Dr. Udo Bullmann (SPD)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Dr. Udo Bullmann
© SPD Europa
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Hessen
Bundeslistenplatz
8
weitere Profile
(...) Wir setzen uns dafür ein, dass die Ausbildungssysteme in der EU verbessert und angeglichen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Dr. Udo Bullmann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.10.2011
Von:

Wann beschließt Brüssel endlich, dieses menschenrechtsfeindliche Ungarn, wo die Pressefreiheit verschwunden ist, wo Minderheiten verfolgt und gehetzt werden, aus der Europäischen Gemeinschaft zu werfen?
Antwort von Dr. Udo Bullmann
1Empfehlung
27.10.2011
Dr. Udo Bullmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich teile Ihre Besorgnis bezüglich der politischen Entwicklungen in Ungarn.

Die ungarische Verfassungsänderung wurde in kürzester Zeit und ohne gesellschaftliche Diskussion mit der Mehrheit der Regierungspartei durch das Parlament gedrückt. Demnach wird der Handlungsspielraum jeder zukünftigen Regierung durch einen Haushaltsrat mit budgetärem Vetorecht begrenzt. Die Mitglieder des Rates werden von der jetzigen Regierung ernannt. Auch die Wortwahl in der Präambel der Verfassung sowie der Ausschluss von Minderheitenrechten sind nicht tragbar. Diese Kritik hat die sozialdemokratische Fraktion mehrfach im EU-Parlament geäußert.

Mit Blick auf das ungarische Mediengesetz hat das EU-Parlament am 10. März 2011 einem Entschließungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion zugestimmt. Darin verlangt das Parlament, die Unabhängigkeit der Medienverwaltung wieder herzustellen und fordert die EU-Kommission auf, die Entwicklung zu überwachen und die Vereinbarkeit mit europäischen Rechtsvorschriften zu prüfen. (Die Entschließung finden Sie unter folgendem Link: www.europarl.europa.eu .)

Einen weiteren Entschließungsantrag, diesmal mit Bezug auf die ungarische Verfassung, hat das EU-Parlament am 5. Juli 2011 verabschiedet. Ungarn wird darin aufgefordert, den Minderheitenschutz auszubauen, die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten und die Grundrechte gemäß den internationalen Verpflichtungen zu schützen. Auch hier hält das EU-Parlament die EU-Kommission an, die Entwicklung zu beobachten und die Umsetzung dieser Empfehlungen zu überprüfen. (Die Entschließung finden Sie unter folgendem Link: www.europarl.europa.eu .)

Sanktionen gegen Ungarn gemäß Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union sehe ich hingegen derzeit als schwierig an. Um gravierende Verletzungen der europäischen Werte zu ahnden, müssen 4/5 aller EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Darüber hinaus ist die Zustimmung des EU-Parlaments erforderlich. (Hier der Link zu dem Artikel im EU-Vertrag: www.europarl.europa.eu )

Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie Ihre Besorgnis auch den deutschen CDU/CSU-Abgeordneten der konservativen Fraktion im EU-Parlament (Europäische Volkspartei) mitteilen könnten. Deren Fraktion hatte die oben genannten Resolutionen nicht mitgetragen und stattdessen der konservativen Schwesterpartei in Ungarn und damit der ungarischen Regierung den Rücken gestärkt. Wir Sozialdemokraten werden die Entwicklung in Ungarn auch weiter kritisch begleiten und uns für einen klaren Kurs gegenüber der ungarischen Regierung einsetzen.

Ich hoffe, diese Informationen verdeutlichen meinen Standpunkt.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Bullmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
22.11.2011
Von:

Tierschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Bullmann,

aufgrund der bereits sehr lange anhaltenden grausamsten Tötungen der Strassenhunde in der Ukraine und seit heute ,neu verabschiedetem Gesetz, auch in Rumänien muss ich ihnen schreiben.
Leider hat Tierschutz in der oben aufgeführten Themenliste wohl keinen Platz gefunden.
Ich hätte gerne gewusst ob oder was die EU tun wird, damit schnellstens / umgehend diese grausamen Massentötungen in fahrenden Verbrennungsöfen in denen die Tiere lebendig verbrannt werden (zugunsten der EM 2012) gestoppet werden.
Das Internet ist voll mit Berichten und dem Entsetzen der Menschen darüber. Facebook überschlägt sich fast mit diesen Meldungen und es gibt keinerlei Bewegung aus Politik, Organisatoren oder sonstigen Verantwortlichen die diesem Wahnsinn ein SCHNELLES Ende bereiten würden. Das Gegenteil geschied. Rumänien verabschiedet heute ein Gesetz welches die Tötung der Strassenhunde erlaubt. Wie kann das sein?
Die Tiere können sich nicht wehren, sie sind auf die SCHNELLE Hilfe der Politik, der Menschen angewiesen.
Bitte HELFEN SIE. Ich bin sicher, sie können und sie werden den Stein ins Rollen bringen.
Für ihre Hilfe und Antwort bedanke ich mich im voraus herzlichst bei ihnen.

Gerne würde ich, mit ihrem Einverständnis diese Mail an sie bei Facebook verlinken, denn es ist eine Frage, die momentan sehr sehr viele Menschen bewegt.

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Dr. Udo Bullmann
bisher keineEmpfehlungen
22.02.2012
Dr. Udo Bullmann
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die ich mit Interesse gelesen habe. Gern antworte ich Ihnen dazu.

Ich kann Ihren Missmut und ihre Sorgen sehr gut nachvollziehen. Ich persönlich finde Massentötungen von Tieren grausam und unvertretbar. Diese unwürdigen Praktiken gehören konsequent verboten und bestraft. Darüber hinaus verstoßen sie gegen den vom Europäischen Parlament am 5. Mai 2010 verabschiedeten Aktionsplan zum Tierschutz. Sowohl im Artikel 13 des Lissabon Vertrags als auch im Aktionsplan werden Tiere als "fühlende Wesen in vollem Umfang" ( ec.europa.eu ) definiert.


Nach einiger Recherchearbeit zu diesem Thema sowie Rücksprache mit der für Tierschutz zuständigen Abteilung in der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission musste ich leider feststellen, dass die Entscheidungsgewalt im Zusammenhang mit streunenden Hunden nach wie vor in den Händen der einzelnen Mitgliedstaaten liegt. Dennoch gibt es bereits Initiativen und Maßnahmen gegen dieses brutale Vorgehen. Die Kommission unterstützt beispielsweise aktiv den Vorschlag der Weltorganisation für Tiergesundheit, ( www.oie.int ) internationale Richtlinien für die Kontrolle des Bestands streunender Hunde einzuführen. Daneben gibt eine intensive Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen auf europäischer Ebene, wie etwa "caredog" ( www.carodog.eu ), die sich auf nachhaltige und tierfreundliche Lösungen im Umgang mit erhöhten Hundebeständen spezialisiert haben. Zudem wurde erst kürzlich, am 19. Januar diesen Jahres, ein neuer Aktionsplan für 2012- 2015 ( ec.europa.eu ) zum Schutz und zum Wohlergehen von Tieren verabschiedet. Darin sind leider keine konkreten Rechtsrahmen oder Maßnahmen enthalten, welche sich für das Wohle von Straßenhunden einsetzen. Diese rechtliche Situation ist meines Erachtens höchst unbefriedigend. Es ist wichtig, ein europäisches Tierschutzgesetz auf den Weg zu bringen, so dass Gesetzesvorhaben nicht mehr nur im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen, sondern Mindeststandards europaweit eingeführt und die Tötung von Straßenhunden rechtlich geahndet werden.

Wichtig wäre auch, Gelder für den Tierschutz zur Verfügung zu stellen, denn viele Tierheime sind heillos überlastet und auf weitere finanzielle Unterstützung angewiesen.

Ich möchte Ihnen empfehlen, sich gezielt an einzelne Tierschutzverbände, wie beispielsweise Vier Pfoten ( www.vier-Pfoten.eu ), Bund gegen Missbrauch der Tiere www.bmt-tierschutz.de ), Europäisches Haustierregister Tasso e.V. www.tasso.net ), Europäische Tier- und Naturschutz e.V. www.etn-ev.de ) oder Pfotenhilfe Europa e.V. www.pfotenhilfe-europa.eu ) zu wenden und Protestaufrufe oder Initiativen aktiv zu unterstützen. Die Öffentlichkeit sollte über diese Missstände informiert und sensibilisiert werden. Ich würde mir sehr wünschen, dass der Tierschutz nicht nur mehr Gehör findet, sondern die Mitgliedstaaten auch endlich ihren Widerstand aufgeben und Kompetenzen in diesem Bereich an die europäische Ebene abgeben.

Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter, auch wenn Sie zu meinem großen Bedauern nicht sehr zufriedenstellend sind.

Ich möchte Ihnen zusichern, dass ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten für den Tierschutz einsetzen und Initiativen in dem Bereich unterstützen werde.



Mit freundlichen Grüßen

Udo Bullmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
02.12.2011
Von:

EU-Parlament contra Deutschland
Strafen wegen Exporterfolgen?

Sehr geehrter Herr Dr. Bullmann,

in der Sendung von Report München am 29.11.2011 wurden Sie befragt zum "EU Gesetzespaket
zur Verschärfung des Stabilitätspaktes", dass Länder mit großen Exportüberschüssen, wie z.B. Deutschland, ins Visier nimmt (Abmahnung, Rüge etc.) und Exportquoten vorgibt. Länder mit hohen Exportüberschüssen würden dann bestraft.
Sie haben dieses Gesetzespaket ausdrücklich unterstützt und hinterließen in dem Beitrag bei mir den Eindruck, dass die deutschen Exportüberschüsse wohl ausschließlich durch Lohndrückerei entstanden sind.
Bisher war ich der Meinung, dass die deutschen Exportüberschüsse aufgrund der herausragenden Qualität der deutschen Erzeugnisse, ihres innovativen Charakters und der hervorragenden technischen Leistungen z.B. in Maschinenbau, Automobilindustrie und der chemischen Industrie zustande gekommen sind. Eine besondere Rolle nimmt dabei auch der deutsche Mittelstand ein.
Insofern kann ich nicht verstehen, dass Sie ein derart wirklichkeitsfernes Gesetzespaket in diesem Punkt unterstützen. Deutschland darf bei der Staatsschuldenkriste den höchsten Anteil schultern und muß zum Dank u.a. seine Exporterlöse reduzieren, die solche Finanzleistungen erst möglich machen.

Wer soll das verstehen. Solche Gesetze steigern das Europa-Unverständnis und stärken die Meinung, dass Europa jetzt auch im Parlament zunehmend von wirklichkeitsfremden Eurokraten gelenkt wird.

Vielleicht können Sie dies richtigstellen oder aufklären?
Antwort von Dr. Udo Bullmann
bisher keineEmpfehlungen
12.01.2012
Dr. Udo Bullmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider hat die ARD-Sendung Report München den Sachverhalt zu der Behandlung von Exportüberschüssen nicht korrekt wiedergegeben. Meine Aussage bezog sich auf die Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte im Rahmen der Gesetzgebung zum Six Pack. Ich vertrat in dem Interview die Position, dass sowohl Staaten mit übermäßigen Exportdefiziten als auch Länder mit hohen Exportüberschüssen bei gleichzeitigen wirtschaftlichen Fehlentwicklungen, Maßnahmen ergreifen müssen, um ein wirtschaftliches Gleichgewicht in Europa herzustellen. Das heißt nicht - wie in dem Beitrag fälschlich dargestellt -, dass die Gesetzgebung von Exportnationen wie Deutschland verlangt, ihre Exporte zu reduzieren und an Wettbewerbsfähigkeit einzubüßen. Eine starke Exportwirtschaft wird in keiner Weise als problematisch angesehen. Im Gegenteil, die Exportstärke ist ein ausschlaggebender Grund für den Wohlstand Deutschlands.

