinzug entstehenden Kosten orientieren.

Beigefügt finden Sie einen Auszug aus der "Datensammlung zur Steuerpolitik" (Neuauflage Juli 2008) des Bundesministeriums der Finanzen dem Sie die Höhe der festgesetzten Kirchensteuer bezogen auf das Jahr 2003 entnehmen können.

Die FDP hält an der Trennung von Kirche und Staat fest. Der Einzug der Kirchensteuer steht für mich nicht im Widerspruch dazu.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Wachstumsbeschleunigungsgesetz
25.12.2009
Von:

Sehr geeherter Herr Dr. Wissing,

mich würde interessieren, was das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in den nächsten Jahren wirklich wert ist? Kann es nicht sein, das die `Steuersenkungen` die nächsten Jahre durch Erhöhung der Krankenkassenbeiträge und vielleicht auch durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer wieder aufgefressen werden?

Sollte die neue Regierung nicht auch andere Ansatzpunkte in betracht ziehen? Wie z.B. Rahmenbedinungen für Hochqualifizierte und Unternehmen vereinfachen. Ich lebe an der schweizer Grenze und bekomme tag täglich mit, wie sehr viel Wohlstand und Qualität von Menschen Deutschland verlässt. Obwohl diese Menschen durch die BRD zu Erfolg und Reichtum gelangt sind. Das macht mir ein wenig Angst, was mit der BRD in Zukunkft passiert. Bis heute war ich immer stolz auf Made in Germany und deren Tugenden. Wird das in Zukunft auch so bleiben mit der Politik der neuen Regierung?

Vielleicht lesen sie hierzu die Meinungen von Menschen aus unserem Lande. Focus Bericht vom 06.12.09 Teile von Escada ziehen nach Luxemburg. Die Lesermeinungen. Oder auch aus dem Handelsblatt vom 11.12.09 jeden Tag verliert Deutschland ein Dorf. Hier auch die Lesermeinungen. Erschreckend wie Deutsche über ein erfolgreiches Land denken. Hier sollte die Politik ansetzen und den Menschen Vertrauen und Beständigkeit für die Zukunft wieder bieten. Wobei die globalen Wirtschaftsräume und die Nachfrage nach deutscher Qualität von Arbeitskräften dies mit Sicherheit nicht komplett stoppen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Volker Wissing
22Empfehlungen
05.01.2010
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25.Dezember 2009.

Am 4. Dezember 2009 hat der Deutsche Bundestag das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Ziel des umfangreichen Maßnahmenpaketes ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen. Familien werden besser gestellt, krisenverschärfende Regelungen für Unternehmen zurückgenommen. Durch die Steuersenkungen wird das Wirtschaftswachstum nachhaltig gestützt. Weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in der Krise sind kontraproduktiv.

Dass die Förderung des Wirtschaftswachstums der richtige Weg ist, bestätigt auch eine Antwort des Bundesfinanzministeriums noch aus der vorangegangenen 16. Legislaturperiode. So führt das Ministerium aus, dass bei einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1 Prozent sowohl das Steueraufkommen als auch die Mehreinnahmen in den Sozialversicherungszweigen um je 1 Prozent anwüchsen. Die entsprechende Antwort der Bundesregierung habe ich Ihnen beigefügt.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln nimmt an, dass jedes Prozent Wirtschaftswachstum bis zu 10 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringe und die Ausgaben um bis zu 5 Milliarden Euro senke. Die Generierung von Wirtschaftswachstum ist daher nicht nur gut für die Menschen und Unternehmen in unserem Lande, sondern entlastet auch den Gesamtstaat auf Einnahmen- wie Ausgabenseite.

Die neue Koalition wird in den nächsten Jahren eine andere Finanz- und Haushaltspolitik betreiben. In der Vergangenheit wurden doppelt Fehler gemacht. Einmal hat unser Steuerrecht kein Wachstum ermöglicht und wirkte in der Krise sogar rezessionsverschärfend. Zum anderen hat der Staat die Ausgaben ständig erhöht. Zukünftig dürfen die Ausgaben nicht schneller als die Einnahmen anwachsen. Und ein effizientes Steuersystem soll das Wirtschaftswachstum positiv begleiten, nicht behindern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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