Dr. Volker Wissing (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Volker Wissing
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
22.04.1970
Berufliche Qualifikation
Richter am Landgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages
Wohnort
Barbelroth
Wahlkreis
Südpfalz
Ergebnis
12,7%
Landeslistenplatz
2, Rheinland-Pfalz
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(...) In der Tat wird die Debatte über die soziale Gerechtigkeit in Deutschland oftmals als reine Verteilungsdebatte geführt. Dadurch ist die Sensibilität dafür, dass alles was der Staat verteilt, vorher von seinen Bürgerinnen und Bürgern erwirtschaftet werden muss, zunehmend verloren gegangen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
24.05.2012
Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)
JA
10.05.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
29.03.2012
Abbau der kalten Progression
JA
29.03.2012
Kürzungen der Solarförderungen
JA
29.03.2012
Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
NEIN
27.02.2012
Zweites Rettungspaket für Griechenland
JA
26.01.2012
Verlängerung Afghanistan Einsatz (ISAF)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
26.10.2011
Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
JA
29.09.2011
Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
JA
29.09.2011
Reform des Bundestagswahlrechts
JA
29.09.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
JA
08.07.2011
Deutsche Beteiligung an UN-Aufbaumission in Südsudan
JA
08.07.2011
Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
NEIN
08.07.2011
Verlängerung des Darfur-Einsatzes
JA
07.07.2011
Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
NEIN
07.07.2011
Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
JA
07.07.2011
Unterirdische Speicherung von CO2
JA
30.06.2011
Atomausstieg bis 2022
JA
09.06.2011
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNIFIL)
JA
09.06.2011
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
26.05.2011
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
JA
25.03.2011
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
17.03.2011
Sofortige Abschaltung von Alt-AKW
NEIN
17.03.2011
Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
NEIN
17.03.2011
Vorübergehende Aussetzung von AKW-Laufzeiten (Moratorium)
JA
28.01.2011
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2010
Anpassung und Veränderung von Hartz IV
JA
03.12.2010
Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
NEIN
02.12.2010
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
02.12.2010
Verlängerung Bosnien-Einsatz (ALTHEA)
JA
02.12.2010
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
26.11.2010
Haushalt 2011
JA
12.11.2010
Einführung bundesweiter Volksentscheide
NEIN
12.11.2010
Gesundheitsreform
JA
11.11.2010
Neuordnung am Arzneimittelmarkt
JA
28.10.2010
Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus AKW-Laufzeitverlängerung
JA
28.10.2010
Brennelementesteuer
JA
28.10.2010
Sparpaket (Haushaltsbegleitgesetz)
JA
28.10.2010
Verlängerung von AKW-Laufzeiten
JA
18.06.2010
Reduzierung der Wehrpflicht
JA
17.06.2010
Bundeswehr ohne Wehrpflicht
NEIN
17.06.2010
Reform der Jobcenter
JA
17.06.2010
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNFIL)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
JA
10.06.2010
Austritt aus der Kernfusion (ITER)
NEIN
10.06.2010
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
21.05.2010
Euro-Rettungsschirm
JA
07.05.2010
Notkredit für Griechenland
JA
06.05.2010
Mindestsicherung statt Hartz IV
nicht beteiligt
06.05.2010
Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
JA
22.04.2010
Beibehaltung der Steuerfreiheit bei Feiertags- und Nachtarbeit
NEIN
25.03.2010
Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotels
NEIN
19.03.2010
Bundeshaushalt 2010
JA
26.02.2010
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
18.12.2009
Bundeswehreinsatz in Bosnien Herzegowina
JA
18.12.2009
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
04.12.2009
Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
NEIN
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
JA
03.12.2009
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2009
Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
JA
03.12.2009
Verlängerung Libanon-Einsatz (UNFIL)
JA
Fragen an Dr. Volker Wissing
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Frage zum Thema Finanzen
28.03.2012
Von:

hallo herr wissing,

nur eine kurze anmerkung auf ihre wackere antwort:
sie haben recht: eine tobin-steuer ist von frankreich anfang februar nicht beschlossen worden, das hat aber auch niemand behauptet. etwas zu widerlegen, was niemand behauptet hat, ist ein durchsichtiges manoever. das sollte eigentlich unter ihrer wuerde sein.

sie haben am 13. 3. behauptet, sarkozy denke ueber etwas nach. in wahrheit war es schon laengst beschlossen.

