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Sehr geehrter Herr Dr. Bullmann,
ich habe eine Frage zur geplanten "Verordnung über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen".
Laut einer Studie der Stadt Frankfurt (hier abzurufen:
zukunftfechenheim.files.wordpress.com ) wird sich die Feinstaubemission durch den Flugverkehr im Rhein-Maingebiet bis 2020 fast verdoppeln. Allerdings werden schon heute die Grenzwerte nicht eingehalten; an 42 Überschreitungstagen wurde 2011 der zulässige Tagesmittelwert von 50 µg/m³ überschritten.
Die Stickstoffdioxid-Emissionen durch den Flugverkehr werden sich lt. Studie durch den Flughafenausbau bis zum Jahr 2020 auf 6.080 t pro Jahr erhöhen. Das entspricht einem Plus von 110 % bzw. 3.180 t. Dieser Schadstoff ist ebenfalls schon heute in höherer Konzentration in unserer Atemluft, als dies die Grenzwerte zulassen: Die über das Jahr gemittelten Emissionsgrenzwerte (40 µg pro m3 Luft) sind bei Stickstoffdioxiden an einigen Meßstationen in Frankfurt deutlich überschritten. 2010 lag der Jahresmittelwert bei 56.2 µg/m3.
Dieser steile Anstieg der Emissionen beunruhigt mich. Derzeit beschäftigt die Bürger im Frankfurter Osten die Genehmigung von gasfilterlosen Braunkohlenstaubkraftwerken, die ebenfalls die Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid in erheblichem Umfang emittieren.
Der Presse entnehme ich, dass das EU Parlament in Brüssel mit dieser Verordnung nationale Regelungen künftig aushebeln könnte, wenn sie "unerwünschte Auswirkungen" auf die Auslastung von Flughäfen oder den Wettbewerb haben. Es kommt mir so vor, als ob verschiedene Behörden mit verschiedenen Maßstäben messen. Die eine genehmigt hier was, die andere genehmigt dort was. Die Gesamtheit ist gesundheitsschädlich.
Bitte teilen Sie mir Ihre Sicht der Auswirkungen der Verordnung auf die Anwohner großer Flughäfen in Deutschland, bspw. Frankfurt, mit.
Mit freundlichen Grüßen
