Dr. Thomas Gambke (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
16.10.1949
Berufliche Qualifikation
Physiker
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Landshut
Wahlkreis
Landshut
Ergebnis
10,2%
Landeslistenplatz
8, Bayern
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(...) Die gesetzlichen Voraussetzungen der Diamorphinbehandlung sind bereits im Modellprojekt entwickelt worden. Zwar sind einige von ihnen, wie etwa ein bestimmtes Mindestalter oder eine bestimmte Anzahl von fehlgeschlagenen Methadontherapien in der Sache diskussionswürdig. Allerdings wollen wir zunächst erreichen, dass sich überhaupt ein bedarfsgerechtes Angebot entwickeln kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
04.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gambke,

in wieweit unterstützen Sie den Vorstoß ihrer Parteikollegin Frau Babara Steffens aus NRW, die zu verdampfenden Liquids (mit Nikotin) die man für die E-Zigaretten braucht, künftig als Funktionsarzneimittel einzuordnen und dann nur noch über die Apotheken zu vertreiben?
Müsste man dann nicht auch Tabakzigaretten über die Apotheken vertreiben, da diese auch Nikotin enthalten?

Sehen sie die E-Zigarette als die wesentlich unschädlichere Alternative zur normalen Tabakzigarette? (Wurde ja in England und Australien empfohlen)

Finden Sie die E-Zigarette sollte genau wie die Tabakzigarette dem Nichtraucherschutzgesetz unterliegen, obwohl es Studien über die Raumluftbelastung gibt, die keine Gefährdung für das Passivrauchen als Ergebnis feststellt?
Studie:
www.presseportal.de

Weitere Informationen zum Thema:
wordpress.ig-ed.org

Finden sie man sollte Rauchern die teils 20, 30 oder 40 Jahren geraucht haben, nicht die Möglichkeit geben ihrer Sucht auf eine wesentlich gesündere Art nachzukommen ermöglichen?
Oder sehen sie die daraus resultierenden Steuermindereinnahmen, die Verlängerung der Lebenszeit und die Reduzierung benötigter Medikamente als kontraproduktiv zu den Interessen der Tabaklobby, Pharmalobby und den Steuerverwaltenden Behörden?

Danke im Voraus für Ihre Antworten!!

Grüße aus dem Altmühltal
Antwort von Dr. Thomas Gambke
bisher keineEmpfehlungen
25.07.2012
Dr. Thomas Gambke
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Auch der Gebrauch der elektronischen Zigarette impliziert verschiedene Gesundheitsrisiken, die vor allem mit dem in der Regel verwendeten Nikotin zusammenhängen. Insofern sind verschiedene gesundheitliche Aussagen insbesondere von Herstellern dieser Produkte mit Vorsicht zu genießen. Vor dem Hintergrund, dass bei der Verbrennung der Tabakzigarette 12.000 zum Teil bedenkliche Substanzen entstehen, kann der Gebrauch der elektronische Zigarette gerade unter dem Aspekt der Schadensminderung jedoch eine weniger riskante Alternative zur Tabakzigarette sein. Diesem Aspekt sollte die Gesundheitspolitik Rechnung tragen und eine rechtliche Einstufung anstreben, die es ermöglicht, die E-Zigarette etwa im Hinblick auf Verbraucherschutz und Jugendschutz zu regulieren. Die Einstufung als Arzneimittel hat das OVG Münster kürzlich verneint (Az. 13 B 127/12): "In der Regel können (...) nur Produkte mit therapeutischer oder prophylaktischer Zweckbestimmung ein Funktionsarzneimittel sein. Vom Arzneimittelgesetz nicht erfasst sind solche Produkte, mit denen primär andere Zwecke verfolgt werden, wie beispielsweise Ernährungs- oder Genusszwecke." Und weiter: "Das Arzneimittelrecht ist erst anwendbar, wenn für ein Produkt bereits im Zeitpunkt der Herstellung eindeutig feststeht, dass seine künftige Zweckbestimmung ausschließlich darin besteht, durch Anwendung im menschlichen Körper - wenn auch erst im notwendigen Zusammenwirken mit einem anderen Stoff - arzneilichen Zwecken zu dienen." Inwieweit die Elektronische Zigarette dem Nichtraucherschutzgesetz unterfällt, sollte im Lichte fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Raumluftbelastung durch die E-Zigarette entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Gambke
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Frage zum Thema Umwelt
31.03.2012
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Dr. Gambke,

ich wende mich wegen der leidigen Diskussionen um die Förderung von Solaranlagen an Sie in Ihrer Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter.

Langsam kann ich die meiner Ansicht nach hirnlosen Diskussionen nicht mehr ertragen. Das einfachste und damit kostengünstigste Verfahren für alle Beteiligten wäre sicher Folgendes:

• Umsatzsteuer wird erst ab einer gewissen Leistungsfähigkeit der Anlagen fällig.
=> Bei meiner Anlage z.B. werden Umsatzsteuern i.H. v. ca. 50€ (+/-) monatlich fällig
=> Ich muß jeden Monat die Voranmeldung ausfüllen und ans Finanzamt schicken. (Aufwand)
=> Im Finanzamt muß einer diese Anmeldung bearbeiten (Aufwand, wie ich unsere deutschen Beamten kenne, kann man da sicher eine halbe Stunde ansetzen).
=> Meine Unterlagen müssen dann ja auch im Finanzamt irgendwo gespeichert werden, auch dafür entstehen Kosten.