sie schreiben in ihrer antwort:
"Nicht einmal alle Aktiengeschäfte sind bei dem französischen Modell einbezogen. So sollen Erstemissionen von Aktien, Marktpflege-Aktionen, Rückkauf-Geschäfte, fusionsbezogene Transaktionen ausgenommen werden. Anleihen für Unternehmen und Staaten werden generell nicht mit einbezogen. Ob der Hochfrequenzhandel und Leerverkäufe mit bestimmten Anleihen besteuert werden sollen, wird noch geprüft."

die ersten drei saetze sind richtig. der vierte satz ist falsch. le monde schrieb bereits am 16.2., dass von der nationalversammlung beschlossen worden sei, den hochfrequenzhandel mit 0,01 prozent zu besteuern. auch dies ist ihnen entweder entgangen - was, wenn es so waere, mich an ihrer kompetenz zweifeln liesse - oder sie verschweigen es boesartig – was nicht auf redlichkeit hindeutet. (link: www.lemonde.fr ).

sie widerlegen, was niemand behauptet hat, sie zeigen sich uninformiert, sie vermischen richtiges mit falschem. koennen sie verstehen, dass buerger politikverdrossen sind?
Antwort von Dr. Volker Wissing
bisher keineEmpfehlungen
25.04.2012
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. März 2012.

Bei meinen Ausführungen habe ich mich auf einen Artikel der "Financial Times Deutschland" vom 15. März 2012 bezogen. In dem Beitrag "Börsensteuer spaltet Europa" heißt es unter dem Untertitel "Was hat Frankreich vor?" wörtlich:

"Vom Wahlkampf getrieben hat auch Präsident Sarkozy eine Finanzsteuer angekündigt. Sein Vorschlag ähnelt der britischen Stempelsteuer, weil nur Geschäfte mit Aktien und anderen Firmenanteilen französischer Unternehmen besteuert werden. Erfasst werden sollen alle Geschäfte mit gelisteten Finanzprodukten an der Pariser Börse.

Anleihen, gleich ob von Staaten oder Unternehmen, sollen der Steuer nicht unterliegen. Und es gibt noch viele weitere Ausnahmen, wie etwa Erstemissionen von Aktien, Marktpflege-Aktionen, Rückkauf-Geschäfte, fusionsbezogene Transaktionen. Zur Kasse gebeten werden soll vom Fiskus nur der Käufer der Papiere. Noch prüfen wollen die Franzosen, ob auch der Hochfrequenzhandel belastet wird und ob zudem eine Abgabe für bestimmte Leerverkäufe von Staatspapieren erhoben wird."

www.ftd.de

. Der von Ihnen zitierte Beitrag stammt vom 16. Februar 2012, der von mir als Quelle genutzte Beitrag aus der Financial Times Deutschland dagegen vom 13. März 2012, vielleicht erklärt auch dies die unterschiedliche Beurteilung. Die von Ihnen erhobenen Vorwürfe müssten Sie an die Financial Times Deutschland richten. Ich halte die FTD aber weder für inkompetent, noch für unredlich, schon gar nicht würde ich einer deutschen Zeitschrift unterstellen, dass sie bösartig Informationen verschweigt.

Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages bin ich nicht in das französische Gesetzgebungsverfahren eingebunden und kann Ihnen deshalb auch nicht sagen, wann der Gesetzentwurf an welcher Stelle von wem, mit welchem Ergebnis geprüft wurde. Ich halte es daher für legitim, wenn ich mich über ausländische Gesetzgebungsverfahren zunächst einmal aus der Presse informiere. Als Bürger haben Sie einen Anspruch darauf, dass ich Ihre Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantworte. Das habe ich getan.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.04.2012
Von:

Hallo,

Abrechnungsbetrug ärzte wiedermal im fokus--milliarden schaden-
was tut die fdp dagegen und warum sperrt man gewohnheits kriminelle ärzte
wie andere kriminelle nicht weg- ???
Schluss mit ärzte ohne grenzen- zum volks schaden !

mfg
Antwort von Dr. Volker Wissing
bisher keineEmpfehlungen
25.04.2012
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. April 2012.

Die Staatsanwaltschaft ist dafür zuständig, im Falle eines begründeten Anfangsverdachtes Ermittlungen aufzunehmen, auch gegen Ärzte. Gleichzeitig muss deren Schuld aber auch zweifelsfrei und unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung nachgewiesen werden. Niemand darf in Deutschland einfach ausschließlich auf Grundlage eines Zeitungsartikels eingesperrt werden. Ein solcher Artikel mag für die Staatsanwaltschaft ein Ausgangspunkt für Ermittlungen sein, trotzdem muss die Schuld in jedem Einzelfall nachgewiesen werden.

Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat mit Gewaltenteilung. Das heißt die Zuständigkeit für Exekutive, Gesetzgebung und Rechtsprechung sind klar voneinander getrennt. In Deutschland ist der Bundestag für die Gesetzgebung zuständig, es ist aber nicht Aufgabe der Politik irgendwen "wegzusperren".

Abrechnungsbetrug ist keine Kavaliersdelikt und wird von der Justiz verfolgt.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing
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Frage zum Thema Finanzen
05.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wissing,

aus den Medien konnte ich entnehmen, dass Sie und Ihre Partei die Opposition, insbesondere die SPD dafür kritisieren, dass sie dem Steuerabkommen mit der Schweiz nicht zustimmen will.

Ihren Äußerungen zufolge hätte die SPD kein Interesse an der Eintreibung von Schwarzgeld. Nun erscheint es äußerst widersinnig, dass ausgerechnet die SPD kein Interesse daran haben sollte. Insofern interpretiere ich Ihre Äußerungen als dem Wahlkampf geschuldet. Zu Ihrer Verteidigung muss gesagt werden, dass die SPD zurzeit auch sehr bizarre Äußerungen von sich gibt, die wahrscheinlich auf dieselbe Ursache zurückzuführen sind.

Nun stellt sich mir aber die Frage, warum Sie nicht mehr auf die Kritikpunkte der SPD und auch der anderen Oppositionsparteien am Steuerabkommen eingehen, die diese schon lange vor dem Wahlkampf angeführt hat. So wird auch nach den nun beschlossenen Nachbesserungen angemerkt, dass es völlig unzureichend ist, u. a. könnten weiterhin unentdeckt unversteuerte Gelder in die Schweiz fließen etc.

Generell frage ich mich schon seit längerer Zeit, warum die Bundesregierung nicht wie die USA vorgeht. Das Abkommen mit den Vereinigten Staaten wird vielfach als wesentlich besser für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung angesehen.

Außerdem würde mich noch interessieren, wie die FDP gegen Steuerhinterziehung mit Hilfe von anderen Staaten (Cayman-Inseln etc.) vorgehen will.

Abseits dieser Thematik will ich Ihnen bei dieser Gelegenheit mein ausdrückliches Lob aussprechen für die Rede, die sie neulich im Bundestag zur Forderung der Einführung einer Vermögenssteuer gehalten haben. Insbesondere die Hervorhebung, dass 5% ein Investitionshemmnis darstellen und Mieterhöhungen verursachen können. Man hat heutzutage nicht mehr oft das Gefühl, dass Politiker die umfassende und komplexe Wirkung von Gesetzen erfassen können.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Volker Wissing
bisher keineEmpfehlungen
25.04.2012
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 5. April 2012.

Die Kritik der SPD an dem Steuerabkommen mit der Schweiz ist in der Tat vor allem dem Wahlkampf und dem eigenen Versagen in Regierungsverantwortung geschuldet. In 11 Jahren sozialdemokratischer Finanzpolitik ist es keinem der zuständigen Minister gelungen, auch nur ansatzweise eine tragbare Regelung mit der Schweiz zu finden. Während der ehemalige SPD-Finanzminister, Hans Eichel, Steuerhinterzieher mit einer großzügigen Steueramnestie zu locken suchte, verlegte sich der letzte Finanzminister, Peer Steinbrück, vor allem auf Drohungen. Beide Strategien waren gleichermaßen erfolglos. Die christlich-liberale Koalition setzte dagegen von Anfang an auf einen konstruktiven Dialog und hat dabei ein Abkommen erreicht, dass im Gegensatz zur Amnestie der SPD eine angemessene Besteuerung der in der Schweiz angelegten Vermögen sicherstellt.