Es ist jedoch eine problematische wirtschaftliche Entwicklung, wenn - wie in Deutschland - hohe Exportüberschüsse mit langjährigen Reallohnverlusten für Beschäftigte und niedrigen Investitionsquoten des Staates einhergehen. Das führt zu einer schwachen Binnennachfrage. Es fehlt das zweite Standbein: die inländische Kaufkraft. Die Schwäche der angeschlagenen EU-Länder lässt sich nicht ohne die Exportstärke Deutschlands bei eigener lahmender Binnenkonjunktur erklären. Denn bei einem zu rund 90 Prozent integrierten Binnenmarkt sind die Handelsüberschüsse der einen die Handelsdefizite der anderen. Beide Fehlentwicklungen gilt es anzugehen. Es ist deshalb wichtig, dass Defizitländer ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern, die Volkswirtschaft durch Zukunftsinvestitionen fit machen und die Exportrate steigern. Gleichzeitig müssen jedoch auch Überschussländer mit einer schwachen Binnenkonjunktur gegensteuern und die inländische Nachfrage ankurbeln, indem sie die Beschäftigten etwa durch die Einführung eines Mindestlohns an der erfolgreichen Wirtschaftsentwicklung beteiligen und zukunftsrelevante öffentliche Investitionen ausweiten. Fest steht: Die Gesetzgebung verlangt von Überschussländern nicht, ihr Exportgeschäft zurückzufahren, sondern lediglich auf angemessene Weise zu einem funktionierenden Binnenmarkt beizutragen.

Mit einer breiten Mehrheit hat das Europäische Parlament am 28. September 2011 die Gesetzgebung zur Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte verabschiedet. Auch der Ministerrat - einschließlich der deutschen Bundesregierung - stimmte dem Kompromiss zu: sowohl Defizit- als auch Überschussländer werden überwacht und müssen bei grobem Fehlverhalten Reformen durchführen. Die EU-Kommission ist laut Gesetzgebung mit der Aufgabe betraut, die Kriterien zur Erkennung von Ungleichgewichten (das sogenannte Scoreboard) in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat festzulegen. In einem ersten Entwurf schlug die Kommission vor, die Wirtschaftsentwicklung eines Landes bei Exportdefiziten ab 4 Prozent des BIP eingehender zu analysieren - Staaten mit Exportüberschüssen hingegen erst ab 6 Prozent des BIP detaillierter zu betrachten. Der Hintergrund: Mit dem Ziel einer privilegierten Behandlung von Exportüberschüssen hatte die deutsche Bundesregierung im Vorfeld Druck auf die Kommission ausgeübt. Das Europäische Parlament kann nicht einfach schweigen, wenn nach erfolgter Gesetzgebung einzelne Mitgliedstaaten versuchen, die Rechtsetzung nach Gutdünken zu biegen. Nicht die Senkung der Exporte ist das Ziel, sondern die Frage danach, ob Deutschland in hinreichendem Maße Lohnniveaus angleicht, einen anständigen Mindestlohn bezahlt und Zukunftsinvestitionen tätigt.

Es ist sehr bedauerlich, dass ARD Report München diesen Sachverhalt falsch wiedergegeben und europaskeptische Ressentiments mit dem Argument bedient hat, die EU habe es auf den deutschen Exporterfolg abgesehen. Weit gefehlt. Hinter dem mit breiten Mehrheiten verabschiedeten Reformansatz steht vielmehr die Einsicht, dass Lohndrückerei und zukunftsschädliche Investitionstiefs keinen Bestand im europäischen Wirtschaftsmodell haben können.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Bullmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
03.12.2011
Von:
J.

Sehr geehrter Herr Dr. Bullmann,

wieso wird in der EU immer wieder über eine deutsche Beteiligung an Eurobonds diskutiert obwohl jeder deutsche Abgeordneter wissen müsste, dass Eurobonds verfassungswidrig sind?
Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht: Der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber muss über alle Ausgaben selbst entscheiden. Er hat nicht die Macht, diese Macht anderen zu übertragen, auch nicht der EU, erst recht nicht den Regierungen anderer Staaten.
Dies ist sogar im Grundgesetz mit einer "Ewigkeitsgarantie" geschützt!