• Vorschlag:
=> Senkung der Förderung um ein bis zwei Cent
=> damit dürften sich die Kosten für alle Beteiligten (eigentlich bin ja nur ich beteiligt, da ich mit meinen Steuern und Abgaben ja auch die Kosten des Finanzamts tragen muß!) gegen 0 rechnen.
=> alles wäre für Alle einfacher und entsteht kein sinnloser Aufwand, der noch nicht einmal etwas bringt. Wie gesagt letzten Endes muss ich sowieso alles zahlen, habe aber 0 Vorteile.

Vielleicht haben Sie eine Chance diese doch recht einfache Grundidee (auch wenn Sie der deutschen Regulierungs- und Administrationswut widerspricht) in eines der zuständigen Gremien zu tragen.
Vorsichtshalber wende ich mich auch an die für die Region Landshut gewählten Abgeordneten der anderen Parteien.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe

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Frage zum Thema Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
30.06.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gambke,

Ich sehe, dass Sie für den ESM abgestimmt haben und bin bestürzt.

Meine Frage: Haben Sie sich dazu auch umfassend mit der Materie befasst, genauer, welche Kriterien lassen Sie bewegen, diese enorme finanzielle Last auf dem Rücken der jetzigen und zukünftigen deutschen Generationen abzuwälzen? Haben Sie die durchaus möglichen Alternativen abgewogen? Und, haben Sie diese Fragestellung in Ihrem Wahlkreis diskutiert und sich Rückendeckung geholt?

Ich bin auf Ihre Rückantwort gespannt, gerne auch zu einer direkten Ausprache bereit, sollte Ihnen für eine schriftliche Diskussion die Zeit fehlen.

Alles Gute

Antwort von Dr. Thomas Gambke
bisher keineEmpfehlungen
12.07.2012
Dr. Thomas Gambke
Sehr geehrter Herr ,

mich erreichen in diesen Tagen viele Zuschriften zu meiner Entscheidung im Bundestag zum ESM und Fiskalpakt. Ich habe mein Abstimmverhalten natürlich sehr sorgsam überdacht und abgewogen.

Ich darf Sie bitten, meine in einer persönlichen Erklärung dem Bundestagspräsidenten übermittelte Stellungnahme zur Abstimmung als Antwort auf Ihre Zuschrift zu akzeptieren. Dort habe ich die Gründe für mein Abstimmverhalten ausführlich dargelegt.

Die persönliche Erklärung finden Sie hier: t-gambke.de

Mit den besten Grüßen

Thomas Gambke
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Frage zum Thema Finanzen
28.08.2012
Von:

Der aktuelle Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 beinhaltet Neuregelungen des §4 Nr. 21 UStG, nach der weiterbildende und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ohne weitere Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit sind.

Mit diesem Privileg der Umsatzsteuerbefreiung möchte der Gesetzgeber Weiterbildungen kostengünstig machen und fördern, erreicht jedoch das Gegenteil.

Dabei wird völlig übersehen, dass diese Fortbildungen von Unternehmen gebucht und bezahlt werden. Wir betreiben die Berliner Linux Akademie mit mehren
Hundert Teilnehmern pro Jahr und haben fast ausschließlich (vorsteuerabzugsberechtigte) Geschäftskunden, die ihre Mitarbeiter bei uns qualifizieren lassen.

Das vermeindliche "Privileg" der Umsatzsteuerbefreitung würde für uns ab 1. Januar 2013 bedeuten:

*) Für die von uns eingekauften Vorleistungen (Hotelmiete, Werbungs- und Materialkosten, Anzeigenschaltungen, Technikeinkauf) geht der Vorsteuerabzug verloren. Wir werden damit dem Endverbraucher gleichgestellt und bezahlen als Unternehmen Umsatzsteuer. Dies mag u.U. sogar verfassungsrechtlich bedenklich sein.

*) Dieser Verlust des Vorsteuerabzugs würde bei uns existenzbedrohende Mehrbelastungen von ca. 100.000 EUR pro Jahr bedeuten.

*) Die am Ende plötzlich um 19% gestiegenen Einkaufskosten würden wir nun auf unsere Schulungspreise aufschlagen müssen, was ca. 10% Preissteigerung zur Folge hätte.

Der Gesetzgeber verteuert also Schulungsmaßnahmen und sorgt so dafür, dass es Arbeitnehmern zunehmend schwieriger wird, Bildungsnaßnahmen vom Arbeitgeber bewilligt zu bekommen.

Besser wäre es unserer Ansicht nach, in §4 Nr. 21 UStG eine Regelung zu schaffen, nach der ein Bildungsträger

*) freiwillig ("kann"-Regelung)
*) ggf. auf Antrag

die Umsatzsteuerprivilegierung für seine Schulungsmaßnahmen in Anspruch
nehmen kann, je nachdem, wie sein Kundenkreis aufgebaut ist.

Welche Position vertreten Sie in diesem Zusammenhang und auf welche Lösung dieser Probleme werden Sie im Ausschuß hinarbeiten?
Antwort von Dr. Thomas Gambke
bisher keineEmpfehlungen
11.09.2012
Dr. Thomas Gambke
Sehr geehrter Herr ,

das von Ihnen geschilderte Problem ist mir bewusst und ich unterstütze Ihr Anliegen in der Sache. Bei der Umsatzsteuer gilt das Gebot der Neutralität und deswegen sollten keine versteckten Kosten auf Unternehmen abgewälzt werden. Deswegen setze ich mich für die Beibehaltung der Regelung ein, nach der private Anbieter einen Antrag bei einer Landesbehörde auf Steuerbefreiung stellen müssen. Das führt dazu, dass Unternehmen, die diesen Antrag nicht stellen, wie bisher der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Dies würde das Problem lösen und dafür werde ich mich im Finanzausschuss des Bundestages einsetzen.

Mit den Besten Grüßen
Thomas Gambke
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