Es stimmt auch nicht, dass die Regierung nicht auf die Kritik der SPD eingegangen ist, schließlich wurde das Abkommen nachverhandelt und dabei wurden auch höhere Steuersätze vereinbart. Wie jedes bilaterale Abkommen muss es aber den Interessen beider Länder gerecht werden. Die SPD war in 11 Jahren Regierungsverantwortung nicht in der Lage eine Lösung mit der Schweiz zu erzielen. In Anbetracht dieser chronischen Erfolglosigkeit ist die jetzt geübte Kritik wenig überzeugend und soll vor allem von dem eigenen Versagen ablenken. Besonders deutlich wird dies, wenn Sie die Eckdaten des heutigen Steuerabkommens mit der Schweiz mit der Eichel´schen Steueramnestie vergleichen. Diese sah einen Steuersatz von 25% vor, zur Ermittlung der Schuld wurden je nach hinterzogener Steuerart nur zwischen 10 (Gewerbesteuer) und 60 Prozent (Einkommensteuer) des Vermögens als Bemessungsgrundlage herangezogen. Ein Erbe, der dem Fiskus eine Million Euro Zinseinkünfte verschwieg, hätte 150000 Euro an die Staatskasse gezahlt. Das jetzige Steuerabkommen erfasst hingegen alle Vermögen und sieht eine Abgeltungssteuer in Höhe von 26,4% vor, wie sie auch in Deutschland erhoben würde. Die SPD-Steueramnestie brachte nur rund 1,3 Mrd. Euro, was deutlich unter den von dem Bundesministerium der Finanzen errechneten Abschlagszahlungen in Höhe von rund 10 Mrd. Euro für deutsche Altvermögen in der Schweiz liegt.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.04.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Wissing!


Die letzten Tage habe ich zu dem Thema ESM in verschiedenen Meldungen vernommen, dass für die Verabschiedung des so genannten Fiskalpaktes eine Zweidrittel Mehrheit notwendig sei.
(Quellen: www.tagesschau.de und www.spiegel.de )
Nun ist mir bekannt, dass die Notwendigkeit einer Zweidrittel Mehrheit ausschließlich bei Verfassungsänderungen gegeben ist. Leider ist nirgends ersichtlich, so auch nicht auf Ihren Internet Seiten, für was diese Verfassungsänderung stattfinden und wie sie ausfällen soll.

Meine Fragen:

  • Können Sie mir erläutern, was hier an Änderungen geplant ist?
  • Welche Auswirkungen werden diese Änderungen auf die Souveränität des Volkes, des Einzelnen und des Bundestages als Institution haben?
  • Welches Gremium wird dann über die Finanzen bestimmen und wie steht es um die demokratische Legitimation dieser Institution?
  • Warum ist nirgends eine mediale Aufklärung zu bekommen?


Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Dr. Volker Wissing
bisher keineEmpfehlungen
25.04.2012
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. April 2012.

Beigefügt finden Sie den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag) oder auch Fiskalpakt genannt. Der Fiskalpakt ist vor allem für die Geberländer ein wichtiges Anliegen, da er sicherstellen soll, dass die im Rahmen der Eurostabilisierung zur Verfügung gestellten Gelder auch tatsächlich zur Konsolidierung der Haushalte der Nehmerländer genutzt werden. Die Bestimmungen des Fiskalpaktes ist daher eher im Interesse des deutschen Volkes, schließlich dient er auch zur Absicherung der von den deutschen Steuerzahlerinnen und -zahlern bereitgestellten Bürgschaften und Garantien. Aus diesem Grund soll die Ratifizierung des Fiskalpaktes auch die Voraussetzung für den Erhalt von Hilfen des Europäischen Stabilitätsmechanismus sein. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die unterzeichnenden Länder, die Schulden langfristig auf 0,5% der nationalen Wirtschaftskraft zu beschränken, außerdem kann der Europäische Gerichtshof Geldstrafen gegen Haushaltssünder verhängen. Künftig gibt es einen automatischen Sanktionsmechanismus gegen Länder die dauerhaft gegen die Defizitkriterien verstoßen, das Verfahren kann nur von einer 2/3 Mehrheit der EU-Finanzminister gestoppt werden.

Damit der Fiskalpakt wirksam sein kann, muss er in die nationale Souveränität eingreifen. Allerdings soll dies nicht der Regel-, sondern der Ausnahmefall sein. Hauptanliegen des Fiskalpaktes ist es, die Mitgliedsländer der Eurozone zu einer Politik der Schuldenbegrenzung und Haushaltskonsolidierung anzuhalten. Der Fiskalpakt soll daher die Mitglieder verpflichten sogenannte Schuldenbremsen in die nationalen Verfassungen aufzunehmen.