Mit freundlichen Grüßen
B. J.
Antwort von Dr. Udo Bullmann
bisher keineEmpfehlungen
08.02.2012
Dr. Udo Bullmann
Sehr geehrter Herr ,

im Zuge der Auseinandersetzungen um die politische Deutungshoheit über das Bundesverfassungsgerichtsurteil wurde auch dies kolportiert. Fest steht: Das Bundesverfassungsgericht hat über die Vereinbarkeit der Griechenlandhilfe und des Euro-Rettungsschirms mit unserer Verfassung geurteilt- nicht über die etwaige Einführung von Eurobonds. Da Eurobonds nicht Gegenstand des Verfahrens waren, sind Aussagen über ihre Verfassungsmäßigkeit letztlich nur Mutmaßungen, zumal auch kein konkreter Gesetzesvorschlag zu ihrer Ausgestaltung vorliegt.

Politisch indes befürworte ich die Einführung von Eurobonds. Eine derartige Gemeinschaftsanleihe würde die Anleihezinsen in Europa reduzieren, da wir endlich gegenüber dem US-amerikanischen Anleihemarkt konkurrenzfähiger wären. Die wahrscheinlich im Vergleich zu den heutigen Bundesanleihen leicht erhöhten Zinsen für Deutschland würden sich aus meiner Sicht langfristig auszahlen. Als exportstarkes Land in einer globalisierten Welt muss unser Interesse darin liegen, die Eurozone zu stabilisieren. Auf der anderen Seite sind Eurobonds kein Allheilmittel. Sie können nur Teil einer Gesamtlösung sein, die die durchgreifende Reform der Finanzmärkte, eine gerechte Lastenverteilung und ein gemeinsames Wachstumsprogramm für Europa umfassen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Bullmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
07.01.2012
Von:

Guten Tag Herr Bullmann,

ich habe da mal eine Frage an Sie. Zur Zeit heißt es das EU einführen will das man eine Altenpflegeausbildung nur noch mit Abitur machen kann. Mich würde mal interressieren was sich die EU davon verspricht? Ist man in Brüssel der Meinung das man sich mit Abitur besser um Alte Menschen kümmern kann.


Vielen Dank für eine Antwort

Viele Grüße aus dem Schönen Nordhessen

Antwort von Dr. Udo Bullmann
bisher keineEmpfehlungen
07.03.2012
Dr. Udo Bullmann
Sehr geehrter Herr ,



vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Anerkennung von Berufsabschlüssen zielt nicht auf die Berufsgruppe der Altenpflege ab. Es geht also nur um die Berufe der Krankenpflege und der Hebammen, nicht aber der Altenpflege. Die Entscheidungsbefugnis in der Berufsgruppe der Altenpflege liegt demnach nach wie vor in der Hand der Mitgliedstaaten.

Der Vorschlag zu der Anerkennung von Berufsabschlüssen hat in Deutschland unbegründete Ängste ausgelöst. Fälschlicherweise hat sich das Gerücht verbreitet, die EU-Kommission wolle zwangsweise ein Abitur als Bedingung für die Ausbildung zur Krankenschwester, Hebamme und zum Krankenpfleger voraussetzen und damit Realschulabsolventen den Zugang zu diesen Berufen versperren. Dass dies nicht der Fall ist, hat die EU-Kommission am 9. Januar 2012 im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments auf Nachfrage der deutschen SPD-Fraktion hin klargestellt.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht zwar zwölf Schuljahre als Voraussetzung vor, lässt allerdings auch gleichwertige Lösungen, wie etwa der Besuch einer Berufsfachschule oder einer Fachoberschule, zu und verlangt damit keine allgemeine Hochschulreife. Er nimmt damit gerade auf das deutsche Bildungssystem mit seiner dualen Berufsausbildung Rücksicht. Die Erwägung 15 des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Änderung der Richtlinie, 2005/36/EG, über die Anerkennung von Berufsqualifikationen schreibt vor, dass "die Zulassungsvoraussetzung für diese Ausbildung auf eine allgemeine Schulausbildung von zwölf Jahren oder eine bestandene Prüfung von gleichwertigem Niveau erhöht werden [sollte]".

Wir setzen uns dafür ein, dass die Ausbildungssysteme in der EU verbessert und angeglichen werden. Die Berufe der Hebammen, des Krankenpflegers und der Krankenschwester sind anspruchsvoll und mit viel Verantwortung verbunden und bedürfen durchaus auch einer entsprechenden Aufwertung und Würdigung

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen.



Mit freundlichen Grüßen

Udo Bullmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Udo Bullmann
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.