Da Deutschland bereits eine Schuldenbremse in der Verfassung verankert hat, sind die Auswirkungen auf die nationale Souveränität zunächst gering. Der Bundestag wird nach wie vor über den Bundeshaushalt entscheiden, genauso wie die Parlamente der anderen Länder der Eurozone die Hoheit über ihre Haushalte ausüben. Der Fiskalpakt betrifft vor allem die Länder, die ihren Verpflichtungen zur Schuldenbegrenzung nicht nachkommen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

Anhänge:
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Frage zum Thema Arbeit
22.04.2012
Von:

Sehr geehrter H. Dr. Wissing,

ich beziehe mich in meiner Frage auf das Bewachungsgewerbe weil ich das aus eigener Erfahrung sehr gut kenne. Die Problematik jedoch geht durch viele Branchen in ähnlicher Form.

Wir haben in Deutschland verschiedene Behörden, die für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer zuständig sind. Die Gewerbeaufsichtsämter, der Zoll, die Staatsanwaltschaften und vielleicht auch noch ein paar mehr. Doch es ist mir unverständlich warum diese Behörden, vorneweg die Gewerbeaufsichtsämter, ihre Arbeit nicht oder zumindest nicht umfassend erfüllen. Ist das politisch gewollt?
Es ist im Bewachungsgewerbe seit Jahrzehnten üblich das die maximale Wochenarbeitszeit und auch die Tagesarbeitszeit in weit mehr als der Hälfte der Betriebe nicht eingehalten wird. Auch Pausen, wie der Gesetzgeber sie vorschreibt, sind eine Seltenheit. Und obwohl viele Veröffentlichungen und Anzeigen dies seit langen immer wieder anprangern wird von Staatsseite nichts unternommen.
Im Gegenteil. Der einzelne Arbeitnehmer, der sich Hilfe suchend an die Behörde wendet riskiert eine zulässige Kündigung wegen "Störung des Vertrauensverhältnisses" obwohl der Arbeitgeber der Verursacher ist.
Haben nicht die Gewerbeaufsichtsämter wegen Ihrer Aufgabenstellung eine gewisse Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber? Und wird nicht automatisch dagegen verstoßen wenn diese Behörde wissend um das Problem immer wieder auf eine Arbeitsplatzgefährdende Anzeige verweist bevor Sie tätig werden will (Ausgang dabei ungewiss - aus eigener Erfahrung).
Auch sind Massive Arbeitszeitverstöße, die systematisch erfolgen, eine Straftat und aus meiner Sicht ist dann auch der Staatsanwalt gefordert, aber auch hier ist mir kein Fall bekannt in dem diese Behörde tätig wurde.
Und zu guter Letzt wird durch die massive Ausnutzung der Arbeitnehmer zum Wohle einiger weniger, die "soziale" Marktwirtschaft in Deutschland immer mehr abgeschafft.

  • Wann tut der Staat endlich was -
Antwort von Dr. Volker Wissing
bisher keineEmpfehlungen
27.04.2012
Dr. Volker Wissing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. April 2012.

Der deutsche Rechtsstaat basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung. Das heißt die verschiedene Bereiche, wie Rechtsprechung, Regierung/Administration und Gesetzgebung sind strikt voneinander getrennt. Der Deutsche Bundestag und damit die Abgeordneten sind Teil der gesetzgeberischen Gewalt.

Die von Ihnen kritisierte, mangelhafte Kontrolle der Bewachungsunternehmen geht aber zunächst einmal nicht auf gesetzgeberische, sondern auf Vollzugsdefizite zurück. Aus diesem Grund sehe ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages keine Möglichkeit, wie ich Ihnen unmittelbar behilflich sein könnte.

Ein eventueller gesetzgeberischer Ansatz könnte die Stärkung des Schutzes interner Hinweisgeber, sogenannter "Whistleblower", sein. Allerdings ist der Widerstand der Arbeitgeberverbände gegen ein entsprechenden gesetzlich verankerten Schutz sehr groß. So ist im Jahr 2008 eine Gesetzesinitiative der damalige SPD/CDU-Koalition nicht zuletzt auch am Widerstand der Wirtschaft gescheitert und nicht weiter verfolgt worden.

Davon unabhängig, wäre es aber die Aufgabe der zuständigen Behörden für die Einhaltung der entsprechenden Regelungen zu sorgen. Welche Gründe dafür ausschlaggebend sind, warum die zuständigen Ämter nicht gegen die von Ihnen kritisierten Praktiken einzelner Bewachungsunternehmen vorgehen, kann ich Ihnen leider nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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